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PPK-Verwertung für die Kreisstadt Euskirchen

Stadt Euskirchen - Fachbereich 2, Abfallwirtschaft · Euskirchen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 02-3001-24veröffentlicht 30.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 911 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Euskirchen hat zum 01.01.2025 die Verwertung von PPK neu zu vergeben.

Beschreibung des Loses

Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebenen Leistungen bestehen im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen: - Regelmäßige Übernahme des Altpapiers an der Übergabestelle mit Containerzügen oder "Walking-Floor"-Fahrzeugen - Übernahme- und Verwertungsmenge: 2.500 - 4.100 Mg/a Altpapier (PPK) - Transport und Verwertung des übernommenen Altpapiers (inkl. Verwertungslogistik sowie Entsorgung der anfallenden Störstoffe/Sortierreste) - Nachweis der Verwertung gemäß den Anforderungen der Dualen Systeme bzw. gemäß VerpackG bei Verwertung von Anteilen der Dualen Systeme

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Gesamtangebotsentgelt100 %
Preis
GesamtangebotsentgeltDie Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes (= preislich günstigstes Angebot) erfolgt unter den Angeboten, die in den weiteren Prüfpunkten (vgl. Punkte 2.2.1 bis 2.2.3 der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen) nicht ausgeschlossen wurden. Grundlagen Die preisliche Auswertung erfolgt durch einen Vergleich der angebotenen Netto-Gesamtentgelte für die Vertragslaufzeit von zwei Jahren (ohne Verlängerungsoption). Das Gesamtentgelt errechnet sich aus der Summe der Jahresentgelte, die wiederum unter Anwendung der in den Preisblättern angegebenen Auswertungsgrößen ermittelt werden. Eine Entgeltanpassung wird bei der preislichen Auswertung nicht berücksichtigt. Vom Bieter angebotene Verwertungserlöse (= Gutschriften zu Gunsten des Auftraggebers) werden als Netto-Betrag von den Kosten der Logistikleistungen abgezogen. Bewertung der Angebote Bei der Bewertung der Angebote ist ausschließlich das errechnete Gesamtangebotsentgelt (netto) bezogen für die Vertragslaufzeit (ohne Verlängerungsoption) Kriterium für die Wirtschaftlichkeit (Gewichtung = 100 %). Das wirtschaftlichste Angebot ist somit das preislich günstigste Angebot. Der Zuschlag erfolgt auf das preislich günstigste Angebot unter Berücksichtigung angebotener Verwertungserlöse.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die zu vergebenden Leistungen sind vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026 (zwei Jahre) zu erbringen. Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2027), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption). Notwendige Vorbereitungen zur Leistungserbringung können nach der Zuschlagserteilung beginnen.
Optionen
Vertragsverlängerungsoption
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2 - 20, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen … ganz lesen- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: - Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLYPAB Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich über den "Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen" kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind aussch … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXQ1YYLYPAB Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich über den "Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen" kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die Vergabeplattform "Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen" an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform "Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen" registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind rechtzeitig (i. d. R. zehn Kalendertage) vor dem Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform "Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen" zu stellen (vgl. Punkt 2.1.2 der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen "Auskünfte"). Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern auf der vorgenannten Vergabeplattform bekanntgegeben und erfolgen (bei fristgerechter Anfrage) i. d. R. bis spätestens sechs Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Nord-Westdeutsche Papierrohstoff GmbH & Co. KG, Mayen7

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Euskirchen - Fachbereich 2, Abfallwirtschaft
Anschrift
Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

230vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (262 Lose mit Angabe)
569.866 €Zuschlagswert im Median
147.722 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 10.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e51ca58f-9535-4ba6-a0b3-5f5edd161c2f.