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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanung

Planer- und Architektenleistungen Sanierung Atelierstr. 1 und 3

Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH · Neubrandenburg, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 159/2026/09/17-06/26_VSTveröffentlicht 23.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 16 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-mv.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 45 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH
    vor 24 Tagen
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 16 Tagen
  4. Heute

Beschreibung

Es werden folgende Planungsleistungen ausgeschrieben:

Architektur / Planung - § 34 HOAI 2021 - Los 1 Leistungsphase 1 - 9

Tragwerksplanung - § 51 HOAI 2021 - Los 2 Leistungsphase 1 - 6

Technische Ausrüstung - § 55 HOAI 2021 -Los 3 Anlagengruppen 1, 2 und 3 (HLS) Leistungsphase 1 - 9

Technische Ausrüstung - § 55 HOAI 2021 - Los 4 Anlagengruppen 4 und 5 (Elektro) Leistungsphase 1 - 9

Die ausgeschriebenen Planungsleistungen für die Modernisierung und Instandsetzung der Atelierstraße 1 und 3 sind dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI 2021 i.V.m. Anl. 10 zuzuordnen. Die Zuordnung der Honorarzone erfolgt anhand der Objektliste der Anlage 10.2 HOAI 2021. Es handelt sich um ein bestehendes Gebäude. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in zwei Stufen. Es wird mit der Atelierstraße 1 begonnen und die Atelierstraße 3 wird im Nachgang umgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um Wiederholungsleistungen nach § 11 HOAI 2021 handelt. Mit dem Zuschlag werden die Leistungen der Leistungsphasen 1-3 beauftragt für die Atelierstraße 1. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer, über die Leistungsphasen 1-3 hinausgehender Leistungsphasen, besteht nicht. Ebenso kein Anspruch auf die weitere Beauftragung für die Atelierstraße 3. Wegen der stufenweisen Beauftragung und einer damit zusammenhängenden Unterbrechung kann keine Erhöhung des Honorars oder sonstiger Ansprüche, insbesondere auf Entschädigung oder Schadensersatz, geltend gemacht werden. Weitere Informationen ergeben sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Muster-Fachplanervertrag, der nach dem Zuschlag zu unterzeichnen ist.

