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Planung von BSO und TSO zur betrieblichen Steuerung am Standort Leipzig

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main, Hessen

Aktenzeichen 24FEI78347veröffentlicht 28.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 596 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Hessen (60 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
18 Monate15.07.2025 – 31.12.2026, bis zu 1 Verlängerung
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt Main60327, Frankfurt am Main, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (1.638 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4.999 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • 70% Preis/Honorar und 10% Stundensätze gem. Vertrag § 980 %
  • 20 % BIM-Abwicklungsplan20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 16 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Im Rahmen dieser Planung soll zur Umsetzung der BSS ein Betriebsstandort (BSO) und ein Technikstandort (TSO) am Standort Leipzig errichtet werden. Der BSO ist ein standardisiertes vorgeplantes Bürogebäude, in dem sich die Arbeitsplätze der Fahrdienstleiter befinden. Der TSO ist ein standardisiertes vorgeplantes Rechenzentrum, in dem sich die Zentraleinheit der neuen digitalen Stellwerke befindet. Die Planung der eisenbahntechnischen Ausrüstung von BSO und TSO und die Planung der Einbindung der Gebäude in das entsprechende ESTW bzw. DSTW werden durch die Fachplaner LST und TK geplant und koordiniert. Die Vergabe der Planungsleistungen der Ausrüstungstechnik (bspw. LST, TK) erfolgt in separaten Ausschreibungen. Die Planungen der BSO/TSO und der Ausrüstungstechnik inkl. KTB sind im Planungsverlauf abzustimmen.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Technische Planungsleistung BSO/TSO
18 Monate–
2
Los 2 - Umweltplanung BSO/TSO
18 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

70% Preis/Honorar und 10% Stundensätze gem. Vertrag § 980 %
20 % BIM-Abwicklungsplan20 %
Preis
70% Preis/Honorar und 10% Stundensätze gem. Vertrag § 970 % - Honorar gem. Vertrag § 9 (Preis) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und dem 1,5fachen Wert desniedrigsten Angebotspreises linear interpoliert. 10 % - Stundensätze gem. Vertrag § 9 (Preis) Das Angebot mit dem niedrigsten Stundesatz erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Stundensatzes erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Stundensatz und dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Stundensatzes linear interpoliert.
Qualität
20 % BIM-Abwicklungsplan20 % - BIM-Abwicklungsplan: 5 Punkte erhält der BAP der die maximal mögliche Punktzahl erreicht hat. Die Punkte für die übrigen Angebote errechnen sich über den Quotienten (Summe erreichte Punkte für erbrachte Einzelangaben/maximal mögliche Punkte) multipliziert mit 5.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.07.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Leistungsphase 4, 6 und 7
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Ergänzung zu 5.1.9 "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit": Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes:1.Ichversichere, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs(SGB) VI zu sein. 2. Ich sichere zu, a) dass ich im Sinne des §2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesent … ganz lesenErgänzung zu 5.1.9 "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit": Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes:1.Ichversichere, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs(SGB) VI zu sein. 2. Ich sichere zu, a) dass ich im Sinne des §2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig bin und daher weniger als fünf Sechstel meiner gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen, b) dass ich neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff.AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber habe und c)dass ich für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausübe. 3. Über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages halte ich Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vor und lasse sie dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen. Bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes informiere ich den Auftraggeber unverzüglich in Textform. 4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass ich entgegen der von mir abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder das sich unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben habe bzw. dass ich meine Nachweispflicht nicht nachgekommen bin, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. 5. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer4 berechtigt, von mir eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern, darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet. Dem Bieter ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. Diese Erklärung ist im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einzuholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen. Dem Bieter ist bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann. Diese Erklärungen gelten bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.******

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

100 % Preis/Honorar100 %
Preis
100 % Preis/Honorar100 % - Honorar gem. Vertrag § 9 (Preis) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises linear interpoliert.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.07.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Leistungsphase 4, 6 und 7
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Ergänzung zu 5.1.9 "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit": Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes:1.Ichversichere, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs(SGB) VI zu sein. 2. Ich sichere zu, a) dass ich im Sinne des §2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesent … ganz lesenErgänzung zu 5.1.9 "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit": Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes:1.Ichversichere, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs(SGB) VI zu sein. 2. Ich sichere zu, a) dass ich im Sinne des §2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig bin und daher weniger als fünf Sechstel meiner gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen, b) dass ich neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff.AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber habe und c)dass ich für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausübe. 3. Über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages halte ich Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vor und lasse sie dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen. Bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes informiere ich den Auftraggeber unverzüglich in Textform. 4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass ich entgegen der von mir abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder das sich unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben habe bzw. dass ich meine Nachweispflicht nicht nachgekommen bin, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. 5. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer4 berechtigt, von mir eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern, darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet. Dem Bieter ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. Diese Erklärung ist im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einzuholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen. Dem Bieter ist bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann. Diese Erklärungen gelten bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.******

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Vössing Ingenieurgesellschaft mbH, Düsseldorf4
2DB Engineering & Consulting GmbH, Berlin3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Eisenbahndienste
Anschrift
Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt Main
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

845vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.010 Lose mit Angabe)
178.578 €Zuschlagswert im Median
85.597 € – 375.291 €mittlere Hälfte, 280 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 21.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6bdd3ddd-6a91-4144-b0b2-9c36afad7014.