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Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Anbau Regionale Schule Kosegarten Wolgast“

Stadt Wolgast · Wolgast, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 2025-02-05-POL1veröffentlicht 05.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 610 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Mecklenburg-Vorpommern.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (19 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
991 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
6
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 20 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose6 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 1-9

Die Stadt Wolgast vergibt Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Anbau Regionale Schule Kosegarten Wolgast“. Dieses Los betrifft: Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 HOAI 2021. Aufgabe: Die Stadt Wolgast beabsichtigt die Erweiterung der bestehende Regionalschule Kosegarten durch Anbau eines zusätzlichen Schulgebäudes, um akute Raumkapazitätsprobleme zu lösen und die Inklusionsanforderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu erfüllen. Dabei sind die Schulbauempfehlungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Stand 2024 zu beachten. Provisorische Lösungen wie Containerklassenzimmer und externe Standorte sind nicht nachhaltig und verdeutlichen den dringenden Bedarf an einer dauerhaften Erweiterung der räumlichen Kapazitäten, um die Lernumgebung zu verbessern. Bei den Vorabüberlegungen für den Neubau wurde besonderes Augenmerk auf die zukünftige Herausforderung der Umsetzung der Inklusionsstrategie gelegt, die ab Sommer 2027 in Kraft tritt. Der neue Schulanbau soll so konzipiert werden, dass er die Anforderungen an barrierefreie Zugänglichkeit und entsprechende Lernumgebungen erfüllt. In der Planung ist die Notwendigkeit spezialisierter Räumlichkeiten und flexible Gebäudestrukturen, die sich an zukünftige Veränderungen anpassen lassen, zu berücksichtigen. Ohne zusätzliche Räumlichkeiten würden die Schulen überbelegt sein, was zu überfüllten Klassenräumen, verschlechterten Lernbedingungen und erhöhtem Stress für Schüler und Lehrkräfte führt und signifikante Auswirkungen auf die Bildungsqualität der Schulen hat. Prognose Zuwachs Regionale Schule: ca. 200 Schüler Prognose Zuwachs Grundschule: ca. 40 Schüler Das Bauvorhaben soll ebenso einen Beitrag zum Ausbau eines Ganztagsangebots und zur langfristigen Entwicklung eines Schulcampus, die Zentralisierung der Beschulung von Grund- und Regionalschülern sowie der Hortbetreuung am Standort Baustraße leisten. Zur Nachhaltigkeit sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und keine wesentlichen Mehrkosten verursachen. Dazu gehört die Nutzung nachhaltiger Materialien und Technologien sowie flexible Raumkonzepte, die eine langfristige Nutzung ermöglichen. Konzeption: Der vorhandene Gebäudekomplex aus Grundschule Wolgast und Regionale Schule „Th.G. Kosegarten“ befinden sich auf dem Gelände der Baustraße 16 in 17438 Wolgast: Gemarkung: 3509 Wolgast, Flur: 15, Flurstück: 1/1, und Gemarkung: 3509 Wolgast, Flur: 14, Flurstück: 34/2 Die Schule wurde am 28.02.1989 als Polytechnische Oberschule VII der Stadt Wolgast eröffnet und es wurden Schüler von der 1. bis zur 10. Klasse unterrichtet. Im Zuge einer Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme wurde 2011 ein neues Aula-Gebäude errichtet. Aus diesem Grund liegt der Fokus zur jetzigen geplanten Erweiterung auf die Vergrößerung des Lern- und Unterrichtsbereiches. Gewünscht ist die Schaffung eines neuen massiven Gebäudes mit 3 Vollgeschossen sowie Verbindung zum bestehenden Gebäudekomplex. Der Neubau soll insgesamt eine Nutzfläche von ca. 1.550 m² besitzen. Die Schaffung überdachter Pausenbereiche ist einzuplanen. Zur Schaffung der Barrierefreiheit ist der Einbau von 2 behindertengerechten Aufzügen angedacht und so zu planen, dass auch die vorhandenen Gebäude nach Fertigstellung über barrierefreie Zugangsmöglichkeiten verfügen. Die Bauzeit ist für 2026 und 2027 vorgesehen. Dazu muss bis zum Ende des 3. Quartals 2025 die Bauantragsplanung Lph. 1- 4 erarbeitet werden, damit Anfang 4. Quartal 2025 die Baugenehmigung erreicht werden kann. Im 3. und 4. Quartal 2025 soll die Planung (Leistungsphasen 5 bis 7) soweit abgeschlos-sen sein, dass der Baustart Anfang 2026 erfolgen kann. Der Anbau muss im Juni 2027 fertig werden, damit die zusätzlichen Schüler Mitte August 2027 das neue Gebäude nutzen können. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass die Baumaßnahmen während des laufenden Schulbetriebs im bestehenden Schulgebäude erfolgen müssen. Die Details der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Maßnahmebeschreibung, ferner der Kurzbeschreibung, der Machbarkeitsstudie und dem Lageplan (alles Teil des Anlagenkonvoluts AB. Bewerberunterlagen).

