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Planung in der Medientechnik zur Ausstattung von Sitzungssälen mit Videokonferenztechnik in 4 Losen

Auftraggeber nicht angegeben · Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2023-0108veröffentlicht 16.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1054 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
288 Tsd. €
Laufzeit
13 Monate23.02.2024 – 31.03.2025
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistung (Kriterienkatalog)50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.hessen.de
    vor 35 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 35 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2025
    vor 32 Monaten
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 32 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Planungsleistungen in der Medientechnik zur Ausstattung von ca. 300 gerichtlichen Sitzungssälen mit Videokonferenztechnik in 4 Losen

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Region Nord- und Osthessen

Die Medientechnikplaner/innen unterstützen alle an dem Projekt beteiligten Personen (u.a. Projektingenieure, Endnutzer) bei der Ortsbegehung einzelner Sitzungssäle nach vorheriger Absprache. Im Anschluss soll eine entsprechende Dokumentation über die Feststellungen aus dem Ortstermin, die Planung der Medientechnik sowie die Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung der benötigten medien-technischen Ausstattung werden. •Zusammenarbeit mit Projektleitung eJustice-Sitzungssaalausstattung •Ortsbegehung von ca. 300 Sitzungssälen nach vorheriger Absprache •Teilnahme an Ortsbegehungen zur Überprüfung der Umsetzbarkeit der eJustice-Ausstattung und Videokonferenztechnik auf Grundlage der Vorgaben des Hessischen Ministerium der Justiz •Prüfung und Ergebnislieferung in Form einer Dokumentation der benötigten technischen und möglicherweise baulichen Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der im Einzelnen vorliegenden Bausubstanz und Raumstruktur (oftmals Denkmalschutz, Einbauten, Vertäfelungen etc.) •Dokumentation der Feststellungen aus dem Ortstermin •Planung und Ergebnislieferung in Form einer Dokumentation der Videokonferenztechnik sowie der variablen Komponenten des eJustice-Programms unter Beachtung und Anwendung der anerkannten Regeln der Technik insbesondere der DIN 18041 •Feststellung von Baubedarf zur Sicherstellung einer einwandfreien Videokonferenz ohne Einbußen in Bild und Ton in Abstimmung mit dem Baudienstleister des Auftraggebers •Erstellung Leistungsverzeichnis von Baubedarf nach HOAI LP1 bis LP6 bei Nichterfüllung der Akustik (DIN 18041-A3 - Kommunikation) innerhalb der Sitzungssäle •Erstellung von Leistungsverzeichnissen für die Beschaffung der Medientechnik für die eJustice-Ausstattung der Gerichtssäle sowie deren Videokonferenztechnik (Videokameras, Mikrofone, Bildschirme, Mediensteuerungsgeräte, Monitore etc.) •Visuelle Darstellung erfolgt in Microsoft Visio 2016 •Allgemeine Dokumentation erfolgt in Microsoft Word/Excel 2016

13 Monate62.400 €
2
Region Mittelhessen

Die Medientechnikplaner/innen unterstützen alle an dem Projekt beteiligten Personen (u.a. Projektingenieure, Endnutzer) bei der Ortsbegehung einzelner Sitzungssäle nach vorheriger Absprache. Im Anschluss soll eine entsprechende Dokumentation über die Feststellungen aus dem Ortstermin, die Planung der Medientechnik sowie die Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung der benötigten medien-technischen Ausstattung werden. •Zusammenarbeit mit Projektleitung eJustice-Sitzungssaalausstattung •Ortsbegehung von ca. 300 Sitzungssälen nach vorheriger Absprache •Teilnahme an Ortsbegehungen zur Überprüfung der Umsetzbarkeit der eJustice-Ausstattung und Videokonferenztechnik auf Grundlage der Vorgaben des Hessischen Ministerium der Justiz •Prüfung und Ergebnislieferung in Form einer Dokumentation der benötigten technischen und möglicherweise baulichen Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der im Einzelnen vorliegenden Bausubstanz und Raumstruktur (oftmals Denkmalschutz, Einbauten, Vertäfelungen etc.) •Dokumentation der Feststellungen aus dem Ortstermin •Planung und Ergebnislieferung in Form einer Dokumentation der Videokonferenztechnik sowie der variablen Komponenten des eJustice-Programms unter Beachtung und Anwendung der anerkannten Regeln der Technik insbesondere der DIN 18041 •Feststellung von Baubedarf zur Sicherstellung einer einwandfreien Videokonferenz ohne Einbußen in Bild und Ton in Abstimmung mit dem Baudienstleister des Auftraggebers •Erstellung Leistungsverzeichnis von Baubedarf nach HOAI LP1 bis LP6 bei Nichterfüllung der Akustik (DIN 18041-A3 - Kommunikation) innerhalb der Sitzungssäle •Erstellung von Leistungsverzeichnissen für die Beschaffung der Medientechnik für die eJustice-Ausstattung der Gerichtssäle sowie deren Videokonferenztechnik (Videokameras, Mikrofone, Bildschirme, Mediensteuerungsgeräte, Monitore etc.) •Visuelle Darstellung erfolgt in Microsoft Visio 2016 •Allgemeine Dokumentation erfolgt in Microsoft Word/Excel 2016

