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Plön_SAN_2025

Stadt Plön, Die Bürgermeisterin, Fachbereich 4, Planen & Bauen · Plön, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen Plön_SAN_2025_Bahnhofsvorplatz/Lübecker Straßeveröffentlicht 10.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 544 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Plön.

Alle Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (99 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
222 Tsd. €
Laufzeit
15 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Plön24306, Kreis Plön, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Honorar (ZK 1)35 %
  • Vorgehensweise und Teilschritte bei der Bearbeitung des Projekts (ZK 2.1)10 %
  • Vorbereitungszeit bis Beginn der Projektbearbeitung (ZK 2.2)5 %
  • Vorgehensweise bei der Projektsteuerung (ZK 2.3)5 %
  • Einbindung der Interessengruppen (Politik, Verwaltung, betroffene Eigentümer/-innen, Öffentlichkeit) (ZK 2.4)5 %
  • Qualifikation (ZK 3.1)10 %
  • Organisation des Projektteams (ZK 3.2)10 %
  • Qualität des Managements von Fördermitteln (ZK 4.1)5 %
  • Methodik der Terminplanung und -sicherung (ZK 4.2)5 %
  • Methodik der Kosteneinhaltung (ZK 4.3)5 %
  • Methodik der Abrechnung und des Nachweises des entstandenen Zeitaufwandes für die Leistungen des Sanierungsträgers (ZK 4.4)5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Treuhänderischer Sanierungsträger der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße" der Stadt Plön

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße" der Stadt Plön als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Plön im Sinne von §§ 157, 160 BauGB in dem durch Sanierungssatzung nach § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungs-gebiet "Bahnhofsvorplatz/ Lübecker Straße" im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Gemeinde- und Ortskerne".

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag11 von 11 angegeben

Honorar (ZK 1)35 %
Vorgehensweise und Teilschritte bei der Bearbeitung des Projekts (ZK 2.1)10 %
Vorbereitungszeit bis Beginn der Projektbearbeitung (ZK 2.2)5 %
Vorgehensweise bei der Projektsteuerung (ZK 2.3)5 %
Einbindung der Interessengruppen (Politik, Verwaltung, betroffene Eigentümer/-innen, Öffentlichkeit) (ZK 2.4)5 %
Qualifikation (ZK 3.1)10 %
Organisation des Projektteams (ZK 3.2)10 %
Qualität des Managements von Fördermitteln (ZK 4.1)5 %
Methodik der Terminplanung und -sicherung (ZK 4.2)5 %
Methodik der Kosteneinhaltung (ZK 4.3)5 %
Methodik der Abrechnung und des Nachweises des entstandenen Zeitaufwandes für die Leistungen des Sanierungsträgers (ZK 4.4)5 %
Preis
Honorar (ZK 1)Höhe des Honorars (Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
Qualität
Vorgehensweise und Teilschritte bei der Bearbeitung des Projekts (ZK 2.1)Darstellung der konzeptionellen Vorgehensweise, ausgehend vom Projekt, Erläuterung der vorgesehenen Teilschritte des Projektes (Skala von 5 - 0 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
Qualität
Vorbereitungszeit bis Beginn der Projektbearbeitung (ZK 2.2)Dauer bis zum Beginn der Projektbearbeitung nach Zuschlagserteilung (Skala von 5 - 0 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
