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Planung Neubau Personenüberführung und zweiter Außenbahnsteiganlage am Bahnhof Schwäbisch Hall

Stadt Schwäbisch Hall · Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 66.42.01.01 PU Bahnhofveröffentlicht 02.02.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 983 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
864 Tsd. €
Laufzeit
49 Monate03.06.2024 – 30.06.2028
Lose
2Angebot auf bis zu 2
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 277 Tage (42 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (53 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Bewertung Projektleitung und Projektorganisation15 %
  • Bewertung Projektteam Planung15 %
  • Bewertung Projektteam Ausschreibung10 %
  • Bewertung Projektteam Bauüberwachung20 %
  • Bewertung Gesamteindruck10 %
  • Preiskriterium30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 32 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2028
    vor 29 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Stadt beabsichtigt den Neubau einer Überführung (Bahnsteigszugang und fußläufige Anbindung Neubaugebiet – Innenstadt) unter den Gleisanlagen im Bereich des Bahnhofs Schwäbisch Hall. Mit der Überführung soll ein Fahrradparkhaus gebaut werden. Im Bahnhofsbereich ist die Bahnstrecke derzeit nur noch 1gleisig befahrbar. Von den ursprünglich drei Bahnhofsgleisen wird nur noch eines (Gleis 301) befahren, es bedient einen ca. 120 m langen Bahnsteig auf der Nordostseite des Gleises (Bahnhofseite). Das bestehende, nicht genutzte Gleis 302 soll in seiner Lage versetzt werden und zukünftig parallel zum bestehenden Gleis 301 verlaufen (Gleis 302 wird von der DB geplant und gebaut). Am neuen Gleis 302 ist von der Stadt der Bau eines Außenbahnsteigs geplant. Gleis 303 wird in Teilen rückgebaut. Für die Überführung liegt eine Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes vom 08.08.2022 vor. Für das weitere Vorgehen werden die Objekt- und Tragwerksplanung für Überführung und Bahnsteig benötigt.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Planung Überführung/Fahrradparkhaus

Die Stadt beabsichtigt den Neubau einer Überführung unter den Gleisanlagen im Bereich des Bahnhofs Schwäbisch Hall. Mit der Überführung soll ein neuer Bahnsteig erschlossen sowie die fußläufige Anbindung des südlich gelegenen Neubaugebiet an die Innenstadt wesentlich verkürzt und attraktiver werden. Zugleich wird der mobilitätsgerechte Anschluss an die öffentlichen Verkehrsmittel wie Bus (Steinbacher Straße) und Bahn geschaffen. Direkt angrenzend soll ein unterirdisches Fahrradparkhaus mit 132 Fahrradabstellplätzen mit direkter Anbindung an die Steinbacher Straße gebaut werden. Im Bahnhofsbereich ist die Bahnstrecke derzeit nur 1gleisig befahrbar. Von den ursprünglich drei Bahnhofsgleisen wird nur noch eines (Gleis 301) befahren, es bedient einen ca. 120 m langen Bahnsteig auf der Nordostseite des Gleises (Bahnhofseite). Der Personenverkehr wird derzeit mit diesem Bahnsteig vor dem heute als „Kulturbahnhof“ genutzten ehemaligen Empfangsgebäude abgewickelt. Das bestehende, nicht genutzte Gleis 302 soll in seiner Lage versetzt werden und zukünftig parallel zum bestehenden Gleis 301 verlaufen (Gleis 302 wird von der DB geplant und gebaut und ist daher nicht Planungsgegenstand). Am neuen Gleis 302 ist von der Stadt der Bau eines neuen Außenbahnsteigs geplant. Der Bahnsteig wird entsprechend der Vorgaben der DB-Service&Station errichtet und später von dieser betrieben. Gleis 303 wird in Teilen rückgebaut. Für die Überführung liegt eine Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes vom 08.08.2022 vor. Für den neuen Außenbahnsteig wird das erforderliche Plangenehmigungsverfahren durch den AG durchgeführt. Für das weitere Vorgehen werden die weiteren Leistungen der Objekt- und Tragwerksplanung für Überführung und Bahnsteig benötigt. Alle Planungen haben nach Vorgaben und dem Regelwerk der DB zu erfolgen. Eine Förderung nach LBVWG-ÖPNV ist beantragt. Auf Grund der bei