Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Anbau Regionale Schule Kosegarten Wolgast“
Stadt Wolgast · Wolgast, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen 2025-02-05-POL1veröffentlicht 22.09.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 991 Tsd. €
- Lose
- 6
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Mecklenburg-Vorpommern.
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (19 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 991 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 6
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Wolgast17438, Landkreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Honorar50 %
- Berufserfahrung des benannten Projektleiters17,5 %
- Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters17,5 %
- Angebotene Präsenz der Bauüberwachung15 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und PrüfstellenHauptgegenstand
- 71221000Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
- 71327000Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
- 71321200Heizungsplanung
- 71321300Beratung im Bereich Sanitärinstallation
- 71321400Beratung im Bereich Belüftung
- 71321000Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
- 71222000Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Lose6 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 1-9 Die Stadt Wolgast vergibt Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Anbau Regionale Schule Kosegarten Wolgast“. Dieses Los betrifft: Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 HOAI 2021. Aufgabe: Die Stadt Wolgast beabsichtigt die Erweiterung der bestehende Regionalschule Kosegarten durch Anbau eines zusätzlichen Schulgebäudes, um akute Raumkapazitätsprobleme zu lösen und die Inklusionsanforderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu erfüllen. Dabei sind die Schulbauempfehlungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Stand 2024 zu beachten. Provisorische Lösungen wie Containerklassenzimmer und externe Standorte sind nicht nachhaltig und verdeutlichen den dringenden Bedarf an einer dauerhaften Erweiterung der räumlichen Kapazitäten, um die Lernumgebung zu verbessern. Bei den Vorabüberlegungen für den Neubau wurde besonderes Augenmerk auf die zukünftige Herausforderung der Umsetzung der Inklusionsstrategie gelegt, die ab Sommer 2027 in Kraft tritt. Der neue Schulanbau soll so konzipiert werden, dass er die Anforderungen an barrierefreie Zugänglichkeit und entsprechende Lernumgebungen erfüllt. In der Planung ist die Notwendigkeit spezialisierter Räumlichkeiten und flexible Gebäudestrukturen, die sich an zukünftige Veränderungen anpassen lassen, zu berücksichtigen. Ohne zusätzliche Räumlichkeiten würden die Schulen überbelegt sein, was zu überfüllten Klassenräumen, verschlechterten Lernbedingungen und erhöhtem Stress für Schüler und Lehrkräfte führt und signifikante Auswirkungen auf die Bildungsqualität der Schulen hat. Prognose Zuwachs Regionale Schule: ca. 200 Schüler Prognose Zuwachs Grundschule: ca. 40 Schüler Das Bauvorhaben soll ebenso einen Beitrag zum Ausbau eines Ganztagsangebots und zur langfristigen Entwicklung eines Schulcampus, die Zentralisierung der Beschulung von Grund- und Regionalschülern sowie der Hortbetreuung am Standort Baustraße leisten. Zur Nachhaltigkeit sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und keine wesentlichen Mehrkosten verursachen. Dazu gehört die Nutzung nachhaltiger Materialien und Technologien sowie flexible Raumkonzepte, die eine langfristige Nutzung ermöglichen. Konzeption: Der vorhandene Gebäudekomplex aus Grundschule Wolgast und Regionale Schule „Th.G. Kosegarten“ befinden sich auf dem Gelände der Baustraße 16 in 17438 Wolgast: Gemarkung: 3509 Wolgast, Flur: 15, Flurstück: 1/1, und Gemarkung: 