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offenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Stadtbezirk IV - Kronenpflege an Bäumen in Straßen und GA/KSP 2027 (Rahmenvertrag)

Grün und Gruga · Essen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen BE045261007veröffentlicht 22.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 15 Tagen · Fragen bis 16.11.2026, 23:59 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.02.2027 – 31.01.2028
Lose
2Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Essen45131, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 65 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (30 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Grün und Gruga
    in 8 Tagen
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
    in 15 Tagen
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 2 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2028
    in 3 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Baumpflege gemäß VOB/C ATV DIN 18320 "Landschaftsbauarbeiten"

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Amt für Straßen und Verkehr

Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.02.2027 bis zum 31.01.2028. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt. Es müssen beide Teillose angeboten werden. Aufgrund des Umfangs und der hohen Priorität der auszuführenden Baumkontrollen sind die Leistungen in Teillos 1 und Teillos 2 zeitgleich aufzunehmen und parallel zu bearbeiten. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann und die vorgegebenen Ausführungszeitrahmen eingehalten werden. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die personelle Besetzung ist so zu organisieren, dass eine parallele Bearbeitung der beiden Lose gewährleistet ist. Die erforderlichen personellen Kapazitäten sind während der vereinbarten Ausführungszeiträume entsprechend vorzuhalten. Eine ausschließliche oder überwiegende Bearbeitung eines Teilloses vor Beginn der Bearbeitung des jeweils anderen Teilloses ist nicht vorgesehen. Die Kronenpflege dient der Beseitigung von Mängeln, die im Rahmen von Baumkontrollen an städtischen Bäumen im Straßenbereich (Teillos 1) und in Grünanlagen bzw. auf Kinderspielplätzen (Teillos 2) festgestellt wurden. Hierbei handelt es sich um sogenannte Akutaufträge der Priorität 2, die baumverträglich innerhalb von 2 Wochen auszuführen sind. Im Rahmen der Maßnahme ist am gesamten Baum eine Kronenpflege gemäß Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau ZTV-Baumpflege (Ausgabe 2017) durchzuführen, um die Verkehrssicherheit zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Teilweise sind hierbei zusätzlich Akutmaßnahmen zur Gefahrenbeseitigung erforderlich, wie beispielsweise Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Es wird davon ausgegangen, dass im Teillos 1 die Arbeiten mittels LKW-Arbeitsbühnen ausgeführt werden können. Der überwiegende Teil der Arbeiten des Teilloses 2 kann ebenfalls mittels LKW-Arbeitsbühne ausgeführt werden. Die übrigen Arbeiten betreffen Bäume an Standorten, an denen der Einsatz der Seilklettertechnik (SKT) erforderlich ist. Ergänzend können in Ausnahmefällen einfache Sicherungs- und Pflegearbeiten im unteren Kronen- bzw. Stammfußbereich manuell vom Boden aus durchgeführt werden ("Kronenpflege manuell"). Diese Arbeiten erfolgen ohne Einsatz von Hubarbeitsbühne oder Seilklettertechnik. Sie sind ausschließlich auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung auszuführen und werden in den Arbeitslisten gesondert gekennzeichnet. Es wird geschätzt, dass ca. 75 % der Leistungen mittels LKW-Arbeitsbühne, ca. 15 % mittels Seilklettertechnik (SKT) und ca. 10 % als manuelle Bodenarbeiten ausgeführt werden. Die angegebenen Mengen dienen ausschließlich der Kalkulation und können im Rahmen der tatsächlichen Auftragsabwicklung abweichen. Die Auftragslage erstreckt sich über den Stadtbezirk IV in Essen, und es ist im Vorfeld nicht bekannt, wann und wo welche Bäume bearbeitet werden müssen. Sobald der städtischen Bauleitung bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter eine geprüfte Auftragslage vorliegt, wird diese dem Auftragnehmer durch die Bauleitung sowohl über die proMDE-Dienstleister-App als auch per E-Mail in digitaler Form (Excel- bzw. PDF-Liste) mit allen erforderlichen Informationen übermittelt. Dem Auftragnehmer werden neben den Informationen zum Baum via App auch eine exakte Standortinformation im digitalen Format (z.B. Shapefile, KML-Datei, etc.) zur Verfügung gestellt. Die Aufträge können sowohl für Einzelbäume als auch in Form von Paketvergaben für mehrere Bäume an den Auftragnehmer übermittelt werden. Nach Übergabe der Aufträge sind die Arbeiten in der Regel unverzüglich aufzunehmen und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Bearbeitungsfrist für Akutaufträge der Priorität 2 (14 Kalendertage) in die Arbeitsplanung einzubeziehen. Für Aufträge, bei denen Arbeit im öffentlichen Straßenraum bzw. mit Auswirkungen auf den Straßenverkehr einschließlich Fußgänger, Radfahrer, etc. erforderlich ist, ist die Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung für die jeweilige Straße unverzüglich zu veranlassen. Allgemeine Hinweise Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.