der DB angemeldeten Sperrpause in den Sommerferien 2026 ist der Bauwerksteil der Überführung unter den DB-Gleisen als Einschubbauwerk vorgesehen. Dies ist in der Plangenehmigung enthalten und daher für den Planungs- und Bauablauf der Überführung zwingend zu beachten. In diesem Zeitraum muss im Bereich Gleis 1 und 2 der Bauwerkseinschub in offener Bauweise umgesetzt und zuvor vorbereitet werden. Die Überführung, Radparkhaus, Aufzüge und Treppenanlagen stehen in einem direkten konstruktiven und technischen Zusammenhang. Das Fahrradparkhaus ist mit der Überführung konstruktiv über eine Wand verbunden. Alle Bauteile werden in einer Baumaßnahme gemeinsam hergestellt. Bei Planung und Bau ist der spätere vorgesehene Bahnsteig 2 vorzusehen. Die Tragwerksplanung steht in direktem Zusammenhang mit der Objektplanung, insbesondere weil für Herstellung und Verschub des Überführungsbauteils entsprechende besondere Anforderungen bestehen. Aus Sicht der ausschreibenden Stelle ist es daher sinnvoll und notwendig die Planungsleistungen für Objektplanung und Fachplanung Tragwerksplanung für die Überführung gemeinsam zu vergeben. Es sollen die noch offenen Leistungen nach den Leistungsbildern der HOAI bis zur Fertigstellung vergeben werden. Dies sind für Teile der LPH4 Genehmigungsplanung, Teile der LPH 5 Ausführungsplanung (Die Ausführungsplanung soll im Rahmen der Ausschreibung der Bauleistungen an den Auftragnehmer beauftragt werden). LPH 6+7 Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, LPH 8 Bauoberleitung, LPH9 Objektbetreuung. Hinzu kommt die örtliche Bauüberwachung. Hierbei sind die Leistungen als Fachbauüberwacher Bahn (z.B. für Abnahmen Ingenieurbau, nicht für BETRA, Sicherungsplan etc.) zu erbringen. Für die Fachplanung Tragwerksplanung ist für die Überführung Teilleistungen bei der LPH4 Genehmigungsplanung ,die LPH6 Vorbereitung der Vergabe und die ingenieurtechnischen Kontrollen zur erbringen. Weitere Planungsleistungen (z.B. Technische Ausrüstung) werden gesondert vergeben. Die Personenüberführung besteht aus dem plangenehmigten Bauwerksteil unter den Gleisen 1 und 2 und setzt sich in Richtung des Bahnhofsareal bzw. für die Zugänglichkeit für die Überwindung des Höhenunterschiedes als Treppenanlage fort. Die Barrierefreiheit wird durch eine Aufzugsanlage gewährleistet. In Richtung Steinbacher Straße wird durch die geneigte Bauwerksohle eine ebenerdige Eingangssituation geschaffen. Die Zugänglichkeit zu Gleis 1 aus der Personenführung wird durch eine Treppenanlage ermöglicht. Die Barrierefreiheit wird durch eine weitere Aufzugsanlage gewährleistet. Diese Wegebeziehung führt auf das Vorfeld des alten Bahnhofs. Von der Steinbacher Straße führt eine Freitreppe nordwestlich der Personenüberführung auf das Vorfeld des Bahnhofs bzw. zu Gleis 1. Die Personenüberführung ist als Rahmenbauwerk geplant, welches die Bahnanlagen in Verlängerung der Steinbacher Straße unterquert. Auf Grund der Bauwerkslänge von 120 m mit einem überdeckten Bereich von 42 m wurde die Bauhöhe der Überführung großzügig gewählt, sowie ein Lichtschacht integriert, so dass der Querschnitt visuell nicht beengt wahrgenommen wird. Im Bereich des Endes der Überführung an der Steinbacher Straße sind derzeit noch gestalterische Überlegungen im Gang, so dass sich das Bauwerk dort noch ändern kann. Die Planungen sind im Bereich der DB-Anlagen entsprechend der Planungsgenehmigung und der Vorgaben der DB abzustimmen und zu erstellen. Mit dem Neubau der Überführung soll auch ein Abwasserkanal für das Bahnhofsareal unter der Überführung neu gebaut werden. Die Planungen werden durch den Eigenbetrieb Abwasser der Stadt durchgeführt. Die Planungen müssen abgestimmt werden. Der Bau des Kanals ist, als separater Kostenbereich, in die Ausschreibung aufzunehmen. Ebenso werden Versorgungsleitungen der Stadtwerke für das Bahnhofsareal verlegt. Die Leitungen werden oberhalb der Bodenplatte im Bodenaufbau der Überführung geführt. Die Planungen von Dritten (z. Bsp.) Fachplaner sind für das Erreichen der Planungsziele entsprechend in die Objekt- und Tragwerksplanung zu integrieren.