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2
Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-6

Die Stadt Wolgast vergibt Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Anbau Regionale Schule Kosegarten Wolgast“. Dieses Los betrifft: Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-6 gemäß § 51 HOAI 2021. Aufgabe: Die Stadt Wolgast beabsichtigt die Erweiterung der bestehende Regionalschule Kosegarten durch Anbau eines zusätzlichen Schulgebäudes, um akute Raumkapazitätsprobleme zu lösen und die Inklusionsanforderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu erfüllen. Dabei sind die Schulbauempfehlungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Stand 2024 zu beachten. Provisorische Lösungen wie Containerklassenzimmer und externe Standorte sind nicht nachhaltig und verdeutlichen den dringenden Bedarf an einer dauerhaften Erweiterung der räumlichen Kapazitäten, um die Lernumgebung zu verbessern. Bei den Vorabüberlegungen für den Neubau wurde besonderes Augenmerk auf die zukünftige Herausforderung der Umsetzung der Inklusionsstrategie gelegt, die ab Sommer 2027 in Kraft tritt. Der neue Schulanbau soll so konzipiert werden, dass er die Anforderungen an barrierefreie Zugänglichkeit und entsprechende Lernumgebungen erfüllt. In der Planung ist die Notwendigkeit spezialisierter Räumlichkeiten und flexible Gebäudestrukturen, die sich an zukünftige Veränderungen anpassen lassen, zu berücksichtigen. Ohne zusätzliche Räumlichkeiten würden die Schulen überbelegt sein, was zu überfüllten Klassenräumen, verschlechterten Lernbedingungen und erhöhtem Stress für Schüler und Lehrkräfte führt und signifikante Auswirkungen auf die Bildungsqualität der Schulen hat. Prognose Zuwachs Regionale Schule: ca. 200 Schüler Prognose Zuwachs Grundschule: ca. 40 Schüler Das Bauvorhaben soll ebenso einen Beitrag zum Ausbau eines Ganztagsangebots und zur langfristigen Entwicklung eines Schulcampus, die Zentralisierung der Beschulung von Grund- und Regionalschülern sowie der Hortbetreuung am Standort Baustraße leisten. Zur Nachhaltigkeit sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und keine wesentlichen Mehrkosten verursachen. Dazu gehört die Nutzung nachhaltiger Materialien und Technologien sowie flexible Raumkonzepte, die eine langfristige Nutzung ermöglichen. Konzeption: Der vorhandene Gebäudekomplex aus Grundschule Wolgast und Regionale Schule „Th.G. Kosegarten“ befinden sich auf dem Gelände der Baustraße 16 in 17438 Wolgast: Gemarkung: 3509 Wolgast, Flur: 15, Flurstück: 1/1, und Gemarkung: 3509 Wolgast, Flur: 14, Flurstück: 34/2 Die Schule wurde am 28.02.1989 als Polytechnische Oberschule VII der Stadt Wolgast eröffnet und es wurden Schüler von der 1. bis zur 10. Klasse unterrichtet. Im Zuge einer Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme wurde 2011 ein neues Aula-Gebäude errichtet. Aus diesem Grund liegt der Fokus zur jetzigen geplanten Erweiterung auf die Vergrößerung des Lern- und Unterrichtsbereiches. Gewünscht ist die Schaffung eines neuen massiven Gebäudes mit 3 Vollgeschossen sowie Verbindung zum bestehenden Gebäudekomplex. Der Neubau soll insgesamt eine Nutzfläche von ca. 1.550 m² besitzen. Die Schaffung überdachter Pausenbereiche ist einzuplanen. Zur Schaffung der Barrierefreiheit ist der Einbau von 2 behindertengerechten Aufzügen angedacht und so zu planen, dass auch die vorhandenen Gebäude nach Fertigstellung über barrierefreie Zugangsmöglichkeiten verfügen. Die Bauzeit ist für 2026 und 2027 vorgesehen. Dazu muss bis zum Ende des 3. Quartals 2025 die Bauantragsplanung Lph. 1- 4 erarbeitet werden, damit Anfang 4. Quartal 2025 die Baugenehmigung erreicht werden kann. Im 3. und 4. Quartal 2025 soll die Planung (Leistungsphasen 5 bis 7) soweit abgeschlos-sen sein, dass der Baustart Anfang 2026 erfolgen kann. Der Anbau muss im Juni 2027 fertig werden, damit die zusätzlichen Schüler Mitte August 2027 das neue Gebäude nutzen können. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass die Baumaßnahmen während des laufenden Schulbetriebs im bestehenden Schulgebäude erfolgen müssen. Die Details der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Maßnahmebeschreibung, ferner der Kurzbeschreibung, der Machbarkeitsstudie und dem Lageplan (alles Teil des Anlagenkonvoluts AB. Bewerberunterlagen).