Qualität
Vorgehensweise bei der Projektsteuerung (ZK 2.3)Darstellung der Vorgehensweise bei der Projektsteuerung, Funktion der Projektleitung, Umgang mit unvorhersehbaren Problemstellungen, Methode der Lösungsfindung, Umgang mit Konfliktsituationen, Kommunikation mit der Auftraggeberin (Skala von 5 - 0 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
Qualität
Einbindung der Interessengruppen (Politik, Verwaltung, betroffene Eigentümer/-innen, Öffentlichkeit) (ZK 2.4)Darstellung der Vorgehensweise und der Instrumente bei der Einbindung von Politik, Verwaltung, betroffenen Eigentümer/-innen und Öffentlichkeit (Skala von 5 - 0 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
Qualität
Qualifikation (ZK 3.1)Angaben zum/zur vorgesehene/n Projektleiter/-in und Stellvertreter/-in, zur beruflichen Qualifikation der Mitglieder des Projektteams, zu persönlicher Berufserfahrung und Referenzen der Mitglieder des Projektteams (Skala von 5 - 0 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
Qualität
Organisation des Projektteams (ZK 3.2)Angaben zur zeitlichen und örtlichen Verfügbarkeit der Projektleitung für das Projekt (zeitlich als prozentualer Anteil an der Arbeitskraft einer Vollzeitkraft), Anteil des Projektleiters / der Projektleiterin an der Leistungserbringung, örtlich nach Anfahrtszeit vom angebotenen Büro-Standort (im Auftragsfall, nicht notwendig schon vorhandene Niederlassung), Angaben zu Einsatzplanung und vorgesehene Maßnahmen bei außerplanmäßigen Ausfällen von Teammitgliedern (Skala von 5 - 0 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
Qualität
Qualität des Managements von Fördermitteln (ZK 4.1)Angaben zur Beratung zu Fördermöglichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung (sowie zum Verhältnis zu anderen Programmen einschließlich der Fördermöglichkeiten für private Eigentümer/-innen) und zum Management von öffentlichen Fördermitteln von der Beratung über die Beantragung bis hin zur Abrechnung (Verwaltung) für die Kommune (unbeschadet der Anforderungen der Leistungsbeschreibung und der ohnehin zu beachtenden und nicht verhandelbaren Mindestanforderungen an den Umgang mit Städtebauförderungsmitteln nach BauGB und Städtebauförderungsrichtlinien SH) (Skala von 5 - 0 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
Qualität
Methodik der Terminplanung und -sicherung (ZK 4.2)Darstellung der Instrumente zur Terminplanung und der Maßnahmen zur Sicherung von vereinbarten oder vorgegebenen Terminen/Fristen (Skala von 5 - 0 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
Qualität
Methodik der Kosteneinhaltung (ZK 4.3)Darstellung der Methodik der Kostenplanung, Kostenkontrolle und Kosteneinhaltung, z. B. Aufzeigen kostengünstiger Varianten, Vermeidung von Mehrkosten (Skala von 5 - 0 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen)
Qualität
Methodik der Abrechnung und des Nachweises des entstandenen Zeitaufwandes für die Leistungen des Sanierungsträgers (ZK 4.4)Darstellung der vorgesehenen Abrechnung und Dokumentation des Zeitaufwands und seiner Taktung (Einheiten) unter dem Aspekt der Prüfbarkeit (Skala von 5 - 0 Punkten; Konkretisierung in den Vergabeunterlagen).

