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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Postdienstleistungen für den Landkreis Ludwigsburg

Landkreis Ludwigsburg · Ludwigsburg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2026-001-GK-OVveröffentlicht 04.05.2026erstmals 04.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 144 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 04.05.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2027 – 31.12.2027, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (36 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Leistungserbringungs- und Logistikkonzept und Konzept zur Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 6 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landkreis Ludwigsburg
    vor 5 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 5 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 5 Monaten
  6. Bindefrist endet
    130 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 14 Tagen
  7. Heute
  8. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    in 54 Tagen

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Postdienstleistungen. Der Auftraggeber beschafft die Abholung, Frankierung, Beförderung/Weiterleitung und Zustellung von Postsendungen im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens. Die Leistungen werden in zwei Losen vergeben.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
2026-001-GK-OV europaweiten Vergabe von Postdienstleistungen des Landkreises Ludwigsburg, aus-genommen sind Bescheide, Mahnungen und Serienbriefe des Fachbereichs Abfallgebühren

Los 1: Postdienstleistungen des Landkreises Ludwigsburg, ausgenommen sind Bescheide, Mahnungen und Serienbriefe des Fachbereichs Abfallgebühren gemäß Los 2 Los 1 umfasst die Abholung, Frankierung, die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Briefsendungen des Auftraggebers, ausgenommen sind die Bescheide, Mahnungen und Serienbriefe des Fachbereichs Abfallgebühren. Höchstabnahmemenge Los 1 Für das Los 1 entnehmen Sie die jährliche Höchstabnahmemenge der Ziffer 3.2. der Leistungsbeschreibung Anlage 4 a. Summe geschätzte Menge pro Jahr Standard: 587.000 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr Standard ca.: 705.000 Stück Summe geschätzte Menge pro Jahr Kompakt: 100.300 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr ca. Kompakt: 120.000 Stück Summe geschätzte Menge pro Jahr Groß: 96.000 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr Groß ca.:115.000 Stück Summe geschätzte Menge pro Jahr Maxi: 2.800 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr Maxi ca.: 3.400 Stück Summe geschätzte Menge pro Jahr Einschreiben: 5.200 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr Einschreiben ca: 6.500 Stück

1 Jahr–
2
2026-001-GK-OV Bescheide, Mahnungen und Serienbriefe des Fachbereichs Abfallgebühren

Los 2: Postdienstleistungen Bescheide, Mahnungen und Serienbriefe des Fachbereichs Abfallgebühren Los 2 umfasst die Abholung, Frankierung, ggf. Sortierung (Mahnungen), die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Postsendungen (Abfallgebührenbescheide sowie Beilagen, Mahnungen und Serienbriefe) des Auftraggebers. Die Ab-stimmung mit dem Druckdienstleister zum Zwecke der Sortierung der Briefsendungen durch die Druckdienstleister sowie die Abstimmung zum Zwecke der Abholung der Briefsendungen ist ebenfalls Gegenstand der Leistung. Höchstabnahmemenge Los 2 Für das Los 2 entnehmen Sie die jährliche Höchstabnahmemenge der Ziffer 3.2. der Leistungsbeschreibung Anlage 4 b. Summe geschätzte Menge pro Jahr Standard: 96.356 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr ca. Standard: 115.627 Stück Summe geschätzte Menge pro Jahr Kompakt : 252.356 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr Kompakt ca: 302.827 Stück Summe geschätzte Menge pro Jahr Groß: 430 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr Groß ca: 516 Stück Summe geschätzte Menge pro Jahr Int./Sonst.: 5 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr Int./Sonst. ca.: 10 Stück Summe geschätzte Menge pro Jahr Standard: 63.376 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr Standard ca. 76.051 Stück