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3
Technische Ausrüstung HLS Leistungsphasen 1-9

Die Stadt Wolgast vergibt Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Anbau Regionale Schule Kosegarten Wolgast“. Dieses Los betrifft: Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI 2021 für folgende Anlagengruppen: • Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen • Wärmeversorgungsanlagen • Lufttechnische Anlagen • Förderanlagen • Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen (KG 470) • Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen (KG 490) Aufgabe: Die Stadt Wolgast beabsichtigt die Erweiterung der bestehende Regionalschule Kosegarten durch Anbau eines zusätzlichen Schulgebäudes, um akute Raumkapazitätsprobleme zu lösen und die Inklusionsanforderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu erfüllen. Dabei sind die Schulbauempfehlungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Stand 2024 zu beachten. Provisorische Lösungen wie Containerklassenzimmer und externe Standorte sind nicht nachhaltig und verdeutlichen den dringenden Bedarf an einer dauerhaften Erweiterung der räumlichen Kapazitäten, um die Lernumgebung zu verbessern. Bei den Vorabüberlegungen für den Neubau wurde besonderes Augenmerk auf die zukünftige Herausforderung der Umsetzung der Inklusionsstrategie gelegt, die ab Sommer 2027 in Kraft tritt. Der neue Schulanbau soll so konzipiert werden, dass er die Anforderungen an barrierefreie Zugänglichkeit und entsprechende Lernumgebungen erfüllt. In der Planung ist die Notwendigkeit spezialisierter Räumlichkeiten und flexible Gebäudestrukturen, die sich an zukünftige Veränderungen anpassen lassen, zu berücksichtigen. Ohne zusätzliche Räumlichkeiten würden die Schulen überbelegt sein, was zu überfüllten Klassenräumen, verschlechterten Lernbedingungen und erhöhtem Stress für Schüler und Lehrkräfte führt und signifikante Auswirkungen auf die Bildungsqualität der Schulen hat. Prognose Zuwachs Regionale Schule: ca. 200 Schüler Prognose Zuwachs Grundschule: ca. 40 Schüler Das Bauvorhaben soll ebenso einen Beitrag zum Ausbau eines Ganztagsangebots und zur langfristigen Entwicklung eines Schulcampus, die Zentralisierung der Beschulung von Grund- und Regionalschülern sowie der Hortbetreuung am Standort Baustraße leisten. Zur Nachhaltigkeit sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und keine wesentlichen Mehrkosten verursachen. Dazu gehört die Nutzung nachhaltiger Materialien und Technologien sowie flexible Raumkonzepte, die eine langfristige Nutzung ermöglichen. Konzeption: Der vorhandene Gebäudekomplex aus Grundschule Wolgast und Regionale Schule „Th.G. Kosegarten“ befinden sich auf dem Gelände der Baustraße 16 in 17438 Wolgast: Gemarkung: 3509 Wolgast, Flur: 15, Flurstück: 1/1, und Gemarkung: 3509 Wolgast, Flur: 14, Flurstück: 34/2 Die Schule wurde am 28.02.1989 als Polytechnische Oberschule VII der Stadt Wolgast eröffnet und es wurden Schüler von der 1. bis zur 10. Klasse unterrichtet. Im Zuge einer Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme wurde 2011 ein neues Aula-Gebäude errichtet. Aus diesem Grund liegt der Fokus zur jetzigen geplanten Erweiterung auf die Vergrößerung des Lern- und Unterrichtsbereiches. Gewünscht ist die Schaffung eines neuen massiven Gebäudes mit 3 Vollgeschossen sowie Verbindung zum bestehenden Gebäudekomplex. Der Neubau soll insgesamt eine Nutzfläche von ca. 1.550 m² besitzen. Die Schaffung überdachter Pausenbereiche ist einzuplanen. Zur Schaffung der Barrierefreiheit ist der Einbau von 2 behindertengerechten Aufzügen angedacht und so zu planen, dass auch die vorhandenen Gebäude nach Fertigstellung über barrierefreie Zugangsmöglichkeiten verfügen. Die Bauzeit ist für 2026 und 2027 vorgesehen. Dazu muss bis zum Ende des 3. Quartals 2025 die Bauantragsplanung Lph. 1- 4 erarbeitet werden, damit Anfang 4. Quartal 2025 die Baugenehmigung erreicht werden kann. Im 3. und 4. Quartal 2025 soll die Planung (Leistungsphasen 5 bis 7) soweit abgeschlos-sen sein, dass der Baustart Anfang 2026 erfolgen kann. Der Anbau muss im Juni 2027 fertig werden, damit die zusätzlichen Schüler Mitte August 2027 das neue Gebäude nutzen können. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass die Baumaßnahmen während des laufenden Schulbetriebs im bestehenden Schulgebäude erfolgen müssen. Die Details der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Maßnahmebeschreibung, ferner der Kurzbeschreibung, der Machbarkeitsstudie und dem Lageplan (alles Teil des Anlagenkonvoluts AB. Bewerberunterlagen).

