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vergebenEU-weitArchitekturleistungenPlanungmögliche Doppelmeldung

Planungsleistungen (hier: Objektplanung und Tragwerksplanung) für den Umbau und die Erweiterung der freiwilligen Ganztagsschule (FGTS) "Lasbachschule" in der Gemeinde Quierschied

Gemeinde Quierschied · Quierschied, Saarland

Aktenzeichen E86156925veröffentlicht 23.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 513 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 23.10.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
16.09.2025 – …
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 136 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Referenzen30 %
  • Team30 %
  • Honorarangebot40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    vor 14 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde Quierschied beabsichtigt den Umbau und die Erweiterung der Freiwilligen Ganztagsschule (FGTS) an der Lasbachschule in der Lasbachstraße 21 in 66287 Quierschied. Ziel der Maßnahme ist die bedarfsgerechte Erweiterung der vorhandenen räumlichen Kapazitäten zur Betreuung von künftig bis zu 290 Kindern. Vorgesehen sind der Anbau zusätzlicher Betreuungsräume, die Erweiterung des Essbereichs mit Küche und Nebenräumen sowie Umbaumaßnahmen in bestehenden Gebäudeteilen zur kombinierten Nutzung durch FGTS und Regelschule. Zusätzlich erfolgen brandschutztechnische Anpassungen, die Erneuerung haustechnischer Installationen sowie Maßnahmen zur funktionalen Neuordnung einzelner Bereiche. Die Umsetzung erfolgt im laufenden Schulbetrieb. Die derzeit geschätzte Gesamtinvestitionssumme beträgt ca. 1.921.344,19 EUR netto (KG 200–600 gem. DIN 276). Der Bauantrag soll bis Ende 2025 eingereicht werden. Die Leistungsphasen 1-4 der Objektplanung sowie 1-4 der Tragwerksplanung sind bereits erbracht (siehe Anlagen) und sollen bei der weiteren Bearbeitung zu Grunde gelegt werden. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 5-9 der Architektenleistungen (Objektplanung) gem. § 34 HOAI sowie die Tragwerksplanung der Leistungsphasen 5 bis 6 + 8 gem. § 51 HOAI.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Architektenleistungen (Objektplanung) für den Umbau und die Erweiterung der freiwilligen Ganztagsschule "Lasbachschule"

Benötigt werden die Architektenleistungen (Objektplanung) gem. § 34 HOAI für den Umbau und die Erweiterung der Freiwilligen Ganztagsschule (FGTS) an der Lasbachschule in Quierschied. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Objektplanungsleistungen in den Leistungsphasen 5 bis 9: – Lph 5: Ausführungsplanung, – Lph 6: Vorbereitung der Vergabe, – Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe, – Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation, – Lph 9: Objektbetreuung. Die Leistungsphasen 1 bis 4 wurden bereits erbracht. Es kann eine stufenweise Beauftragung erfolgen. Gegenstand des aktuellen Verhandlungsverfahrens ist die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Ebenso besteht kein Anspruch auf eine Weiterbeauftragung über einzelne Leistungsstufen hinaus. Für die Maßnahme liegen Vorplanungen vor, welche den Bietern im Rahmen der Ausschreibung zur Verfügung gestellt werden (Anlagen). Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben. Die anrechenbaren Kosten betragen 1.319.205 € (netto). Es werden EU-weit noch folgende Leistungen ausgeschrieben (LOS 2): – Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, Leistungsphasen 5 bis 6, 8.

––
2
Tragwerksplanung für den Umbau und die Erweiterung der freiwilligen Ganztagsschule "Lasbachschule"

Vergeben werden die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für den Umbau und die Erweiterung der FGTS der Lasbachschule in Quierschied. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Planungsleistungen in folgenden Leistungsphasen: -Lph 5: Ausführungsplanung, -Lph 6: Vorbereitung der Vergabe. Ferner werden vergeben: -Lph 8 Überwachung der Bauausführung Es kann eine stufenweise Beauftragung erfolgen. Gegenstand des aktuellen Verhandlungsverfahrens ist die Beauftragung der Leistungsphasen 5, 6 und 8. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Ebenso besteht kein Anspruch auf eine Weiterbeauftragung über einzelne Leistungsstufen hinaus. Für die Maßnahme liegen Vorplanungen vor, welche den Bewerbern im Rahmen der Ausschreibung zur Verfügung gestellt werden (Anlagen). Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die auf der Vergabeplattform eingestellten Formblätter und Unterlagen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können. Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden ggf. gesondert vergeben. Die anrechenbaren Kosten betragen 1.319.204,80 Euro (netto) Es werden EU-weit ferner noch folgende Leistungen ausgeschrieben (LOS 1): – Objektplanung gem. §34 HOAI in den Lph 5-9.

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag3 von 3 angegeben

Referenzen30 %
Team30 %
Honorarangebot40 %
Qualität
ReferenzenReferenzen (Z-1); siehe Anlage zum EU-Bekanntmachungstext: Anlage_Zuschlagskriterien_FGTSLasbachS-Lose1-2
Qualität
TeamTeam (Z-2); siehe Anlage zum EU-Bekanntmachungstext: Anlage_Zuschlagskriterien_FGTSLasbachS-Lose1-2
Preis
HonorarangebotHonorarangebot (Z-3); siehe Anlage zum EU-Bekanntmachungstext: Anlage_Zuschlagskriterien_FGTSLasbachS-Lose1-2

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.09.2025
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten d. Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsve … ganz lesenEs gelten d. Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen. 2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter … ganz lesen1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen. 2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. 3) Für die Angebotsunterlagen sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbieter). Bieter haben die FB nebst beigefügten Nachweisen, — oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bieter zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Angebotsfrist eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt. Die Bieter haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihr Angebot rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen. 4) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebote erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über ein Vergabeportal (im vorliegenden Projekt über das Vergabeportal subreport). Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen. 5) Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.

Los 2

Zuschlag3 von 3 angegeben

Referenzen30 %
Berufserfahrung40 %
Honorarangebot30 %
Qualität
Referenzen(Z-1) Vorlage von Referenzprojekten über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen zur auftragsbezogenen Qualifikation. siehe Anlage zum EU-Bekanntmachungstext: Anlage_Zuschlagskriterien_FGTSLasbachS-Lose1-2
Qualität
Berufserfahrung(Z-2) Berufserfahrung Planungsteam, siehe Anlage zum EU-Bekanntmachungstext: Anlage_Zuschlagskriterien_FGTSLasbachS-Lose1-2
Preis
Honorarangebot(Z-3) Honorarangebot. siehe Anlage zum EU-Bekanntmachungstext: Anlage_Zuschlagskriterien_FGTSLasbachS-Lose1-2

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
27.08.2025
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten d. Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsve … ganz lesenEs gelten d. Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen. 2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter … ganz lesen1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen. 2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. 3) Für die Angebotsunterlagen sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbieter). Bieter haben die FB nebst beigefügten Nachweisen, — oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bieter zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Angebotsfrist eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt. Die Bieter haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihr Angebot rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen. 4) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebote erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über ein Vergabeportal (im vorliegenden Projekt über das Vergabeportal subreport). Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen. 5) Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Architekturbüro Armin Lauck, Schmelz–
2WPW GmbH, Saarbrücken–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

57vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (55 Lose mit Angabe)
233.335 €Zuschlagswert im Median
181.200 € – 679.588 €mittlere Hälfte, 21 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Saarland (10 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte Informationen
  3. BekanntmachungFrist 12.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f75d5832-20b2-455e-a8a6-45b343c3e526.