1 Jahr–
2
Grün und Gruga

Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.02.2027 bis zum 31.01.2028. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt. Es müssen beide Teillose angeboten werden. Aufgrund des Umfangs und der hohen Priorität der auszuführenden Baumkontrollen sind die Leistungen in Teillos 1 und Teillos 2 zeitgleich aufzunehmen und parallel zu bearbeiten. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann und die vorgegebenen Ausführungszeitrahmen eingehalten werden. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die personelle Besetzung ist so zu organisieren, dass eine parallele Bearbeitung der beiden Lose gewährleistet ist. Die erforderlichen personellen Kapazitäten sind während der vereinbarten Ausführungszeiträume entsprechend vorzuhalten. Eine ausschließliche oder überwiegende Bearbeitung eines Teilloses vor Beginn der Bearbeitung des jeweils anderen Teilloses ist nicht vorgesehen. Die Kronenpflege dient der Beseitigung von Mängeln, die im Rahmen von Baumkontrollen an städtischen Bäumen im Straßenbereich (Teillos 1) und in Grünanlagen bzw. auf Kinderspielplätzen (Teillos 2) festgestellt wurden. Hierbei handelt es sich um sogenannte Akutaufträge der Priorität 2, die baumverträglich innerhalb von 2 Wochen auszuführen sind. Im Rahmen der Maßnahme ist am gesamten Baum eine Kronenpflege gemäß Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau ZTV-Baumpflege (Ausgabe 2017) durchzuführen, um die Verkehrssicherheit zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Teilweise sind hierbei zusätzlich Akutmaßnahmen zur Gefahrenbeseitigung erforderlich, wie beispielsweise Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Es wird davon ausgegangen, dass im Teillos 1 die Arbeiten mittels LKW-Arbeitsbühnen ausgeführt werden können. Der überwiegende Teil der Arbeiten des Teilloses 2 kann ebenfalls mittels LKW-Arbeitsbühne ausgeführt werden. Die übrigen Arbeiten betreffen Bäume an Standorten, an denen der Einsatz der Seilklettertechnik (SKT) erforderlich ist. Ergänzend können in Ausnahmefällen einfache Sicherungs- und Pflegearbeiten im unteren Kronen- bzw. Stammfußbereich manuell vom Boden aus durchgeführt werden ("Kronenpflege manuell"). Diese Arbeiten erfolgen ohne Einsatz von Hubarbeitsbühne oder Seilklettertechnik. Sie sind ausschließlich auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung auszuführen und werden in den Arbeitslisten gesondert gekennzeichnet. Es wird geschätzt, dass ca. 75 % der Leistungen mittels LKW-Arbeitsbühne, ca. 15 % mittels Seilklettertechnik (SKT) und ca. 10 % als manuelle Bodenarbeiten ausgeführt werden. Die angegebenen Mengen dienen ausschließlich der Kalkulation und können im Rahmen der tatsächlichen Auftragsabwicklung abweichen. Die Auftragslage erstreckt sich über den Stadtbezirk IV in Essen, und es ist im Vorfeld nicht bekannt, wann und wo welche Bäume bearbeitet werden müssen. Sobald der städtischen Bauleitung bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter eine geprüfte Auftragslage vorliegt, wird diese dem Auftragnehmer durch die Bauleitung sowohl über die proMDE-Dienstleister-App als auch per E-Mail in digitaler Form (Excel- bzw. PDF-Liste) mit allen erforderlichen Informationen übermittelt. Dem Auftragnehmer werden neben den Informationen zum Baum via App auch eine exakte Standortinformation im digitalen Format (z.B. Shapefile, KML-Datei, etc.) zur Verfügung gestellt. Die Aufträge können sowohl für Einzelbäume als auch in Form von Paketvergaben für mehrere Bäume an den Auftragnehmer übermittelt werden. Nach Übergabe der Aufträge sind die Arbeiten in der Regel unverzüglich aufzunehmen und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Bearbeitungsfrist für Akutaufträge der Priorität 2 (14 Kalendertage) in die Arbeitsplanung einzubeziehen. Für Aufträge, bei denen Arbeit im öffentlichen Straßenraum bzw. mit Auswirkungen auf den Straßenverkehr einschließlich Fußgänger, Radfahrer, etc. erforderlich ist, ist die Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung für die jeweilige Straße unverzüglich zu veranlassen. Allgemeine Hinweise Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.