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4
Technische Ausrüstung Elektro Leistungsphasen 1-9

Die Stadt Wolgast vergibt Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Anbau Regionale Schule Kosegarten Wolgast“. Dieses Los betrifft: Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI 2021 für folgende Anlagengruppen: • Starkstromanlagen • Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen • Gebäude- und Anlagenautomation (KG 480) Aufgabe: Die Stadt Wolgast beabsichtigt die Erweiterung der bestehende Regionalschule Kosegarten durch Anbau eines zusätzlichen Schulgebäudes, um akute Raumkapazitätsprobleme zu lösen und die Inklusionsanforderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu erfüllen. Dabei sind die Schulbauempfehlungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Stand 2024 zu beachten. Provisorische Lösungen wie Containerklassenzimmer und externe Standorte sind nicht nachhaltig und verdeutlichen den dringenden Bedarf an einer dauerhaften Erweiterung der räumlichen Kapazitäten, um die Lernumgebung zu verbessern. Bei den Vorabüberlegungen für den Neubau wurde besonderes Augenmerk auf die zukünftige Herausforderung der Umsetzung der Inklusionsstrategie gelegt, die ab Sommer 2027 in Kraft tritt. Der neue Schulanbau soll so konzipiert werden, dass er die Anforderungen an barrierefreie Zugänglichkeit und entsprechende Lernumgebungen erfüllt. In der Planung ist die Notwendigkeit spezialisierter Räumlichkeiten und flexible Gebäudestrukturen, die sich an zukünftige Veränderungen anpassen lassen, zu berücksichtigen. Ohne zusätzliche Räumlichkeiten würden die Schulen überbelegt sein, was zu überfüllten Klassenräumen, verschlechterten Lernbedingungen und erhöhtem Stress für Schüler und Lehrkräfte führt und signifikante Auswirkungen auf die Bildungsqualität der Schulen hat. Prognose Zuwachs Regionale Schule: ca. 200 Schüler Prognose Zuwachs Grundschule: ca. 40 Schüler Das Bauvorhaben soll ebenso einen Beitrag zum Ausbau eines Ganztagsangebots und zur langfristigen Entwicklung eines Schulcampus, die Zentralisierung der Beschulung von Grund- und Regionalschülern sowie der Hortbetreuung am Standort Baustraße leisten. Zur Nachhaltigkeit sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und keine wesentlichen Mehrkosten verursachen. Dazu gehört die Nutzung nachhaltiger Materialien und Technologien sowie flexible Raumkonzepte, die eine langfristige Nutzung ermöglichen. Konzeption: Der vorhandene Gebäudekomplex aus Grundschule Wolgast und Regionale Schule „Th.G. Kosegarten“ befinden sich auf dem Gelände der Baustraße 16 in 17438 Wolgast: Gemarkung: 3509 Wolgast, Flur: 15, Flurstück: 1/1, und Gemarkung: 3509 Wolgast, Flur: 14, Flurstück: 34/2 Die Schule wurde am 28.02.1989 als Polytechnische Oberschule VII der Stadt Wolgast eröffnet und es wurden Schüler von der 1. bis zur 10. Klasse unterrichtet. Im Zuge einer Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme wurde 2011 ein neues Aula-Gebäude errichtet. Aus diesem Grund liegt der Fokus zur jetzigen geplanten Erweiterung auf die Vergrößerung des Lern- und Unterrichtsbereiches. Gewünscht ist die Schaffung eines neuen massiven Gebäudes mit 3 Vollgeschossen sowie Verbindung zum bestehenden Gebäudekomplex. Der Neubau soll insgesamt eine Nutzfläche von ca. 1.550 m² besitzen. Die Schaffung überdachter Pausenbereiche ist einzuplanen. Zur Schaffung der Barrierefreiheit ist der Einbau von 2 behindertengerechten Aufzügen angedacht und so zu planen, dass auch die vorhandenen Gebäude nach Fertigstellung über barrierefreie Zugangsmöglichkeiten verfügen. Die Bauzeit ist für 2026 und 2027 vorgesehen. Dazu muss bis zum Ende des 3. Quartals 2025 die Bauantragsplanung Lph. 1- 4 erarbeitet werden, damit Anfang 4. Quartal 2025 die Baugenehmigung erreicht werden kann. Im 3. und 4. Quartal 2025 soll die Planung (Leistungsphasen 5 bis 7) soweit abgeschlos-sen sein, dass der Baustart Anfang 2026 erfolgen kann. Der Anbau muss im Juni 2027 fertig werden, damit die zusätzlichen Schüler Mitte August 2027 das neue Gebäude nutzen können. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass die Baumaßnahmen während des laufenden Schulbetriebs im bestehenden Schulgebäude erfolgen müssen. Die Details der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Maßnahmebeschreibung, ferner der Kurzbeschreibung, der Machbarkeitsstudie und dem Lageplan (alles Teil des Anlagenkonvoluts AB. Bewerberunterlagen).