3509 Wolgast, Flur: 14, Flurstück: 34/2 Die Schule wurde am 28.02.1989 als Polytechnische Oberschule VII der Stadt Wolgast eröffnet und es wurden Schüler von der 1. bis zur 10. Klasse unterrichtet. Im Zuge einer Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme wurde 2011 ein neues Aula-Gebäude errichtet. Aus diesem Grund liegt der Fokus zur jetzigen geplanten Erweiterung auf die Vergrößerung des Lern- und Unterrichtsbereiches. Gewünscht ist die Schaffung eines neuen massiven Gebäudes mit 3 Vollgeschossen sowie Verbindung zum bestehenden Gebäudekomplex. Der Neubau soll insgesamt eine Nutzfläche von ca. 1.550 m² besitzen. Die Schaffung überdachter Pausenbereiche ist einzuplanen. Zur Schaffung der Barrierefreiheit ist der Einbau von 2 behindertengerechten Aufzügen angedacht und so zu planen, dass auch die vorhandenen Gebäude nach Fertigstellung über barrierefreie Zugangsmöglichkeiten verfügen. Die Bauzeit ist für 2026 und 2027 vorgesehen. Dazu muss bis zum Ende des 3. Quartals 2025 die Bauantragsplanung Lph. 1- 4 erarbeitet werden, damit Anfang 4. Quartal 2025 die Baugenehmigung erreicht werden kann. Im 3. und 4. Quartal 2025 soll die Planung (Leistungsphasen 5 bis 7) soweit abgeschlos-sen sein, dass der Baustart Anfang 2026 erfolgen kann. Der Anbau muss im Juni 2027 fertig werden, damit die zusätzlichen Schüler Mitte August 2027 das neue Gebäude nutzen können. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass die Baumaßnahmen während des laufenden Schulbetriebs im bestehenden Schulgebäude erfolgen müssen. Die Details der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Maßnahmebeschreibung, ferner der Kurzbeschreibung, der Machbarkeitsstudie und dem Lageplan (alles Teil des Anlagenkonvoluts AB. Bewerberunterlagen). | – | – |
| 2 | Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-6 Die Stadt Wolgast vergibt Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Anbau Regionale Schule Kosegarten Wolgast“. Dieses Los betrifft: Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-6 gemäß § 51 HOAI 2021. Aufgabe: Die Stadt Wolgast beabsichtigt die Erweiterung der bestehende Regionalschule Kosegarten durch Anbau eines zusätzlichen Schulgebäudes, um akute Raumkapazitätsprobleme zu lösen und die Inklusionsanforderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu erfüllen. Dabei sind die Schulbauempfehlungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Stand 2024 zu beachten. Provisorische Lösungen wie Containerklassenzimmer und externe Standorte sind nicht nachhaltig und verdeutlichen den dringenden Bedarf an einer dauerhaften Erweiterung der räumlichen Kapazitäten, um die Lernumgebung zu verbessern. Bei den Vorabüberlegungen für den Neubau wurde besonderes Augenmerk auf die zukünftige Herausforderung der Umsetzung der Inklusionsstrategie gelegt, die ab Sommer 2027 in Kraft tritt. Der neue Schulanbau soll so konzipiert werden, dass er die Anforderungen an barrierefreie Zugänglichkeit und entsprechende Lernumgebungen erfüllt. In der Planung ist die Notwendigkeit spezialisierter Räumlichkeiten und flexible Gebäudestrukturen, die sich an zukünftige Veränderungen anpassen lassen, zu berücksichtigen. Ohne zusätzliche Räumlichkeiten würden die Schulen überbelegt sein, was zu überfüllten Klassenräumen, verschlechterten Lernbedingungen und erhöhtem Stress für Schüler und Lehrkräfte führt und signifikante Auswirkungen auf die Bildungsqualität der Schulen hat. Prognose Zuwachs Regionale Schule: ca. 200 Schüler Prognose Zuwachs Grundschule: ca. 40 Schüler Das Bauvorhaben soll ebenso einen Beitrag zum Ausbau eines Ganztagsangebots und zur langfristigen Entwicklung eines Schulcampus, die Zentralisierung der Beschulung von Grund- und Regionalschülern sowie der Hortbetreuung am Standort Baustraße leisten. Zur