Planung in der Medientechnik zur Ausstattung von Sitzungssälen mit Videokonferenztechnik in 4 Losen
Auftraggeber nicht angegeben · Hessen
Aktenzeichen VG-3000-2023-0108veröffentlicht 16.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 288 Tsd. €
- Laufzeit
- 13 Monate
- 23.02.2024 – 31.03.2025
- Lose
- 4
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.
- Entwicklungsleistungen DIMAG und Arcinsys (HLA)Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · WiesbadenFrist 23.11.2026
- KONSENS-Projektmanagement für das Verfahren GINSTERLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · WiesbadenFrist 20.11.2026
- Wartungleistungen von Server- und Storagesystemen sowie SwitchenLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · WiesbadenFrist 09.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 288 Tsd. €
- Laufzeit
- 13 Monate23.02.2024 – 31.03.2025
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Leistung (Kriterienkatalog)50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 36 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 35 Monatenüber vergabe.hessen.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 35 Monaten
- Vertragsbeginnvor 32 MonatenLaufzeit bis 31.03.2025
- Bindefrist endetvor 32 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Planungsleistungen in der Medientechnik zur Ausstattung von ca. 300 gerichtlichen Sitzungssälen mit Videokonferenztechnik in 4 Losen
Gegenstand nach CPV
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Region Nord- und Osthessen Die Medientechnikplaner/innen unterstützen alle an dem Projekt beteiligten Personen (u.a. Projektingenieure, Endnutzer) bei der Ortsbegehung einzelner Sitzungssäle nach vorheriger Absprache. Im Anschluss soll eine entsprechende Dokumentation über die Feststellungen aus dem Ortstermin, die Planung der Medientechnik sowie die Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung der benötigten medien-technischen Ausstattung werden. •Zusammenarbeit mit Projektleitung eJustice-Sitzungssaalausstattung •Ortsbegehung von ca. 300 Sitzungssälen nach vorheriger Absprache •Teilnahme an Ortsbegehungen zur Überprüfung der Umsetzbarkeit der eJustice-Ausstattung und Videokonferenztechnik auf Grundlage der Vorgaben des Hessischen Ministerium der Justiz •Prüfung und Ergebnislieferung in Form einer Dokumentation der benötigten technischen und möglicherweise baulichen Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der im Einzelnen vorliegenden Bausubstanz und Raumstruktur (oftmals Denkmalschutz, Einbauten, Vertäfelungen etc.) •Dokumentation der Feststellungen aus dem Ortstermin •Planung und Ergebnislieferung in Form einer Dokumentation der Videokonferenztechnik sowie der variablen Komponenten des eJustice-Programms unter Beachtung und Anwendung der anerkannten Regeln der Technik insbesondere der DIN 18041 •Feststellung von Baubedarf zur Sicherstellung einer einwandfreien Videokonferenz ohne Einbußen in Bild und Ton in Abstimmung mit dem Baudienstleister des Auftraggebers •Erstellung Leistungsverzeichnis von Baubedarf nach HOAI LP1 bis LP6 bei Nichterfüllung der Akustik (DIN 18041-A3 - Kommunikation) innerhalb der Sitzungssäle •Erstellung von Leistungsverzeichnissen für die Beschaffung der Medientechnik für die eJustice-Ausstattung der Gerichtssäle sowie deren Videokonferenztechnik (Videokameras, Mikrofone, Bildschirme, Mediensteuerungsgeräte, Monitore etc.) •Visuelle Darstellung erfolgt in Microsoft Visio 2016 •Allgemeine Dokumentation erfolgt in Microsoft Word/Excel 2016 | 13 Monate | 62.400 € |
