Planung, Errichtung und Betrieb von WLAN-Hotspots für das Land Hessen (HessenWLAN)
Auftraggeber nicht angegeben · Hessen
Aktenzeichen VG-3000-2023-0138veröffentlicht 08.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 8,3 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 28.04.2024 – 27.04.2026
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 8,3 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre28.04.2024 – 27.04.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 33 Monatenüber vergabe.hessen.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 33 Monaten
- Vertragsbeginnvor 30 MonatenLaufzeit bis 27.04.2026
- Bindefrist endetvor 30 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Planung, Errichtung und Betrieb von WLAN-Hotspots für das Land Hessen ("HessenWLAN").
Bestandteile von WLAN-Hotspots
Internetanschluss
Der Internetanschluss beschreibt die Anbindung des Hotspots an das Internet. Er be- inhaltet den uneingeschränkten Zugang zum Internet, dessen Nutzung nach definier- ten Parametern und alle nutzungsabhängigen Entgelte.
Der Internetanschluss kann, je nach Verfügbarkeit, in einer der geforderten Technolo- gien ausgeführt sein:
- xDSL - Ein bedarfsweiser Technologiewechsel zwischen ADSL und VDSL muss möglich sein. - Breitband Kabelnetz Technologien (z.B. Koax-Netze) -Glasfaser (z.B. FTTB) -Mobilfunk (LTE / LTE-Advanced / 5G) - Diese Option wird als Ausweichlösung be- trachtet, wenn alle anderen technologischen Ausführungen nicht umgesetzt werden können.
Es sind verschiedene Internetanschlussklassen definiert. Sie beschreiben jeweils mögliche Anschlusstechnologien und minimal verfügbare Datenraten im Up- und Downlink.
Der Auftragnehmer empfiehlt dem Einzelabrufberechtigten, unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit im Ausbaugebiet, für jeden Hotspot eine geeignete Internetan- schlussklasse. Die Internetanschlussklasse orientiert sich dabei in der Regel an den Anforderungen an Up- und Downlink-Datenraten. Der Einzelabrufberechtigte kann bei Verfügbarkeit im Ausbaugebiet, die Erschließung einer höheren Internetanschlussklasse verlangen.
Bei den Datenraten werden nur die laut Produktinformationsblatt oder sonstigen Ver- tragsunterlagen minimal zur Verfügung stehenden Datenraten berücksichtigt, da nur diese garantiert werden können. Datenraten, die als Maximal- oder Normalwerte an- gegeben werden, können nicht berücksichtigt werden. Der Auftragnehmer kann auch Internetanschlüsse Dritter anbieten. Dies beinhaltet auch die Option, bestehende Internetanschlüsse des Einzelabrufberechtigten zu über- nehmen, sofern die oben beschriebenen Anforderungen an den Internetanschluss durch den Auftragnehmer sichergestellt werden können. Für die Bereitstellung gelten die gleichen Bedingungen wie für die Bereitstellung eigener Anschlüsse des Auftrag- nehmers. Das Netzabschlussgerät muss für die verwendete Anschlusstechnologie und die An- forderungen an die Übertragungsraten der jeweils gewählten Internetanschlussklasse geeignet sein. Der Internetanschluss enthält auch stets eine routende Instanz (Layer- 3-Instanz / Router). Der Internetanschluss ist vom Auftragnehmer gegen protokollbasierte Angriffe (DoS, Flooding etc.) zu schützen.
Strukturierte Verkabelung Die strukturierte Verkabelung eines WLAN-Hotspots erfolgt gemäß den "Installations- Richtlinien für Kommunikations-Verkabelungen" des Landes Hessen (IRKoV - Anlage 2 IRKoV-2019_Stand_Mai_2021) in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung.