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5
Brandschutz Leistungsphasen 1-5 und 8 gemäß AHO-Heft Nr 17

Die Stadt Wolgast vergibt Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Anbau Regionale Schule Kosegarten Wolgast“. Dieses Los betrifft: Brandschutz Leistungsphasen 1-5 und 8 gemäß AHO-Heft Nr 17 Stand Dezember 2022 („Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz“). Aufgabe: Die Stadt Wolgast beabsichtigt die Erweiterung der bestehende Regionalschule Kosegarten durch Anbau eines zusätzlichen Schulgebäudes, um akute Raumkapazitätsprobleme zu lösen und die Inklusionsanforderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu erfüllen. Dabei sind die Schulbauempfehlungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Stand 2024 zu beachten. Provisorische Lösungen wie Containerklassenzimmer und externe Standorte sind nicht nachhaltig und verdeutlichen den dringenden Bedarf an einer dauerhaften Erweiterung der räumlichen Kapazitäten, um die Lernumgebung zu verbessern. Bei den Vorabüberlegungen für den Neubau wurde besonderes Augenmerk auf die zukünftige Herausforderung der Umsetzung der Inklusionsstrategie gelegt, die ab Sommer 2027 in Kraft tritt. Der neue Schulanbau soll so konzipiert werden, dass er die Anforderungen an barrierefreie Zugänglichkeit und entsprechende Lernumgebungen erfüllt. In der Planung ist die Notwendigkeit spezialisierter Räumlichkeiten und flexible Gebäudestrukturen, die sich an zukünftige Veränderungen anpassen lassen, zu berücksichtigen. Ohne zusätzliche Räumlichkeiten würden die Schulen überbelegt sein, was zu überfüllten Klassenräumen, verschlechterten Lernbedingungen und erhöhtem Stress für Schüler und Lehrkräfte führt und signifikante Auswirkungen auf die Bildungsqualität der Schulen hat. Prognose Zuwachs Regionale Schule: ca. 200 Schüler Prognose Zuwachs Grundschule: ca. 40 Schüler Das Bauvorhaben soll ebenso einen Beitrag zum Ausbau eines Ganztagsangebots und zur langfristigen Entwicklung eines Schulcampus, die Zentralisierung der Beschulung von Grund- und Regionalschülern sowie der Hortbetreuung am Standort Baustraße leisten. Zur Nachhaltigkeit sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und keine wesentlichen Mehrkosten verursachen. Dazu gehört die Nutzung nachhaltiger Materialien und Technologien sowie flexible Raumkonzepte, die eine langfristige Nutzung ermöglichen. Konzeption: Der vorhandene Gebäudekomplex aus Grundschule Wolgast und Regionale Schule „Th.G. Kosegarten“ befinden sich auf dem Gelände der Baustraße 16 in 17438 Wolgast: Gemarkung: 3509 Wolgast, Flur: 15, Flurstück: 1/1, und Gemarkung: 3509 Wolgast, Flur: 14, Flurstück: 34/2 Die Schule wurde am 28.02.1989 als Polytechnische Oberschule VII der Stadt Wolgast eröffnet und es wurden Schüler von der 1. bis zur 10. Klasse unterrichtet. Im Zuge einer Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme wurde 2011 ein neues Aula-Gebäude errichtet. Aus diesem Grund liegt der Fokus zur jetzigen geplanten Erweiterung auf die Vergrößerung des Lern- und Unterrichtsbereiches. Gewünscht ist die Schaffung eines neuen massiven Gebäudes mit 3 Vollgeschossen sowie Verbindung zum bestehenden Gebäudekomplex. Der Neubau soll insgesamt eine Nutzfläche von ca. 1.550 m² besitzen. Die Schaffung überdachter Pausenbereiche ist einzuplanen. Zur Schaffung der Barrierefreiheit ist der Einbau von 2 behindertengerechten Aufzügen angedacht und so zu planen, dass auch die vorhandenen Gebäude nach Fertigstellung über barrierefreie Zugangsmöglichkeiten verfügen. Die Bauzeit ist für 2026 und 2027 vorgesehen. Dazu muss bis zum Ende des 3. Quartals 2025 die Bauantragsplanung Lph. 1- 4 erarbeitet werden, damit Anfang 4. Quartal 2025 die Baugenehmigung erreicht werden kann. Im 3. und 4. Quartal 2025 soll die Planung (Leistungsphasen 5 bis 7) soweit abgeschlos-sen sein, dass der Baustart Anfang 2026 erfolgen kann. Der Anbau muss im Juni 2027 fertig werden, damit die zusätzlichen Schüler Mitte August 2027 das neue Gebäude nutzen können. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass die Baumaßnahmen während des laufenden Schulbetriebs im bestehenden Schulgebäude erfolgen müssen. Die Details der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Maßnahmebeschreibung, ferner der Kurzbeschreibung, der Machbarkeitsstudie und dem Lageplan (alles Teil des Anlagenkonvoluts AB. Bewerberunterlagen).

