Planung, Errichtung und Betrieb eines geförderten Gigabitnetzes in der Gemeinde Nohfelden
Gemeinde Nohfelden · Nohfelden, Saarland
Aktenzeichen n.def.veröffentlicht 30.04.2025erstmals 30.04.2025Dienstleistungen
- Laufzeit
- 84 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 84 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Nohfelden66625, Landkreis St. Wendel, Saarland
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 18 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 18 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind die Planung, Errichtung und der Betrieb eines Gigabitnetzes sowie die Versorgung der unterversorgten "grauen Flecken" der Gemeinde Nohfelden mit Diensten eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession. Der Konzessionsgeber beabsichtigt die Erschließung durch ein Gigabit-Netz zu realisieren, für dessen Errichtung und Betrieb eine Investitionsbeihilfe gewährt wird (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell).
Beschreibung des Loses
Gegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung von "grauen Flecken" mit Diensten eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, die Erschließung als Gigabit-Netz zu realisieren. Gegenstand der Konzession sind im Wesentlichen die Planung, die Errichtung und der Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes sowie die Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Hierzu erfolgt die beabsichtigte Konzessionsvergabe im Rahmen der Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Das Gigabit-Netz soll vom Konzessionsnehmer geplant, errichtet und anschließend betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Konzessionsgebiet genutzt werden. Es sollen nach dem Ausbau insgesamt 556 Adressen im Konzessionsgebiet mit gigabitfähigen Anschlüssen erschlossen sein. Die Konzessionierung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" (Gigabit-RR). Die Gemeinde Nohfelden hat auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023 durch den vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes vom 27.11.2023 sowie auf Grundlage der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland den vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes vom 04.10.2024 erhalten. Die Förderung erfolgt in Form des Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der BMVI Förderrichtlinie i.V.m § 3 Abs. 1 lit. a) der Gigabit-Rahmenregelung.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Beschreibung
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Eignung10 von 10 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Nicht älter als 6 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis für das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB bzw. im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden.
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
- Erklärung über den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern der Bewerber bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bewerbers bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit dessen Bestehen (bereitgestelltes Formular).
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Vorlage einer Bonitätsauskunft (z.B. durch die Creditreform AG oder gleichwertig), die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer gültigen (laufendes Kalenderjahr) Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Haftpflichtversicherung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung des Bewerbers vorgelegt werden, dass im Zuschlagsfall e … ganz lesenkürzer
Nachweis einer gültigen (laufendes Kalenderjahr) Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Haftpflichtversicherung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung des Bewerbers vorgelegt werden, dass im Zuschlagsfall eine Erhöhung des Versicherungsschutzes mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird. Der Konzessionsgeber kann vor Zuschlagserteilung einen Nachweis der Versicherungsdeckung in der geforderten Höhe verlangen. Mindestdeckungssummen der gültigen Versicherung sind für Personenschäden 1.000.000 EUR, für Sachschäden mindestens 3.000.000 EUR und für Vermögensschäden 1.000.000 €, die jeweils in einem Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen.- Finanzkennzahlen
- Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei vergleichbaren Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung, des Netzausbaus, des Netzbetriebes und des Dienste-Angebotes für Endkunden mit Angabe des Leistungszeitrau … ganz lesenkürzer
Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei vergleichbaren Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung, des Netzausbaus, des Netzbetriebes und des Dienste-Angebotes für Endkunden mit Angabe des Leistungszeitraumes, des Auftragswertes, der Kundenanschlüsse und der Art der Leistung (Netzausbau und / oder Netzbetrieb), Benennung Ansprechpartner und Kontaktdaten, Erklärung über Förderung des Projektes (Art der Förderung); sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens (bereitgestelltes Formular). Mindestvoraussetzung je Referenz ist eine Referenz mit abgeschlossenem Bau und laufendem Betrieb von mindestens 400 FTTH-Hausanschlüssen in einem Ausbauprojekt; Die Baukosten müssen sich auf mindestens 5.000.000 € belaufen haben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terr … ganz lesenkürzer
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 84 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: a) Nachforderungen: Auf § 12 Abs. 1 KonzVgV i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV wird hingewiesen. b) Verpflichtung zum Zuschlag; Finanzierungvorbehalt: Der Konzessionsgeber ist gemäß § 32 Abs. 1 S. 2 KonzVgV grundsätzlich nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen.vgl. Ziff. 4.11 der Leistung … ganz lesenkürzer
