Praxisjahr u19
Stadt Essen - JobCenter Essen · Essen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 34348/FB56/07-2025veröffentlicht 16.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Monate
- 01.09.2025 – 31.12.2025
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Essen.
- Abteilung Friedhöfe - Kronenpflege und Massariakontrolle an Platanen 2027-2029Grün und Gruga · EssenFrist 03.12.2026
- Pflege und Unterhaltung exponierter HaldenRVR Ruhr Grün · EssenFrist 01.12.2026
- Stadtbezirk IV - Kronenpflege an Bäumen in Straßen und GA/KSP 2027 (Rahmenvertrag)Grün und Gruga · EssenFrist 23.11.2026
- Stadtbezirk IV - Regelkontrollen an Bäumen in Straßen und GA/KSPGrün und Gruga · EssenFrist 19.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Monate01.09.2025 – 31.12.2025, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Essen45136, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Angebotspreis30 %
- Konzeptionelle Bewertung70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Vertragsbeginnvor 14 MonatenLaufzeit bis 31.12.2025
- Heute
Beschreibung
Das JobCenter Essen beabsichtigt ab dem 01.09.2025 die Maßnahme "Praxisjahr u19" öffentlich zu vergeben. Gegenstand der Maßnahme gemäß § 16 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ist die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Dabei geht es um die Durchführung niedrigschwelliger Angebote im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung für Jugendliche und junge Erwachsene, mit vielfältigen und schwerwiegenden Hemmnissen (multiple Problemlagen), die deshalb für eine erfolgreiche Qualifizierung auch im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen (§ 51 SGB III) noch nicht in Betracht kommen, um diese für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und schrittweise heranzuführen. Im Rahmen der Maßnahme sollen diese jungen Menschen für eine berufliche Qualifizierung motiviert u.a. durch das pädagogische Prinzip des produktionsorientierten Ansatzes, und schrittweise an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt werden. Des Weiteren sollen die Teilnehmenden die Möglichkeit erhalten, mittels Besuches einer Berufsschule ihren Hauptschulabschluss nach Klasse 9 zu erlangen. Die Maßnahme ist aufgeteilt in die Mitarbeit in ausgewählten Produktionsbereichen an drei Tagen und an zwei Tagen Berufsschulunterricht. Dabei stehen die Berufsorientierung und eine Qualifizierung im Vordergrund. Des Weiteren ist der Erwerb des Hauptschulabschlusses ein Ziel der Maßnahme. Das Praxisjahr u19 soll die Jugendlichen schrittweise an das Ziel einer Integration in den Arbeitsmarkt heranführen und dies so praxisnah wie möglich. Die Teilnehmerplatzzahl sind 40. Allerdings gibt es einen Sockelbetrag für die Mindestteilnehmerplätze in Höhe von 20, diese werden fest vergütet auch bei Belegung von unter 20 Plätzen. Ab dem 20ten Platz werden nur die belegten Plätze bezahlt. Der Teilnehmerplatz wird für den vollen Monat gezahlt, auch wenn der Teilnehmende nur an einem Tag in diesem Monat anwesend war. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes gemäß Artikel 111 GG und der damit verbundenen Regelung, dass im Jahr 2026 keine Verpflichtungsermächtigungen eingegangen werden dürfen, darf der Vertrag nur bis zum 31.12.2025 geschlossen werden. Daher wird der Vertrag mit einer Laufzeit vom 01.09.2025 bis 31.12.2025 ausgeschrieben, mit dem Vorbehalt, dass sobald der Haushalt beschlossen wurde, die Maßnahme auf die 12 Monate, also um den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.08.2026 verlängert werden kann. Dies ist keine Optionsziehung sondern eine Verlängerung des bestehenden Vertrages auf die nötige Laufzeit. Es werden dabei keine Kostensteigerungen berücksichtigt. Das Los- und Preisblatt ist dementsprechend angepasst.
Zur Zielgruppe des Praxisjahres gehören junge Menschen mit fehlender Ausbildungsreife/ Berufseignung und multiplen Problemlagen, die für ein Standardangebot der Berufsvorbereitung (z.B. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Einstiegsqualifizierung) nicht in Frage kommen, aber eine erkennbare Arbeits- und Lernbereitschaft zeigen. Bei Eintritt in die Maßnahme haben sie ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und in der Regel das 19. Lebensjahr noch nicht erreicht. Auch jugendliche Geflüchtete können bei Vorliegen ausreichender allgemeiner deutscher Sprachkenntnisse - i.d.R. Sprachniveau B1 - zugewiesen werden. In der Regel wurde zuvor ein Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) absolviert, der mit einer Sprachprüfung über das Sprachniveau B1 nach dem europäischen Referenzrahmen abschließt. Für die Teilnehmer darf die Maßnahme die Zielrichtung und Intention von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) nicht ersetzen. Diesem Personenkreis ist ein frühestmöglicher Übergang in eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme zu ermöglichen.