| 2 | Region Mittelhessen Die Medientechnikplaner/innen unterstützen alle an dem Projekt beteiligten Personen (u.a. Projektingenieure, Endnutzer) bei der Ortsbegehung einzelner Sitzungssäle nach vorheriger Absprache. Im Anschluss soll eine entsprechende Dokumentation über die Feststellungen aus dem Ortstermin, die Planung der Medientechnik sowie die Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung der benötigten medien-technischen Ausstattung werden. •Zusammenarbeit mit Projektleitung eJustice-Sitzungssaalausstattung •Ortsbegehung von ca. 300 Sitzungssälen nach vorheriger Absprache •Teilnahme an Ortsbegehungen zur Überprüfung der Umsetzbarkeit der eJustice-Ausstattung und Videokonferenztechnik auf Grundlage der Vorgaben des Hessischen Ministerium der Justiz •Prüfung und Ergebnislieferung in Form einer Dokumentation der benötigten technischen und möglicherweise baulichen Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der im Einzelnen vorliegenden Bausubstanz und Raumstruktur (oftmals Denkmalschutz, Einbauten, Vertäfelungen etc.) •Dokumentation der Feststellungen aus dem Ortstermin •Planung und Ergebnislieferung in Form einer Dokumentation der Videokonferenztechnik sowie der variablen Komponenten des eJustice-Programms unter Beachtung und Anwendung der anerkannten Regeln der Technik insbesondere der DIN 18041 •Feststellung von Baubedarf zur Sicherstellung einer einwandfreien Videokonferenz ohne Einbußen in Bild und Ton in Abstimmung mit dem Baudienstleister des Auftraggebers •Erstellung Leistungsverzeichnis von Baubedarf nach HOAI LP1 bis LP6 bei Nichterfüllung der Akustik (DIN 18041-A3 - Kommunikation) innerhalb der Sitzungssäle •Erstellung von Leistungsverzeichnissen für die Beschaffung der Medientechnik für die eJustice-Ausstattung der Gerichtssäle sowie deren Videokonferenztechnik (Videokameras, Mikrofone, Bildschirme, Mediensteuerungsgeräte, Monitore etc.) •Visuelle Darstellung erfolgt in Microsoft Visio 2016 •Allgemeine Dokumentation erfolgt in Microsoft Word/Excel 2016 | 13 Monate | 72.000 € |
| 3 | Region Rhein-Main Die Medientechnikplaner/innen unterstützen alle an dem Projekt beteiligten Personen (u.a. Projektingenieure, Endnutzer) bei der Ortsbegehung einzelner Sitzungssäle nach vorheriger Absprache. Im Anschluss soll eine entsprechende Dokumentation über die Feststellungen aus dem Ortstermin, die Planung der Medientechnik sowie die Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung der benötigten medien-technischen Ausstattung werden. •Zusammenarbeit mit Projektleitung eJustice-Sitzungssaalausstattung •Ortsbegehung von ca. 300 Sitzungssälen nach vorheriger Absprache •Teilnahme an Ortsbegehungen zur Überprüfung der Umsetzbarkeit der eJustice-Ausstattung und Videokonferenztechnik auf Grundlage der Vorgaben des Hessischen Ministerium der Justiz •Prüfung und Ergebnislieferung in Form einer Dokumentation der benötigten technischen und möglicherweise baulichen Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der im Einzelnen vorliegenden Bausubstanz und Raumstruktur (oftmals Denkmalschutz, Einbauten, Vertäfelungen etc.) •Dokumentation der Feststellungen aus dem Ortstermin •Planung und Ergebnislieferung in Form einer Dokumentation der Videokonferenztechnik sowie der variablen Komponenten des eJustice-Programms unter Beachtung und Anwendung der anerkannten Regeln der Technik insbesondere der DIN 18041 •Feststellung von Baubedarf zur Sicherstellung einer einwandfreien Videokonferenz ohne Einbußen in Bild und Ton in Abstimmung mit dem Baudienstleister des Auftraggebers •Erstellung Leistungsverzeichnis von Baubedarf nach HOAI LP1 bis LP6 bei Nichterfüllung der Akustik (DIN 18041-A3 - Kommunikation) innerhalb der Sitzungssäle •Erstellung von Leistungsverzeichnissen für die Beschaffung der Medientechnik für die eJustice-Ausstattung der Gerichtssäle sowie deren Videokonferenztechnik (Videokameras, Mikrofone, Bildschirme, Mediensteuerungsgeräte, Monitore etc.) •Visuelle Darstellung erfolgt in Microsoft Visio 2016 •Allgemeine Dokumentation erfolgt in Microsoft Word/Excel 2016 | 13 Monate | 81.600 € |
| 4 | Region Süd- und Westhessen Die Medientechnikplaner/innen unterstützen alle an dem Projekt beteiligten Personen (u.a. Projektingenieure, Endnutzer) bei der Ortsbegehung einzelner Sitzungssäle nach vorheriger Absprache. Im Anschluss soll eine entsprechende Dokumentation über die Feststellungen aus dem Ortstermin, die Planung der Medientechnik sowie die Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung der benötigten medien-technischen Ausstattung werden. •Zusammenarbeit mit Projektleitung eJustice-Sitzungssaalausstattung •Ortsbegehung von ca. 300 Sitzungssälen nach vorheriger Absprache •Teilnahme an Ortsbegehungen