Eignung13 von 13 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
EK-I: Wirksame Gründung: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nötig. Eine bestimmte Rechtsform ist aber nicht verlangt (unbeschadet der … ganz lesenEK-I: Wirksame Gründung: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nötig. Eine bestimmte Rechtsform ist aber nicht verlangt (unbeschadet der Anforderungen zur gesamtschuldnerischen Haftung bei Bietergemeinschaften und wirtschaftlicher Eignungsleihe). EK-II: Erlaubnis zur Berufsausübung (vgl. § 122 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB): Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein. Eignungsnachweis als Eigenerklärung (PL1 im Formularsatz "Formblätter Teilnahmeantrag") vorzulegen.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
EK-III: Voraussetzungen für Sanierungsträger-Beauftragung: Der Bewerber muss auch insoweit zur Berufsausübung befähigt sein, dass er die in § 158 BauGB geregelten Voraussetzungen für die Übernahme der Aufgaben als Sanierungsträger erfüllt. Dies ist der Fall, wenn 1. das Unternehmen nicht selbst als … ganz lesenEK-III: Voraussetzungen für Sanierungsträger-Beauftragung: Der Bewerber muss auch insoweit zur Berufsausübung befähigt sein, dass er die in § 158 BauGB geregelten Voraussetzungen für die Übernahme der Aufgaben als Sanierungsträger erfüllt. Dies ist der Fall, wenn 1. das Unternehmen nicht selbst als Bauunternehmen tätig oder von einem Bauunternehmen abhängig ist, 2. das Unternehmen nach seiner Geschäftstätigkeit und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen geeignet und in der Lage ist, die Aufgaben eines Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen, 3. das Unternehmen, sofern es nicht bereits kraft Gesetzes einer jährlichen Prüfung einer Geschäftstätigkeit und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse unterliegt, sich einer derartigen Prüfung unterworfen hat oder unterwirft, 4. die zur Vertretung berufenen Personen sowie die leitenden Angestellten die erforderliche geschäftliche Zuverlässigkeit besitzen. Eignungsnachweis als Eigenerklärung (PL8 im Formularsatz "Formblätter Teilnahmeantrag") vorzulegen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
EK-VI: Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz pro Jahr und je Versicherungsfall für Personen … ganz lesenEK-VI: Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz pro Jahr und je Versicherungsfall für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) nicht jeweils mindestens 1.500.000 EUR beträgt, muss er im Auftragsfall entsprechend aufgestockt werden. Eignungsnachweis als Eigenerklärung (WL1 im Formularsatz "Formblätter Teilnahmeantrag") vorzulegen.
Finanzkennzahlen
EK-VII: Hinreichende finanzielle Stabilität. Das Unternehmen muss über eine hinreichende finanzielle Stabilität verfügen, um die Aufgaben des Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen (vgl. § 158 Nr. 2 BauGB). Dies wird anhand der aus den (geprüften) Jahresabschlüssen ersichtlichen Angaben zur Ver … ganz lesenEK-VII: Hinreichende finanzielle Stabilität. Das Unternehmen muss über eine hinreichende finanzielle Stabilität verfügen, um die Aufgaben des Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen (vgl. § 158 Nr. 2 BauGB). Dies wird anhand der aus den (geprüften) Jahresabschlüssen ersichtlichen Angaben zur Vermögens-, Finanz-, Liquiditäts- und Ertragslage beurteilt. Eignungsnachweis (WL2 im Formularsatz "Formblätter Teilnahmeantrag") durch Vorlage des neuesten verfügbaren vom Abschlussprüfer testierten Jahresabschlusses mit Prüfbericht des Abschlussprüfers. Soweit der gesamte Jahresabschluss und/oder Prüfbericht aufgrund des Sitzlandes oder der Rechtsform des Unternehmens nicht der Offenlegung unterliegen, sind Bilanz nebst Anhang - soweit offenlegungspflichtig -, einzureichen. Mindestens sind jedoch aussagekräftige Informationen dazu und möglichst zum Jahresabschluss erforderlich, z. B., falls vorhanden, in Form eines Berichts über die Prüfung der Geschäftstätigkeit und der wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne von § 158 Nr. 3 BauGB.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
EK-VIII: Größenordnung Gesamtumsätze: Die vom Unternehmen erzielten Gesamtumsätze (netto) in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine auch im Sinne von § 158 Nr. 2 BauGB hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Das Kriterium ist jedenfalls … ganz lesenEK-VIII: Größenordnung Gesamtumsätze: Die vom Unternehmen erzielten Gesamtumsätze (netto) in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine auch im Sinne von § 158 Nr. 2 BauGB hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn der jährliche Gesamtumsatz der vergangenen drei Jahre im Mittel doppelt so hoch ist wie der geschätzte vergaberechtliche Auftragswert des vorliegenden Auftrags (also 222.000,00 EUR x 2 = 444.000,00 EUR), ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung an. Eignungsnachweis als Eigenerklärung (WL3 im Formularsatz "Formblätter Teilnahmeantrag") vorzulegen.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