Nachhaltigkeit sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und keine wesentlichen Mehrkosten verursachen. Dazu gehört die Nutzung nachhaltiger Materialien und Technologien sowie flexible Raumkonzepte, die eine langfristige Nutzung ermöglichen. Konzeption: Der vorhandene Gebäudekomplex aus Grundschule Wolgast und Regionale Schule „Th.G. Kosegarten“ befinden sich auf dem Gelände der Baustraße 16 in 17438 Wolgast: Gemarkung: 3509 Wolgast, Flur: 15, Flurstück: 1/1, und Gemarkung: 3509 Wolgast, Flur: 14, Flurstück: 34/2 Die Schule wurde am 28.02.1989 als Polytechnische Oberschule VII der Stadt Wolgast eröffnet und es wurden Schüler von der 1. bis zur 10. Klasse unterrichtet. Im Zuge einer Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme wurde 2011 ein neues Aula-Gebäude errichtet. Aus diesem Grund liegt der Fokus zur jetzigen geplanten Erweiterung auf die Vergrößerung des Lern- und Unterrichtsbereiches. Gewünscht ist die Schaffung eines neuen massiven Gebäudes mit 3 Vollgeschossen sowie Verbindung zum bestehenden Gebäudekomplex. Der Neubau soll insgesamt eine Nutzfläche von ca. 1.550 m² besitzen. Die Schaffung überdachter Pausenbereiche ist einzuplanen. Zur Schaffung der Barrierefreiheit ist der Einbau von 2 behindertengerechten Aufzügen angedacht und so zu planen, dass auch die vorhandenen Gebäude nach Fertigstellung über barrierefreie Zugangsmöglichkeiten verfügen. Die Bauzeit ist für 2026 und 2027 vorgesehen. Dazu muss bis zum Ende des 3. Quartals 2025 die Bauantragsplanung Lph. 1- 4 erarbeitet werden, damit Anfang 4. Quartal 2025 die Baugenehmigung erreicht werden kann. Im 3. und 4. Quartal 2025 soll die Planung (Leistungsphasen 5 bis 7) soweit abgeschlos-sen sein, dass der Baustart Anfang 2026 erfolgen kann. Der Anbau muss im Juni 2027 fertig werden, damit die zusätzlichen Schüler Mitte August 2027 das neue Gebäude nutzen können. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass die Baumaßnahmen während des laufenden Schulbetriebs im bestehenden Schulgebäude erfolgen müssen. Die Details der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Maßnahmebeschreibung, ferner der Kurzbeschreibung, der Machbarkeitsstudie und dem Lageplan (alles Teil des Anlagenkonvoluts AB. Bewerberunterlagen). | – | – |
| 3 | Technische Ausrüstung HLS Leistungsphasen 1-9 Die Stadt Wolgast vergibt Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Anbau Regionale Schule Kosegarten Wolgast“. Dieses Los betrifft: Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI 2021 für folgende Anlagengruppen: • Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen • Wärmeversorgungsanlagen • Lufttechnische Anlagen • Förderanlagen • Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen (KG 470) • Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen (KG 490) Aufgabe: Die Stadt Wolgast beabsichtigt die Erweiterung der bestehende Regionalschule Kosegarten durch Anbau eines zusätzlichen Schulgebäudes, um akute Raumkapazitätsprobleme zu lösen und die Inklusionsanforderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu erfüllen. Dabei sind die Schulbauempfehlungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Stand 2024 zu beachten. Provisorische Lösungen wie Containerklassenzimmer und externe Standorte sind nicht nachhaltig und verdeutlichen den dringenden Bedarf an einer dauerhaften Erweiterung der räumlichen Kapazitäten, um die Lernumgebung zu verbessern. Bei den Vorabüberlegungen für den Neubau wurde besonderes Augenmerk auf die zukünftige Herausforderung der Umsetzung der Inklusionsstrategie gelegt, die ab Sommer 2027 in Kraft tritt. Der neue Schulanbau soll so konzipiert werden, dass er die Anforderungen an barrierefreie Zugänglichkeit und entsprechende Lernumgebungen erfüllt. In der Planung ist die