1 Jahr–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
FB 67 - Zertifizierung Forst Fachkunde FLL (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Alle Bewerber müssen die Fachkunde mind. eines Mitarbeiters für jede Kolonne nachweisen. Die Schadbeurteilung sowie die Schnittmaßnahmen müssen durch geschultes Personal erfolgen. Je eingesetzter … ganz lesenFB 67 - Zertifizierung Forst Fachkunde FLL (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Alle Bewerber müssen die Fachkunde mind. eines Mitarbeiters für jede Kolonne nachweisen. Die Schadbeurteilung sowie die Schnittmaßnahmen müssen durch geschultes Personal erfolgen. Je eingesetzter Kolonne ist die Fachkunde in der Schadbildbeurteilung durch eine FLL-Zertifizierung als Baumkontrolleur (oder höher-/gleichwertig) und die Fachkunde für durchzuführende Schnittmaßnahmen durch die Zertifizierung als European Treeworker (ETW) bzw. höher-/gleichwertig nachzuweisen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
VHB 124 - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Formular - VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung - ist den Vergabeunterlagen unter "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" beigefügt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2027
Vertragsende
31.01.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.metropoleruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung werden 5 % der Auftragssumme bis zur Schlusszahlung einbehalten. Wird ein Sicherheitseinbehalt vereinbart, ist der Auftraggeber berechtigt, jeweils die Abschlagszahlungen um 10 % zu kürzen, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist … ganz lesenverlangt: Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung werden 5 % der Auftragssumme bis zur Schlusszahlung einbehalten. Wird ein Sicherheitseinbehalt vereinbart, ist der Auftraggeber berechtigt, jeweils die Abschlagszahlungen um 10 % zu kürzen, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist, es sei denn, der Auftragnehmer hat eine Vertragserfüllungsbürgschaft gestellt. Ein Sicherheitseinbehalt ist insbesondere bei Dauerdienstleistungsverhältnissen und bei Lieferungen vorgesehen, die sich aus mehreren Einzellieferungen über einen längeren Zeitraum erstrecken.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen sind einzuhalten.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs.3 S.1 Nr.1 bis Nr.4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs.3 GWB lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, sowei … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs.3 S.1 Nr.1 bis Nr.4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs.3 GWB lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZDYH0UMKX3# Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der EU-Richtlinie 2014/24/EU und § 11a EU VOB/A 1.1.) Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattfor … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZDYH0UMKX3# Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der EU-Richtlinie 2014/24/EU und § 11a EU VOB/A 1.1.) Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten. 1.2.) Mit Angebotsöffnung wird der Bieter für das weitere Vergabeverfahren gemäß § 11a EU Abs.6 VOB/A verpflichtend aufgefordert seine Unternehmensbezeichnungen sowie eine elektronische Adresse im Vergabeportal NRW anzugeben/ zu registrieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung, auch nach Fristsetzung von 6 Kalendertagen nicht nach, wird er aus diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen. 1.3.) Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW / Metropole Ruhr geführt (über die bei der Registrierung vom Bieter angegebene E-Mailadresse) um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten. 1.4.) Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen). 1.5.) Wichtiger Hinweis: Es werden nur Angebote im GAEB-/oder Excel-Format zugelassen. Andere Dateiformate führen zum Ausschluss des Angebots. Das veraltete GAEB-Format GAEB 90 (Endung D84) wird nicht korrekt importiert und ist daher zur Angebotsabgabe nicht zugelassen. Bitte senden Sie zur Angebotsabgabe ausschließlich GAEB P84- oder X84-Dateien zurück. Angebote müssen in den genannten GAEB oder im Excel-Format abgegeben werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Rückgabe im GAEB und im Excel-Format beide Angebote ausgeschlossen werden müssen,wenn sich diese inhaltlich/preislich widersprechen. 2.) Hinweise zu den Vergabeunterlagen/ Nachweisen 2.1.) Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2.2.) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 2.3) Angebote Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die "ohne Bedingungen" als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonto etc.) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fal …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 772 (Dienstleistungen in der Forstwirtschaft) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

179vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (223 Lose mit Angabe)
282.932 €Zuschlagswert im Median
141.877 € – 435.956 €mittlere Hälfte, 33 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2e193680-0372-4758-aeda-498688e13e9a.