Planungsleistungen Wärmenetz Feuerbach
Stadtwerke Stuttgart GmbH · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen SWS-2026-0002veröffentlicht 29.07.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 100 Monate
- 01.09.2026 – 01.01.2035
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.
- A6 Ost 6-streifiger Ausbau, PA-3 Schadstoffuntersuchung bei NeuensteinDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest · StuttgartFrist 10.12.2026
- A98 Bürgerwaldtunnel und Heidenäckertunnel - BOL und BÜDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest · StuttgartFrist 08.12.2026
- Ingenieurleistungen für Geotechnik nach Anlage 1 Nummer 1.3 HOAIVermögen und Bau Baden-Württemberg, Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim · StuttgartFrist 04.12.2026
- Generalplanerleistungen für den Ausbau der Strohgäubahn zwischen Korntal und Ditzingen-HeimerdingenVerband Region Stuttgart · StuttgartFrist 13.11.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 98 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 100 Monate01.09.2026 – 01.01.2035, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70327, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.
- Konzept 130 %
- Konzept 235 %
- Preis35 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,2 Punkte |
| 25 % teurer | −7 Punkte |
| 50 % teurer | −11,7 Punkte |
| 100 % teurer | −17,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Vertragsbeginnvor 2 MonatenLaufzeit bis 01.01.2035
- Heute
Beschreibung
Das Projekt "Wärmenetz Feuerbach" soll den Stadtbezirk Stuttgart-Feuerbach mit erneuerbarer Wärme versorgen. Das Versorgungsgebiet im Projekt "Wärmenetz Feuerbach" ist in der kommunalen Wärmeplanung als Wärmenetzeignungsgebiet - in vertiefter Untersuchung ausgewiesen. Das Gebiet umfasst einen Wärmebedarf von ca. 31,2 GWh/a bei einer Anschlussquote von 100%.
Im Projekt soll vorrangig ein Holzfeuerungskessel zum Einsatz kommen. Zur Spitzenlastabdeckung und Redundanz soll dabei über einen Biogas-Kessel erfolgen. Daneben kommt auch die Nutzung der lokal vorhandenen erneuerbaren Quellen Luft in Betracht.
Der Förderantrag für BEW-Modul 1 - Teil 2 wurde am 17.02.2026 gestellt. Die Bewilligung der Förderung ist Voraussetzung für die Realisierung des Projekts "Wärmenetz Feuerbach".
Das Vergabeverfahren dient dazu, die dafür erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistungen zu vergeben.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Konzept 1Darstellung der Herangehensweise/Projektumsetzung
- Qualität
- Konzept 2Personalkonzept
- Preis
- Honorar
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2026
- Vertragsende
- 01.01.2035
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Leistungserbringung unterteilt sich in vier Planungsbereiche: - Planungsleistungen für die Energiezentrale - Planungsleistungen für das Wärmenetz - Planungsleistungen für die Einbindung dezentrale Erzeuger - Planungsleistungen für die Hausanschlüsse Es ist daher zunächst eine Ge … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Leistungserbringung unterteilt sich in vier Planungsbereiche: - Planungsleistungen für die Energiezentrale - Planungsleistungen für das Wärmenetz - Planungsleistungen für die Einbindung dezentrale Erzeuger - Planungsleistungen für die Hausanschlüsse Es ist daher zunächst eine Gesamtkonzept mit Hilfe der bisherigen Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zu entwickeln. Für die Planungsbereiche Energiezentrale, Wärmenetz, Einbindung dezentraler Erzeuger und Hausanschlüsse wird zunächst ausschließlich die Auftragsstufe 1 (Leistungsphasen 2 HOAI) beauftragt. Gegenstand der Erstbeauftragung ist die Erarbeitung eines förderfähigen und genehmigungsfähigen Gesamtkonzepts unter Berücksichtigung der vorgesehenen Ausbaustufen sowie der definierten Planungsbereiche gemäß Anlage 4. Die weiteren Leistungen der LP 3-9 HOAI können für die jeweiligen Planungsbereiche als optionale Auftragsstufen abgerufen werden. Der Abruf kann ganz oder teilweise, getrennt nach Planungsbereichen sowie nach Auftragsstufen erfolgen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen besteht nicht. Die Gründung einer Projektgesellschaft innerhalb der Projektzeit ist Seiten des AGs eine Option. Sollte eine Projektgesellschaft gegründet werden, die ein mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen i.S.d. § 15 AktG ist, behält sich der Auftraggeber vor, den Ingenieurvertrag mit allen Rechten und Pflichten auf die Projektgesellschaft zu übertragen. Der Inhalt der Leistung verändert sich hierdurch nicht. Im Hinblick auf die Förderbedingungen ist sicherzustellen, dass die Leistungen der LP 4 HOAI spätestens 8 Wochen vor Ablauf des Zuwendungsbescheides prüffähig endabgerechnet, vollständig erbracht und abgenommen vorliegen. Der Erhalt des Zuwendungsbescheides wird derzeit für August 2026 erwartet. Entsprechend ist der Auftraggeber berechtigt, im eigenen Ermessen die Konkretisierung der Leistungen und