49 Monate793.000 €
2
Planungsleistungen Bahnsteiganlage Gleis 2

Die Stadt beabsichtigt den Neubau einer Überführung unter den Gleisanlagen im Bereich des Bahnhofs Schwäbisch Hall. Mit der Überführung soll ein neuer Bahnsteig erschlossen sowie die fußläufige Anbindung des südlich gelegenen Neubaugebiet an die Innenstadt wesentlich verkürzt und attraktiver werden. Zugleich wird der mobilitätsgerechte Anschluss an die öffentlichen Verkehrsmittel wie Bus (Steinbacher Straße) und Bahn geschaffen. Direkt angrenzend soll ein unterirdisches Fahrradparkhaus mit 132 Fahrradabstellplätzen mit direkter Anbindung an die Steinbacher Straße gebaut werden. Im Bahnhofsbereich ist die Bahnstrecke derzeit nur noch 1gleisig befahrbar. Von den ursprünglich drei Bahnhofsgleisen wird nur noch eines (Gleis 301) befahren, es bedient einen ca. 120 m langen Bahnsteig auf der Nordostseite des Gleises (Bahnhofseite). Der Personenverkehr wird derzeit mit diesem Bahnsteig vor dem heute als „Kulturbahnhof“ genutzten ehemaligen Empfangsgebäude abgewickelt. Das bestehende, nicht genutzte Gleis 302 soll in seiner Lage versetzt werden und zukünftig parallel zum bestehenden Gleis 301 verlaufen (Gleis 302 wird von der DB geplant und gebaut und ist daher nicht Planungsgegenstand). Am neuen Gleis 302 ist von der Stadt der Bau eines neuen Außenbahnsteigs geplant. Der Bahnsteig wird entsprechend der Vorgaben der DB-Service&Station errichtet und später von dieser betrieben. Gleis 303 wird in Teilen rückgebaut. Für die Überführung liegt eine Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes vom 08.08.2022 vor. Für den neuen Außenbahnsteig wird das erforderliche Plangenehmigungsverfahren durch den AG durchgeführt. Für das weitere Vorgehen werden für die Bahnsteiganlage Leistungen der Objektplanung benötigt. Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung werden voraussichtlich nicht benötigt. Alle Planungen haben nach Vorgaben und dem Regelwerk der DB zu erfolgen. Eine Förderung nach LBVWG-ÖPNV ist beantragt. Auf Grund der bei der DB angemeldeten Sperrpause in den Sommerferien 2026 ist der Bauwerksteil der Überführung unter den DB-Gleisen als Einschubbauwerk vorgesehen. Dies ist in der Plangenehmigung enthalten und daher für den Planungs- und Bauablauf der Überführung zwingend zu beachten. In diesem Zeitraum muss im Bereich Gleis 1 und 2 der Bauwerkseinschub in offener Bauweise umgesetzt und zuvor vorbereitet werden. Für den Bahnsteig sind die LPH1 Grundlagenermittlung, LPH 2 Vorplanung, LPH3 Entwurfsplanung, LPH4 Genehmigungsplanung, LPH 5 Ausführungsplanung (Die Ausführungsplanung soll im Rahmen der Ausschreibung der Bauleistungen an den Auftragnehmer beauftragt werden), LPH 6+7 Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, LPH 8 Bauoberleitung, LPH9 Objektbetreuung. Hinzu kommt die örtliche Bauüberwachung. Hierbei sind die Leistungen als Fachbauüberwacher Bahn (z.B. für Abnahmen Ingenieurbau, nicht für BETRA, Sicherungsplan etc.) zu erbringen. Weitere Planungsleistungen (z.B. Technische Ausrüstung) werden gesondert vergeben. Die Planungen sind im Bereich der DB-Anlagen entsprechend der Planungsgenehmigung der DB und der Vorgaben der DB abzustimmen und zu erstellen. Die Planungen von Dritten (z. Bsp.) Fachplaner sind für das Erreichen der Planungsziele entsprechend in die Objektplanung zu integrieren.

65 Monate121.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag6 von 6 angegeben

Qualität
Bewertung Projektleitung und ProjektorganisationGewichtung (Punkte, genau) 15
Qualität
Bewertung Projektteam PlanungGewichtung (Punkte, genau) 15
Qualität
Bewertung Projektteam AusschreibungGewichtung (Punkte, genau) 10
Qualität
Bewertung Projektteam BauüberwachungGewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
Bewertung GesamteindruckGewichtung (Punkte, genau) 10
