Pauschalvertrag zu Gunsten ehrenamtlich tätiger Organisationen
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung- · Wiesbaden, Hessen
Aktenzeichen VG-0437-2024-0374veröffentlicht 09.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2028
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Bereits vergeben. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.01.2025 – 31.12.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (133 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (383 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Heute
Beschreibung
Leistungsbeschreibung Kontingentvertrag Nutzung der Rechte an Musikstücken durch ehrenamtliche Organisationen
1.Der Leistungserbringer hat den folgend bezeichneten Organisationen die Wiedergabe von Musikstücken, deren Rechte er innehat, bei Veranstaltungen mit Musikern (Live) oder mit Tonträgern (USB, CD etc.) zu gestatten. Ehrenamtliche Organisation: •Organisationen, unabhängig von ihrer rechtlichen Organisationsform, deren Sitz sich in Hessen befindet, •die ehrenamtliche oder vorwiegend gemeinnützige (§ 52 Abs. 1 AO), mildtätige (§ 53 AO) oder kirchliche (§ 54 Abs. 1 AO) Zwecke verfolgen, •deren Mitarbeitenden vorwiegend ehrenamtlich tätig sind, •und Veranstaltungen durchführen, die nicht bereits aufgrund einer Verbandsmitgliedschaft des Veranstalters durch einen Pauschalvertrag einer Nutzervereinigung erfasst sind. •rechtlich unselbständige Ortsuntergliederungen von Organisationen, welche die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen. In diesem Fall ist die Verfolgung der genannten steuerbegünstigten Zwecke über die Bescheinigung der jeweiligen Organisation nachzuweisen. •Nicht berechtigt sein sollen politische Organisationen und Gruppierungen, wie z. B. Parteien und deren Untergliederungen, Wählergruppen und Wählervereinigungen sowie deren Jugendorganisationen.
2.Pro begünstigter Organisation sollen bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr erfasst sein, für die kein Eintrittsgeld erhoben wird und die eine max. Flächengröße von 500m² haben. Erfasst werden Veranstaltungen, bei denen die folgenden Arten von Musik wiedergegeben werden: •Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe mit Veranstaltungscharakter, •Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern •Unterhaltungsmusik bei Bürger-, Straßen, Dorf- und Stadtfesten und sonstigen religiösen, sozialen oder kulturellen Veranstaltungen, die im Freien stattfinden.
Ausgeschlossen sollen die folgenden Veranstaltungen sein: •Konzerte (der Unterhaltungsmusik und der Ernsten Musik), •Bühnenaufführungen mit Musik (Theater, Kabarett), •Hintergrundmusik, •Tanzveranstaltungen (Tanzkurse,), •Sportveranstaltungen mit Unterhaltungsmusik, •gestreamte Veranstaltungen,
3.Zur Abgeltung der Vergütungsansprüche für die öffentliche Wiedergabe der Musikstücke erhält der Leistungserbringer vom Auftraggeber einen Pauschalbetrag in Höhe von 400.000 € brutto pro Vertragsjahr. Für die Vertragsdauer (voraussichtlich 01.01.2024 bis 31.12.2028) wird mit einer bestimmten Anzahl an zu vergütenden Veranstaltungen kalkuliert. Die Zahl der betroffenen Veranstaltungen bewegt sich nach überschlägiger Schätzung in einem Korridor von ca. 1.815 bis 7.260 möglicher Veranstaltungen pro Jahr. Der Leistungserbringer hat die Anzahl der abgegoltenen Veranstaltungen zum jeweils 01.01. eines Kalenderjahres neu auf Basis der zu dem jeweiligen Zeitpunkt geltenden Tarife zu ermitteln und dem Auftraggeber mitzuteilen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Pauschale im Einvernehmen mit dem Leistungserbringer bis maximal auf das Doppelte des ursprünglich vereinbarten Betrags aufzustocken, falls die Zahl der erfassten Veranstaltungen das vorgesehene Kontingent übersteigt.
4.Insoweit das Kontingent der gemeldeten Veranstaltungen nicht den vorgesehenen Betrag des jeweiligen Kalenderjahres erreicht hat, erfolgt eine Rückvergütung durch den Leistungserbringer.
5.Der Leistungserbringer hat einen Gesamtnachlass in Höhe von mindestens 20% auf die für die jeweilige Meldung der Veranstaltung zu bemessende Vergütung zu gewähren.
6.Darüber hinaus ist ein Nachlass für religiöse, kulturelle oder soziale Belange in Höhe von mindestens 15% einzuräumen.
7.Der Leistungserbringer hat eine technische Anmeldeplattform für die Registrierung der begünstigten Organisationen zur Verfügung zu stellen.
8.Bis spätestens zum jeweiligen 31.03. eines Kalenderjahres während der Vertragsdauer hat der Leistungserbringer eine Abrechnung über die gemeldeten Veranstaltungen des Vorjahres vorzulegen.
9.Der Leistungserbringer hat im Zuge seiner Kommunikation gegenüber den begünstigten Organisationen im Rahmen des Anmeldeprozesses bzw. auf seiner Website gesondert auf die Förderung ehrenamtlicher und gemeinnütziger Organisationen durch diesen Vertrag hinzuweisen.
10.Darüber hinaus sind vom Leistungserbringer bei Vertragsdurchführung die Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen.
11.Im Übrigen gelten die Regelungen des den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsentwurfs.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 2.722.670 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz1 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, München | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rheingaustraße 186, 65203 Wiesbaden
- Website
- vergabe.hessen.de
- Kontakt
- beschaffung@
hcc.hessen.de
Bei uns erfasst
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f1b54f56-28d1-48c6-b4e2-f37b7464ca61.