1 Jahr–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis40 %
Leistungserbringungs- und Logistikkonzept und Konzept zur Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement60 %
Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit setzt sich aus dem Preis und Qualität zusammen. Die Wertung des Preises entspricht 40 % der Gesamtwertung und einer Höchstpunktzahl von 40 Punkten. Die Wertung erfolgt auf Grundlage der Nettogesamtpreise, d.h. die vom Bieter angebotenen Nettoentgelte fließen unter Berücksichtigung der nur zu Wertungszwecken vorgegebenen jährlichen Sendungsmengen in die Angebotswertung ein Beispiel: Ein Angebot, das 5 % teurer ist als das Angebot des Bestbieters erhält in diesem Kriterium einen Punktabzug von 5% von maximal 40 Punkten, das entspricht 38 Punkten. Dezimalstellen werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Qualität
Leistungserbringungs- und Logistikkonzept und Konzept zur Qualitätssicherung/QualitätsmanagementDer Bieter hat für jedes Los ein eigenes Leistungserbringungs- und Logistikkonzept sowie jeweils ein Konzept zur Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement zu erstellen. Die Unterkriterien in den einzureichenden Konzepten werden inhaltlich jeweils nach der folgenden Abstufung bewertet: 5 Punkte: Aus Sicht des Auftraggebers sehr gute konzeptionelle Ausgestaltung 4 Punkte: Aus Sicht des Auftraggebers gute konzeptionelle Ausgestal-tung 3 Punkte: Aus Sicht des Auftraggebers befriedigende konzeptionelle Ausgestaltung 2 Punkte: Aus Sicht des Auftraggebers ausreichende konzeptionelle Ausgestaltung 1 Punkte: Aus Sicht des Auftraggebers mangelhafte konzeptionelle Ausgestaltung 0 Punkte: Aus Sicht des Auftraggebers unzureichende oder keine konzeptionelle Ausgestaltung Die Wertung der Unterkriterien erfolgt in einer Spanne von 0-5 Punkten, wobei nur volle Punkte vergeben werden. Die Einzelwertungen werden addiert zu der Gesamtwertungspunktzahl. Die Wertung des Leistungserbringungs- und Logistikkonzeptes je Los entspricht 30% der Gesamtwertung und einer Höchstpunktzahl von 30 Punkten. 1. Der Bieter hat von der Abholung der Sendungen beim Auftraggeber bzw. Druckdienstleister, Frankierung, bis hin zur Zustellung der Sendungen beim Empfänger die Leistungen ausführlich und eindeutig zu beschreiben. Postsendungen, deren Versand durch eigene Zustellung nicht möglich ist, können dem Empfänger über die Deutsche Post AG oder einen Verbundpartner zugestellt werden. Es ist zu beschreiben, wie und wann die Übergabe erfolgt. Angaben zur Prozesskette und Schnittstellen: Bestandteile des Konzeptes sind: - 1.1 Darstellung des Schnittstellenmanagements zwischen den einzelnen Teilleistungen, - 1.2 Erläuterungen zur Abholung der Sendungen beim Auftraggeber, bzw. Druckdienstleister, Einlieferung, Frankierung, Sortierung und Erfassung - 1.3 Beschreibung des Umgangs mit den Laufzeitenvorgaben - 1.4 Angabe des zur Zustellung eingesetzten Personals, des Fuhrparks sowie der Transportmittel (Behälter, Boxen) - 1.5 Umgang mit Versandspitzen 2. Der Bieter hat die Infrastruktur und Sicherheitssysteme ausführlich und eindeutig zu beschreiben. Bestandteile der Angaben zur Infrastruktur Konzeptes sind: - 2.1 Eingesetzte Infrastruktur: (Verteilerzentren, Briefzentren, Zustellungsstützpunkte und Sicherheitssysteme (Datensicherung) Die Wertung des Konzeptes zur Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement je Los entspricht 30% der Gesamtwertung und einer Höchstpunktzahl von 30 Punkten. 3. Angaben zur Qualitätssicherung - 3.1 Angaben zum Fehlerbeseitigungs- und Korrekturverhalten des Bieters - 3.2 Angaben über die Sicherstellung der Zustellung von Briefsendungen und Umgang mit Beschädigungen und bei Verlust der Sendungen 4. Angaben über zusätzliche Serviceleistungen - 4.1 Beschreibung der Kundenbetreuung, Servicehotline, Erreichbarkeit, Servicezeiten, Ansprechpartner, Reaktionszeiten 5. Angaben über Rückläufer / unzustellbaren Briefsendungen - 5.1 Handhabung bzw. der Vorgehensweise von Rückläufern bzw. unzustellbaren Briefsendungen, insbesondere, wenn der Empfänger verzogen oder verstorben ist, oder bei falscher Schreibweise der Empfängeradresse und Angaben darüber, wie und in welcher Zeit und durch welche Prozesskette die Rückgabe an den Auftraggeber erfolgt. 6. Angaben zum Reklamationsmanagement des Auftragnehmers. - 6.1 Hierbei können zum Nachweis des Funktionierens des angebotenen Reklamationsmanagement auch Reklamationsquoten etc. aus vergleichbaren Aufträgen zur Veranschaulichung des Konzepts vorgelegt werden. - 6.2 Angaben zum Verhalten bei der Reklamationsannahme und Reklamationsabwicklung

