Zum Inhalt
Menü

Planung Neubau Personenüberführung und zweiter Außenbahnsteiganlage am Bahnhof Schwäbisch Hall

Stadt Schwäbisch Hall · Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 66.42.01.01 PU Bahnhofveröffentlicht 14.06.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 983 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 277 Tage (42 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (53 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Bewertung Projektleitung und Projektorganisation15 %
  • Bewertung Projektteam Planung15 %
  • Bewertung Projektteam Ausschreibung10 %
  • Bewertung Projektteam Bauüberwachung20 %
  • Bewertung Gesamteindruck10 %
  • Preiskriterium30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt beabsichtigt den Neubau einer Überführung (Bahnsteigszugang und fußläufige Anbindung Neubaugebiet – Innenstadt) unter den Gleisanlagen im Bereich des Bahnhofs Schwäbisch Hall. Mit der Überführung soll ein Fahrradparkhaus gebaut werden. Im Bahnhofsbereich ist die Bahnstrecke derzeit nur noch 1gleisig befahrbar. Von den ursprünglich drei Bahnhofsgleisen wird nur noch eines (Gleis 301) befahren, es bedient einen ca. 120 m langen Bahnsteig auf der Nordostseite des Gleises (Bahnhofseite). Das bestehende, nicht genutzte Gleis 302 soll in seiner Lage versetzt werden und zukünftig parallel zum bestehenden Gleis 301 verlaufen (Gleis 302 wird von der DB geplant und gebaut). Am neuen Gleis 302 ist von der Stadt der Bau eines Außenbahnsteigs geplant. Gleis 303 wird in Teilen rückgebaut. Für die Überführung liegt eine Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes vom 08.08.2022 vor. Für das weitere Vorgehen werden die Objekt- und Tragwerksplanung für Überführung und Bahnsteig benötigt.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Planung Überführung/Fahrradparkhaus