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6
Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 1-9

Die Stadt Wolgast vergibt Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Anbau Regionale Schule Kosegarten Wolgast“. Dieses Los betrifft: Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 1-9 gemäß § 39 HOAI 2021. Aufgabe: Die Stadt Wolgast beabsichtigt die Erweiterung der bestehende Regionalschule Kosegarten durch Anbau eines zusätzlichen Schulgebäudes, um akute Raumkapazitätsprobleme zu lösen und die Inklusionsanforderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu erfüllen. Dabei sind die Schulbauempfehlungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Stand 2024 zu beachten. Provisorische Lösungen wie Containerklassenzimmer und externe Standorte sind nicht nachhaltig und verdeutlichen den dringenden Bedarf an einer dauerhaften Erweiterung der räumlichen Kapazitäten, um die Lernumgebung zu verbessern. Bei den Vorabüberlegungen für den Neubau wurde besonderes Augenmerk auf die zukünftige Herausforderung der Umsetzung der Inklusionsstrategie gelegt, die ab Sommer 2027 in Kraft tritt. Der neue Schulanbau soll so konzipiert werden, dass er die Anforderungen an barrierefreie Zugänglichkeit und entsprechende Lernumgebungen erfüllt. In der Planung ist die Notwendigkeit spezialisierter Räumlichkeiten und flexible Gebäudestrukturen, die sich an zukünftige Veränderungen anpassen lassen, zu berücksichtigen. Ohne zusätzliche Räumlichkeiten würden die Schulen überbelegt sein, was zu überfüllten Klassenräumen, verschlechterten Lernbedingungen und erhöhtem Stress für Schüler und Lehrkräfte führt und signifikante Auswirkungen auf die Bildungsqualität der Schulen hat. Prognose Zuwachs Regionale Schule: ca. 200 Schüler Prognose Zuwachs Grundschule: ca. 40 Schüler Das Bauvorhaben soll ebenso einen Beitrag zum Ausbau eines Ganztagsangebots und zur langfristigen Entwicklung eines Schulcampus, die Zentralisierung der Beschulung von Grund- und Regionalschülern sowie der Hortbetreuung am Standort Baustraße leisten. Zur Nachhaltigkeit sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und keine wesentlichen Mehrkosten verursachen. Dazu gehört die Nutzung nachhaltiger Materialien und Technologien sowie flexible Raumkonzepte, die eine langfristige Nutzung ermöglichen. Konzeption: Der vorhandene Gebäudekomplex aus Grundschule Wolgast und Regionale Schule „Th.G. Kosegarten“ befinden sich auf dem Gelände der Baustraße 16 in 17438 Wolgast: Gemarkung: 3509 Wolgast, Flur: 15, Flurstück: 1/1, und Gemarkung: 3509 Wolgast, Flur: 14, Flurstück: 34/2 Die Schule wurde am 28.02.1989 als Polytechnische Oberschule VII der Stadt Wolgast eröffnet und es wurden Schüler von der 1. bis zur 10. Klasse unterrichtet. Im Zuge einer Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme wurde 2011 ein neues Aula-Gebäude errichtet. Aus diesem Grund liegt der Fokus zur jetzigen geplanten Erweiterung auf die Vergrößerung des Lern- und Unterrichtsbereiches. Gewünscht ist die Schaffung eines neuen massiven Gebäudes mit 3 Vollgeschossen sowie Verbindung zum bestehenden Gebäudekomplex. Der Neubau soll insgesamt eine Nutzfläche von ca. 1.550 m² besitzen. Die Schaffung überdachter Pausenbereiche ist einzuplanen. Zur Schaffung der Barrierefreiheit ist der Einbau von 2 behindertengerechten Aufzügen angedacht und so zu planen, dass auch die vorhandenen Gebäude nach Fertigstellung über barrierefreie Zugangsmöglichkeiten verfügen. Die Bauzeit ist für 2026 und 2027 vorgesehen. Dazu muss bis zum Ende des 3. Quartals 2025 die Bauantragsplanung Lph. 1- 4 erarbeitet werden, damit Anfang 4. Quartal 2025 die Baugenehmigung erreicht werden kann. Im 3. und 4. Quartal 2025 soll die Planung (Leistungsphasen 5 bis 7) soweit abgeschlos-sen sein, dass der Baustart Anfang 2026 erfolgen kann. Der Anbau muss im Juni 2027 fertig werden, damit die zusätzlichen Schüler Mitte August 2027 das neue Gebäude nutzen können. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass die Baumaßnahmen während des laufenden Schulbetriebs im bestehenden Schulgebäude erfolgen müssen. Die Details der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Maßnahmebeschreibung, ferner der Kurzbeschreibung, der Machbarkeitsstudie und dem Lageplan (alles Teil des Anlagenkonvoluts AB. Bewerberunterlagen).

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Bedingungen5 Gruppen von Losen

Lose 1, 6

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Honorar Gewichtung 50%
Qualität
Berufserfahrung des benannten Projektleiters Gewichtung 17,5%
Qualität
Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters Gewichtung 17,5%
Qualität
Angebotene Präsenz der Bauüberwachung Gewichtung 15%