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Nachfolgend geforderte Erklärungen sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten. A) Erklärung über die Rechtsform des Antragstellers, der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie der Person des Antragstellers die den Antrag im Auftrag des Bewerbers abgibt. Die Person we … ganz lesenNachfolgend geforderte Erklärungen sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten. A) Erklärung über die Rechtsform des Antragstellers, der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie der Person des Antragstellers die den Antrag im Auftrag des Bewerbers abgibt. Die Person welche den Antrag / die Erklärungen abgibt muss berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen. B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist (in der Regel) nicht zugelassen. Im Auftragsfall wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Vor Auftragserteilung wird dann ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt. C) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen. D) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe aufgrund eines Bezugs zu Russland bestehen. E) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass die Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden.
Kriterium
Die nachfolgend geforderten Erklärungen sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten. A) Verpflichtung zu einer Berufshaftpflichtversicherung bei Personenschäden und sonstige Schäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert). Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist Erk … ganz lesenDie nachfolgend geforderten Erklärungen sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten. A) Verpflichtung zu einer Berufshaftpflichtversicherung bei Personenschäden und sonstige Schäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert). Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist Erklärung aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung ausreichend. Ausschlusskriterium: Mindestens nachzuweisende Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung im Los 1: 3 Mio. EUR bei Personenschäden / 3 Mio. EUR für sonstige Schäden. Mindestens nachzuweisende Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung im Los 2: 1,5 Mio. EUR bei Personenschäden / 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Die Bildung einer BiGe ist zu begründen. Es sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen. Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Vor Auftragserteilung wird deshalb ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Bieter, die sowohl ein eigenes Angebot als auch ein Angebot als Teil einer Bietergemeinschaft abgeben, werden vom Verfahren ausgeschlossen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass beide konkurrierenden Angebote unabhängig voneinander eingereicht wurden. Gleiches gilt, wenn ein Bieter in mehreren Bietergemeinschaften anbietet. C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Dabei ist vom Bewerber zu begründen, warum Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen. D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Dabei ist vom Bewerber zu begründen, warum eine Eignungsleihe erfolgen soll. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften. E) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld (für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden) enthalten. F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über den Jahresumsatz (brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Geschäftsjahre enthalten. Ausschlusskriterium: Geforderter durchschnittlicher Jahresumsatz in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Geschäftsjahre mindestens: Los 1 - 463.000 EUR / Los 2 - 74.000 € G) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Geschäftsjahre enthalten. Ausschlusskriterium: Geforderte durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Jahre mindestens: Los 1 - 3 (Vollzeit-) Beschäftigte / Los 2 - 2 (Vollzeit-) Beschäftigte
Kriterium
