Jahresabschlussprüfung für die Jahre 2024-2028
Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH · Neubrandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen 043/2024/04/16-0124_VSTveröffentlicht 23.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
- Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung sowie Beschaffung von Verbrauchsmaterial für diverse Objekte der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg (2 Lose)Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg · NeubrandenburgFrist 09.12.2026
- Pflegeleistungen von Grün- und Freiflächen der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg – Stadtgebiet Nord II (4 Lose)Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg · NeubrandenburgFrist 15.12.2026
- Pflegeleistungen von Grün- und Freiflächen der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg – Stadtgebiet Nord I (5 Lose)Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg · NeubrandenburgFrist 15.12.2026
- Pflegeleistungen von Grün- und Freiflächen der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg – Stadtgebiet Ost IVier-Tore-Stadt Neubrandenburg · NeubrandenburgFrist 10.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (46 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Neubrandenburg17034, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Heute
Beschreibung
Jahresabschlussprüfung der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH, der Tochterunternehmen und des NEUWOGES - Konzerns für 2024 mit jeweiliger Option für die Jahre 2025, 2026 2027 und 2028 nach Handelsgesetzbuch (HGB), Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KPG M-V) und Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG). Die Jahresabschlussprüfung erfolgt nach den Grundsätzen zur Jahresabschlussprüfung von kommunalen Wirtschaftsbetrieben nach Abschnitt III KPG. Das Grundwerk 2024 des Landesrechnungshofes Mecklenburg- Vorpommern ist zwingend anzuwenden.
Beschreibung des Loses
Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte einschließlich des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das 2024 mit jeweiliger Option für die Jahre 2025, 2026, 2027 und 2028 der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH sowie der folgenden weiteren Gesellschaften: Immobilien Reparatur- und Service Gesellschaft mbH Neubrandenburg, Pflegeheim Neubrandenburg gGmbH, Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH, Digitales Innovationszentrum GmbH. Der Prüfungsauftrag umfasst neben den § 317 HGB bezeichneten Gegenständen auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 HGrG. Darüber hinaus ist der Landesrechnungshof berechtigt, den Prüfungsumfang zu erweitern. Die Prüfung und die Berichterstattung haben auf der Grundlage der Vorschriften der §§ 316 ff. HGB zu erfolgen. Zusätzlich soll eine Prüfung der Entsprechenserklärung zur Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Neubrandenburg sowie eine Prüfung nach § 16 MaBV erfolgen. 1. Jahresabschlussprüfung der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH mit ca. 12.000 Wohnungs- und 310 Gewerbeeinheiten im Eigenbestand, die auch als Erschließungsträger tätig ist.
2. Jahresabschlussprüfung der zu konsolidierenden Tochtergesellschaften: - Immobilien Reparatur- und Service Gesellschaft mbH Neubrandenburg (immobiliennahe Dienstleistungen, Erbringung von Handwerkerleistungen und Parkraumbewirtschaftung),
3. Konzernabschlussprüfung;
4. Jahresabschlussprüfung der Pflegeheim Neubrandenburg gGmbH mit einer Kapazität von 175 Plätzen für die Pflege, Versorgung und Betreuung der Heimbewohner mit den Pflegegraden 1 bis 5.
5. Jahresabschlussprüfung der Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH (Beschäftigung mit Kindern und Jugendlichen als Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit, Förderung des Wohlfahrtswesens, Betreibung von Einrichtungen zur Tierunterbringung als ordnungsrechtliche Angelegenheit, Betreibung von Internaten).
6. Jahresabschlussprüfung der Digitalen Innovationszentrum GmbH (Betrieb eines Digitalen Innovationszentrums (DIZ) in Neubrandenburg und Schaffung eines digitalen Innovationsraumes zur Förderung und Austausch von Gründerinnen/Gründern, der Startup-Szene, etablierten Unternehmern und weiteren Akteuren aus Wissenschaft und Forschung.)
Die Prüfungsberichte sind für den Landesrechnungshof bereitzustellen. Der Abschlussprüfer hat dem LRH den Prüfbericht innerhalb von acht Wochen nach Abschluss der Prüfung in zweifacher Ausfertigung zuzuleiten. Zusätzlich hat die Zuleitung auch als durchsuchbare (z.B. OCR-fähige) pdf-Datei ausschließlich per E-Mail an pruefberichte@lrh-mv.de gemäß Tz. 29 Grundwerk 2024 zu erfolgen. Es werden für den Auftraggeber je Gesellschaft eine Ausfertigung des Prüfungsberichts als pdf-Datei mit digitaler Signatur und je ein Kurztestat gefordert. Für die Tochtergesellschaften sind jeweils 10 Berichtsexemplare und für die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH und den Konzern jeweils 10 Berichtsexemplare zu übergeben. Erforderlich ist eine mündliche Berichterstattung an den Aufsichtsrat der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH im Rahmen der Aufsichtsratssitzung. Zusätzlich sind die Belege im Rahmen der Geschäftsbesorgung zu prüfen.
Folgende Terminkette ist jeweils einzuhalten: Prüfung der Tochtergesellschaften - 1 Woche Prüfung je Gesellschaft beginnend ab der 8. KW. Die Entwürfe des Prüfberichts sind jeweils 3 Wochen nach Prüfungsende der jeweiligen Gesellschaft vorzulegen, die Übergabe der Endfassung spätestens eine Woche vor Prüfungsbeginn des Konzerns. Prüfung der Muttergesellschaft und des Konzerns - Vorprüfung erfolgt im letzten Monat des Kalenderjahres, Terminabsprache erfolgt Anfang Q3 des Kalenderjahres, Hauptprüfung 5 Wochen beginnend ab der 14. KW. Die Entwürfe der Prüfungsberichte sind 3 Wochen nach Prüfungsende des Konzerns vorzulegen, die Übergabe der Testate erfolgt spätestens zwei Wochen nach Freigabe. Prüfungserfahrungen im Bauträgergeschäft, der Baubetreuung, der Bewertung von Immobilienvermögen, dem Fördergebietsgesetz und dem Investititionszulagengesetz sind von Vorteil. Im Falle einer Beauftragung wird der LRH MV eine jährliche Verpflichtungserklärung zur Unabhängigkeit, Unbefangenheit und Unparteilichkeit (Anlage 1 Grundwerk 2024) einfordern; die Abgabe ist verpflichtend.
Gegenstand nach CPV
- 79211200Erstellung von BilanzabschlüssenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- niedrigstes AngebotGewichtung (Punkte, genau) 50niedrigster Preis = 50 Punkte
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 4-mal
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Str. 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird verwiesen auf § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von … ganz lesenkürzer
Es wird verwiesen auf § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDNY17KPAVGN Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu führen. Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen. Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind n … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDNY17KPAVGN Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu führen. Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen. Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei. Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: "Bietergemeinschaft(en)" [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist, - in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften, - in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt. Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen odertechnischen) Grund eine BG eingegangen wird. Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| DOMUS Steuerberatungs-AG, Rostock | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Heidenstr. 6, 17034 Neubrandenburg
- Website
- neuwoges.de
- Kontakt
- ausschreibung@
neuwoges.de - Auskünfte
- Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbHausschreibung@
neuwoges.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 23.05.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e63c1cd0-df82-48de-8236-03828f248a63.