Notwendigkeit spezialisierter Räumlichkeiten und flexible Gebäudestrukturen, die sich an zukünftige Veränderungen anpassen lassen, zu berücksichtigen. Ohne zusätzliche Räumlichkeiten würden die Schulen überbelegt sein, was zu überfüllten Klassenräumen, verschlechterten Lernbedingungen und erhöhtem Stress für Schüler und Lehrkräfte führt und signifikante Auswirkungen auf die Bildungsqualität der Schulen hat. Prognose Zuwachs Regionale Schule: ca. 200 Schüler Prognose Zuwachs Grundschule: ca. 40 Schüler Das Bauvorhaben soll ebenso einen Beitrag zum Ausbau eines Ganztagsangebots und zur langfristigen Entwicklung eines Schulcampus, die Zentralisierung der Beschulung von Grund- und Regionalschülern sowie der Hortbetreuung am Standort Baustraße leisten. Zur Nachhaltigkeit sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und keine wesentlichen Mehrkosten verursachen. Dazu gehört die Nutzung nachhaltiger Materialien und Technologien sowie flexible Raumkonzepte, die eine langfristige Nutzung ermöglichen. Konzeption: Der vorhandene Gebäudekomplex aus Grundschule Wolgast und Regionale Schule „Th.G. Kosegarten“ befinden sich auf dem Gelände der Baustraße 16 in 17438 Wolgast: Gemarkung: 3509 Wolgast, Flur: 15, Flurstück: 1/1, und Gemarkung: 3509 Wolgast, Flur: 14, Flurstück: 34/2 Die Schule wurde am 28.02.1989 als Polytechnische Oberschule VII der Stadt Wolgast eröffnet und es wurden Schüler von der 1. bis zur 10. Klasse unterrichtet. Im Zuge einer Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme wurde 2011 ein neues Aula-Gebäude errichtet. Aus diesem Grund liegt der Fokus zur jetzigen geplanten Erweiterung auf die Vergrößerung des Lern- und Unterrichtsbereiches. Gewünscht ist die Schaffung eines neuen massiven Gebäudes mit 3 Vollgeschossen sowie Verbindung zum bestehenden Gebäudekomplex. Der Neubau soll insgesamt eine Nutzfläche von ca. 1.550 m² besitzen. Die Schaffung überdachter Pausenbereiche ist einzuplanen. Zur Schaffung der Barrierefreiheit ist der Einbau von 2 behindertengerechten Aufzügen angedacht und so zu planen, dass auch die vorhandenen Gebäude nach Fertigstellung über barrierefreie Zugangsmöglichkeiten verfügen. Die Bauzeit ist für 2026 und 2027 vorgesehen. Dazu muss bis zum Ende des 3. Quartals 2025 die Bauantragsplanung Lph. 1- 4 erarbeitet werden, damit Anfang 4. Quartal 2025 die Baugenehmigung erreicht werden kann. Im 3. und 4. Quartal 2025 soll die Planung (Leistungsphasen 5 bis 7) soweit abgeschlos-sen sein, dass der Baustart Anfang 2026 erfolgen kann. Der Anbau muss im Juni 2027 fertig werden, damit die zusätzlichen Schüler Mitte August 2027 das neue Gebäude nutzen können. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass die Baumaßnahmen während des laufenden Schulbetriebs im bestehenden Schulgebäude erfolgen müssen. Die Details der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Maßnahmebeschreibung, ferner der Kurzbeschreibung, der Machbarkeitsstudie und dem Lageplan (alles Teil des Anlagenkonvoluts AB. Bewerberunterlagen). | – | – |
| 4 | Technische Ausrüstung Elektro Leistungsphasen 1-9 Die Stadt Wolgast vergibt Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Anbau Regionale Schule Kosegarten Wolgast“. Dieses Los betrifft: Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI 2021 für folgende Anlagengruppen: • Starkstromanlagen • Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen • Gebäude- und Anlagenautomation (KG 480) Aufgabe: Die Stadt Wolgast beabsichtigt die Erweiterung der bestehende Regionalschule Kosegarten durch Anbau eines zusätzlichen Schulgebäudes, um akute Raumkapazitätsprobleme zu lösen und die Inklusionsanforderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu erfüllen. Dabei sind die Schulbauempfehlungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Stand 