Die nachfolgend geforderten Erklärungen sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten. A) Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems entsprechend DIN EN ISO 9001 (in der aktuellen Fassung von 2015). Eine Zertifizierung wird nicht gefordert. B) Nachweis von Fachkräften mit mindestens 5 … ganz lesenDie nachfolgend geforderten Erklärungen sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten. A) Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems entsprechend DIN EN ISO 9001 (in der aktuellen Fassung von 2015). Eine Zertifizierung wird nicht gefordert. B) Nachweis von Fachkräften mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags Mindestanforderung: Im Los 1: Nachweis von 1 Fachkraft im Bereich Planung von Eisenbahnbrücken / Rahmenbauwerke an Bahnanlagen, Nachweis von 1 Fachkraft im Bereich Bauüberwachung von Eisenbahnbrücken / Rahmenbauwerke an Bahnanlagen, Nachweis von 1 Fachkraft im Bereich Tragwerksplanung von überschütteten Rahmenbauwerken. / Im Los 2: Nachweis von 1 Fachkraft im Bereich Planung von Bahnsteiganlagen an Eisenbahnlinien, Nachweis von 1 Fachkraft im Bereich Bauüberwachung von Bahnsteiganlagen an Eisenbahnanlagen C) Nachweis von Führungskräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags. Mindestanforderung: Nachweis von 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung als Führungskraft für die Leitung des Projektteams. D) Nachweis von erbrachten vergleichbaren Leistungen. Aus der berechneten Wertung wird eine Reihenfolge ermittelt, welche Grundlage für die Entscheidung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist. Mindestanforderung: Aus den bewerteten Referenzen wird entsprechend der vorgegebenen Gewichtung die Gesamtbewertung errechnet - hierbei muss ein Bieter mindestens 30 von 100 möglichen Punkten erreichen. Die Bewertung setzt sich aus jeweils (bis zu) 3 vergleichbare Leistungen aus den vergangenen 5 Jahren in folgenden Bereichen mit der genannten Gewichtung zusammen: Im LOS1: Erstellung Objektplanung - Ausführungsplanung (LPH 5) einer Eisenbahnüberführung mit 7% / Erstellung Objektplanung - Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 6 + 7) einer Eisenbahnüberführung mit 21 % / Objektplanung - Oberbauleitung (LPH8) einer Eisenbahnüberführung mit 10,5% / Objektplanung – Besondere Leistung – Fachbauüberwacher Bahn bei der Erstellung einer Eisenbahnüberführung mit 10,5% / Objektplanung – Besondere Leistung - Örtliche Bauüberwachung einer Eisenbahnüberführung mit 21% / Erstellung Objektplanung - Ausführungsplanung (LPH 5) eines Fahrradparkhauses mit 1 % / Erstellung Objektplanung - Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 6 + 7) eines Fahrradparkhauses mit 1 % / Objektplanung - Oberbauleitung (LPH8) eines Fahrradparkhauses mit 1,5 % / Objektplanung – Besondere Leistung - Örtliche Bauüberwachung eines Fahrradparkhauses mit 1,5 % / Erstellung Fachplanung - Tragwerksplanung - Genehmigungsplanung LPH (4) einer Eisenbahnüberführung mit 6,25 % / Erstellung Fachplanung - Tragwerksplanung - Besondere Leistung – Ingenieurtechnische Kontrollen einer Eisenbahnüberführung 18,75 %. IIm LOS2, jeweils für die Planung und Realisierung eines Bahnsteigs an einer Eisenbahnlinie: Erstellung Objektplanung – Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LPH 3+4) mit 25 % / Erstellung Objektplanung – Ausführungsplanung (LPH 5) mit 5 % / Erstellung Objektplanung - Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 6+7) mit 20 % / Objektplanung - Oberbauleitung (LPH8) mit 25 % / Objektplanung – Besondere Leistung - Örtliche Bauüberwachung mit 25 %. Die detaillierte Berechnung kann dem jeweiligen Prüf- und Berechnungsbogen entnommen werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
03.06.2024
Vertragsende
30.06.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
93 DAYS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – AVB“ – Stand 03/2021 – Boorberg Verlag / Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – ZVB - Stand 03/2021 – Boorberg Verlag / Besondere Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW)) Stand 03/2021 – Boorberg Verlag