zur Überprüfung der Umsetzbarkeit der eJustice-Ausstattung und Videokonferenztechnik auf Grundlage der Vorgaben des Hessischen Ministerium der Justiz •Prüfung und Ergebnislieferung in Form einer Dokumentation der benötigten technischen und möglicherweise baulichen Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der im Einzelnen vorliegenden Bausubstanz und Raumstruktur (oftmals Denkmalschutz, Einbauten, Vertäfelungen etc.) •Dokumentation der Feststellungen aus dem Ortstermin •Planung und Ergebnislieferung in Form einer Dokumentation der Videokonferenztechnik sowie der variablen Komponenten des eJustice-Programms unter Beachtung und Anwendung der anerkannten Regeln der Technik insbesondere der DIN 18041 •Feststellung von Baubedarf zur Sicherstellung einer einwandfreien Videokonferenz ohne Einbußen in Bild und Ton in Abstimmung mit dem Baudienstleister des Auftraggebers •Erstellung Leistungsverzeichnis von Baubedarf nach HOAI LP1 bis LP6 bei Nichterfüllung der Akustik (DIN 18041-A3 - Kommunikation) innerhalb der Sitzungssäle •Erstellung von Leistungsverzeichnissen für die Beschaffung der Medientechnik für die eJustice-Ausstattung der Gerichtssäle sowie deren Videokonferenztechnik (Videokameras, Mikrofone, Bildschirme, Mediensteuerungsgeräte, Monitore etc.) •Visuelle Darstellung erfolgt in Microsoft Visio 2016 •Allgemeine Dokumentation erfolgt in Microsoft Word/Excel 2016 | 13 Monate | 72.000 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistung (Kriterienkatalog)
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
Der Bieter legt eine Zusage vor (Datei "Zusage_HPV"), dass er für den Fall des Zu-schlags eine Haftpflichtversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit abschließen wird bzw. - falls bereits vorhanden - eine solche besteht. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens: für Personenschäden … ganz lesenkürzer
Der Bieter legt eine Zusage vor (Datei "Zusage_HPV"), dass er für den Fall des Zu-schlags eine Haftpflichtversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit abschließen wird bzw. - falls bereits vorhanden - eine solche besteht. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens: für Personenschäden 500.000 € für Sachschäden 500.000 € für Vermögensschäden 500.000 € betragen. Insgesamt sind jedoch 1 Mio. EUR pro Schadensart für die Laufzeit des Vertrages ausreichend. Bei Bietergemeinschaften ist nur die Zusage bzw. der Nachweis eines Mitglieds zwingend erforderlich. In dieser Eigenerklärung ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.- Kriterium
Für alle Lose gilt: Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die jeweils die nachfolgend aufgeführten Anforderungen erfüllen: A1: Planung und Ergebnislieferung in Form einer Dokumentation zur Übertragung von Videokonferenze … ganz lesenkürzer
Für alle Lose gilt: Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die jeweils die nachfolgend aufgeführten Anforderungen erfüllen: A1: Planung und Ergebnislieferung in Form einer Dokumentation zur Übertragung von Videokonferenzen in Räumen unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der DIN 18041:2016-03 "Hörsamkeit in Räumen". A2: Planung und Ergebnislieferung in Form einer Dokumentation der Videokonferenztechnik in Räumen mit besonderer Bauakustik und Ausstattung (z.B. Denkmalschutz, Holzvertäfelung) (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform). In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern..- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 23.02.2024
- Vertragsende
- 31.03.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Sollte das vereinbarte Budget innerhalb dieses Vertragszeitraums nicht vollständig ausgeschöpft sein, so hat der Auftraggeber die Option zur Verlängerung des Vertrages für ein weiteres Jahr. Die Wahrnehmung dieser Option ist spätestens zwei Wochen vor Vertragsende in Textform durch den Auftraggeber … ganz lesenkürzer
