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Pflege, Wartung und Weiterentwicklung des Projekts OKSTRA

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, vertreten durch Fernstraßen-Bundesamt · Leipzig, Sachsen

Aktenzeichen Z5/01-13-03-04#00111#0031veröffentlicht 07.08.2026erstmals 06.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 59 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 03.09.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
60 Monate
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Leipzig04109, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bundesverkehrsverwaltung.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 3 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, vertreten durch Fernstraßen-Bundesamt
    vor 2 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.bundesverkehrsverwaltung.de
    vor 59 Tagen
  5. Bindefrist endet
    44 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 15 Tagen
  6. Heute

Beschreibung

Leistungen zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (Pflege und Wartung) sowie Weiterentwicklung von Individualsoftware

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Objektkatalog für das Straßen- und Verkehrswesen (OKSTRA) und der damit verbundenen Software

Pflege des Objektkataloges für das Straßen und Verkehrswesen (OKSTRA), der Wartung und Pflege der OKSTRA-Klassenbibliothek (OKLABI) und der zugehörigen Software sowie sonstiger Serviceleistungen

60 Monate–
2
OKSTRA-konformer Webservice (OkWS)

Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des OKSTRA-konformen Webservices (OkWS) sowie sonstiger Serviceleistungen

60 Monate–
3
OKSTRA-Plugin für QGIS (QGIS-Plugin)

Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des OKSTRA QGIS-Plugin sowie sonstiger Serviceleistungen

60 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Gesamtumsatz - Bestätigen Sie, dass Ihr Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare ähnliche Leistungen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand mindestens 500.000 EUR in 3 Jahren betrug. Der Nachweis erfolgt über das Dokument "133_Los 1_Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 7.2.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Sprachniveau - Bestätigen Sie, dass die vorgesehenen Projektmitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (mind. Niveau C1). Sämtliche Dokumente und Texte werden in deutscher Sprache ausgetauscht. Der Nachweis erfolgt über eine Selbstauskunft.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Berufserfahrung - Der für das Projekt vorgesehene Projektleiter, dessen Vertreter und Softwareentwickler verfügen über mehr als 3 Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich. Die Projektleitung und dessen Vertretung verfügen über Projektmanagement-Erfahrung von mehr als 1 Jahr. Die Personen verfügen ebenso … ganz lesenBerufserfahrung - Der für das Projekt vorgesehene Projektleiter, dessen Vertreter und Softwareentwickler verfügen über mehr als 3 Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich. Die Projektleitung und dessen Vertretung verfügen über Projektmanagement-Erfahrung von mehr als 1 Jahr. Die Personen verfügen ebenso über vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse zu den organisatorischen und fachlichen Zusammenhängen von IT-Projekten. Der Nachweis erfolgt über eine Selbstauskunft mit Nennung der jeweiligen Projekte und deren Dauer.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenz - Nennen Sie bitte mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Jahren, die in Art und Umfang mit dem vorliegenden Ausschreibungsgegenstand vergleichbar ist. Aus den Angaben muss hervorgehen, welche Aufgaben oder Leistungen von Ihrem Unternehmen wahrgenommen wurden. Der Nachweis für abgesc … ganz lesenReferenz - Nennen Sie bitte mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Jahren, die in Art und Umfang mit dem vorliegenden Ausschreibungsgegenstand vergleichbar ist. Aus den Angaben muss hervorgehen, welche Aufgaben oder Leistungen von Ihrem Unternehmen wahrgenommen wurden. Der Nachweis für abgeschlossene Projekte erfolgt über das Dokument "133_Los 1_Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 9. Gehen Sie im Rahmen der "Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen" insbesondere auf Ihre dabei eingebrachten Kenntnisse (vgl. OKSTRA_Referenz_eingebrachte Kenntnisse) ein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
44 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: -
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 5 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 5 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXWSYYKYTT0T7980# a) Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung. Informationen über die e- Vergabe und die technischen Voraus … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXWSYYKYTT0T7980# a) Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung. Informationen über die e- Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: evergabe.bundesverkehrsverwaltung.de. b) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über das Portal (als registrierter Nutzer der e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung) rechtzeitig bis spätestens 30.08.2026 zu stellen. Die Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung einstellen. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. c) Die Eignung ist anhand der geforderten Nachweise (s. Los 1-3 unter Punkt 5.1.9 Eignungskriterien) und der Eigenerklärungen (Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022576) nachzuweisen. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die vorstehenden Erklärungen für jedes Mitglied getrennt abzugeben. Werden für die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), ist deren Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch für diese Unternehmen nachzuweisen (Verpflichtung Unterauftragnehmer). d) Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Bezüglich der Zuschlagskriterien wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen: Los 1: Los_1_OKSTRA_Leistungskriterien Los 2: Los_2_OkWS_Leistungskriterien Los 3: Los_3_QGIS_Leistungskriterien e) Es gilt deutsches Recht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

64vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (74 Lose mit Angabe)
630.000 €Zuschlagswert im Median
219.913 € – 1,73 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 2. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 09.09.2026 auf 16.09.2026 verschoben
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 09.09.2026
  3. BekanntmachungFrist 09.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ab4a22b1-4e9d-4cad-9522-951d7f8ceefd.