Eignung14 von 14 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eigenerklärung zu Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung zu mind. 3 Referenzen der letzten 3 Kalenderjahre im Bereich Postdienstleistungen Es gelten folgende Mindestanforderungen für die einzelnen Lose sowie für die Bewerbung für beide Lose: Los 1: Vorlage von mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen für einen öffentlichen … ganz lesenEigenerklärung zu mind. 3 Referenzen der letzten 3 Kalenderjahre im Bereich Postdienstleistungen Es gelten folgende Mindestanforderungen für die einzelnen Lose sowie für die Bewerbung für beide Lose: Los 1: Vorlage von mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber mit einem Sendungsvolumen von mindestens 300.000 Sendungen pro Jahr für die Dauer von mindestens zwei Jahren im Zeitraum zwischen dem 01/2023 - 12/2025. Los 2: Vorlage von mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber mit einem Sendungsvolumen von mindestens 300.000 Sendungen pro Jahr für die Dauer von mindestens zwei Jahren im Zeitraum zwischen dem 01/2023 - 12/2025. Los 1 und Los 2: Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für beide Lose abgibt, hat er - mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen einen mit einem Sendungsvolumen von mindestens 600.000 Sendungen pro Jahr für die Dauer von mindestens zwei Jahren vorzulegen im Zeitraum zwischen dem 01/2023 - 12/2025.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zu einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe: a) Personenschäden bis zu 2.000.000 EUR je Schadensereignis, b) Sachschäden bis zu 1.000.000 EUR je Schadensereignis, c) Vermögensschäden bis zu 250.000 EUR je Schadensereignis einschließlich Schäden für Verletz … ganz lesenEigenerklärung zu einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe: a) Personenschäden bis zu 2.000.000 EUR je Schadensereignis, b) Sachschäden bis zu 1.000.000 EUR je Schadensereignis, c) Vermögensschäden bis zu 250.000 EUR je Schadensereignis einschließlich Schäden für Verletzung des Datenschutzrechts und bei mindestens zweifacher Maximierung der Deckungssumme pro Versicherungsjahr. Dieser Versicherungsschutz muss für die Dauer der Vertragsdurchführung in der vorgenannten Höhe sichergestellt, aufrechterhalten und die Prämien rechtzeitig entrichtet werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
SONSTIGES: - Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB -Eigenerklärung zu § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) und § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG); - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation; - Eigenerklärung Mindestlohngesetz § 21, § 19 Abs. 3 (MiLoG) sowie Eige … ganz lesenSONSTIGES: - Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB -Eigenerklärung zu § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) und § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG); - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation; - Eigenerklärung Mindestlohngesetz § 21, § 19 Abs. 3 (MiLoG) sowie Eigenerklärung zum Landestariftreue-und Mindestlohngesetz -LTMG Arbeitnehmer-Entsendegesetz ;- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung; - Eigenerklärung; - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland Bezugs (Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 Russland-Sanktionen); - Eigenerklärung Unterauftragnehmer; -Eigenerklärung Bietergemeinschaft mit Angaben zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft ***************************************************************************** Allgemeiner Hinweis: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen . Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und eine Eigenerklärung nach § 19 MiLoG und § 21 AEntG sowie § 24 LkSG vorzulegen.
Finanzkennzahlen
Auf Verlangen des Auftraggebers ist vom Bestbieter eine Urkalkulation in elektronischer Form als passwortgeschützte Datei über die Vergabeplattform DTVP vorzulegen. Das Passwort ist dem Auftraggeber mitzuteilen. Die Urkalkulation hat den Lohnkostenanteil und die Höhe des jeweiligen Stundenlohnes obj … ganz lesenAuf Verlangen des Auftraggebers ist vom Bestbieter eine Urkalkulation in elektronischer Form als passwortgeschützte Datei über die Vergabeplattform DTVP vorzulegen. Das Passwort ist dem Auftraggeber mitzuteilen. Die Urkalkulation hat den Lohnkostenanteil und die Höhe des jeweiligen Stundenlohnes objektiv nachvollziehbar auszuweisen. Die Urkalkulation wird vom Auftraggeber/der Vergabestelle nur bei Bedarf geöffnet (z. B. zur Prüfung der Auskömmlichkeit der Preise oder im Rahmen von Preisanpassungsbegehren). Der Bieter/Auftragnehmer wird vor der Öffnung in Kenntnis gesetzt.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Eigenerklärung über die Eintragung in das Anbieterverzeichnis der BNetzA