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Architektur/ Planung

Es werden folgende Planungsleistungen ausgeschrieben: Architektur / Planung - § 34 HOAI 2021 - Los 1 Leistungsphase 1 - 9 Tragwerksplanung - § 51 HOAI 2021 - Los 2 Leistungsphase 1 - 6 Technische Ausrüstung - § 55 HOAI 2021 -Los 3 Anlagengruppen 1, 2 und 3 (HLS) Leistungsphase 1 - 9 Technische Ausrüstung - § 55 HOAI 2021 - Los 4 Anlagengruppen 4 und 5 (Elektro) Leistungsphase 1 - 9 Die ausgeschriebenen Planungsleistungen für die Modernisierung und Instandsetzung der Atelierstraße 1 und 3 sind dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI 2021 i.V.m. Anl. 10 zuzuordnen. Die Zuordnung der Honorarzone erfolgt anhand der Objektliste der Anlage 10.2 HOAI 2021. Es handelt sich um ein bestehendes Gebäude. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in zwei Stufen. Es wird mit der Atelierstraße 1 begonnen und die Atelierstraße 3 wird im Nachgang umgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um Wiederholungsleistungen nach § 11 HOAI 2021 handelt. Mit dem Zuschlag werden die Leistungen der Leistungsphasen 1-3 beauftragt für die Atelierstraße 1. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer, über die Leistungsphasen 1-3 hinausgehender Leistungsphasen, besteht nicht. Ebenso kein Anspruch auf die weitere Beauftragung für die Atelierstraße 3. Wegen der stufenweisen Beauftragung und einer damit zusammenhängenden Unterbrechung kann keine Erhöhung des Honorars oder sonstiger Ansprüche, insbesondere auf Entschädigung oder Schadensersatz, geltend gemacht werden. Weitere Informationen ergeben sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Muster-Fachplanervertrag, der nach dem Zuschlag zu unterzeichnen ist. Bei den Objekten Atelierstraße 1 und 3 handelt es sich um 1981 errichtetes, 11-geschossiges (Nr.1) und 14-geschossiges Wohnhochhaus (Nr.3) in Großplattenbauweise der Serie WBS 70 mit insgesamt je 50 Wohneinheiten. Das Gebäude befindet sich weitgehend im ursprünglichen Errichtungszustand und verfügt über keine nachträglich ausgeführten außenseitigen Wärmedämmmaßnahmen. Die Tragkonstruktion besteht aus geschosshohen Stahlbetonfertigteilen mit tragenden Innen- und Außenwänden sowie Spannbetondecken mit einer Regelspannweite von ca. 6,00 m. Die Außenwände sind als dreischichtige Elemente mit tragender Innenschale, Kerndämmung und Betonwetterschale ausgebildet. Die Lastabtragung erfolgt über ein System aus tragenden Wandscheiben mit kraftschlüssig ausgebildeten Fugen und schweißtechnischen Verbindungen. An der Südfassade Nr. 1 und an der Süd- und Westfassade Nr. 3 sind vorgesetzte Loggien mit Stahlbeton-Schaftelementen, auskragenden Konsolen und Spannbetonplatten vorhanden. Das Gebäude verfügt über einen außenliegenden Sicherheitstreppenraum sowie jeweils einen Aufzug. Im Sockelgeschoss befinden sich technische Anlagen sowie Nebenräume. Das Dach ist als Kaltdach mit aufgesetztem Drempelgeschoss und Dachkassetten aus Stahlbeton ausgebildet. Die Gründung erfolgt vermutlich über eine durchgehende Stahlbetonbodenplatte. Die Baukonstruktion entspricht den zur Errichtungszeit gültigen Standards der industriellen Wohnungsbauweise der ehemaligen DDR. Die Gebäude sollen umfassend saniert und modernisiert werden. Das Gebäude ist während der Arbeiten bewohnt. Wohnungen, welche unmittelbar von den Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten betroffen sind, werden für den Zeitraum der Kernbauzeit freigezogen.