2024 zu beachten. Provisorische Lösungen wie Containerklassenzimmer und externe Standorte sind nicht nachhaltig und verdeutlichen den dringenden Bedarf an einer dauerhaften Erweiterung der räumlichen Kapazitäten, um die Lernumgebung zu verbessern. Bei den Vorabüberlegungen für den Neubau wurde besonderes Augenmerk auf die zukünftige Herausforderung der Umsetzung der Inklusionsstrategie gelegt, die ab Sommer 2027 in Kraft tritt. Der neue Schulanbau soll so konzipiert werden, dass er die Anforderungen an barrierefreie Zugänglichkeit und entsprechende Lernumgebungen erfüllt. In der Planung ist die Notwendigkeit spezialisierter Räumlichkeiten und flexible Gebäudestrukturen, die sich an zukünftige Veränderungen anpassen lassen, zu berücksichtigen. Ohne zusätzliche Räumlichkeiten würden die Schulen überbelegt sein, was zu überfüllten Klassenräumen, verschlechterten Lernbedingungen und erhöhtem Stress für Schüler und Lehrkräfte führt und signifikante Auswirkungen auf die Bildungsqualität der Schulen hat. Prognose Zuwachs Regionale Schule: ca. 200 Schüler Prognose Zuwachs Grundschule: ca. 40 Schüler Das Bauvorhaben soll ebenso einen Beitrag zum Ausbau eines Ganztagsangebots und zur langfristigen Entwicklung eines Schulcampus, die Zentralisierung der Beschulung von Grund- und Regionalschülern sowie der Hortbetreuung am Standort Baustraße leisten. Zur Nachhaltigkeit sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und keine wesentlichen Mehrkosten verursachen. Dazu gehört die Nutzung nachhaltiger Materialien und Technologien sowie flexible Raumkonzepte, die eine langfristige Nutzung ermöglichen. Konzeption: Der vorhandene Gebäudekomplex aus Grundschule Wolgast und Regionale Schule „Th.G. Kosegarten“ befinden sich auf dem Gelände der Baustraße 16 in 17438 Wolgast: Gemarkung: 3509 Wolgast, Flur: 15, Flurstück: 1/1, und Gemarkung: 3509 Wolgast, Flur: 14, Flurstück: 34/2 Die Schule wurde am 28.02.1989 als Polytechnische Oberschule VII der Stadt Wolgast eröffnet und es wurden Schüler von der 1. bis zur 10. Klasse unterrichtet. Im Zuge einer Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme wurde 2011 ein neues Aula-Gebäude errichtet. Aus diesem Grund liegt der Fokus zur jetzigen geplanten Erweiterung auf die Vergrößerung des Lern- und Unterrichtsbereiches. Gewünscht ist die Schaffung eines neuen massiven Gebäudes mit 3 Vollgeschossen sowie Verbindung zum bestehenden Gebäudekomplex. Der Neubau soll insgesamt eine Nutzfläche von ca. 1.550 m² besitzen. Die Schaffung überdachter Pausenbereiche ist einzuplanen. Zur Schaffung der Barrierefreiheit ist der Einbau von 2 behindertengerechten Aufzügen angedacht und so zu planen, dass auch die vorhandenen Gebäude nach Fertigstellung über barrierefreie Zugangsmöglichkeiten verfügen. Die Bauzeit ist für 2026 und 2027 vorgesehen. Dazu muss bis zum Ende des 3. Quartals 2025 die Bauantragsplanung Lph. 1- 4 erarbeitet werden, damit Anfang 4. Quartal 2025 die Baugenehmigung erreicht werden kann. Im 3. und 4. Quartal 2025 soll die Planung (Leistungsphasen 5 bis 7) soweit abgeschlos-sen sein, dass der Baustart Anfang 2026 erfolgen kann. Der Anbau muss im Juni 2027 fertig werden, damit die zusätzlichen Schüler Mitte August 2027 das neue Gebäude nutzen können. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass die Baumaßnahmen während des laufenden Schulbetriebs im bestehenden Schulgebäude erfolgen müssen. Die Details der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Maßnahmebeschreibung, ferner der Kurzbeschreibung, der Machbarkeitsstudie und dem Lageplan (alles Teil des Anlagenkonvoluts AB. Bewerberunterlagen). | – | – |