Beschreibung des Loses
Das Praxisjahr u 19 verfolgt das Ziel, Jugendliche schrittweise an den Arbeits-/ Ausbildungsmarkt heranzuführen, im Idealfall über die Herstellung der Ausbildungsreife und die anschließende Aufnahme einer Berufsausbildung. Es ist immer an der jeweiligen Person und ihrem Entwicklungsstand ausgerichtet; es ist flexibel gestaltet und gewährleistet durch die Produktorientierung und durch die Zusammenarbeit mit Betrieben der Wirtschaft eine betriebsnahe Qualifizierung.
Zu den wichtigsten Aufgaben gehört es, - den Teilnehmenden die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu überprüfen und zu bewerten, sich dadurch im Spektrum geeigneter Berufe zu orientieren und eine Berufswahlentscheidung zu treffen, - den Teilnehmenden die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung (ggf. auch durch den Erwerb eines Hauptschulabschlusses) oder - sofern dies (noch) nicht möglich ist - für die Aufnahme einer Beschäftigung zu vermitteln und - die Teilnehmenden möglichst nachhaltig in den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt einzugliedern.
Das "Praxisjahr u19" wird in betriebsähnlichen Strukturen durchgeführt. Es zielt im Rahmen seiner pädagogischen Methode auf marktorientierte Produktion bzw. Dienstleistung im Kundenauftrag ab, um hierauf aufbauend Lernprozesse zu initiieren. Arbeiten und Lernen findet inhaltlich zusammenhängend und pädagogisch gestaltet statt. Die pädagogisch und beruflich strukturierten Werkstätten und Dienstleistungsbereiche bilden das didaktische Zentrum der Maßnahmen und werden von Ausbildern geleitet. Arbeiten und Lernen soll als ganzheitliches Prinzip im Arbeitsalltag unter Einbeziehung von kognitivem, emotionalem und sozialem Lernen gefördert werden. Dabei sollen Theorie und Praxis sinnvoll vereint werden. Die Vermittlung allgemeinbildender Inhalte ist mit der Vermittlung fachpraktischer und fachtheoretischer Inhalte zu verbinden. Die Festlegung eines angemessenen Preises für ein Produkt oder eine Dienstleistung unterstreicht den Realitätscharakter der Tätigkeit und wirkt motivationsfördernd. Die Erzielung von Gewinnen ist jedoch nicht Ziel der marktnahen Tätigkeiten in der Maßnahme.
Die Maßnahme soll dabei folgende Inhalte abdecken: - Mitarbeit im ausgewählten Produktionsbereich - Betriebliche Praktika - Zwei Tage Berufsschulunterricht - Möglichkeit des Nachholens eines Schulabschlusses (je nach Einstiegsdatum) - Unterstützung in der beruflichen Orientierung und Ausbildungsplatzsuche - Erlernen beruflicher Grundfertigkeiten - Kompetenzfeststellung
Innerhalb der Maßnahme wird ein breit gefächertes Angebot vorgehalten, das sich an den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten, dem aktuellen Leistungsstand der jungen Menschen und dem Bedarf des regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes orientiert. Ein kontinuierliches Coaching soll sicherstellen, dass die individuelle Qualifizierungs- und Förderplanung umgesetzt wird und das vereinbarte Entwicklungsziel erreicht wird.