Spezifischer Jahresumsatz
Angabe über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Bereich Postdienstleistungen in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Anteil der Unterauftragsvergabe
-Angaben zu Unterauftragnehmer, -Verzeichnis der Unterauftragnehmer
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl Angabe, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. (Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte, Auszubildende und im Unternehmen insgesamt (umgerechnet auf Vollzeitkräfte))
Umweltmanagementmaßnahmen
Eigenerklärung des Bieters zur Einhaltung der Vorgaben des SaubFahrzeugBeschG
Anzahl der Führungskräfte
Angabe, aus der die durchschnittlich beschäftigten Führungskräfte pro Jahr des Unternehmens in den letzten drei Jahren (umgerechnet auf Vollzeitkräfte)
Informationssicherheit
Werden beim Auftragnehmer im Zuge der Aufgabenerfüllung Dateien mit personenbezogenen oder -beziehbaren Daten geführt, so ist eine Weitergabe dieser Daten an Dritte untersagt. Im Übrigen gilt § 7 (Geheimhaltung) des Vertrags. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, evtl. Nachunternehmer ebenfalls zur B … ganz lesenWerden beim Auftragnehmer im Zuge der Aufgabenerfüllung Dateien mit personenbezogenen oder -beziehbaren Daten geführt, so ist eine Weitergabe dieser Daten an Dritte untersagt. Im Übrigen gilt § 7 (Geheimhaltung) des Vertrags. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, evtl. Nachunternehmer ebenfalls zur Beachtung des Postgeheimnisses sowie des Datenschutzes sowie zur entsprechenden Verpflichtung ihrer Mitarbeiter zu verpflichten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von Schadensersatzansprüchen Dritter, insbesondere wegen der Verletzung von Datenschutzvorschriften freizustellen, es sei denn, er hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die ausgeschriebenen Leistungen sind im Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis einschließlich 31. Dezember 2027 zu erbringen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31. Dezember 2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
130 Tage
Angebotsöffnung
17.06.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Postsendungen unterliegen dem Postgeheimnis und dem Datenschutz. Der Auftragnehmer verpflichtet sich insbesondere zur Wahrung des Postgeheimnisses nach § 64 Postgesetz, zur Wahrung des Datenschutzes nach §§ 67 ff. Postgesetz i.V.m. der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und dem BDSG sowi … ganz lesenLeistung: Die Postsendungen unterliegen dem Postgeheimnis und dem Datenschutz. Der Auftragnehmer verpflichtet sich insbesondere zur Wahrung des Postgeheimnisses nach § 64 Postgesetz, zur Wahrung des Datenschutzes nach §§ 67 ff. Postgesetz i.V.m. der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und dem BDSG sowie zur Wahrung aller auf Grundlage des Postgesetzes zum Schutz des Postgeheimnisses und zum Datenschutz erlassenen Rechtsverordnungen und gesetzlichen Bestimmungen. Werden beim Auftragnehmer im Zuge der Aufgabenerfüllung Dateien mit personenbezogenen oder -beziehbaren Daten geführt, so ist eine Weitergabe dieser Daten an Dritte untersagt *******************Einhaltung der Vorgaben des SaubFahrzeugBeschG
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TMAU5# Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche i … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TMAU5# Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen mittels Vergabeplattform zu stellen. Auf der Vergabeplattform werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Es obliegt den Interessenten/Bietern sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Vergabeplattform auf solche Informationen geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist dort veröffentlichten Antworten und Informationen sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 640 (Post- und Fernmeldedienste) in Baden-Württemberg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 6 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 08.06.2026
  3. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 17.06.2026
  4. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 08.06.2026 auf 17.06.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01ec03de-787c-47e5-8051-25ce132a5624.