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Architekt oder Bauingenieur mit Bauvorlageberechtigung
Kriterium
Die Referenzen sollen Planungsleistungen betreffen, die die folgenden Kriterien erfüllen: – Leistungsbild: Objektplanung Gebäude und Innenräume – Leistungsphasen: 3-8 gem. § 34 HAOI – Objekt: öffentlicher Hochbau (Kitas, Schulen, Verwaltungsgebäude, Museen usw. und vergleichbar) – Auftraggeber: ö … ganz lesenDie Referenzen sollen Planungsleistungen betreffen, die die folgenden Kriterien erfüllen: – Leistungsbild: Objektplanung Gebäude und Innenräume – Leistungsphasen: 3-8 gem. § 34 HAOI – Objekt: öffentlicher Hochbau (Kitas, Schulen, Verwaltungsgebäude, Museen usw. und vergleichbar) – Auftraggeber: öffentlicher Auftraggeber – Baukosten: mindestens 50 % der für das Leistungsbild maßgeblichen Kosten gemäß DIN 276:2018-12 – das Referenzobjekt muss spätestens vor fünf Jahren fertiggestellt (Abschluss der LPh 8) und übergeben worden sein (es müssen nicht alle LPhen in dem Zeitraum liegen) Mindeststandard: 1 Referenz
Kriterium
Berufshaftpflichtversicherung 3,0/1,0 Mio EUR
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt: Stufe A: Leistungsphasen der HOAI 1 - 3 Stufe B: Leistungsphase der HOAI 4 Stufe C: Leistungsphasen der HOAI 5 + 6 Stufe D: Leistungsphase der HOAI 7 Stufe E: Leistungsphase der HOAI 8 - 9
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
1 Monat
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für den Nachprüfungsantrag gilt § 160 Abs 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt … ganz lesenFür den Nachprüfungsantrag gilt § 160 Abs 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Honorar Gewichtung 100%

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Bauingenieur mit Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner
Kriterium
Die Referenzen sollen Planungsleistungen betreffen, die die folgenden Kriterien erfüllen: – Leistungsbild: Tragwerksplanung – Leistungsphasen: 1-6 gem. § 51 HAOI – Objekt: öffentlicher Hochbau (Kitas, Schulen, Verwaltungsgebäude, Museen usw. und vergleichbar) – Auftraggeber: öffentlicher Auftrag … ganz lesenDie Referenzen sollen Planungsleistungen betreffen, die die folgenden Kriterien erfüllen: – Leistungsbild: Tragwerksplanung – Leistungsphasen: 1-6 gem. § 51 HAOI – Objekt: öffentlicher Hochbau (Kitas, Schulen, Verwaltungsgebäude, Museen usw. und vergleichbar) – Auftraggeber: öffentlicher Auftraggeber – Baukosten: mindestens 50 % der für das Leistungsbild maßgeblichen Kosten ge-mäß DIN 276:2018-12 – das Referenzobjekt muss spätestens vor fünf Jahren fertiggestellt (Abschluss der LPh 6) und übergeben worden sein (es müssen nicht alle LPhen in dem Zeitraum liegen) Mindeststandard: 1 Referenz
Kriterium
Berufshaftpflichtversicherung 1,5/0,5 Mio EUR
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt: Stufe A: Leistungsphasen der HOAI 1 bis 3 Stufe B: Leistungsphase der HOAI 4 Stufe C: Leistungsphasen der HOAI 5 + 6
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
1 Monat
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für den Nachprüfungsantrag gilt § 160 Abs 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt … ganz lesenFür den Nachprüfungsantrag gilt § 160 Abs 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Los 3

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Honorar Gewichtung 50%
Qualität
Berufserfahrung des benannten Projektleiters Gewichtung 17,5%
Qualität
Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters Gewichtung 17,5%
Qualität
Angebotene Präsenz der Bauüberwachung Gewichtung 15%

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Ingenieur in einer der Fachrichtungen Bauwesen, Maschinenbau, Heizung/Lüftung/Sanitär, Energie- und Gebäudetechnik oder gleichwertig/vergleichbar
Kriterium
Die Referenzen sollen Planungsleistungen betreffen, die die folgenden Kriterien erfüllen: – Leistungsbild: Technische Ausrüstung für folgende Anlagengruppen: o Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen o Wärmeversorgungsanlagen o Lufttechnische Anlagen – Leistungsphasen: 3-8 gem. § 55 HAOI – Objekt: öff … ganz lesenDie Referenzen sollen Planungsleistungen betreffen, die die folgenden Kriterien erfüllen: – Leistungsbild: Technische Ausrüstung für folgende Anlagengruppen: o Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen o Wärmeversorgungsanlagen o Lufttechnische Anlagen – Leistungsphasen: 3-8 gem. § 55 HAOI – Objekt: öffentlicher Hochbau (Kitas, Schulen, Verwaltungsgebäude, Museen usw. und vergleichbar) – Auftraggeber: öffentlicher Auftraggeber – Baukosten: mindestens 50 % der für das Leistungsbild maßgeblichen Kosten ge-mäß DIN 276:2018-12 – das Referenzobjekt muss spätestens vor fünf Jahren fertiggestellt (Abschluss der LPh 8) und übergeben worden sein (es müssen nicht alle LPhen in dem Zeitraum liegen) Mindeststandard: 1 Referenz, wobei aber jede der zu vergebenden Anlagengruppen insgesamt mindestens 1 mal abgedeckt sein muss
Kriterium
Berufshaftpflichtversicherung 0,6/0,2 Mio EUR
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt: Stufe A: Leistungsphasen der HOAI 1 - 3 Stufe B: Leistungsphase der HOAI 4 Stufe C: Leistungsphasen der HOAI 5 + 6 Stufe D: Leistungsphase der HOAI 7 Stufe E: Leistungsphase der HOAI 8 - 9
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
1 Monat
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für den Nachprüfungsantrag gilt § 160 Abs 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt … ganz lesenFür den Nachprüfungsantrag gilt § 160 Abs 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Los 4