| 5 | Brandschutz Leistungsphasen 1-5 und 8 gemäß AHO-Heft Nr 17 Die Stadt Wolgast vergibt Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Anbau Regionale Schule Kosegarten Wolgast“. Dieses Los betrifft: Brandschutz Leistungsphasen 1-5 und 8 gemäß AHO-Heft Nr 17 Stand Dezember 2022 („Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz“). Aufgabe: Die Stadt Wolgast beabsichtigt die Erweiterung der bestehende Regionalschule Kosegarten durch Anbau eines zusätzlichen Schulgebäudes, um akute Raumkapazitätsprobleme zu lösen und die Inklusionsanforderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu erfüllen. Dabei sind die Schulbauempfehlungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Stand 2024 zu beachten. Provisorische Lösungen wie Containerklassenzimmer und externe Standorte sind nicht nachhaltig und verdeutlichen den dringenden Bedarf an einer dauerhaften Erweiterung der räumlichen Kapazitäten, um die Lernumgebung zu verbessern. Bei den Vorabüberlegungen für den Neubau wurde besonderes Augenmerk auf die zukünftige Herausforderung der Umsetzung der Inklusionsstrategie gelegt, die ab Sommer 2027 in Kraft tritt. Der neue Schulanbau soll so konzipiert werden, dass er die Anforderungen an barrierefreie Zugänglichkeit und entsprechende Lernumgebungen erfüllt. In der Planung ist die Notwendigkeit spezialisierter Räumlichkeiten und flexible Gebäudestrukturen, die sich an zukünftige Veränderungen anpassen lassen, zu berücksichtigen. Ohne zusätzliche Räumlichkeiten würden die Schulen überbelegt sein, was zu überfüllten Klassenräumen, verschlechterten Lernbedingungen und erhöhtem Stress für Schüler und Lehrkräfte führt und signifikante Auswirkungen auf die Bildungsqualität der Schulen hat. Prognose Zuwachs Regionale Schule: ca. 200 Schüler Prognose Zuwachs Grundschule: ca. 40 Schüler Das Bauvorhaben soll ebenso einen Beitrag zum Ausbau eines Ganztagsangebots und zur langfristigen Entwicklung eines Schulcampus, die Zentralisierung der Beschulung von Grund- und Regionalschülern sowie der Hortbetreuung am Standort Baustraße leisten. Zur Nachhaltigkeit sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und keine wesentlichen Mehrkosten verursachen. Dazu gehört die Nutzung nachhaltiger Materialien und Technologien sowie flexible Raumkonzepte, die eine langfristige Nutzung ermöglichen. Konzeption: Der vorhandene Gebäudekomplex aus Grundschule Wolgast und Regionale Schule „Th.G. Kosegarten“ befinden sich auf dem Gelände der Baustraße 16 in 17438 Wolgast: Gemarkung: 3509 Wolgast, Flur: 15, Flurstück: 1/1, und Gemarkung: 3509 Wolgast, Flur: 14, Flurstück: 34/2 Die Schule wurde am 28.02.1989 als Polytechnische Oberschule VII der Stadt Wolgast eröffnet und es wurden Schüler von der 1. bis zur 10. Klasse unterrichtet. Im Zuge einer Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme wurde 2011 ein neues Aula-Gebäude errichtet. Aus diesem Grund liegt der Fokus zur jetzigen geplanten Erweiterung auf die Vergrößerung des Lern- und Unterrichtsbereiches. Gewünscht ist die Schaffung eines neuen massiven Gebäudes mit 3 Vollgeschossen sowie Verbindung zum bestehenden Gebäudekomplex. Der Neubau soll insgesamt eine Nutzfläche von ca. 1.550 m² besitzen. Die Schaffung überdachter Pausenbereiche ist einzuplanen. Zur Schaffung der Barrierefreiheit ist der Einbau von 2 behindertengerechten Aufzügen angedacht und so zu planen, dass auch die vorhandenen Gebäude nach Fertigstellung über barrierefreie Zugangsmöglichkeiten verfügen. Die Bauzeit ist für 2026 und 2027 vorgesehen. Dazu muss bis zum Ende des 3. Quartals 2025 die Bauantragsplanung Lph. 1- 4 erarbeitet werden, damit Anfang 4. Quartal 2025 die Baugenehmigung erreicht werden kann. Im 3. und 4. Quartal 2025 soll die Planung (Leistungsphasen 5 bis 7) soweit abgeschlos-sen sein, dass der Baustart Anfang 2026 erfolgen kann. Der Anbau muss im Juni 2027 fertig werden, damit die zusätzlichen Schüler Mitte August 2027 das neue Gebäude nutzen können. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass die Baumaßnahmen während des laufenden Schulbetriebs im bestehenden Schulgebäude erfolgen müssen. Die Details der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Maßnahmebeschreibung, ferner der Kurzbeschreibung, der Machbarkeitsstudie und dem Lageplan (alles Teil des Anlagenkonvoluts AB. Bewerberunterlagen). | – | – |
