Planung von BSO und TSO zur betrieblichen Steuerung am Standort Leipzig
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main, Hessen
Aktenzeichen 24FEI78347veröffentlicht 18.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 19 Monate
- 09.06.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.
- Bauüberwachung Ersatzneubau EÜ Neu-Medessen inkl.Ersatzeinspeisung PriestewitzDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt MainFrist 03.12.2026
- Vermessungsleistungen EifelstreckeDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt MainFrist 03.12.2026
- Projektsteuerungsleistungen: Vertrags-, Nachtrags- und Claim-Management; Vergabebegleitung für das Infrastrukturprojekt Regionaltangente West (RTW) - Los 7 (VE0427.1)RTW Planungsgesellschaft mbH · Frankfurt am MainFrist 30.11.2026
- TBW Berlin Nord-Süd S-Bahn Tunnel Jan. 2027 - 545DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt MainFrist 11.11.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Hessen (60 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 19 Monate09.06.2025 – 31.12.2026, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 2Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt Main60327, Frankfurt am Main, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (1.638 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4.999 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- 70% Preis/Honorar und 10% Stundensätze gem. Vertrag § 980 %
- 20 % BIM-Abwicklungsplan20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 20 Monatenan DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrvor 20 Monaten
- Vertragsbeginnvor 17 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Im Rahmen dieser Planung soll zur Umsetzung der BSS ein Betriebsstandort (BSO) und ein Technikstandort (TSO) am Standort Leipzig errichtet werden. Der BSO ist ein standardisiertes vorgeplantes Bürogebäude, in dem sich die Arbeitsplätze der Fahrdienstleiter befinden. Der TSO ist ein standardisiertes vorgeplantes Rechenzentrum, in dem sich die Zentraleinheit der neuen digitalen Stellwerke befindet. Die Planung der eisenbahntechnischen Ausrüstung von BSO und TSO und die Planung der Einbindung der Gebäude in das entsprechende ESTW bzw. DSTW werden durch die Fachplaner LST und TK geplant und koordiniert. Die Vergabe der Planungsleistungen der Ausrüstungstechnik (bspw. LST, TK) erfolgt in separaten Ausschreibungen. Die Planungen der BSO/TSO und der Ausrüstungstechnik inkl. KTB sind im Planungsverlauf abzustimmen.
Gegenstand nach CPV
- 71356400Technische PlanungsleistungenHauptgegenstand
Lose2 Lose · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Technische Planungsleistung BSO/TSO | 19 Monate | – |
| 2 | Los 2 - Umweltplanung BSO/TSO | 19 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- 70% Preis/Honorar und 10% Stundensätze gem. Vertrag § 970 % - Honorar gem. Vertrag § 9 (Preis) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und dem 1,5fachen Wert desniedrigsten Angebotspreises linear interpoliert. 10 % - Stundensätze gem. Vertrag § 9 (Preis) Das Angebot mit dem niedrigsten Stundesatz erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Stundensatzes erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Stundensatz und dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Stundensatzes linear interpoliert.
- Qualität
- 20 % BIM-Abwicklungsplan20 % - BIM-Abwicklungsplan: 5 Punkte erhält der BAP der die maximal mögliche Punktzahl erreicht hat. Die Punkte für die übrigen Angebote errechnen sich über den Quotienten (Summe erreichte Punkte für erbrachte Einzelangaben/maximal mögliche Punkte) multipliziert mit 5.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- entfällt
- Kriterium
Um zum Ausschreibungsverfahren zugelassen zu werden, hat der Bieter nachfolgende Erklärungen zur Eignung zu bestätigen:*********Insolvenzverfahren: Wir erklären, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.********* Erklärungen zu gesetzlichen Verpflichtungen: Wir sind unser … ganz lesenkürzer
Um zum Ausschreibungsverfahren zugelassen zu werden, hat der Bieter nachfolgende Erklärungen zur Eignung zu bestätigen:*********Insolvenzverfahren: Wir erklären, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.********* Erklärungen zu gesetzlichen Verpflichtungen: Wir sind unserer gesetzlichen Pflicht, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-,Pflege-,Unfall- und Arbeitslosenversicherung),sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), §98c Aufenthaltsgesetz, § 19Mindestlohngesetz oder §21Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriftennachgekommen. *********Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft: Wir sind nicht von der DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden. *********Wir erklären, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB §123 Abs. 1 und4,Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c,Mindestlohngesetz(MiLoG) § 19und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21vorliegen. ********* Wir erklären, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von §122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.********* Wir erklären weiterhin, dass keinerlei Verfehlungen begangen wurden, die unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellten(§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). *********Wir erklären, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, §1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets-und Kundenabsprachen).********* Wir erklären, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. ********* Wir erklären, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. d) Einhaltung von Sanktionen und Embargos ********* Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a)Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns nationalgeltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmenunterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oderjuristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslistengeführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmenunterliegt. b) Wir versichern, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Di …- Kriterium