––
2
Tragwerksplanung

Es werden folgende Planungsleistungen ausgeschrieben: Architektur / Planung - § 34 HOAI 2021 - Los 1 Leistungsphase 1 - 9 Tragwerksplanung - § 51 HOAI 2021 - Los 2 Leistungsphase 1 - 6 Technische Ausrüstung - § 55 HOAI 2021 -Los 3 Anlagengruppen 1, 2 und 3 (HLS) Leistungsphase 1 - 9 Technische Ausrüstung - § 55 HOAI 2021 - Los 4 Anlagengruppen 4 und 5 (Elektro) Leistungsphase 1 - 9 Die ausgeschriebenen Planungsleistungen für die Modernisierung und Instandsetzung der Atelierstraße 1 und 3 sind dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI 2021 i.V.m. Anl. 10 zuzuordnen. Die Zuordnung der Honorarzone erfolgt anhand der Objektliste der Anlage 10.2 HOAI 2021. Es handelt sich um ein bestehendes Gebäude. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in zwei Stufen. Es wird mit der Atelierstraße 1 begonnen und die Atelierstraße 3 wird im Nachgang umgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um Wiederholungsleistungen nach § 11 HOAI 2021 handelt. Mit dem Zuschlag werden die Leistungen der Leistungsphasen 1-3 beauftragt für die Atelierstraße 1. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer, über die Leistungsphasen 1-3 hinausgehender Leistungsphasen, besteht nicht. Ebenso kein Anspruch auf die weitere Beauftragung für die Atelierstraße 3. Wegen der stufenweisen Beauftragung und einer damit zusammenhängenden Unterbrechung kann keine Erhöhung des Honorars oder sonstiger Ansprüche, insbesondere auf Entschädigung oder Schadensersatz, geltend gemacht werden. Weitere Informationen ergeben sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Muster-Fachplanervertrag, der nach dem Zuschlag zu unterzeichnen ist. Bei den Objekten Atelierstraße 1 und 3 handelt es sich um 1981 errichtetes, 11-geschossiges (Nr.1) und 14-geschossiges Wohnhochhaus (Nr.3) in Großplattenbauweise der Serie WBS 70 mit insgesamt je 50 Wohneinheiten. Das Gebäude befindet sich weitgehend im ursprünglichen Errichtungszustand und verfügt über keine nachträglich ausgeführten außenseitigen Wärmedämmmaßnahmen. Die Tragkonstruktion besteht aus geschosshohen Stahlbetonfertigteilen mit tragenden Innen- und Außenwänden sowie Spannbetondecken mit einer Regelspannweite von ca. 6,00 m. Die Außenwände sind als dreischichtige Elemente mit tragender Innenschale, Kerndämmung und Betonwetterschale ausgebildet. Die Lastabtragung erfolgt über ein System aus tragenden Wandscheiben mit kraftschlüssig ausgebildeten Fugen und schweißtechnischen Verbindungen. An der Südfassade Nr. 1 und an der Süd- und Westfassade Nr. 3 sind vorgesetzte Loggien mit Stahlbeton-Schaftelementen, auskragenden Konsolen und Spannbetonplatten vorhanden. Das Gebäude verfügt über einen außenliegenden Sicherheitstreppenraum sowie jeweils einen Aufzug. Im Sockelgeschoss befinden sich technische Anlagen sowie Nebenräume. Das Dach ist als Kaltdach mit aufgesetztem Drempelgeschoss und Dachkassetten aus Stahlbeton ausgebildet. Die Gründung erfolgt vermutlich über eine durchgehende Stahlbetonbodenplatte. Die Baukonstruktion entspricht den zur Errichtungszeit gültigen Standards der industriellen Wohnungsbauweise der ehemaligen DDR. Die Gebäude sollen umfassend saniert und modernisiert werden. Das Gebäude ist während der Arbeiten bewohnt. Wohnungen, welche unmittelbar von den Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten betroffen sind, werden für den Zeitraum der Kernbauzeit freigezogen.

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3
Technische Gebäudeausrüstung HLS

