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Planung, Errichtung und Betrieb von WLAN-Hotspots für das Land Hessen (HessenWLAN)

Auftraggeber nicht angegeben · Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2023-0138veröffentlicht 22.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
8,3 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre28.04.2024 – 27.04.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 27.04.2026
    vor 30 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Planung, Errichtung und Betrieb von WLAN-Hotspots für das Land Hessen ("HessenWLAN").

Bestandteile von WLAN-Hotspots

Internetanschluss Der Internetanschluss beschreibt die Anbindung des Hotspots an das Internet. Er be- inhaltet den uneingeschränkten Zugang zum Internet, dessen Nutzung nach definier- ten Parametern und alle nutzungsabhängigen Entgelte.

Der Internetanschluss kann, je nach Verfügbarkeit, in einer der geforderten Technolo- gien ausgeführt sein:

- xDSL - Ein bedarfsweiser Technologiewechsel zwischen ADSL und VDSL muss möglich sein. - Breitband Kabelnetz Technologien (z.B. Koax-Netze) -Glasfaser (z.B. FTTB) -Mobilfunk (LTE / LTE-Advanced / 5G) - Diese Option wird als Ausweichlösung be- trachtet, wenn alle anderen technologischen Ausführungen nicht umgesetzt werden können.

Es sind verschiedene Internetanschlussklassen definiert. Sie beschreiben jeweils mögliche Anschlusstechnologien und minimal verfügbare Datenraten im Up- und Downlink.

Der Auftragnehmer empfiehlt dem Einzelabrufberechtigten, unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit im Ausbaugebiet, für jeden Hotspot eine geeignete Internetan- schlussklasse. Die Internetanschlussklasse orientiert sich dabei in der Regel an den Anforderungen an Up- und Downlink-Datenraten. Der Einzelabrufberechtigte kann bei Verfügbarkeit im Ausbaugebiet, die Erschließung einer höheren Internetanschlussklasse verlangen.

Bei den Datenraten werden nur die laut Produktinformationsblatt oder sonstigen Ver- tragsunterlagen minimal zur Verfügung stehenden Datenraten berücksichtigt, da nur diese garantiert werden können. Datenraten, die als Maximal- oder Normalwerte an- gegeben werden, können nicht berücksichtigt werden. Der Auftragnehmer kann auch Internetanschlüsse Dritter anbieten. Dies beinhaltet auch die Option, bestehende Internetanschlüsse des Einzelabrufberechtigten zu über- nehmen, sofern die oben beschriebenen Anforderungen an den Internetanschluss durch den Auftragnehmer sichergestellt werden können. Für die Bereitstellung gelten die gleichen Bedingungen wie für die Bereitstellung eigener Anschlüsse des Auftrag- nehmers. Das Netzabschlussgerät muss für die verwendete Anschlusstechnologie und die An- forderungen an die Übertragungsraten der jeweils gewählten Internetanschlussklasse geeignet sein. Der Internetanschluss enthält auch stets eine routende Instanz (Layer- 3-Instanz / Router). Der Internetanschluss ist vom Auftragnehmer gegen protokollbasierte Angriffe (DoS, Flooding etc.) zu schützen.

Strukturierte Verkabelung Die strukturierte Verkabelung eines WLAN-Hotspots erfolgt gemäß den "Installations- Richtlinien für Kommunikations-Verkabelungen" des Landes Hessen (IRKoV - Anlage 2 IRKoV-2019_Stand_Mai_2021) in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung.

Zentrale Netzwerkkomponenten Die Notwendigkeit und der Umfang der zentralen Netzwerkkomponenten in der lokalen Netzwerkumgebung eines jeden WLAN-Hotspots sind vom Umsetzungskonzept des Auftragnehmers abhängig. Zur den zentralen Netzwerkkomponenten zählen sowohl Hard- als auch Softwarekomponenten (Switche, WLAN-Controller, Software).Etwaige notwendige Adapter (SFPs etc.) zur Integration der zentralen Netzwerkkomponenten in die strukturierte Verkabelung einer Lokation sind vom Auftragnehmer bereitzustellen.