EK-IX: Umsätze bei vergleichbaren Leistungen: Das Unternehmen muss in den vergangenen drei Jahren erhebliche Umsätze aus mit Städtebaufördermitteln geförderten Dienstleistungen als Sanierungsträger erzielt haben. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn dieser Umsatz mit 111.000,00 EUR netto jährl … ganz lesenEK-IX: Umsätze bei vergleichbaren Leistungen: Das Unternehmen muss in den vergangenen drei Jahren erhebliche Umsätze aus mit Städtebaufördermitteln geförderten Dienstleistungen als Sanierungsträger erzielt haben. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn dieser Umsatz mit 111.000,00 EUR netto jährlich im Mittel (leicht aufgerundet) doppelt so hoch ist wie der aus dem vorliegenden Auftrag zu erwartende jährliche Umsatz aus Trägervergütungen (etwa 55.500,00,- EUR p.a. netto), ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung an. Eignungsnachweis als Eigenerklärung (WL4 im Formularsatz "Formblätter Teilnahmeantrag") vorzulegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
EK-X: Berufliche Erfahrung/Referenzen: Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen als Sanierungsträger (bei ausländischen Unternehmen über vergleichbare L … ganz lesenEK-X: Berufliche Erfahrung/Referenzen: Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen als Sanierungsträger (bei ausländischen Unternehmen über vergleichbare Leistungen bei der im öffentlichen Interesse erfolgenden Betreuung und Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen) verfügen. [Hinweis: Dieses Kriterium im Rahmen der Eignungsprüfung bezieht sich auf die generelle berufliche Leistungsfähigkeit und Erfahrung des Unternehmens. Die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des konkret mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals wird demgegenüber im Rahmen der Zuschlagskriterien berücksichtigt (vgl. § 58 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VgV)]. Eignungsnachweis (TL im Formularsatz "Formblätter Teilnahmeantrag") über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen (Aufgaben eines Sanierungsträgers - bei ausländischen Tätigkeiten über vergleichbare Leistungen bei der im öffentlichen Interesse erfolgenden Betreuung und Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen) mit stichwortartiger Beschreibung (z. B. zum Leistungsspektrum) und Angabe des Leistungszeitraums, des Auftraggebers (Kommune) inklusive Ansprechperson für Referenzprüfung mit Kontaktdaten (Adresse, Telefon) oder Referenzschreiben und des Auftragsumfangs (möglichst auch des erzielten Umsatzes).
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
EK-XI: Personalstärke: Das Unternehmen muss über hinreichende personelle Kapazitäten im Bereich der Führungskräfte und des sonstigen Personals zur Erfüllung der Aufgaben eines Sanierungsträgers im vorliegenden Fall verfügen. Der Hinweis zu EK-X betreffend die Abgrenzung zu den Zuschlagskriterien gilt sinngemäß. Eignungsnachweis als Eigenerklärung (TL2 im Formularsatz "Formblätter Teilnahmeantrag") vorzulegen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
EK-XII: Hinreichende Selbstausführung, ordnungsgemäße Eignungsleihe: Der Bewerber muss jedenfalls die kritischen Aufgaben im Sinne von § 48 Abs. 5 VgV selbst erbringen. Dies sind die in § 157 Abs. 1 S. 2 BauGB genannten Aufgaben: 1. Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen, die der Stadt nac … ganz lesenEK-XII: Hinreichende Selbstausführung, ordnungsgemäße Eignungsleihe: Der Bewerber muss jedenfalls die kritischen Aufgaben im Sinne von § 48 Abs. 5 VgV selbst erbringen. Dies sind die in § 157 Abs. 1 S. 2 BauGB genannten Aufgaben: 1. Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen, die der Stadt nach den §§ 146 - 148 BauGB obliegen (Durchführung von Ordnungs- und Baumaßnahmen innerhalb des Maßnahmengebiets), 2. Erwerb von Grundstücken oder Rechten an ihnen zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung im Auftrag der Stadt, 3. Bewirtschaftung von der Sanierung dienenden Mittel. Soweit für sonstige Aspekte eine Eignungsleihe (Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen) erfolgt, gelten die Regelungen von § 47 VgV und es müssen die entsprechenden Erklärungen und Nachweise nebst Verfügbarkeitsnachweis auch für das Unternehmen, auf welches sich berufen wird, vorgelegt werden. Eignungsnachweis betreffend die zulässige Eignungsleihe (d. h. ausgenommen kritische Aufgaben i. S. d. § 47 Abs. 5 VgV i. V. m. § 158 Abs. 1 S. 2 BauGB betreffend) als Eigenerklärung (TL3 im Formularsatz "Formblätter Teilnahmeantrag") vorzulegen.