Es werden folgende Planungsleistungen ausgeschrieben: Architektur / Planung - § 34 HOAI 2021 - Los 1 Leistungsphase 1 - 9 Tragwerksplanung - § 51 HOAI 2021 - Los 2 Leistungsphase 1 - 6 Technische Ausrüstung - § 55 HOAI 2021 -Los 3 Anlagengruppen 1, 2 und 3 (HLS) Leistungsphase 1 - 9 Technische Ausrüstung - § 55 HOAI 2021 - Los 4 Anlagengruppen 4 und 5 (Elektro) Leistungsphase 1 - 9 Die ausgeschriebenen Planungsleistungen für die Modernisierung und Instandsetzung der Atelierstraße 1 und 3 sind dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI 2021 i.V.m. Anl. 10 zuzuordnen. Die Zuordnung der Honorarzone erfolgt anhand der Objektliste der Anlage 10.2 HOAI 2021. Es handelt sich um ein bestehendes Gebäude. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in zwei Stufen. Es wird mit der Atelierstraße 1 begonnen und die Atelierstraße 3 wird im Nachgang umgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um Wiederholungsleistungen nach § 11 HOAI 2021 handelt. Mit dem Zuschlag werden die Leistungen der Leistungsphasen 1-3 beauftragt für die Atelierstraße 1. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer, über die Leistungsphasen 1-3 hinausgehender Leistungsphasen, besteht nicht. Ebenso kein Anspruch auf die weitere Beauftragung für die Atelierstraße 3. Wegen der stufenweisen Beauftragung und einer damit zusammenhängenden Unterbrechung kann keine Erhöhung des Honorars oder sonstiger Ansprüche, insbesondere auf Entschädigung oder Schadensersatz, geltend gemacht werden. Weitere Informationen ergeben sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Muster-Fachplanervertrag, der nach dem Zuschlag zu unterzeichnen ist. Bei den Objekten Atelierstraße 1 und 3 handelt es sich um 1981 errichtetes, 11-geschossiges (Nr.1) und 14-geschossiges Wohnhochhaus (Nr.3) in Großplattenbauweise der Serie WBS 70 mit insgesamt je 50 Wohneinheiten. Das Gebäude befindet sich weitgehend im ursprünglichen Errichtungszustand und verfügt über keine nachträglich ausgeführten außenseitigen Wärmedämmmaßnahmen. Die Tragkonstruktion besteht aus geschosshohen Stahlbetonfertigteilen mit tragenden Innen- und Außenwänden sowie Spannbetondecken mit einer Regelspannweite von ca. 6,00 m. Die Außenwände sind als dreischichtige Elemente mit tragender Innenschale, Kerndämmung und Betonwetterschale ausgebildet. Die Lastabtragung erfolgt über ein System aus tragenden Wandscheiben mit kraftschlüssig ausgebildeten Fugen und schweißtechnischen Verbindungen. An der Südfassade Nr. 1 und an der Süd- und Westfassade Nr. 3 sind vorgesetzte Loggien mit Stahlbeton-Schaftelementen, auskragenden Konsolen und Spannbetonplatten vorhanden. Das Gebäude verfügt über einen außenliegenden Sicherheitstreppenraum sowie jeweils einen Aufzug. Im Sockelgeschoss befinden sich technische Anlagen sowie Nebenräume. Das Dach ist als Kaltdach mit aufgesetztem Drempelgeschoss und Dachkassetten aus Stahlbeton ausgebildet. Die Gründung erfolgt vermutlich über eine durchgehende Stahlbetonbodenplatte. Die Baukonstruktion entspricht den zur Errichtungszeit gültigen Standards der industriellen Wohnungsbauweise der ehemaligen DDR. Die Gebäude sollen umfassend saniert und modernisiert werden. Das Gebäude ist während der Arbeiten bewohnt. Wohnungen, welche unmittelbar von den Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten betroffen sind, werden für den Zeitraum der Kernbauzeit freigezogen.

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4
Technische Gebäudeausrüstung Elekro