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Honorar Gewichtung 50%
Qualität
Berufserfahrung des benannten Projektleiters Gewichtung 17,5%
Qualität
Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters Gewichtung 17,5%
Qualität
Angebotene Präsenz der Bauüberwachung Gewichtung 15%

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Ingenieur in der Fachrichtung Bauwesen, Elektrotechnik, Gebäudetechnik oder Energietechnik oder vergleichbar
Kriterium
Die Referenzen sollen Planungsleistungen betreffen, die die folgenden Kriterien erfüllen: – Leistungsbild: Technische Ausrüstung für folgende Anlagengruppen: o Starkstromanlagen o Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen – Leistungsphasen: 3-8 gem. § 55 HAOI – Objekt: öffentlicher Hochbau (K … ganz lesenDie Referenzen sollen Planungsleistungen betreffen, die die folgenden Kriterien erfüllen: – Leistungsbild: Technische Ausrüstung für folgende Anlagengruppen: o Starkstromanlagen o Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen – Leistungsphasen: 3-8 gem. § 55 HAOI – Objekt: öffentlicher Hochbau (Kitas, Schulen, Verwaltungsgebäude, Museen usw. und vergleichbar) – Auftraggeber: öffentlicher Auftraggeber – Baukosten: mindestens 50 % der für das Leistungsbild maßgeblichen Kosten ge-mäß DIN 276:2018-12 – das Referenzobjekt muss spätestens vor fünf Jahren fertiggestellt (Abschluss der LPh 8) und übergeben worden sein (es müssen nicht alle LPhen in dem Zeitraum liegen) Mindeststandard: 1 Referenz, wobei aber jede der zu vergebenden Anlagengruppen insgesamt mindestens 1 mal abgedeckt sein muss
Kriterium
Berufshaftpflichtversicherung 0,6/0,2 Mio EUR
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt: Stufe A: Leistungsphasen der HOAI 1 - 3 Stufe B: Leistungsphase der HOAI 4 Stufe C: Leistungsphasen der HOAI 5 + 6 Stufe D: Leistungsphase der HOAI 7 Stufe E: Leistungsphase der HOAI 8 - 9
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
1 Monat
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für den Nachprüfungsantrag gilt § 160 Abs 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt … ganz lesenFür den Nachprüfungsantrag gilt § 160 Abs 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Los 5

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Honorar Gewichtung 50%
Qualität
Berufserfahrung des benannten Projektleiters Gewichtung 17,5%
Qualität
Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters Gewichtung 17,5%
Qualität
Angebotene Präsenz der Bauüberwachung Gewichtung 15%

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Architekt oder Ingenieur in der Fachrichtung Bauwesen und Nachweis der Eintragung in die Liste der Brandschutzplaner
Kriterium
Die Referenzen sollen Planungsleistungen betreffen, die die folgenden Kriterien erfüllen: – Leistungsbild: Brandschutzplanung gemäß AHO-Heft Nr 17 – Leistungsphasen: 1-5, 8 gem. § 39 HAOI – Objekt: Objekt des öffentlichen Hochbaus (Kitas, Schulen, Verwaltungsgebäude, Museen usw. und vergleichbar) … ganz lesenDie Referenzen sollen Planungsleistungen betreffen, die die folgenden Kriterien erfüllen: – Leistungsbild: Brandschutzplanung gemäß AHO-Heft Nr 17 – Leistungsphasen: 1-5, 8 gem. § 39 HAOI – Objekt: Objekt des öffentlichen Hochbaus (Kitas, Schulen, Verwaltungsgebäude, Museen usw. und vergleichbar) – Auftraggeber: öffentlicher Auftraggeber – Baukosten: mindestens 50 % der für das Leistungsbild maßgeblichen Kosten ge-mäß DIN 276:2018-12 – das Referenzobjekt muss spätestens vor fünf Jahren fertiggestellt (Abschluss der LPh 8) und übergeben worden sein (es müssen nicht alle LPhen in dem Zeitraum liegen) Mindestanforderungen: 1 Referenz
Kriterium
Berufshaftpflichtversicherung 3,0/1,0 Mio EUR
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt: Stufe A: Leistungsphasen der HOAI 1 - 3 Stufe B: Leistungsphase der HOAI 4 Stufe C: Leistungsphasen der HOAI 5 Stufe D: Leistungsphase der HOAI 8
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
1 Monat
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für den Nachprüfungsantrag gilt § 160 Abs 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt … ganz lesenFür den Nachprüfungsantrag gilt § 160 Abs 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0194d750-7d4e-4d9d-b25f-b092ee864593.