Accesspoints Ein WLAN-Hotspot besteht aus mindestens einem versorgenden Accesspoint. Ein Ac- cesspoint stellt die Funkschnittstelle zur Kommunikation zwischen Endgeräten und dem Hotspot zur Verfügung. Der Auftragnehmer schlägt für verschiedene Montageorte geeignete Accesspoints und Zubehör (siehe Preisblatt Accesspoints Ziffer 05.01.09 ff.) vor.

Nachfolgend werden verschiedene Accesspoint-Typen definiert, die aufgrund ihrer Merkmale verschiedene Einsatzszenarien abdecken sollen. Für alle Typen gelten die oben aufgelisteten Mindestanforderungen.

Accesspoint Indoor Typ 1: Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer Hotspot-Infrastruktur im Innenbereich. Accesspoint Indoor Typ 2: Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer Hotspot-Infrastruktur im Innenbereich mit vielen Nutzern innerhalb des Ausleuchtungsradius ("High-Density Accesspoint"). Accesspoint Indoor Typ 3: Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer Hotspot-Infrastruktur im Innenbereich durch einen Ausleuchtungsbereich mit definierter Richtcharakteristik ("Beamforming Accesspoint"). Alternativ durch Verwendung externer Antennen mit Richtwirkung. Accesspoint Indoor Typ 4: Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer Hotspot-Infrastruktur im Innenbereich durch farblich angepasste Accesspoints (Alternatives Design). Accesspoint Outdoor Typ 1: Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer Hotspot-Infrastruktur im Außenbereich. Accesspoint Outdoor Typ 2: Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer Hotspot-Infrastruktur im Außenbereich mit vielen Nutzern innerhalb des Ausleuchtungsradius ("High-Density Accesspoint"). Accesspoint Outdoor Typ 3: Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer WLAN-Hotspot-Infrastruktur im Außenbereich durch einen Ausleuchtungsbereich mit definierter Richtcharakteristik ("Beam-forming Accesspoint"). Alternativ durch Verwendung externer Antennen mit Richtwirkung. Accesspoint Outdoor Typ 4: Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer WLAN-Hotspot-Infrastruktur im Außenbereich durch farblich angepasste Accesspoints (Alternatives Design). Externe (Remote) Antenne für Indoor Accesspoints: Externe, omnidirektionale Antenne, passend zu den Accesspoint Indoor Typen 1, 2 und 4. Die Vorgabe zur Produktauswahl ist eine Montage in optisch und architekto- nisch anspruchsvollen Umgebungen, die eine sichtbare Accesspoint-Montage nicht zulässt. Externe (Remote) Antenne für Outdoor Accesspoints: Externe, omnidirektionale Antenne, passend zu den Accesspoint Outdoor Typen 1, 2 und 4.

Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
28.04.2024
Vertragsende
27.04.2026
Verlängerung
Zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Zusätzliche Informationen: Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistungsteht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (ht … ganz lesenEine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Zusätzliche Informationen: Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistungsteht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladenwerden. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den fürden Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird vondem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründennach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen. (Datei "HZD H-WLAN VG Anl. 3 ANG Eigenerklaerung_Par_123_GWB") Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründennach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. (Datei "HZD H-WLAN VG Anl. 4 ANG Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB") Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft diejeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatzvon Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zusätzlich die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 ausgefüllt mitdem Angebot einzureichen. (Datei "HZD H-WLAN VG Anl. 6 ANG Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") Gemäß § 5 Abs. 2 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 12. Juli 2021 - HVTG -(GVBl. S. 338) weist die Vergabestelle in der Bekanntmachung darauf hin, dass die Bieter (Bietergemeinschaft) sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen (§ 6 HVTG) die erforderliche Verpflichtungserklärung nach § 4 HVTG zu Tariftreue und Mindestlohn mit ihrem digitalen Angebot abzugeben haben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Die Erklärung ist mit dem Namen des Erklärenden nach § 126b BGB zu versehen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
ADDIX GmbH, Kiel5

Auftraggeber

Name
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Anschrift
Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
Kontakt
vergabestelle@hzd.hessen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
596.259 €Zuschlagswert im Median
391.526 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 08.02.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 08.02.2024 auf 15.02.2024 verschoben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b5d42a98-072b-4414-8639-797118b00a6a.