Leistung: a) Nachforderungen: Auf § 12 Abs. 1 KonzVgV i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV wird hingewiesen. b) Verpflichtung zum Zuschlag; Finanzierungvorbehalt: Der Konzessionsgeber ist gemäß § 32 Abs. 1 S. 2 KonzVgV grundsätzlich nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen.vgl. Ziff. 4.11 der Leistungsbeschreibung. c) Bekanntmachung Verhandlungsverfahren: Der Konzessionsgeber gibt bekannt, (i) sich vorzubehalten gem. § 12 Abs. 2 KonzVgV i. V. m. § 17 Abs. 11 VgV ohne in Verhandlungen einzutreten, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Erstangebot zu erteilen und (ii) gem. § 12 Abs. 2 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs. 12 VgV die Zahl der Angebote zu verringern. Zusätzliche Informationen die vorliegen müssen:• Anlage 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10 und 11- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Saarlandes, Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ve … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
a) Bietergemeinschaften: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen abzugeben: (i) Benennung der Mitglieder in einer von allen zur Bietergemeinschaft gehörenden Bietern unterzeichneten Erklärung (bereitgestelltes Formular – Anl. 06); die nach Ziffer 5.1.9 (Eignung Berufsausübung … ganz lesenkürzer
a) Bietergemeinschaften: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen abzugeben: (i) Benennung der Mitglieder in einer von allen zur Bietergemeinschaft gehörenden Bietern unterzeichneten Erklärung (bereitgestelltes Formular – Anl. 06); die nach Ziffer 5.1.9 (Eignung Berufsausübung lit.c)) geforderten Nachweise entweder im Namen der gesamten Bietergemeinschaft oder jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzeln; (ii) im Übrigen müssen alle nach Ziffer 5.1.9 geforderten Nachweise zur Eignung von der Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden; (iii) Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch; dies ist formlos im Teilnahmeantrag zu bestätigen; (iv) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben; (v) Mehrfachbewerbungen (z. B. parallele Bewerbung als Einzelbewerber und gleichzeitig in einer Bietergemeinschaft oder Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen sind unzulässig. Zu Nachunternehmereinsatz: Es ist grundsätzlich zwischen NU-Einsatz mit und ohne Eignungsleihe zu unterscheiden. b) MIT Eignungsleihe ist von dem Bewerber die „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Eignungsleihe)“ auszufüllen (bereitgestelltes Formular – Anl. 08) (i). In diesem Formular sind der Name des Nachunternehmens, die Art und Umfang der vom Nachunternehmer erbrachten Leistungen sowie explizit, die nur durch Eignungsleihe erfüllten Eignungskriterien i.S.d. Ziffer 5.1.9 zwingend zu benennen. (ii) Der zur Eignungsleihe herangezogenen Nachunternehmer hat zum einen das Formular „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Eignungsleihe)“ auszufüllen, (bereitgestelltes Formular – Anl. 09), (iii) zum anderen hat es die nach Ziffer 5.1.9 (Eignung Berufsausübung lit.c)) geforderten Nachweise, sowie (iv) die, dem Einsatz und der konkreten Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen gemäß Ziffer 5.1.9 auszufüllen. (v) Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, hat der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft und das, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen zusätzlich eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe einzureichen. c) Ohne Eignungsleihe haben die Ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesenen und zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Bieter die zum Nachunternehmereinsatz beabsichtigten Leistungsteile sowie, soweit bereits möglich, die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen; der Konzessionsgeber behält sich vor, dies abzufragen (bereitgestelltes Formular – Anl. 07). Spätestens vor Zuschlagserteilung haben die Bieter die Nachunternehmer explizit zu benennen und nachzuweisen, dass Ihnen die erforderlichen Mittel dieser Nachunternehmer zur Verfügung stehen. d) Vertraulichkeitserklärung: Für den Erhalt der Anlagen 12 – Das Anlagenkonvolut (Übersichtskarte, tabellarische Aufstellung der Adressen, Shapefile) wird nur Bewerbern zur Verfügung gestellt, die (i) Ihre Eignung im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen haben und (ii) darüber hinaus die Vertraulichkeitserklärung ausgefüllt haben . Der Konzessionsgeber fordert daher die Einreichung einer ausgefüllten Vertraulichkeitserklärung (bereitgestelltes Formular – Anl. 11) bis spätestens mit Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ab. Wird diese Vertraulichkeitserklärung nicht fristgerecht erbracht, kann das betreffende Unternehmen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden; Ziffer 5.1.9 (Sonstiges lit. b)) gilt entsprechend.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- An der Burg, 66625 Nohfelden
- Website
- nohfelden.de
- Kontakt
- info@
nohfelden.de - Auskünfte
- Wirtschaftsrat Rechtinfo@
wr-recht.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- BekanntmachungFrist 30.05.2025
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 30.06.2025 auf 14.07.2025 verschoben
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 30.05.2025 auf 30.06.2025 verschoben
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 06a5a901-edde-47ad-91c6-ae0635f915cf.