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Jahresabschlussprüfung für die Jahre 2024-2028

Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH · Neubrandenburg, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 043/2024/04/16-0124_VSTveröffentlicht 23.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Jahresabschlussprüfung der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH, der Tochterunternehmen und des NEUWOGES - Konzerns für 2024 mit jeweiliger Option für die Jahre 2025, 2026 2027 und 2028 nach Handelsgesetzbuch (HGB), Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KPG M-V) und Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG). Die Jahresabschlussprüfung erfolgt nach den Grundsätzen zur Jahresabschlussprüfung von kommunalen Wirtschaftsbetrieben nach Abschnitt III KPG. Das Grundwerk 2024 des Landesrechnungshofes Mecklenburg- Vorpommern ist zwingend anzuwenden.

Beschreibung des Loses

Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte einschließlich des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das 2024 mit jeweiliger Option für die Jahre 2025, 2026, 2027 und 2028 der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH sowie der folgenden weiteren Gesellschaften: Immobilien Reparatur- und Service Gesellschaft mbH Neubrandenburg, Pflegeheim Neubrandenburg gGmbH, Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH, Digitales Innovationszentrum GmbH. Der Prüfungsauftrag umfasst neben den § 317 HGB bezeichneten Gegenständen auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 HGrG. Darüber hinaus ist der Landesrechnungshof berechtigt, den Prüfungsumfang zu erweitern. Die Prüfung und die Berichterstattung haben auf der Grundlage der Vorschriften der §§ 316 ff. HGB zu erfolgen. Zusätzlich soll eine Prüfung der Entsprechenserklärung zur Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Neubrandenburg sowie eine Prüfung nach § 16 MaBV erfolgen. 1. Jahresabschlussprüfung der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH mit ca. 12.000 Wohnungs- und 310 Gewerbeeinheiten im Eigenbestand, die auch als Erschließungsträger tätig ist.

2. Jahresabschlussprüfung der zu konsolidierenden Tochtergesellschaften: - Immobilien Reparatur- und Service Gesellschaft mbH Neubrandenburg (immobiliennahe Dienstleistungen, Erbringung von Handwerkerleistungen und Parkraumbewirtschaftung),

3. Konzernabschlussprüfung;

4. Jahresabschlussprüfung der Pflegeheim Neubrandenburg gGmbH mit einer Kapazität von 175 Plätzen für die Pflege, Versorgung und Betreuung der Heimbewohner mit den Pflegegraden 1 bis 5.

5. Jahresabschlussprüfung der Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH (Beschäftigung mit Kindern und Jugendlichen als Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit, Förderung des Wohlfahrtswesens, Betreibung von Einrichtungen zur Tierunterbringung als ordnungsrechtliche Angelegenheit, Betreibung von Internaten).

6. Jahresabschlussprüfung der Digitalen Innovationszentrum GmbH (Betrieb eines Digitalen Innovationszentrums (DIZ) in Neubrandenburg und Schaffung eines digitalen Innovationsraumes zur Förderung und Austausch von Gründerinnen/Gründern, der Startup-Szene, etablierten Unternehmern und weiteren Akteuren aus Wissenschaft und Forschung.)

Die Prüfungsberichte sind für den Landesrechnungshof bereitzustellen. Der Abschlussprüfer hat dem LRH den Prüfbericht innerhalb von acht Wochen nach Abschluss der Prüfung in zweifacher Ausfertigung zuzuleiten. Zusätzlich hat die Zuleitung auch als durchsuchbare (z.B. OCR-fähige) pdf-Datei ausschließlich per E-Mail an pruefberichte@lrh-mv.de gemäß Tz. 29 Grundwerk 2024 zu erfolgen. Es werden für den Auftraggeber je Gesellschaft eine Ausfertigung des Prüfungsberichts als pdf-Datei mit digitaler Signatur und je ein Kurztestat gefordert. Für die Tochtergesellschaften sind jeweils 10 Berichtsexemplare und für die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH und den Konzern jeweils 10 Berichtsexemplare zu übergeben. Erforderlich ist eine mündliche Berichterstattung an den Aufsichtsrat der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH im Rahmen der Aufsichtsratssitzung. Zusätzlich sind die Belege im Rahmen der Geschäftsbesorgung zu prüfen.

Folgende Terminkette ist jeweils einzuhalten: Prüfung der Tochtergesellschaften - 1 Woche Prüfung je Gesellschaft beginnend ab der 8. KW. Die Entwürfe des Prüfberichts sind jeweils 3 Wochen nach Prüfungsende der jeweiligen Gesellschaft vorzulegen, die Übergabe der Endfassung spätestens eine Woche vor Prüfungsbeginn des Konzerns. Prüfung der Muttergesellschaft und des Konzerns - Vorprüfung erfolgt im letzten Monat des Kalenderjahres, Terminabsprache erfolgt Anfang Q3 des Kalenderjahres, Hauptprüfung 5 Wochen beginnend ab der 14. KW. Die Entwürfe der Prüfungsberichte sind 3 Wochen nach Prüfungsende des Konzerns vorzulegen, die Übergabe der Testate erfolgt spätestens zwei Wochen nach Freigabe. Prüfungserfahrungen im Bauträgergeschäft, der Baubetreuung, der Bewertung von Immobilienvermögen, dem Fördergebietsgesetz und dem Investititionszulagengesetz sind von Vorteil. Im Falle einer Beauftragung wird der LRH MV eine jährliche Verpflichtungserklärung zur Unabhängigkeit, Unbefangenheit und Unparteilichkeit (Anlage 1 Grundwerk 2024) einfordern; die Abgabe ist verpflichtend.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
niedrigstes AngebotGewichtung (Punkte, genau) 50niedrigster Preis = 50 Punkte

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 4-mal
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Str. 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird verwiesen auf § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von … ganz lesenEs wird verwiesen auf § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDNY17KPAVGN Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu führen. Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen. Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind n … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXVHYDNY17KPAVGN Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu führen. Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen. Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei. Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: "Bietergemeinschaft(en)" [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist, - in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften, - in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt. Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen odertechnischen) Grund eine BG eingegangen wird. Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
DOMUS Steuerberatungs-AG, Rostock1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Heidenstr. 6, 17034 Neubrandenburg
Kontakt
ausschreibung@neuwoges.de
Auskünfte
Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbHausschreibung@neuwoges.de

Bei uns erfasst

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Preise und WettbewerbPremium

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  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.05.2024

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