Die Stadt beabsichtigt den Neubau einer Überführung unter den Gleisanlagen im Bereich des Bahnhofs Schwäbisch Hall. Mit der Überführung soll ein neuer Bahnsteig erschlossen sowie die fußläufige Anbindung des südlich gelegenen Neubaugebiet an die Innenstadt wesentlich verkürzt und attraktiver werden. Zugleich wird der mobilitätsgerechte Anschluss an die öffentlichen Verkehrsmittel wie Bus (Steinbacher Straße) und Bahn geschaffen. Direkt angrenzend soll ein unterirdisches Fahrradparkhaus mit 132 Fahrradabstellplätzen mit direkter Anbindung an die Steinbacher Straße gebaut werden. Im Bahnhofsbereich ist die Bahnstrecke derzeit nur 1gleisig befahrbar. Von den ursprünglich drei Bahnhofsgleisen wird nur noch eines (Gleis 301) befahren, es bedient einen ca. 120 m langen Bahnsteig auf der Nordostseite des Gleises (Bahnhofseite). Der Personenverkehr wird derzeit mit diesem Bahnsteig vor dem heute als „Kulturbahnhof“ genutzten ehemaligen Empfangsgebäude abgewickelt. Das bestehende, nicht genutzte Gleis 302 soll in seiner Lage versetzt werden und zukünftig parallel zum bestehenden Gleis 301 verlaufen (Gleis 302 wird von der DB geplant und gebaut und ist daher nicht Planungsgegenstand). Am neuen Gleis 302 ist von der Stadt der Bau eines neuen Außenbahnsteigs geplant. Der Bahnsteig wird entsprechend der Vorgaben der DB-Service&Station errichtet und später von dieser betrieben. Gleis 303 wird in Teilen rückgebaut. Für die Überführung liegt eine Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes vom 08.08.2022 vor. Für den neuen Außenbahnsteig wird das erforderliche Plangenehmigungsverfahren durch den AG durchgeführt. Für das weitere Vorgehen werden die weiteren Leistungen der Objekt- und Tragwerksplanung für Überführung und Bahnsteig benötigt. Alle Planungen haben nach Vorgaben und dem Regelwerk der DB zu erfolgen. Eine Förderung nach LBVWG-ÖPNV ist beantragt. Auf Grund der bei der DB angemeldeten Sperrpause in den Sommerferien 2026 ist der Bauwerksteil der Überführung unter den DB-Gleisen als Einschubbauwerk vorgesehen. Dies ist in der Plangenehmigung enthalten und daher für den Planungs- und Bauablauf der Überführung zwingend zu beachten. In diesem Zeitraum muss im Bereich Gleis 1 und 2 der Bauwerkseinschub in offener Bauweise umgesetzt und zuvor vorbereitet werden. Die Überführung, Radparkhaus, Aufzüge und Treppenanlagen stehen in einem direkten konstruktiven und technischen Zusammenhang. Das Fahrradparkhaus ist mit der Überführung konstruktiv über eine Wand verbunden. Alle Bauteile werden in einer Baumaßnahme gemeinsam hergestellt. Bei Planung und Bau ist der spätere vorgesehene Bahnsteig 2 vorzusehen. Die Tragwerksplanung steht in direktem Zusammenhang mit der Objektplanung, insbesondere weil für Herstellung und Verschub des Überführungsbauteils entsprechende besondere Anforderungen bestehen. Aus Sicht der ausschreibenden Stelle ist es daher sinnvoll und notwendig die Planungsleistungen für Objektplanung und Fachplanung Tragwerksplanung für die Überführung gemeinsam zu vergeben. Es sollen die noch offenen Leistungen nach den Leistungsbildern der HOAI bis zur Fertigstellung vergeben werden. Dies sind für Teile der LPH4 Genehmigungsplanung, Teile der LPH 5 Ausführungsplanung (Die Ausführungsplanung soll im Rahmen der Ausschreibung der Bauleistungen an den Auftragnehmer beauftragt werden). LPH 6+7 Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, LPH 8 Bauoberleitung, LPH9 Objektbetreuung. Hinzu kommt die örtliche Bauüberwachung. Hierbei sind die Leistungen als Fachbauüberwacher Bahn (z.B. für Abnahmen Ingenieurbau, nicht für BETRA, Sicherungsplan etc.) zu erbringen. Für die Fachplanung Tragwerksplanung ist für die Überführung Teilleistungen bei der LPH4 Genehmigungsplanung ,die LPH6 Vorbereitung der Vergabe und die ingenieurtechnischen Kontrollen zur erbringen. Weitere Planungsleistungen (z.B. Technische Ausrüstung) werden gesondert vergeben. Die Personenüberführung besteht aus dem plangenehmigten Bauwerksteil unter den Gleisen 1 und 2 und setzt sich in Richtung des Bahnhofsareal bzw. für die Zugänglichkeit für die Überwindung des Höhenunterschiedes als Treppenanlage fort. Die Barrierefreiheit wird durch eine Aufzugsanlage gewährleistet. In Richtung Steinbacher Straße wird durch die geneigte Bauwerksohle eine ebenerdige Eingangssituation geschaffen. Die Zugänglichkeit zu Gleis 1 aus der Personenführung wird durch eine Treppenanlage ermöglicht. Die Barrierefreiheit wird durch eine weitere Aufzugsanlage gewährleistet. Diese Wegebeziehung führt auf das Vorfeld des alten Bahnhofs. Von der Steinbacher Straße führt eine Freitreppe nordwestlich der Personenüberführung auf das Vorfeld des Bahnhofs bzw. zu Gleis 1. Die Personenüberführung ist als Rahmenbauwerk geplant, welches die Bahnanlagen in Verlängerung der Steinbacher Straße unterquert. Auf Grund der Bauwerkslänge von 120 m mit einem überdeckten Bereich von 42 m wurde die Bauhöhe der Überführung großzügig gewählt, sowie ein Lichtschacht integriert, so dass der Querschnitt visuell nicht beengt wahrgenommen wird. Im Bereich des Endes der Überführung an der Steinbacher Straße sind derzeit noch gestalterische Überlegungen im Gang, so dass sich das Bauwerk dort noch ändern kann. Die Planungen sind im Bereich der DB-Anlagen entsprechend der Planungsgenehmigung und der Vorgaben der DB abzustimmen und zu erstellen. Mit dem Neubau der Überführung soll auch ein Abwasserkanal für das Bahnhofsareal unter der Überführung neu gebaut werden. Die Planungen werden durch den Eigenbetrieb Abwasser der Stadt durchgeführt. Die Planungen müssen abgestimmt werden. Der Bau des Kanals ist, als separater Kostenbereich, in die Ausschreibung aufzunehmen. Ebenso werden Versorgungsleitungen der Stadtwerke für das Bahnhofsareal verlegt. Die Leitungen werden oberhalb der Bodenplatte im Bodenaufbau der Überführung geführt. Die Planungen von Dritten (z. Bsp.) Fachplaner sind für das Erreichen der Planungsziele entsprechend in die Objekt- und Tragwerksplanung zu integrieren.