Es werden folgende Planungsleistungen ausgeschrieben: Architektur / Planung - § 34 HOAI 2021 - Los 1 Leistungsphase 1 - 9 Tragwerksplanung - § 51 HOAI 2021 - Los 2 Leistungsphase 1 - 6 Technische Ausrüstung - § 55 HOAI 2021 -Los 3 Anlagengruppen 1, 2 und 3 (HLS) Leistungsphase 1 - 9 Technische Ausrüstung - § 55 HOAI 2021 - Los 4 Anlagengruppen 4 und 5 (Elektro) Leistungsphase 1 - 9 Die ausgeschriebenen Planungsleistungen für die Modernisierung und Instandsetzung der Atelierstraße 1 und 3 sind dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI 2021 i.V.m. Anl. 10 zuzuordnen. Die Zuordnung der Honorarzone erfolgt anhand der Objektliste der Anlage 10.2 HOAI 2021. Es handelt sich um ein bestehendes Gebäude. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in zwei Stufen. Es wird mit der Atelierstraße 1 begonnen und die Atelierstraße 3 wird im Nachgang umgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um Wiederholungsleistungen nach § 11 HOAI 2021 handelt. Mit dem Zuschlag werden die Leistungen der Leistungsphasen 1-3 beauftragt für die Atelierstraße 1. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer, über die Leistungsphasen 1-3 hinausgehender Leistungsphasen, besteht nicht. Ebenso kein Anspruch auf die weitere Beauftragung für die Atelierstraße 3. Wegen der stufenweisen Beauftragung und einer damit zusammenhängenden Unterbrechung kann keine Erhöhung des Honorars oder sonstiger Ansprüche, insbesondere auf Entschädigung oder Schadensersatz, geltend gemacht werden. Weitere Informationen ergeben sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Muster-Fachplanervertrag, der nach dem Zuschlag zu unterzeichnen ist. Bei den Objekten Atelierstraße 1 und 3 handelt es sich um 1981 errichtetes, 11-geschossiges (Nr.1) und 14-geschossiges Wohnhochhaus (Nr.3) in Großplattenbauweise der Serie WBS 70 mit insgesamt je 50 Wohneinheiten. Das Gebäude befindet sich weitgehend im ursprünglichen Errichtungszustand und verfügt über keine nachträglich ausgeführten außenseitigen Wärmedämmmaßnahmen. Die Tragkonstruktion besteht aus geschosshohen Stahlbetonfertigteilen mit tragenden Innen- und Außenwänden sowie Spannbetondecken mit einer Regelspannweite von ca. 6,00 m. Die Außenwände sind als dreischichtige Elemente mit tragender Innenschale, Kerndämmung und Betonwetterschale ausgebildet. Die Lastabtragung erfolgt über ein System aus tragenden Wandscheiben mit kraftschlüssig ausgebildeten Fugen und schweißtechnischen Verbindungen. An der Südfassade Nr. 1 und an der Süd- und Westfassade Nr. 3 sind vorgesetzte Loggien mit Stahlbeton-Schaftelementen, auskragenden Konsolen und Spannbetonplatten vorhanden. Das Gebäude verfügt über einen außenliegenden Sicherheitstreppenraum sowie jeweils einen Aufzug. Im Sockelgeschoss befinden sich technische Anlagen sowie Nebenräume. Das Dach ist als Kaltdach mit aufgesetztem Drempelgeschoss und Dachkassetten aus Stahlbeton ausgebildet. Die Gründung erfolgt vermutlich über eine durchgehende Stahlbetonbodenplatte. Die Baukonstruktion entspricht den zur Errichtungszeit gültigen Standards der industriellen Wohnungsbauweise der ehemaligen DDR. Die Gebäude sollen umfassend saniert und modernisiert werden. Das Gebäude ist während der Arbeiten bewohnt. Wohnungen, welche unmittelbar von den Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten betroffen sind, werden für den Zeitraum der Kernbauzeit freigezogen.

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Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 4 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 4-mal: Die Beauftragung erfolgt in folgenden Stufen: Leistungsphasen 1-3 für die Atelierstraße 1 mit diesem Vertrag, Leistungsphasen 4-9 jeweils mit gesonderter schriftlicher Beauftragung, mit der Maßgabe, dass weitere als die zunächst beauftragten Leistungen abgerufen werden können, aber … ganz lesenbis zu 4-mal: Die Beauftragung erfolgt in folgenden Stufen: Leistungsphasen 1-3 für die Atelierstraße 1 mit diesem Vertrag, Leistungsphasen 4-9 jeweils mit gesonderter schriftlicher Beauftragung, mit der Maßgabe, dass weitere als die zunächst beauftragten Leistungen abgerufen werden können, aber nicht müssen. Zweite Stufe Beuaftragung Leistungsphasen 1-3 für die Atelierstraße 3, Leistungsphasen 4-9 jeweils mit gesonderter schriftlicher Beauftragung, mit der Maßgabe, dass weitere als die zunächst beauftragten Leistungen abgerufen werden können, aber nicht müssen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-mv.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: keine
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Str. 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird verwiesen auf § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von … ganz lesenEs wird verwiesen auf § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDNDYRN1NEXA# Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu führen. Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen. Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDNDYRN1NEXA# Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu führen. Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen. Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei. Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: "Bietergemeinschaft(en)" [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist, - in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften, - in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt. Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen odertechnischen) Grund eine BG eingegangen wird. Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Heidenstr. 6, 17034 Neubrandenburg
Kontakt
ausschreibung@neuwoges.de

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

393vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (226 Lose mit Angabe)
176.720 €Zuschlagswert im Median
88.870 € – 383.017 €mittlere Hälfte, 144 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1bb0e1c8-24af-48f4-8929-7ff68be4554e.