13 Monate72.000 €
3
Region Rhein-Main

Die Medientechnikplaner/innen unterstützen alle an dem Projekt beteiligten Personen (u.a. Projektingenieure, Endnutzer) bei der Ortsbegehung einzelner Sitzungssäle nach vorheriger Absprache. Im Anschluss soll eine entsprechende Dokumentation über die Feststellungen aus dem Ortstermin, die Planung der Medientechnik sowie die Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung der benötigten medien-technischen Ausstattung werden. •Zusammenarbeit mit Projektleitung eJustice-Sitzungssaalausstattung •Ortsbegehung von ca. 300 Sitzungssälen nach vorheriger Absprache •Teilnahme an Ortsbegehungen zur Überprüfung der Umsetzbarkeit der eJustice-Ausstattung und Videokonferenztechnik auf Grundlage der Vorgaben des Hessischen Ministerium der Justiz •Prüfung und Ergebnislieferung in Form einer Dokumentation der benötigten technischen und möglicherweise baulichen Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der im Einzelnen vorliegenden Bausubstanz und Raumstruktur (oftmals Denkmalschutz, Einbauten, Vertäfelungen etc.) •Dokumentation der Feststellungen aus dem Ortstermin •Planung und Ergebnislieferung in Form einer Dokumentation der Videokonferenztechnik sowie der variablen Komponenten des eJustice-Programms unter Beachtung und Anwendung der anerkannten Regeln der Technik insbesondere der DIN 18041 •Feststellung von Baubedarf zur Sicherstellung einer einwandfreien Videokonferenz ohne Einbußen in Bild und Ton in Abstimmung mit dem Baudienstleister des Auftraggebers •Erstellung Leistungsverzeichnis von Baubedarf nach HOAI LP1 bis LP6 bei Nichterfüllung der Akustik (DIN 18041-A3 - Kommunikation) innerhalb der Sitzungssäle •Erstellung von Leistungsverzeichnissen für die Beschaffung der Medientechnik für die eJustice-Ausstattung der Gerichtssäle sowie deren Videokonferenztechnik (Videokameras, Mikrofone, Bildschirme, Mediensteuerungsgeräte, Monitore etc.) •Visuelle Darstellung erfolgt in Microsoft Visio 2016 •Allgemeine Dokumentation erfolgt in Microsoft Word/Excel 2016

13 Monate81.600 €
4
Region Süd- und Westhessen

Die Medientechnikplaner/innen unterstützen alle an dem Projekt beteiligten Personen (u.a. Projektingenieure, Endnutzer) bei der Ortsbegehung einzelner Sitzungssäle nach vorheriger Absprache. Im Anschluss soll eine entsprechende Dokumentation über die Feststellungen aus dem Ortstermin, die Planung der Medientechnik sowie die Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung der benötigten medien-technischen Ausstattung werden. •Zusammenarbeit mit Projektleitung eJustice-Sitzungssaalausstattung •Ortsbegehung von ca. 300 Sitzungssälen nach vorheriger Absprache •Teilnahme an Ortsbegehungen zur Überprüfung der Umsetzbarkeit der eJustice-Ausstattung und Videokonferenztechnik auf Grundlage der Vorgaben des Hessischen Ministerium der Justiz •Prüfung und Ergebnislieferung in Form einer Dokumentation der benötigten technischen und möglicherweise baulichen Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der im Einzelnen vorliegenden Bausubstanz und Raumstruktur (oftmals Denkmalschutz, Einbauten, Vertäfelungen etc.) •Dokumentation der Feststellungen aus dem Ortstermin •Planung und Ergebnislieferung in Form einer Dokumentation der Videokonferenztechnik sowie der variablen Komponenten des eJustice-Programms unter Beachtung und Anwendung der anerkannten Regeln der Technik insbesondere der DIN 18041 •Feststellung von Baubedarf zur Sicherstellung einer einwandfreien Videokonferenz ohne Einbußen in Bild und Ton in Abstimmung mit dem Baudienstleister des Auftraggebers •Erstellung Leistungsverzeichnis von Baubedarf nach HOAI LP1 bis LP6 bei Nichterfüllung der Akustik (DIN 18041-A3 - Kommunikation) innerhalb der Sitzungssäle •Erstellung von Leistungsverzeichnissen für die Beschaffung der Medientechnik für die eJustice-Ausstattung der Gerichtssäle sowie deren Videokonferenztechnik (Videokameras, Mikrofone, Bildschirme, Mediensteuerungsgeräte, Monitore etc.) •Visuelle Darstellung erfolgt in Microsoft Visio 2016 •Allgemeine Dokumentation erfolgt in Microsoft Word/Excel 2016

13 Monate72.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Leistung (Kriterienkatalog)50 %
Preis50 %
Qualität
Leistung (Kriterienkatalog)