Folgende Eignungskriterien sind durch den Bewerber zur Teilnahme am Vergabeverfahren zwingend zu erfüllen: -Verfügbarkeit von mindestens einem in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter -Erklärung über Erfahrung in der Anwendung der folgenden BIM-Kernelemente *B … ganz lesenkürzer
Folgende Eignungskriterien sind durch den Bewerber zur Teilnahme am Vergabeverfahren zwingend zu erfüllen: -Verfügbarkeit von mindestens einem in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter -Erklärung über Erfahrung in der Anwendung der folgenden BIM-Kernelemente *Befolgen von Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) *Vervollständigen und nachhalten eines BIM-Projektabwicklungsplans (BAP) in Kooperation mit dem AG *3-dimensionales Planen *gemeinsame Nutzung einer zentralen Datenumgebung (Common Data Environment) *Planungsbesprechung mit digitalen Modellen (VDR) -Nachweis von mindestens 1 BIM-Referenzprojekt (unabhängig von Fachgewerk und Leistungsphase) 1. BIM-Koordinator: Erklärung des Bewerbers oder des vorgesehenen Nachunternehmers, dass die zur Leistungsausführung vorgesehenen Mitarbeiter mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als BIM-Koordinator in der Steuerungs- oder Koordinierungsfunktion von BIM-Projekten während der Planung/Ausführung von mindestens eines Aus-, Um- oder Neubauprojektes von mehrgeschossigeren Hochbauten inkl. TGA haben und im Unternehmen fest angestellt sind. Die möglichen Rechtsfolgen der Abgabe einer falschen Erklärung sind bekannt. 2. BIM-Modellautor: Erklärung des Bewerbers oder des vorgesehenen Nachunternehmers, dass der zur Leistungsausführung vorgesehene Mitarbeiter mindestens 1 Jahr Berufserfahrung als BIM-Modellautor bei der Anwendung der BIM-Methodik während der Planung/Ausführung von Aus-, Um- oder Neubauprojekten von mehrgeschossigeren Hochbauten inkl. TGA (Technische Gebäudeausrüstung) hat und im Unternehmen fest angestellt ist. Die möglichen Rechtsfolgen der Abgabe einer falschen Erklärung sind bekannt. 3. Projektleiter AN / Planungsleiter: Projektleiter AN / Planungsleiter mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Fachgebiet. Nachweis von mindestens 1 Referenzprojektes, des Mitarbeiters, welches die Erstellung von Gesamtgewerkeplanungen in Generalplanerverantwortung mit mindestens folgenden Leistungsbildern enthält: - Fachplanung Objektplanung Gebäude - Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung Weiterhin sind folgende Bedingungen für die Anerkennung der Referenzen jeweils zwingend zu erfüllen: Projektbearbeitung in den Lph 1 bis mindestens Lph 3 der HOAI bei Aus-, Um- oder Neubauprojekten von mehrgeschossigen Hochbauten inkl. TGA, die als Leistung des Bewerbers Planung, Organisation und Koordination beinhalten. Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 2,5 Mio € netto die in den in den letzten 10 Jahren abgeschlossen worden sind und die zuvor genannten Leistungsphasen, zum Inhalt hatten. Der benannte Gesamtwertumfang bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme. Als Planungsleiter gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss. 4. Planer/Fachplaner Gebäude: Erklärung des Bewerbers oder des vorgesehenen Nachunternehmers, dass die zur Leistungsausführung vorgesehenen Mitarbeiter mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Fachplaner im Leistungsbereich Objektplanung Gebäude haben und im Unternehmen fest angestellt sind. Die möglichen Rechtsfolgen der Abgabe einer falschen Erklärung sind bekannt. Als Ingenieure gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss im Fachgebiet. 5. Planer/Fachplaner TGA: Erklärung des Bewerbers oder des vorgesehenen Nachunternehmers, dass die zur Leistungsausführung vorgesehenen Mitarbeiter mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Fachplaner im Leistungsbereich technische Gebäudeausrüstung haben und im Unternehmen fest angestellt sind. Die möglichen Rechts-folgen der Abgabe einer falschen Erklärung sind bekannt. Als Fachplaner TGA gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss im Fachgebiet. 6. Planer/Fachplaner Tragwerksplanung: Erklärung des Bewerbers oder des vorgesehenen Nachunternehmers, dass die zur Leistungsausführung vorgesehenen Mitarbeiter mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Fachplaner im Leistungsbereich Tragwerksplanung haben und im Unternehmen fest angestellt sind. Die mögliche …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 09.06.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Leistungsphase 4, 6 und 7
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterportal.noncd.db.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- verlangt: Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Sicherheitseinbehalt für Vertragserfüllung in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme jeder Abschlagsrechnung. Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Für die Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen nicht in einem Präqualifika-tionsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein.
