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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Pauschalvertrag zu Gunsten ehrenamtlich tätiger Organisationen

Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung- · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-0437-2024-0374veröffentlicht 09.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2025 – 31.12.2028
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Wiesbaden65203, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (133 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (383 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Leistungsbeschreibung Kontingentvertrag Nutzung der Rechte an Musikstücken durch ehrenamtliche Organisationen

1.Der Leistungserbringer hat den folgend bezeichneten Organisationen die Wiedergabe von Musikstücken, deren Rechte er innehat, bei Veranstaltungen mit Musikern (Live) oder mit Tonträgern (USB, CD etc.) zu gestatten. Ehrenamtliche Organisation: •Organisationen, unabhängig von ihrer rechtlichen Organisationsform, deren Sitz sich in Hessen befindet, •die ehrenamtliche oder vorwiegend gemeinnützige (§ 52 Abs. 1 AO), mildtätige (§ 53 AO) oder kirchliche (§ 54 Abs. 1 AO) Zwecke verfolgen, •deren Mitarbeitenden vorwiegend ehrenamtlich tätig sind, •und Veranstaltungen durchführen, die nicht bereits aufgrund einer Verbandsmitgliedschaft des Veranstalters durch einen Pauschalvertrag einer Nutzervereinigung erfasst sind. •rechtlich unselbständige Ortsuntergliederungen von Organisationen, welche die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen. In diesem Fall ist die Verfolgung der genannten steuerbegünstigten Zwecke über die Bescheinigung der jeweiligen Organisation nachzuweisen. •Nicht berechtigt sein sollen politische Organisationen und Gruppierungen, wie z. B. Parteien und deren Untergliederungen, Wählergruppen und Wählervereinigungen sowie deren Jugendorganisationen.

2.Pro begünstigter Organisation sollen bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr erfasst sein, für die kein Eintrittsgeld erhoben wird und die eine max. Flächengröße von 500m² haben. Erfasst werden Veranstaltungen, bei denen die folgenden Arten von Musik wiedergegeben werden: •Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe mit Veranstaltungscharakter, •Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern •Unterhaltungsmusik bei Bürger-, Straßen, Dorf- und Stadtfesten und sonstigen religiösen, sozialen oder kulturellen Veranstaltungen, die im Freien stattfinden.

Ausgeschlossen sollen die folgenden Veranstaltungen sein: •Konzerte (der Unterhaltungsmusik und der Ernsten Musik), •Bühnenaufführungen mit Musik (Theater, Kabarett), •Hintergrundmusik, •Tanzveranstaltungen (Tanzkurse,), •Sportveranstaltungen mit Unterhaltungsmusik, •gestreamte Veranstaltungen,

3.Zur Abgeltung der Vergütungsansprüche für die öffentliche Wiedergabe der Musikstücke erhält der Leistungserbringer vom Auftraggeber einen Pauschalbetrag in Höhe von 400.000 € brutto pro Vertragsjahr. Für die Vertragsdauer (voraussichtlich 01.01.2024 bis 31.12.2028) wird mit einer bestimmten Anzahl an zu vergütenden Veranstaltungen kalkuliert. Die Zahl der betroffenen Veranstaltungen bewegt sich nach überschlägiger Schätzung in einem Korridor von ca. 1.815 bis 7.260 möglicher Veranstaltungen pro Jahr. Der Leistungserbringer hat die Anzahl der abgegoltenen Veranstaltungen zum jeweils 01.01. eines Kalenderjahres neu auf Basis der zu dem jeweiligen Zeitpunkt geltenden Tarife zu ermitteln und dem Auftraggeber mitzuteilen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Pauschale im Einvernehmen mit dem Leistungserbringer bis maximal auf das Doppelte des ursprünglich vereinbarten Betrags aufzustocken, falls die Zahl der erfassten Veranstaltungen das vorgesehene Kontingent übersteigt.

4.Insoweit das Kontingent der gemeldeten Veranstaltungen nicht den vorgesehenen Betrag des jeweiligen Kalenderjahres erreicht hat, erfolgt eine Rückvergütung durch den Leistungserbringer.

5.Der Leistungserbringer hat einen Gesamtnachlass in Höhe von mindestens 20% auf die für die jeweilige Meldung der Veranstaltung zu bemessende Vergütung zu gewähren.

6.Darüber hinaus ist ein Nachlass für religiöse, kulturelle oder soziale Belange in Höhe von mindestens 15% einzuräumen.

7.Der Leistungserbringer hat eine technische Anmeldeplattform für die Registrierung der begünstigten Organisationen zur Verfügung zu stellen.

8.Bis spätestens zum jeweiligen 31.03. eines Kalenderjahres während der Vertragsdauer hat der Leistungserbringer eine Abrechnung über die gemeldeten Veranstaltungen des Vorjahres vorzulegen.

9.Der Leistungserbringer hat im Zuge seiner Kommunikation gegenüber den begünstigten Organisationen im Rahmen des Anmeldeprozesses bzw. auf seiner Website gesondert auf die Förderung ehrenamtlicher und gemeinnütziger Organisationen durch diesen Vertrag hinzuweisen.

10.Darüber hinaus sind vom Leistungserbringer bei Vertragsdurchführung die Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen.

11.Im Übrigen gelten die Regelungen des den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsentwurfs.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
2.722.670 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz1 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 920 (Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport) in Hessen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 7 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f1b54f56-28d1-48c6-b4e2-f37b7464ca61.