Planungsleistungen (hier: Objektplanung und Tragwerksplanung) für den Umbau und die Erweiterung der freiwilligen Ganztagsschule (FGTS) "Lasbachschule" in der Gemeinde Quierschied
Gemeinde Quierschied · Quierschied, Saarland
Aktenzeichen E86156925veröffentlicht 14.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
- CPV 71250000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Saarland.
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- 2026-09-schiffweiler-freibad-leistungen-objektplanung-freianlagenGemeinde Schiffweiler · SchiffweilerFrist 19.11.2026
Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Saarland (10 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Quierschied66287, Regionalverband Saarbrücken, Saarland
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 136 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 17 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 17 Monaten
- Bindefrist endetvor 14 Monaten81 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Gemeinde Quierschied beabsichtigt den Umbau und die Erweiterung der Freiwilligen Ganztagsschule (FGTS) an der Lasbachschule in der Lasbachstraße 21 in 66287 Quierschied. Ziel der Maßnahme ist die bedarfsgerechte Erweiterung der vorhandenen räumlichen Kapazitäten zur Betreuung von künftig bis zu 290 Kindern. Vorgesehen sind der Anbau zusätzlicher Betreuungsräume, die Erweiterung des Essbereichs mit Küche und Nebenräumen sowie Umbaumaßnahmen in bestehenden Gebäudeteilen zur kombinierten Nutzung durch FGTS und Regelschule. Zusätzlich erfolgen brandschutztechnische Anpassungen, die Erneuerung haustechnischer Installationen sowie Maßnahmen zur funktionalen Neuordnung einzelner Bereiche. Die Umsetzung erfolgt im laufenden Schulbetrieb. Die derzeit geschätzte Gesamtinvestitionssumme beträgt ca. 1.921.344,19 EUR netto (KG 200–600 gem. DIN 276). Der Bauantrag soll bis Ende 2025 eingereicht werden. Die Leistungsphasen 1-4 der Objektplanung sowie 1-4 der Tragwerksplanung sind bereits erbracht (siehe Anlagen) und sollen bei der weiteren Bearbeitung zu Grunde gelegt werden. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 5-9 der Architektenleistungen (Objektplanung) gem. § 34 HOAI sowie die Tragwerksplanung der Leistungsphasen 5 bis 6 + 8 gem. § 51 HOAI.
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Architektenleistungen (Objektplanung) für den Umbau und die Erweiterung der freiwilligen Ganztagsschule "Lasbachschule" Benötigt werden die Architektenleistungen (Objektplanung) gem. § 34 HOAI für den Umbau und die Erweiterung der Freiwilligen Ganztagsschule (FGTS) an der Lasbachschule in Quierschied. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Objektplanungsleistungen in den Leistungsphasen 5 bis 9: – Lph 5: Ausführungsplanung, – Lph 6: Vorbereitung der Vergabe, – Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe, – Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation, – Lph 9: Objektbetreuung. Die Leistungsphasen 1 bis 4 wurden bereits erbracht. Es kann eine stufenweise Beauftragung erfolgen. Gegenstand des aktuellen Verhandlungsverfahrens ist die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Ebenso besteht kein Anspruch auf eine Weiterbeauftragung über einzelne Leistungsstufen hinaus. Für die Maßnahme liegen Vorplanungen vor, welche den Bietern im Rahmen der Ausschreibung zur Verfügung gestellt werden (Anlagen). Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben. Die anrechenbaren Kosten betragen 1.319.205 € (netto). Es werden EU-weit noch folgende Leistungen ausgeschrieben (LOS 2): – Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, Leistungsphasen 5 bis 6, 8. | – | – |
| 2 | Tragwerksplanung für den Umbau und die Erweiterung der freiwilligen Ganztagsschule "Lasbachschule" Vergeben werden die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für den Umbau und die Erweiterung der FGTS der Lasbachschule in Quierschied. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Planungsleistungen in folgenden Leistungsphasen: -Lph 5: Ausführungsplanung, -Lph 6: Vorbereitung der Vergabe. Ferner werden vergeben: -Lph 8 Überwachung der Bauausführung Es kann eine stufenweise Beauftragung erfolgen. Gegenstand des aktuellen Verhandlungsverfahrens ist die Beauftragung der Leistungsphasen 5, 6 und 8. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Ebenso besteht kein Anspruch auf eine Weiterbeauftragung über einzelne Leistungsstufen hinaus. Für die Maßnahme liegen Vorplanungen vor, welche den Bewerbern im Rahmen der Ausschreibung zur Verfügung gestellt werden (Anlagen). Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die auf der Vergabeplattform eingestellten Formblätter und Unterlagen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können. Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden ggf. gesondert vergeben. Die anrechenbaren Kosten betragen 1.319.204,80 Euro (netto) Es werden EU-weit ferner noch folgende Leistungen ausgeschrieben (LOS 1): – Objektplanung gem. §34 HOAI in den Lph 5-9. | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Referenzen (Z-1); siehe Anlage zum EU-Bekanntmachungstext: Anlage_Zuschlagskriterien_FGTSLasbachS-Lose1-2
- Qualität
- Team (Z-2); siehe Anlage zum EU-Bekanntmachungstext: Anlage_Zuschlagskriterien_FGTSLasbachS-Lose1-2
- Preis
- Honorarangebot (Z-3); siehe Anlage zum EU-Bekanntmachungstext: Anlage_Zuschlagskriterien_FGTSLasbachS-Lose1-2
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 81 Tage
- Angebotsöffnung
- 12.06.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten d. Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsve … ganz lesenkürzer
Es gelten d. Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen. 2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter … ganz lesenkürzer
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen. 2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. 3) Für die Angebotsunterlagen sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbieter). Bieter haben die FB nebst beigefügten Nachweisen, — oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bieter zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Angebotsfrist eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt. Die Bieter haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihr Angebot rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen. 4) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebote erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über ein Vergabeportal (im vorliegenden Projekt über das Vergabeportal subreport). Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen. 5) Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Los 2
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- (Z-1) Vorlage von Referenzprojekten über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen zur auftragsbezogenen Qualifikation. siehe Anlage zum EU-Bekanntmachungstext: Anlage_Zuschlagskriterien_FGTSLasbachS-Lose1-2
- Qualität
- (Z-2) Berufserfahrung Planungsteam, siehe Anlage zum EU-Bekanntmachungstext: Anlage_Zuschlagskriterien_FGTSLasbachS-Lose1-2
- Preis
- (Z-3) Honorarangebot. siehe Anlage zum EU-Bekanntmachungstext: Anlage_Zuschlagskriterien_FGTSLasbachS-Lose1-2
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 12.06.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Ja
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten d. Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsve … ganz lesenkürzer
Es gelten d. Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen. 2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter … ganz lesenkürzer
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen. 2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. 3) Für die Angebotsunterlagen sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbieter). Bieter haben die FB nebst beigefügten Nachweisen, — oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bieter zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Angebotsfrist eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt. Die Bieter haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihr Angebot rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen. 4) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebote erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über ein Vergabeportal (im vorliegenden Projekt über das Vergabeportal subreport). Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen. 5) Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rathausplatz 1, 66287 Quierschied
- Kontakt
- vergabe@
agsta.de
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- Rogmann Ingenieure GmbH3 Zuschläge
- Jörg Morlo2 Zuschläge
- MILVUS GmbH2 Zuschläge
- Planungsgesellschaft Jörg Kühn mbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte Informationen
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.06.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8f75a196-a59d-440e-bfed-9c50c25ae2ca.