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenkürzer
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Ergänzung zu 5.1.9 "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit": Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes:1.Ichversichere, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs(SGB) VI zu sein. 2. Ich sichere zu, a) dass ich im Sinne des §2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesent … ganz lesenkürzer
Ergänzung zu 5.1.9 "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit": Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes:1.Ichversichere, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs(SGB) VI zu sein. 2. Ich sichere zu, a) dass ich im Sinne des §2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig bin und daher weniger als fünf Sechstel meiner gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen, b) dass ich neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff.AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber habe und c)dass ich für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausübe. 3. Über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages halte ich Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vor und lasse sie dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen. Bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes informiere ich den Auftraggeber unverzüglich in Textform. 4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass ich entgegen der von mir abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder das sich unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben habe bzw. dass ich meine Nachweispflicht nicht nachgekommen bin, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. 5. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer4 berechtigt, von mir eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern, darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet. Dem Bieter ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. Diese Erklärung ist im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einzuholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen. Dem Bieter ist bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann. Diese Erklärungen gelten bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.******
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 100 % Preis/Honorar100 % - Honorar gem. Vertrag § 9 (Preis) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises linear interpoliert.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- entfällt
- Kriterium
Um zum Ausschreibungsverfahren zugelassen zu werden, hat der Bieter nachfolgende Erklärungen zur Eignung zu bestätigen:*********Insolvenzverfahren: Wir erklären, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.********* Erklärungen zu gesetzlichen Verpflichtungen: Wir sind unser … ganz lesenkürzer
Um zum Ausschreibungsverfahren zugelassen zu werden, hat der Bieter nachfolgende Erklärungen zur Eignung zu bestätigen:*********Insolvenzverfahren: Wir erklären, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.********* Erklärungen zu gesetzlichen Verpflichtungen: Wir sind unserer gesetzlichen Pflicht, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-,Pflege-,Unfall- und Arbeitslosenversicherung),sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), §98c Aufenthaltsgesetz, § 19Mindestlohngesetz oder §21Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriftennachgekommen. *********Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft: Wir sind nicht von der DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden. *********Wir erklären, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB §123 Abs. 1 und4,Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c,Mindestlohngesetz(MiLoG) § 19und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21vorliegen. ********* Wir erklären, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von §122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.********* Wir erklären weiterhin, dass keinerlei Verfehlungen begangen wurden, die unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellten(§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). *********Wir erklären, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, §1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets-und Kundenabsprachen).********* Wir erklären, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. ********* Wir erklären, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. d) Einhaltung von Sanktionen und Embargos ********* Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a)Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns nationalgeltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmenunterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oderjuristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslistengeführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmenunterliegt. b) Wir versichern, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Di …- Kriterium
Folgende Eignungskriterien sind durch den Bewerber zur Teilnahme am Vergabeverfahren zwingend zu erfüllen: -Verfügbarkeit von mindestens einem in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter - Benennung der im Projekt eingesetzten Software - Erklärung über Erfahrung … ganz lesenkürzer