| 6 | Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 1-9 Die Stadt Wolgast vergibt Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Anbau Regionale Schule Kosegarten Wolgast“. Dieses Los betrifft: Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 1-9 gemäß § 39 HOAI 2021. Aufgabe: Die Stadt Wolgast beabsichtigt die Erweiterung der bestehende Regionalschule Kosegarten durch Anbau eines zusätzlichen Schulgebäudes, um akute Raumkapazitätsprobleme zu lösen und die Inklusionsanforderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu erfüllen. Dabei sind die Schulbauempfehlungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Stand 2024 zu beachten. Provisorische Lösungen wie Containerklassenzimmer und externe Standorte sind nicht nachhaltig und verdeutlichen den dringenden Bedarf an einer dauerhaften Erweiterung der räumlichen Kapazitäten, um die Lernumgebung zu verbessern. Bei den Vorabüberlegungen für den Neubau wurde besonderes Augenmerk auf die zukünftige Herausforderung der Umsetzung der Inklusionsstrategie gelegt, die ab Sommer 2027 in Kraft tritt. Der neue Schulanbau soll so konzipiert werden, dass er die Anforderungen an barrierefreie Zugänglichkeit und entsprechende Lernumgebungen erfüllt. In der Planung ist die Notwendigkeit spezialisierter Räumlichkeiten und flexible Gebäudestrukturen, die sich an zukünftige Veränderungen anpassen lassen, zu berücksichtigen. Ohne zusätzliche Räumlichkeiten würden die Schulen überbelegt sein, was zu überfüllten Klassenräumen, verschlechterten Lernbedingungen und erhöhtem Stress für Schüler und Lehrkräfte führt und signifikante Auswirkungen auf die Bildungsqualität der Schulen hat. Prognose Zuwachs Regionale Schule: ca. 200 Schüler Prognose Zuwachs Grundschule: ca. 40 Schüler Das Bauvorhaben soll ebenso einen Beitrag zum Ausbau eines Ganztagsangebots und zur langfristigen Entwicklung eines Schulcampus, die Zentralisierung der Beschulung von Grund- und Regionalschülern sowie der Hortbetreuung am Standort Baustraße leisten. Zur Nachhaltigkeit sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und keine wesentlichen Mehrkosten verursachen. Dazu gehört die Nutzung nachhaltiger Materialien und Technologien sowie flexible Raumkonzepte, die eine langfristige Nutzung ermöglichen. Konzeption: Der vorhandene Gebäudekomplex aus Grundschule Wolgast und Regionale Schule „Th.G. Kosegarten“ befinden sich auf dem Gelände der Baustraße 16 in 17438 Wolgast: Gemarkung: 3509 Wolgast, Flur: 15, Flurstück: 1/1, und Gemarkung: 3509 Wolgast, Flur: 14, Flurstück: 34/2 Die Schule wurde am 28.02.1989 als Polytechnische Oberschule VII der Stadt Wolgast eröffnet und es wurden Schüler von der 1. bis zur 10. Klasse unterrichtet. Im Zuge einer Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme wurde 2011 ein neues Aula-Gebäude errichtet. Aus diesem Grund liegt der Fokus zur jetzigen geplanten Erweiterung auf die Vergrößerung des Lern- und Unterrichtsbereiches. Gewünscht ist die Schaffung eines neuen massiven Gebäudes mit 3 Vollgeschossen sowie Verbindung zum bestehenden Gebäudekomplex. Der Neubau soll insgesamt eine Nutzfläche von ca. 1.550 m² besitzen. Die Schaffung überdachter Pausenbereiche ist einzuplanen. Zur Schaffung der Barrierefreiheit ist der Einbau von 2 behindertengerechten Aufzügen angedacht und so zu planen, dass auch die vorhandenen Gebäude nach Fertigstellung über barrierefreie Zugangsmöglichkeiten verfügen. Die Bauzeit ist für 2026 und 2027 vorgesehen. Dazu muss bis zum Ende des 3. Quartals 2025 die Bauantragsplanung Lph. 1- 4 erarbeitet werden, damit Anfang 4. Quartal 2025 die Baugenehmigung erreicht werden kann. Im 3. und 4. Quartal 2025 soll die Planung (Leistungsphasen 5 bis 7) soweit abgeschlos-sen sein, dass der Baustart Anfang 2026 erfolgen kann. Der Anbau muss im Juni 2027 fertig werden, damit die zusätzlichen Schüler Mitte August 2027 das neue Gebäude nutzen können. