Plön_SAN_2025
Stadt Plön, Die Bürgermeisterin, Fachbereich 4, Planen & Bauen · Plön, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen Plön_SAN_2025_Bahnhofsvorplatz/Lübecker Straßeveröffentlicht 24.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 222 Tsd. €
- Laufzeit
- 15 Jahre
- bis zu 1 Verlängerung
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Plön.
- Beratungs- und Planungsleistungen im Bereich Bauphysik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik u. Raumakustik, Modernisierung u. Erweiterung d. Fachtraktes Naturwissenschaften Gelber ElefantKreis Plön, Der Landrat, Zentrale Vergabestelle · PlönFrist 09.11.2026
- Teilsanierung, Teilneubau Grundschule Bönebüttel, TGAGemeinde Bönebüttel über Amt Bokhorst-Wankendorf · WankendorfFrist 30.11.2026
- Gewerbegebiet Wakendorf, Preetz, Ausschreibung Ingenieurleistungen L.ph. 4-9Stadt Preetz · PreetzFrist 20.11.2026
- Teilsanierung, Teilneubau Grundschule Bönebüttel, TragwerksplanungGemeinde Bönebüttel über Amt Bokhorst-Wankendorf · WankendorfFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (99 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 167 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 222 Tsd. €
- Laufzeit
- 15 Jahrebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Plön24306, Kreis Plön, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.
- Honorar35 %
- Projektverständnis und Methodik25 %
- Qualifikation und Organisation des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams20 %
- Qualität des Vertragsmanagements20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,2 Punkte |
| 25 % teurer | −7 Punkte |
| 50 % teurer | −11,7 Punkte |
| 100 % teurer | −17,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Heute
Beschreibung
Treuhänderischer Sanierungsträger der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße" der Stadt Plön
Beschreibung des Loses
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße" der Stadt Plön als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Plön im Sinne von §§ 157, 160 BauGB in dem durch Sanierungssatzung nach § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungs-gebiet "Bahnhofsvorplatz/ Lübecker Straße" im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Gemeinde- und Ortskerne".
Gegenstand nach CPV
- 71410000StadtplanungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- HonorarHöhe des Honorars
- Qualität
- Projektverständnis und MethodikVorgehensweise und Teilschritte bei der Bearbeitung des Projekts (10 %), Vorbereitungszeit bis Beginn der Projektbearbeitung (5 %), Vorgehensweise bei der Projektsteuerung (5 %), Einbindung der Interessengruppen (Politik, Verwaltung, betroffene Eigentümer/-innen, Öffentlichkeit) (5 %)
- Qualität
- Qualifikation und Organisation des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/ProjektteamsQualifikation (10 %), Organisation des Projektteams (10 %)
- Qualität
- Qualität des VertragsmanagementsQualität des Managements von Fördermitteln (5 %), Methodik der Terminplanung und -sicherung (5 %), Methodik der Kosteneinhaltung (5 %), Methodik der Abrechnung und des Nachweises des entstandenen Zeitaufwandes für die Leistungen des Sanierungsträgers (5 %).
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 15 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Leistungsanpassungsvorbehalte gemäß Vertrag und VOL/B. Die angegebene Anzahl der Verlängerungen (1) ist ohne Bedeutung und den technischen Vorgaben der E-Vergabeplattform geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Ausführungen unter Ziff. 5.1.1. im Rahmen der Beschreibung der Optionen verwiesen.
- Optionen
- Der Auftrag soll für die Laufzeit der o. a. städtebaulichen Gesamtmaßnahme vergeben werden (vorbehaltlich einer Kündigung aus wichtigem Grund). Deren Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Angabe zur fünfzehnjährigen Laufzeit ist daher nur eine unverbindliche Schätzung, die über- oder unterschritten werden kann.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Diese Auftragsvergabe ist auch für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YVHMRF8#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH, Kiel | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Plön, Die Bürgermeisterin, Fachbereich 4, Planen & Bauen
- Anschrift
- 24306 Plön
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 714 (Stadtplanung und Landschaftsgestaltung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (99 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BIG Städtebau GmbH4 Zuschläge
- GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH4 Zuschläge
- BIG Städtebau2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 12.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Geschäftsstraßenmanagement Haselhorst Siemensstadt 2027-2030Bezirksamt Spandau von BerlinFrist 26.11.2026
- Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI Rhabanus-Maurus-Gymnasium St. OttilienSchulwerk der Diözese Augsburg (kirchliche Stiftung d.Ö.R.)Frist 24.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2149d456-382b-427a-93f3-7b9afe475487.