Folgende Eignungskriterien sind durch den Bewerber zur Teilnahme am Vergabeverfahren zwingend zu erfüllen: -Verfügbarkeit von mindestens einem in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter - Benennung der im Projekt eingesetzten Software - Erklärung über Erfahrung in der Anwendung der folgenden BIM-Kernelemente * Befolgen von Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) * Vervollständigen und nachhalten eines BIM-Projektabwicklungsplans (BAP) in Kooperation mit dem AG * gemeinsame Nutzung einer zentralen Datenumgebung (Common Data Environment) * Planungsbesprechung mit digitalen Modellen (VDR) - Nachweis der Beteiligung an mindestens 1 BIM-Referenzprojekt (unabhängig von Fachgewerk und Leistungsphase) 1. BIM-Koordinator: Erklärung, des Bewerbers bzw. seines vorgesehenen Nachunternehmers, dass die zur Leistungsausführung vorgesehenen Mitarbeiter mindestens 1 Jahre Berufserfahrung als BIM-Koordinator in der Steuerungs- oder Koordinierungsfunktion von BIM-Projekten haben und im Unternehmen fest angestellt sind. Die möglichen Rechtsfolgen der Abgabe einer falschen Erklärung sind bekannt. 2. BIM-Modellautor: Erklärung, des Bewerbers bzw. seines vorgesehenen Nachunternehmers, dass der zur Leistungsausführung vorgesehene Mitarbeiter mindestens 1 Jahr Berufserfahrung als BIM-Modellautor bei der Anwendung der BIM-Methodik hat und im Unternehmen fest angestellt ist. Die möglichen Rechtsfolgen der Abgabe einer falschen Erklärung sind bekannt. 3. Qualifikation/Projekterfahrung des AN: Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb mindestens 3 Referenzprojekte in der Umweltplanung auf den Gebieten LBP, UVS, NATURA 2000, Kartierungen oder Artenschutz (AFB) für Infrastrukturvorhaben mit einer Untersuchungsfläche von mind. 6 ha in den letzten 5 Geschäftsjahren abgeschlossen wurde. 4. Projektleiter AN / Planungsleiter: Projektleiter AN / Planungsleiter mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Fachgebiet. Bestätigung von mind. 5 Jahren Berufserfahrung in der Leitung der Umweltplanung von Aus-, Um- oder Neubauprojekten von Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen vorliegen. Es ist mindestens 1 Referenzprojekt des Mitarbeiters in der Umweltplanung bei Schienenverkehrsanlagen nachzuweisen. Als Referenz werden nur Projekte anerkannt - mit einer Untersuchungsfläche >= 6 ha, - die in den letzten 5 Jahren abgeschlossen worden sind. 5. Planer / Fachplaner: Planer / Fachplaner mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Fachgebiet. Bestätigung von mind. 3 Jahren Berufserfahrung in der Leitung der Umweltplanung von Aus-, Um- oder Neubauprojekten von Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen vorliegen. Es ist mindestens 1 Referenzprojekt des Mitarbeiters in der Umweltplanung bei Schienenverkehrsanlagen nachzuweisen. Als Referenz werden nur Projekte anerkannt - mit einer Untersuchungsfläche >= 6 ha, - die in den letzten 5 Jahren abgeschlossen worden sind.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 09.06.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Leistungsphase 4, 6 und 7
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterportal.noncd.db.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- verlangt: Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Sicherheitseinbehalt für Vertragserfüllung in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme jeder Abschlagsrechnung. Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Für die Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen nicht in einem Präqualifika-tionsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein.
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenkürzer
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Ergänzung zu 5.1.9 "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit": Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes:1.Ichversichere, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs(SGB) VI zu sein. 2. Ich sichere zu, a) dass ich im Sinne des §2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesent … ganz lesenkürzer
Ergänzung zu 5.1.9 "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit": Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes:1.Ichversichere, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs(SGB) VI zu sein. 2. Ich sichere zu, a) dass ich im Sinne des §2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig bin und daher weniger als fünf Sechstel meiner gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen, b) dass ich neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff.AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber habe und c)dass ich für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausübe. 3. Über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages halte ich Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vor und lasse sie dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen. Bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes informiere ich den Auftraggeber unverzüglich in Textform. 4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass ich entgegen der von mir abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder das sich unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben habe bzw. dass ich meine Nachweispflicht nicht nachgekommen bin, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. 5. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer4 berechtigt, von mir eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern, darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet. Dem Bieter ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. Diese Erklärung ist im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einzuholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen. Dem Bieter ist bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann. Diese Erklärungen gelten bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.******
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Eisenbahndienste
- Anschrift
- Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt Main
- Website
- deutschebahn.com
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0773e133-c83a-4831-a332-dee73bea8fa5.