––
2
Planungsleistungen Bahnsteiganlage Gleis 2

Die Stadt beabsichtigt den Neubau einer Überführung unter den Gleisanlagen im Bereich des Bahnhofs Schwäbisch Hall. Mit der Überführung soll ein neuer Bahnsteig erschlossen sowie die fußläufige Anbindung des südlich gelegenen Neubaugebiet an die Innenstadt wesentlich verkürzt und attraktiver werden. Zugleich wird der mobilitätsgerechte Anschluss an die öffentlichen Verkehrsmittel wie Bus (Steinbacher Straße) und Bahn geschaffen. Direkt angrenzend soll ein unterirdisches Fahrradparkhaus mit 132 Fahrradabstellplätzen mit direkter Anbindung an die Steinbacher Straße gebaut werden. Im Bahnhofsbereich ist die Bahnstrecke derzeit nur noch 1gleisig befahrbar. Von den ursprünglich drei Bahnhofsgleisen wird nur noch eines (Gleis 301) befahren, es bedient einen ca. 120 m langen Bahnsteig auf der Nordostseite des Gleises (Bahnhofseite). Der Personenverkehr wird derzeit mit diesem Bahnsteig vor dem heute als „Kulturbahnhof“ genutzten ehemaligen Empfangsgebäude abgewickelt. Das bestehende, nicht genutzte Gleis 302 soll in seiner Lage versetzt werden und zukünftig parallel zum bestehenden Gleis 301 verlaufen (Gleis 302 wird von der DB geplant und gebaut und ist daher nicht Planungsgegenstand). Am neuen Gleis 302 ist von der Stadt der Bau eines neuen Außenbahnsteigs geplant. Der Bahnsteig wird entsprechend der Vorgaben der DB-Service&Station errichtet und später von dieser betrieben. Gleis 303 wird in Teilen rückgebaut. Für die Überführung liegt eine Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes vom 08.08.2022 vor. Für den neuen Außenbahnsteig wird das erforderliche Plangenehmigungsverfahren durch den AG durchgeführt. Für das weitere Vorgehen werden für die Bahnsteiganlage Leistungen der Objektplanung benötigt. Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung werden voraussichtlich nicht benötigt. Alle Planungen haben nach Vorgaben und dem Regelwerk der DB zu erfolgen. Eine Förderung nach LBVWG-ÖPNV ist beantragt. Auf Grund der bei der DB angemeldeten Sperrpause in den Sommerferien 2026 ist der Bauwerksteil der Überführung unter den DB-Gleisen als Einschubbauwerk vorgesehen. Dies ist in der Plangenehmigung enthalten und daher für den Planungs- und Bauablauf der Überführung zwingend zu beachten. In diesem Zeitraum muss im Bereich Gleis 1 und 2 der Bauwerkseinschub in offener Bauweise umgesetzt und zuvor vorbereitet werden. Für den Bahnsteig sind die LPH1 Grundlagenermittlung, LPH 2 Vorplanung, LPH3 Entwurfsplanung, LPH4 Genehmigungsplanung, LPH 5 Ausführungsplanung (Die Ausführungsplanung soll im Rahmen der Ausschreibung der Bauleistungen an den Auftragnehmer beauftragt werden), LPH 6+7 Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, LPH 8 Bauoberleitung, LPH9 Objektbetreuung. Hinzu kommt die örtliche Bauüberwachung. Hierbei sind die Leistungen als Fachbauüberwacher Bahn (z.B. für Abnahmen Ingenieurbau, nicht für BETRA, Sicherungsplan etc.) zu erbringen. Weitere Planungsleistungen (z.B. Technische Ausrüstung) werden gesondert vergeben. Die Planungen sind im Bereich der DB-Anlagen entsprechend der Planungsgenehmigung der DB und der Vorgaben der DB abzustimmen und zu erstellen. Die Planungen von Dritten (z. Bsp.) Fachplaner sind für das Erreichen der Planungsziele entsprechend in die Objektplanung zu integrieren.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag6 von 6 angegeben

Qualität
Bewertung Projektleitung und ProjektorganisationGewichtung (Punkte, genau) 15
Qualität
Bewertung Projektteam PlanungGewichtung (Punkte, genau) 15
Qualität
Bewertung Projektteam AusschreibungGewichtung (Punkte, genau) 10
Qualität
Bewertung Projektteam BauüberwachungGewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
Bewertung GesamteindruckGewichtung (Punkte, genau) 10
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, -, 76247 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer .Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 07.01.2022: „.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, … ganz lesenAuszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer .Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 07.01.2022: „.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Karlsruhe, Karlsruhe1
2Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Karlsruhe, Karlsruhe1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.403vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.251 Lose mit Angabe)
202.323 €Zuschlagswert im Median
94.360 € – 448.258 €mittlere Hälfte, 610 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 154af515-d102-410e-9e7a-4f372e0013d9.