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass die Baumaßnahmen während des laufenden Schulbetriebs im bestehenden Schulgebäude erfolgen müssen. Die Details der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Maßnahmebeschreibung, ferner der Kurzbeschreibung, der Machbarkeitsstudie und dem Lageplan (alles Teil des Anlagenkonvoluts AB. Bewerberunterlagen). | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 3, 4, 5, 6
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- HonorarHonorar Gewichtung 50%
- Qualität
- Berufserfahrung des benannten ProjektleitersBerufserfahrung des benannten Projektleiters Gewichtung 17,5%
- Qualität
- Persönliche Referenzen des benannten ProjektleitersPersönliche Referenzen des benannten Projektleiters Gewichtung 17,5%
- Qualität
- Angebotene Präsenz der BauüberwachungAngebotene Präsenz der Bauüberwachung Gewichtung 15%
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt: Stufe A: Leistungsphasen der HOAI 1 - 3 Stufe B: Leistungsphase der HOAI 4 Stufe C: Leistungsphasen der HOAI 5 + 6 Stufe D: Leistungsphase der HOAI 7 Stufe E: Leistungsphase der HOAI 8 - 9
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für den Nachprüfungsantrag gilt § 160 Abs 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt … ganz lesenkürzer
Für den Nachprüfungsantrag gilt § 160 Abs 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- HonorarHonorar Gewichtung 100%
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt: Stufe A: Leistungsphasen der HOAI 1 bis 3 Stufe B: Leistungsphase der HOAI 4 Stufe C: Leistungsphasen der HOAI 5 + 6
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für den Nachprüfungsantrag gilt § 160 Abs 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt … ganz lesenkürzer
Für den Nachprüfungsantrag gilt § 160 Abs 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | PHS mbH, Greifswald | 9 |
| 2 | Baukonzept Neubrandenburg GmbH, Neubrandenburg | 1 |
| 3 | ALP Ingenieurgesellschaft mbH, Greifswald | 2 |
| 4 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 5 | buttler architekten GmbH, Rostock | 3 |
| 6 | kein Zuschlag angegeben | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Wolgast
- Anschrift
- Burgstraße 6, 17438 Wolgast
- Website
- wolgast.de
- Kontakt
- info@
polaris.law
Bei uns erfasst
- Lieferung von Informationstechnik für die Kosegartenschule Wolgast - Vergebener Auftrag10.07.2026
- Erstangebotsabgabe, Stadt Wolgast, Beauftragung als treuhändischer Sanierungsträger nach § 157 BauGB26.06.2026 · 4 Angebote
- Lieferung von mobilen Endgeräten sowie Ladewagen für die Grundschule Wolgast - Vergebener Auftrag05.06.2026
- Erstellung eines Kommunikationskonzeptes zum Thema '250. Jubiläum Philipp Otto Runge in Wolgast' - Vergebener Auftrag02.02.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (19 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- aib-Bauplanung Nord GmbH6 Zuschläge
- Baukonzept Neubrandenburg GmbH4 Zuschläge
- A & S GmbH Neubrandenburg2 Zuschläge
- ALP Ingenieurgesellschaft mbH2 Zuschläge
- BBB Ingenieurbüro GmbH2 Zuschläge
- Brandschutzberatung Kröger GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 07.03.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019971eb-4d2a-48ab-a0f4-c93ca22cceb9.