Pflege, Wartung und Weiterentwicklung des Projekts OKSTRA
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, vertreten durch Fernstraßen-Bundesamt · Leipzig, Sachsen
Aktenzeichen Z5/01-13-03-04#00111#0031veröffentlicht 03.09.2026erstmals 06.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 60 Monate
- Lose
- 3
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Leipzig.
- 048 26_Erneuerung VMware UmgebungKlinikum St. Georg gGmbH · LeipzigFrist 23.11.2026
- Software Assurance MS LizenzenKommunale Wasserwerke Leipzig GmbH · LeipzigFrist 07.12.2026
- IT-Betriebs-, Support- und Sicherheitsleistungen für die ONTRAS Gastransport GmbHONTRAS Gastransport GmbH · LeipzigFrist 13.11.2026
- VisRegGeo - LOS 1 - Digital Asset ManagementLeibniz-Institut für Länderkunde e.V. · LeipzigFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 60 Monate
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bundesverkehrsverwaltung.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 3 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 2 Monatenan Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, vertreten durch Fernstraßen-Bundesamt
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 2 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 52 Tagennur elektronisch über evergabe.bundesverkehrsverwaltung.de
- Bindefrist endetvor 8 Tagen44 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Leistungen zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (Pflege und Wartung) sowie Weiterentwicklung von Individualsoftware
Gegenstand nach CPV
- 72260000Dienstleistungen in Verbindung mit SoftwareHauptgegenstand
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Objektkatalog für das Straßen- und Verkehrswesen (OKSTRA) und der damit verbundenen Software Pflege des Objektkataloges für das Straßen und Verkehrswesen (OKSTRA), der Wartung und Pflege der OKSTRA-Klassenbibliothek (OKLABI) und der zugehörigen Software sowie sonstiger Serviceleistungen | 60 Monate | – |
| 2 | OKSTRA-konformer Webservice (OkWS) Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des OKSTRA-konformen Webservices (OkWS) sowie sonstiger Serviceleistungen | 60 Monate | – |
| 3 | OKSTRA-Plugin für QGIS (QGIS-Plugin) Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des OKSTRA QGIS-Plugin sowie sonstiger Serviceleistungen | 60 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung7 von 7 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eignungskriterien - Bezüglich der Eignungskriterien wird auf die losspezifischen Eignungskriterien verwiesen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Gesamtumsatz - Bestätigen Sie, dass Ihr Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare ähnliche Leistungen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand mindestens 500.000 EUR in 3 Jahren betrug. Der Nachweis erfolgt über das Dokument "133_Los 1_Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 7.2.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Sprachniveau - Bestätigen Sie, dass die vorgesehenen Projektmitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (mind. Niveau C1). Sämtliche Dokumente und Texte werden in deutscher Sprache ausgetauscht. Der Nachweis erfolgt über eine Selbstauskunft.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Berufserfahrung - Der für das Projekt vorgesehene Projektleiter, dessen Vertreter und Softwareentwickler verfügen über mehr als 3 Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich. Die Projektleitung und dessen Vertretung verfügen über Projektmanagement-Erfahrung von mehr als 1 Jahr. Die Personen verfügen ebenso … ganz lesenkürzer
Berufserfahrung - Der für das Projekt vorgesehene Projektleiter, dessen Vertreter und Softwareentwickler verfügen über mehr als 3 Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich. Die Projektleitung und dessen Vertretung verfügen über Projektmanagement-Erfahrung von mehr als 1 Jahr. Die Personen verfügen ebenso über vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse zu den organisatorischen und fachlichen Zusammenhängen von IT-Projekten. Der Nachweis erfolgt über eine Selbstauskunft mit Nennung der jeweiligen Projekte und deren Dauer.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenz - Nennen Sie bitte mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Jahren, die in Art und Umfang mit dem vorliegenden Ausschreibungsgegenstand vergleichbar ist. Aus den Angaben muss hervorgehen, welche Aufgaben oder Leistungen von Ihrem Unternehmen wahrgenommen wurden. Der Nachweis für abgesc … ganz lesenkürzer
Referenz - Nennen Sie bitte mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Jahren, die in Art und Umfang mit dem vorliegenden Ausschreibungsgegenstand vergleichbar ist. Aus den Angaben muss hervorgehen, welche Aufgaben oder Leistungen von Ihrem Unternehmen wahrgenommen wurden. Der Nachweis für abgeschlossene Projekte erfolgt über das Dokument "133_Los 1_Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 9. Gehen Sie im Rahmen der "Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen" insbesondere auf Ihre dabei eingebrachten Kenntnisse (vgl. OKSTRA_Referenz_eingebrachte Kenntnisse) ein.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 60 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bundesverkehrsverwaltung.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 44 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: -
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 5 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 5 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXWSYYKYTT0T7980# a) Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung. Informationen über die e- Vergabe und die technischen Voraus … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXWSYYKYTT0T7980# a) Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung. Informationen über die e- Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: evergabe.bundesverkehrsverwaltung.de. b) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über das Portal (als registrierter Nutzer der e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung) rechtzeitig bis spätestens 30.08.2026 zu stellen. Die Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung einstellen. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. c) Die Eignung ist anhand der geforderten Nachweise (s. Los 1-3 unter Punkt 5.1.9 Eignungskriterien) und der Eigenerklärungen (Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022576) nachzuweisen. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die vorstehenden Erklärungen für jedes Mitglied getrennt abzugeben. Werden für die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), ist deren Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch für diese Unternehmen nachzuweisen (Verpflichtung Unterauftragnehmer). d) Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Bezüglich der Zuschlagskriterien wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen: Los 1: Los_1_OKSTRA_Leistungskriterien Los 2: Los_2_OkWS_Leistungskriterien Los 3: Los_3_QGIS_Leistungskriterien e) Es gilt deutsches Recht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrich-Ebert-Straße 72-78, 04109 Leipzig
- Kontakt
- servicestellevergabe@
fba.bund.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Fsas Technologies GmbH Dresden2 Zuschläge
- GISA GmbH2 Zuschläge
- Meierhofer AG2 Zuschläge
- PRISMA EUROPEAN Capacity Platform GmbH2 Zuschläge
- T-Systems International GmbH2 Zuschläge
- platomo GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- 2. Berichtigung (diese Seite) · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 09.09.2026 auf 16.09.2026 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 09.09.2026
- BekanntmachungFrist 09.09.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Aufbau einer Lichtsignalsteuerungszentrale (LStZ) für Bundesstraßen in SachsenLandesamt für Straßenbau und Verkehr, ZentraleFrist 01.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f139c48b-c175-4043-928a-dc13f3111e8c.