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
Der Bieter legt eine Zusage vor (Datei "Zusage_HPV"), dass er für den Fall des Zu-schlags eine Haftpflichtversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit abschließen wird bzw. - falls bereits vorhanden - eine solche besteht. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens: für Personenschäden … ganz lesenDer Bieter legt eine Zusage vor (Datei "Zusage_HPV"), dass er für den Fall des Zu-schlags eine Haftpflichtversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit abschließen wird bzw. - falls bereits vorhanden - eine solche besteht. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens: für Personenschäden 500.000 € für Sachschäden 500.000 € für Vermögensschäden 500.000 € betragen. Insgesamt sind jedoch 1 Mio. EUR pro Schadensart für die Laufzeit des Vertrages ausreichend. Bei Bietergemeinschaften ist nur die Zusage bzw. der Nachweis eines Mitglieds zwingend erforderlich. In dieser Eigenerklärung ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Kriterium
Für alle Lose gilt: Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die jeweils die nachfolgend aufgeführten Anforderungen erfüllen: A1: Planung und Ergebnislieferung in Form einer Dokumentation zur Übertragung von Videokonferenze … ganz lesenFür alle Lose gilt: Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die jeweils die nachfolgend aufgeführten Anforderungen erfüllen: A1: Planung und Ergebnislieferung in Form einer Dokumentation zur Übertragung von Videokonferenzen in Räumen unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der DIN 18041:2016-03 "Hörsamkeit in Räumen". A2: Planung und Ergebnislieferung in Form einer Dokumentation der Videokonferenztechnik in Räumen mit besonderer Bauakustik und Ausstattung (z.B. Denkmalschutz, Holzvertäfelung) (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform). In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern..
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
23.02.2024
Vertragsende
31.03.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Sollte das vereinbarte Budget innerhalb dieses Vertragszeitraums nicht vollständig ausgeschöpft sein, so hat der Auftraggeber die Option zur Verlängerung des Vertrages für ein weiteres Jahr. Die Wahrnehmung dieser Option ist spätestens zwei Wochen vor Vertragsende in Textform durch den Auftraggeber … ganz lesenSollte das vereinbarte Budget innerhalb dieses Vertragszeitraums nicht vollständig ausgeschöpft sein, so hat der Auftraggeber die Option zur Verlängerung des Vertrages für ein weiteres Jahr. Die Wahrnehmung dieser Option ist spätestens zwei Wochen vor Vertragsende in Textform durch den Auftraggeber zu erklären. Die Vertragsverlängerung erfolgt zu den in dem Vertrag festgelegten Konditionen, einschließlich der vereinbarten Preise.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
19.12.2023, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort her-untergeladen werden. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, di … ganz lesenEine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort her-untergeladen werden. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft (BG) sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Der Bieter hat die Eigenerklärungen zu den zwingenden und fakultativen Aus-schlussgründen nach § 123 + 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen. Bei BG hat jedes Mitglied die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form ein-zureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung einzureichen. Hinweise der Vergabestelle: Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter/das Mitglied der BG/Unterauftragnehmer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters/Mitglieds der BG/Unterauftragnehmers am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter/das Mitglied der BG/Unterauftragnehmer vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Da-tei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei BG hat jedes Mitglied die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf Preis (50%) und Leistung (50%). Die Bewertung der Angebote erfolgt durch Addition der gewichteten Punktzahlen für Preis und Leistung. Dabei wird die Kennzahl der Angebots-Bewertung (Z) unter Berücksichtigung der Gewichtungen nach folgender Formel aus den Punkten (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z = P x 50% + L x 50% Die erreichten Punkte für Preis und die Bewertung der geforderten Kriterien werden für den Bieter jeweils addiert. Maximal können 100 Punkte erreicht werden. Der Bie-ter mit der höchsten Punktzahl hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Errei-chen mehrere Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl, entscheidet das Los über den Zuschlag. Die Preise sind vom Bieter in das Preisblatt je Los einzutragen. Die Preisangaben sind in Euro zu beziffern. Der Preis ergibt sich aus der Gesamtsumme (brutto) aus dem Preisblatt. Die Punkteberechnung erfolgt nach der logarithmischen Interpolati-onsmethode. Dabei erhält der günstigste Angebotspreis die maximale Punktzahl (100), die Angebote mit den nächst folgenden, höheren Preisen erhalten eine ent-sprechend geringere Punktzahl. Durch die logarithmische Interpolation erhält jeder Angebotspreis einen relativen Punktwert. Zur Bewertung der Leistung der Software ist ein Kriterienkatalog pro angebotenem Los auszufüllen. Maximal kann der Bieter 100 Punkte erreichen; das entspricht dem maximal erreichbaren Prozentsatz 100 % für die geforderten Kriterien. Die von den Bietern jeweils erreichten Leistungspunkte werden entsprechend in den jeweiligen Gewichtungsprozentsatz umgerechnet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Anschrift
Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
Kontakt
vergabestelle@hzd.hessen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
596.259 €Zuschlagswert im Median
391.526 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 762676ae-43b7-4e6d-8080-e022d7426569.