den Umfang des jeweiligen Leistungsabrufs zu bestimmen. Dem Auftragnehmer steht im Falle der Beauftragung über den beauftragten Umfang kein Anspruch auf Abruf bestimmter weiterer Planungsleistungen oder bestimmter weiterer Planungsbereiche/ Auftragsstufen weder dem Grunde nach noch in zeitlicher Reihenfolge oder bestimmter Örtlichkeiten zu. Die derzeit prognostizierten Investitionskosten für das Gesamtprojekt liegen nach aktuellem Kenntnisstand bei ca. 40 Mio. EUR (netto). Die Angabe dient ausschließlich der Einordnung des Projektumfangs und stellt weder eine verbindliche Kostenvorgabe noch eine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Änderungen infolge der weiteren Planung, Marktbedingungen oder behördlicher Anforderungen bleiben vorbehalten.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabe … ganz lesenkürzer
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
>> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine … ganz lesenkürzer
>> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren. Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung - Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich. - Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter. - Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen. - Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt. - Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten. - Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.- Hinweis
1. Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen Zwingend: • Nachweis Berufsqualifikation (gem. II.1) • Bewerbererklärung (gem. II.2.1) • Eigenerklärung Jahresumsatz und projektbezogener Umsatz (gem. II.2.2.1) • Nachweis Betriebsh … ganz lesenkürzer
1. Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen Zwingend: • Nachweis Berufsqualifikation (gem. II.1) • Bewerbererklärung (gem. II.2.1) • Eigenerklärung Jahresumsatz und projektbezogener Umsatz (gem. II.2.2.1) • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung und Versicherungsbestätigung (gem. II.2.2.2) • Eigenerklärung Mitarbeiter (gem. II.2.3.1) • Eigenerklärung Referenzen (gem. II.2.3.2) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gem. II.2.4.1) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (gem. II.2.4.1) • Eigenerklärung Russlandsanktionen (gem. II.2.4.1) • Verpflichtungserklärung LTMG (gem. II.2.5.1) • Erklärung zu Mehrfachbeteiligungen bzw. zu Beteiligungsverhältnissen (gem. II.4.4) Soweit anfallend: • Eigenerklärung zu Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (gem. II.2.4.3) • Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (gem. II.2.4.4) • Eigenerklärung Eignungsleihe einschließlich geforderter Nachweise (gem. II.2.6.1 und 2.6.5) • Nachweis, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (gem. II.2.6. 2) • Haftungserklärung des eignungsvermittelnden Unternehmens (gem. II.2.6.3) • Nachweis der Eignung des eignungsvermittelnden Unternehmens (gem. II.2.6.5) • Erklärung Bewerbergemeinschaft (gem. II.3.3) jeweils in deutscher Sprache (Die "gem.-Angaben" beziehen sich auf die Nummerierung der Vergabeunterlage) 2. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen 2.1 Mit dem Erstangebot sind folgende Unterlagen einzureichen • Honorarangebot gem. Angebotsformblatt (gem. IV.2.3) • Konzept 1 (gem. IV.2.4) • Konzept 2 (gem. IV.2.4) • Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz (gem. II.2.7) • Nachunternehmererklärung (gem. II.2.7) • geforderten Nachweise • Erklärung zur Bindefrist 2.2 Mit weiteren Angeboten bzw. dem Endangebot sind folgende Unterlagen einzureichen • Erklärung, dass das Erstangebot unverändert aufrecht erhalten bleibt • Erklärung zur Bindefrist oder • Honorarangebot gem. Angebotsformblatt (gem. IV.2.3) • Konzept 1 (gem. IV.2.4) • Konzept 2 (gem. IV.2.4) • Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz (gem. II.2.7) • Nachunternehmererklärung (gem. II.2.7) • geforderten Nachweise • Erklärung zur Bindefrist jeweils in deutscher Sprache (Die "gem.-Angaben" beziehen sich auf die Nummerierung der Vergabeunterlage)
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Ringhofer & Partner GmbH, Pinggau | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
- Anschrift
- Kesselstraße 21-23, 70327 Stuttgart
- Website
- stadtwerke-stuttgart.de
- Kontakt
- vergabeberatung@
staatsanzeiger.de
Bei uns erfasst
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Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 22.07.2026. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Drees & Sommer SE8 Zuschläge
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- Kling Consult GmbH5 Zuschläge
- Klinger und Partner Ingenieurbüro für Bauwesen und Umwelttechnik GmbH5 Zuschläge
- Zeeb + Frisch GmbH5 Zuschläge
- FC-Gruppe4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 16.04.2026 auf 20.04.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 16.04.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 239dc4f3-820a-4508-b5b7-60f5aa2b1326.