Eintragung in das Handelsregister
EK-IV: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Es darf kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 und § 126 GWB vorliegen, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Falls ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 und § 126 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung nach § 125 GWB … ganz lesenEK-IV: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Es darf kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 und § 126 GWB vorliegen, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Falls ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 und § 126 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist, hängt die Teilnahme von einer Ermessensentscheidung der Auftraggeberin ab. Falls ein fakultativer Ausschlussgrund zugleich die geschäftliche Zuverlässigkeit im Sinne von § 158 Nr. 4 BauGB beeinträchtigt, erfolgt ein Ausschluss. Eignungsnachweis als Eigenerklärung (PL2 - PL7 im Formularsatz "Formblätter Teilnahmeantrag") vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
15 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: Leistungsanpassungsvorbehalte gemäß Vertrag und VOL/B. Die angegebene Anzahl der Verlängerungen (1) ist ohne Bedeutung und den technischen Vorgaben der E-Vergabeplattform geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Ausführungen unter Ziff. 5.1.1. im Rahmen der Beschreibung der Optionen verwiesen.
Optionen
Der Auftrag soll für die Laufzeit der o. a. städtebaulichen Gesamtmaßnahme vergeben werden (vorbehaltlich einer Kündigung aus wichtigem Grund). Deren Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Angabe zur fünfzehnjährigen Laufzeit ist daher nur eine unverbindliche Schätzung, die über- oder unterschritten werden kann.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Beachtung der Vorschriften des Städtebaurechts, insbes. Besonderes Städtebaurecht und hier der Regelungen und Bindungen für treuhänderischen Sanierungsträger. Ferner Beachtung der Zuwendungsvoraussetzungen und sonstigen Maßgaben der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holst … ganz lesenLeistung: Beachtung der Vorschriften des Städtebaurechts, insbes. Besonderes Städtebaurecht und hier der Regelungen und Bindungen für treuhänderischen Sanierungsträger. Ferner Beachtung der Zuwendungsvoraussetzungen und sonstigen Maßgaben der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein. Aufgaben nach § 157 Abs. 1 S. 2 Nr.1 - 3 BauGB dürfen nur vom Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft durchgeführt werden (kritische Aufgaben i. S. d. § 48 Abs. 5 VgV).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVH5FFP Als vorläufiger Nachweis (alternativ zur Vorlage der Eignungsnachweise gem. Formularsatz "Formblätter Teilnahmeantrag") ist auch eine (in den relevanten Hinsichten) vollständig und richtig ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anh … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YVH5FFP Als vorläufiger Nachweis (alternativ zur Vorlage der Eignungsnachweise gem. Formularsatz "Formblätter Teilnahmeantrag") ist auch eine (in den relevanten Hinsichten) vollständig und richtig ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Amtsblatt L 3 vom 06.01.2016, S. 16) und unter Beachtung der Anleitung in Anhang 1 zulässig.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Plön, Die Bürgermeisterin, Fachbereich 4, Planen & Bauen
Anschrift
24306 Plön
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 714 (Stadtplanung und Landschaftsgestaltung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

17vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 7 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3805e2cb-19cc-4c79-9d90-9f2cf8779e3e.