Sollte das vereinbarte Budget innerhalb dieses Vertragszeitraums nicht vollständig ausgeschöpft sein, so hat der Auftraggeber die Option zur Verlängerung des Vertrages für ein weiteres Jahr. Die Wahrnehmung dieser Option ist spätestens zwei Wochen vor Vertragsende in Textform durch den Auftraggeber zu erklären. Die Vertragsverlängerung erfolgt zu den in dem Vertrag festgelegten Konditionen, einschließlich der vereinbarten Preise.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.hessen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 19.12.2023, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort her-untergeladen werden. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, di … ganz lesenkürzer
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort her-untergeladen werden. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft (BG) sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Der Bieter hat die Eigenerklärungen zu den zwingenden und fakultativen Aus-schlussgründen nach § 123 + 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen. Bei BG hat jedes Mitglied die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form ein-zureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung einzureichen. Hinweise der Vergabestelle: Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter/das Mitglied der BG/Unterauftragnehmer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters/Mitglieds der BG/Unterauftragnehmers am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter/das Mitglied der BG/Unterauftragnehmer vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Da-tei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei BG hat jedes Mitglied die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf Preis (50%) und Leistung (50%). Die Bewertung der Angebote erfolgt durch Addition der gewichteten Punktzahlen für Preis und Leistung. Dabei wird die Kennzahl der Angebots-Bewertung (Z) unter Berücksichtigung der Gewichtungen nach folgender Formel aus den Punkten (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z = P x 50% + L x 50% Die erreichten Punkte für Preis und die Bewertung der geforderten Kriterien werden für den Bieter jeweils addiert. Maximal können 100 Punkte erreicht werden. Der Bie-ter mit der höchsten Punktzahl hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Errei-chen mehrere Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl, entscheidet das Los über den Zuschlag. Die Preise sind vom Bieter in das Preisblatt je Los einzutragen. Die Preisangaben sind in Euro zu beziffern. Der Preis ergibt sich aus der Gesamtsumme (brutto) aus dem Preisblatt. Die Punkteberechnung erfolgt nach der logarithmischen Interpolati-onsmethode. Dabei erhält der günstigste Angebotspreis die maximale Punktzahl (100), die Angebote mit den nächst folgenden, höheren Preisen erhalten eine ent-sprechend geringere Punktzahl. Durch die logarithmische Interpolation erhält jeder Angebotspreis einen relativen Punktwert. Zur Bewertung der Leistung der Software ist ein Kriterienkatalog pro angebotenem Los auszufüllen. Maximal kann der Bieter 100 Punkte erreichen; das entspricht dem maximal erreichbaren Prozentsatz 100 % für die geforderten Kriterien. Die von den Bietern jeweils erreichten Leistungspunkte werden entsprechend in den jeweiligen Gewichtungsprozentsatz umgerechnet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
- Anschrift
- Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
- Website
- vergabe.hessen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
hzd.hessen.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SINC GmbH14 Zuschläge
- SITS Deutschland GmbH10 Zuschläge
- CGI Deutschland Ltd. & Co. KG3 Zuschläge
- KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft3 Zuschläge
- Microsoft Deutschland GmbH3 Zuschläge
- SAP Deutschland SE & Co KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.12.2023
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- KONSENS-Projektmanagement für das Verfahren GINSTERLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für DatenverarbeitungFrist 20.11.2026
- Wartungleistungen von Server- und Storagesystemen sowie SwitchenLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für DatenverarbeitungFrist 09.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 762676ae-43b7-4e6d-8080-e022d7426569.