Gegenstand nach CPV
- 80000000Allgemeine und berufliche BildungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Angebotspreis
- Qualität
- Konzeptionelle Bewertung
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2025
- Vertragsende
- 31.12.2025
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Vertrag enthält die Option zur zweimaligen Vertragsverlängerung, sowie eine Option zur 30% Aufstockung, aber auch eine Reduzierung des Vertrages um 20% bei Vertragsverlängerung.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller de … ganz lesenkürzer
Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die individuelle Teilnahmedauer wird vom Bedarfsträger festgelegt. Sie beträgt in der Regel bis zu zwölf Monate. Um einen laufenden Maßnahme-Einstig zu gewährleisten sowie den individuellen Förderbedarfen der Jugendlichen zu entsprechen, kann die Zuweisungsdauer nach Maßgabe der zuweisenden Stelle v … ganz lesenkürzer
Die individuelle Teilnahmedauer wird vom Bedarfsträger festgelegt. Sie beträgt in der Regel bis zu zwölf Monate. Um einen laufenden Maßnahme-Einstig zu gewährleisten sowie den individuellen Förderbedarfen der Jugendlichen zu entsprechen, kann die Zuweisungsdauer nach Maßgabe der zuweisenden Stelle verkürzt oder verlängert werden. Die Notwendigkeit einer vorgesehenen Verlängerung der ursprünglichen Zuweisungsdauer/Teilnahmedauer ist vom Auftragnehmer gegenüber dem jeweiligen Bedarfsträger zu begründen sowie vom Bedarfsträger in jedem Einzelfall zu genehmigen. Die Gesamtförderdauer von 18 Monaten soll nicht überschritten werden. Eine vorzeitige Beendigung durch den möglichst frühzeitigen Übergang in weiterführende Qualifizierungsangebote oder zur Aufnahme einer Ausbildung ist anzustreben. Die Wochenstundenzahl beträgt grundsätzlich einschließlich eines ggf. vorgeschriebenen Berufsschulunterrichtes 39 Zeitstunden ohne Pausen und orientiert sich grundsätzlich an der individuellen Leistungsfähigkeit und dem individuellen Entwicklungspotential der Teilnehmer. Sollte aus Gründen, die in der Person des Teilnehmers liegen, eine geringere Wochenstundenzahl erforderlich sein, um das Maßnahmeziel zu erreichen, kann eine geringere Wochenstundenzahl in Absprache mit dem Bedarfsträger vereinbart werden, welche 15 Stunden pro Woche nicht unterschreiten sollte. Der Auftragnehmer hat darauf hinzuwirken, dass eine sukzessive Steigerung der wöchentlichen Teilnahmedauer bis zur Vollzeitteilnahme erfolgt. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z. B. Jugendarbeitsschut Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen. Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z.B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit etc.) geachtet werden. Da sich unter den zuzuweisenden Teilnehmern um Jugendliche handelt, muss die persönliche Eignung des Auftragnehmers und seiner mit der Maßnahme betrauten Mitarbeiter im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vorliegen. Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer wiederholt oder schwer gegen das BBiG oder die aufgrund des Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat. Durch die Abgabe des Angebotes wird seitens des Bieters zugesichert, dass die Eignung im Sinne des BBiG bei ihm und seinen mit der Maßnahme betrauten Mitarbeitern vorliegt. In der Maßnahme dürfen nur solche Personen zum Einsatz kommen, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer sich vor Einsatz in der Maßnahme von allen in der Maßnahme eingesetzten /Mitarbeitern ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen zu lassen. Dieses darf zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme für den Auftraggeber nicht älter sein als drei Monate. Während der Tätigkeit der Mitarbeiter für den Auftraggeber hat der Auftragnehmer sich alle drei Jahre ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Die Einsichtnahme ist -mit Einwilligung der Mitarbeiter nach Art. 6 und 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - vom Auftragnehmer mit den Angaben zum Mitarbeiter, dem Datum der Einsichtnahme, dem Ausstellungszeitpunkt des Führungszeugnisses und der Feststellung zum Nichtvorliegen der o. g. Straftaten zu dokumentieren und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. Für die Einholung der Einwilligung der Mitarbeiter hat der Auftragnehmer zu sorgen. Alle in der Maßnahme e …- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6YT9SJ1QSG Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6YT9SJ1QSG Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Kreishandwerkerschaft Essen, Essen | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Ruhrallee 175, 45136 Essen
- Website
- essen.de
- Kontakt
- planung-und-vergabe@
jobcenter.essen.de
Bei uns erfasst
- Einzelaufträge Sprachmittlung09.10.2026 · 16 Angebote
- Sprachmittlung im Festeinsatz27.08.2026 · 19 Angebote
- Neue Wege - Neue Chancen13.07.2026 · 1 Angebot
- BewerbungsSchmiede06.07.2026 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 800 (Allgemeine und berufliche Bildung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- RSL Berufsbildung GmbH11 Zuschläge
- Grone Bildungszentren NRW Rheinland gGmbH6 Zuschläge
- HAZ Arbeit + Zukunft e.V.6 Zuschläge
- TERTIA Berufsförderung GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- TÜV Rheinland Akademie GmbH5 Zuschläge
- bfw - Unternehmen für Bildung. Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB (bfw5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 01.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4ad87e8c-9ce9-4e79-ab57-12ecfaa00cb1.