Zentrale Netzwerkkomponenten Die Notwendigkeit und der Umfang der zentralen Netzwerkkomponenten in der lokalen Netzwerkumgebung eines jeden WLAN-Hotspots sind vom Umsetzungskonzept des Auftragnehmers abhängig. Zur den zentralen Netzwerkkomponenten zählen sowohl Hard- als auch Softwarekomponenten (Switche, WLAN-Controller, Software).Etwaige notwendige Adapter (SFPs etc.) zur Integration der zentralen Netzwerkkomponenten in die strukturierte Verkabelung einer Lokation sind vom Auftragnehmer bereitzustellen.
Accesspoints Ein WLAN-Hotspot besteht aus mindestens einem versorgenden Accesspoint. Ein Ac- cesspoint stellt die Funkschnittstelle zur Kommunikation zwischen Endgeräten und dem Hotspot zur Verfügung. Der Auftragnehmer schlägt für verschiedene Montageorte geeignete Accesspoints und Zubehör (siehe Preisblatt Accesspoints Ziffer 05.01.09 ff.) vor.
Nachfolgend werden verschiedene Accesspoint-Typen definiert, die aufgrund ihrer Merkmale verschiedene Einsatzszenarien abdecken sollen. Für alle Typen gelten die oben aufgelisteten Mindestanforderungen.
Accesspoint Indoor Typ 1: Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer Hotspot-Infrastruktur im Innenbereich. Accesspoint Indoor Typ 2: Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer Hotspot-Infrastruktur im Innenbereich mit vielen Nutzern innerhalb des Ausleuchtungsradius ("High-Density Accesspoint"). Accesspoint Indoor Typ 3: Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer Hotspot-Infrastruktur im Innenbereich durch einen Ausleuchtungsbereich mit definierter Richtcharakteristik ("Beamforming Accesspoint"). Alternativ durch Verwendung externer Antennen mit Richtwirkung. Accesspoint Indoor Typ 4: Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer Hotspot-Infrastruktur im Innenbereich durch farblich angepasste Accesspoints (Alternatives Design). Accesspoint Outdoor Typ 1: Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer Hotspot-Infrastruktur im Außenbereich. Accesspoint Outdoor Typ 2: Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer Hotspot-Infrastruktur im Außenbereich mit vielen Nutzern innerhalb des Ausleuchtungsradius ("High-Density Accesspoint"). Accesspoint Outdoor Typ 3: Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer WLAN-Hotspot-Infrastruktur im Außenbereich durch einen Ausleuchtungsbereich mit definierter Richtcharakteristik ("Beam-forming Accesspoint"). Alternativ durch Verwendung externer Antennen mit Richtwirkung. Accesspoint Outdoor Typ 4: Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer WLAN-Hotspot-Infrastruktur im Außenbereich durch farblich angepasste Accesspoints (Alternatives Design). Externe (Remote) Antenne für Indoor Accesspoints: Externe, omnidirektionale Antenne, passend zu den Accesspoint Indoor Typen 1, 2 und 4. Die Vorgabe zur Produktauswahl ist eine Montage in optisch und architekto- nisch anspruchsvollen Umgebungen, die eine sichtbare Accesspoint-Montage nicht zulässt. Externe (Remote) Antenne für Outdoor Accesspoints: Externe, omnidirektionale Antenne, passend zu den Accesspoint Outdoor Typen 1, 2 und 4. Die Vorgabe zur Produktauswahl ist eine Montage in optisch und architekto- nisch anspruchsvollen Umgebungen, die eine sichtbare Accesspoint-Montage nicht zulässt.
Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
In wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Nachweis Mindestjahresumsatz und Mindestanforderung Mitarbeiteranzahl Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Vorausset … ganz lesenkürzer
In wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Nachweis Mindestjahresumsatz und Mindestanforderung Mitarbeiteranzahl Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Voraussetzungen im Rahmen der Angebotsabgabe zu erfüllen: • Der Mindestjahresumsatz des Bieters gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV beträgt jeweils mind. 7 Mio. EUR in den letzten drei Geschäftsjahren; Vorlage einer Eigenerklärung zum Mindestjahresumsatz auf einem vorgegebenen Formblatt. Bei Bietergemeinschaften ist nur die schriftliche Zusage bzw. der Nachweis eines Mitglieds zwingend erforderlich. In dieser Eigenerklärung ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben. Zusage bzw. Nachweis bzgl. (IT-)Haftpflichtversicherung Der Bieter legt eine schriftliche Zusage in Form einer Eigenerklärung vor (Datei "Zusage_HPV" auf der Vergabeplattform), dass er für den Fall des Zuschlags eine Haftpflichtversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit abschließen wird bzw. - falls bereits vorhanden - eine solche besteht. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen: für Personenschäden 2.000.000 EUR für Sachschäden 2.000.000 EUR für Vermögensschäden 2.500.000 EUR Insgesamt sind jedoch 6.000.000 EUR pro Schadensart für die Laufzeit des Vertrages ausreichend. Bei Bietergemeinschaften ist nur die schriftliche Zusage bzw. der Nachweis eines Mitglieds zwingend erforderlich. In dieser Eigenerklärung ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.- Kriterium
In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Referenzen Darstellung von geeigneten Referenz(en) aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforder … ganz lesenkürzer
In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Referenzen Darstellung von geeigneten Referenz(en) aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht. • Mindestens zwei Referenzen über die Errichtung von Hotspots in mindestens 150 Lokationen pro Jahr gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Über alle Referenzen hinweg müssen die Leistungen in Summe in 150 Lokationen innerhalb eines Jahres erbracht worden sein. (Datei "Datei "HZD H-WLAN VG Anl. 5 ANG Referenzen" auf der Vergabe-plattform). • Mindestens drei Referenzen über die Errichtung von jeweils mind. 20 Access-Points in einer Lokation inkl. Verkabelung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Datei "HZD H-WLAN VG Anl. 5 ANG Referenzen" auf der Vergabeplattform). Erklärung Beschäftigtenzahl Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Vorlage einer Eigenerklärung zur Mitarbeiteranzahl in den letzten drei Jahren auf einem vorgegebenen Formblatt. (Datei "HZD H-WLAN VG Anl. 10 ANG Erklaerung Mindestmitarbeiteranzahl" auf der Vergabeplattform). In den Referenzvorlagen sowie in der Eigenerklärung ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 28.04.2024
- Vertragsende
- 27.04.2026
- Verlängerung
- Zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.hessen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 08.02.2024, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ve … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Zusätzliche Informationen: Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistungsteht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (ht … ganz lesenkürzer
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Zusätzliche Informationen: Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistungsteht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladenwerden. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den fürden Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird vondem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründennach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen. (Datei "HZD H-WLAN VG Anl. 3 ANG Eigenerklaerung_Par_123_GWB") Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründennach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. (Datei "HZD H-WLAN VG Anl. 4 ANG Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB") Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft diejeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatzvon Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zusätzlich die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 ausgefüllt mitdem Angebot einzureichen. (Datei "HZD H-WLAN VG Anl. 6 ANG Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") Gemäß § 5 Abs. 2 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 12. Juli 2021 - HVTG -(GVBl. S. 338) weist die Vergabestelle in der Bekanntmachung darauf hin, dass die Bieter (Bietergemeinschaft) sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen (§ 6 HVTG) die erforderliche Verpflichtungserklärung nach § 4 HVTG zu Tariftreue und Mindestlohn mit ihrem digitalen Angebot abzugeben haben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Die Erklärung ist mit dem Namen des Erklärenden nach § 126b BGB zu versehen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
- Anschrift
- Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
- Website
- vergabe.hessen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
hzd.hessen.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SINC GmbH14 Zuschläge
- SITS Deutschland GmbH10 Zuschläge
- CGI Deutschland Ltd. & Co. KG3 Zuschläge
- KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft3 Zuschläge
- Microsoft Deutschland GmbH3 Zuschläge
- SAP Deutschland SE & Co KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.02.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 08.02.2024 auf 15.02.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d9a24e62-a777-4fef-8446-b3f7913aa2dd.