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, -, 76247 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer .Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 07.01.2022: „.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, … ganz lesenAuszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer .Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 07.01.2022: „.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Ausschreibungsplattform angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Ausschreibungsplattform allen Interessenten zur Verfügu … ganz lesenA) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Ausschreibungsplattform angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Ausschreibungsplattform allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen/Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die Ausschreibungsplattform verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand des Dokuments „Fragen und Antworten“ auf der Ausschreibungsplattform zu informieren. Um eine rechtzeitige Beantwortung von Fragen zu gewährleisten, sollten alle Fragen bis spätestens 16.02.2024 über die Ausschreibungsplattform eingegangen sein. Die letztmalige Aktualisierung von „Fragen und Antworten“ ist für 21.02.2024 vorgesehen B) Der Antragsteller trägt die alleinige Verantwortung, dass der Antrag rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle auf der Ausschreibungsplattform vorliegt. Verspätet eingehende Anträge werden nicht zum Teilnahmewettbewerb zugelassen. C) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern. D) Bewerber wird empfohlen das vorbereitete Antragsmuster für den Teilnahmeantrag zu verwenden und diesen mit den notwendigen Anlagen vorzulegen. In diesem Antragsmuster werden alle notwendigen Angaben abgefragt. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden. Unterlagen, die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt; E) Ergänzung zu „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“. Dieses wird erst im Verhandlungsverfahren abgefragt; F) Im Teilnahmeantrag muss der Namen der natürlichen Person angegeben werden, welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese Person muss nachweislich berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen. Anträge ohne diese Angabe werden vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. G) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber / Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden; H) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich digital in Textform über die o.g. Ausschreibungsplattform einzureichen. I) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert. Dies geschieht in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags. J) Der Auftraggeber für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) vor Beauftragung einen Auszug aus dem Registergericht anfordern. K) An den bisherigen Planungen waren verschiedene Büros beteiligt. Wesentliche Leistungen dazu kommen von folgenden Büros: Objektplanung - Neubau Personen Unterführung und Fahrradparkhaus: Leistungsphase 1 und 2 - Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Thomas Heim Niefern-Öschelbronn; Leistungsphase 3 und 4 - Ingenieurbüro Emch + Berger GmbH Ingenieure und Planer Karlsruhe - die Planung der Leistungsphasen 1+2 wurden übernommen bzw. überplant. / Tragwerksplanung - Neubau Personen Unterführung und Fahrradparkhaus: Leistungsphase 1 bis 3 - Ingenieurbüro Emch + Berger GmbH Ingenieure und Planer Karlsruhe. / Plangenehmigungsverfahren bei EBA - Neubau Personen Unterführung: Gesellschaft für interdisziplinäres Verfahrensmanagement mbH & Co. KG Stuttgart. / Gestalterische Planungen - Neubau Personen Unterführung mit Fahrradparkhauses: K9 Architekten Freiburg. Das Erg …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.403vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.251 Lose mit Angabe)
202.323 €Zuschlagswert im Median
94.360 € – 448.258 €mittlere Hälfte, 610 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.02.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 00d1c7e2-80ac-4755-b368-5fb353cdcb66.