Open-House-Verfahren "Workshop/Seminar/Schulung"
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen · Erfurt, Sachsen
Aktenzeichen 104/2026-OHveröffentlicht 11.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.04.2027 – 31.03.2031
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 999 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.04.2027 – 31.03.2031
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 999 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Nicht zulässigdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (57 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 27 Tagen
- Heute
- Vertragsbeginnin 5 MonatenLaufzeit bis 31.03.2031
- Angebotsfrist 23:59 Uhrin 45 Monatenüber dtvp.de
- Bindefrist endetin 78 Monaten999 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Workshop/Seminar/Schulung im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung der AOK PLUS
Beschreibung des Loses
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Kooperationsvereinbarungen zur Umsetzung von Workshop Seminar Schulung im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung bei Firmenkunden der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS sucht qualifizierte Kooperationspartner zur Durchführung von Workshops, Seminaren und Schulungen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung in Unternehmen in Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS unterstützt gesundheitsförderliche Aktivitäten in Unternehmen mit verhaltens- und verhältnispräventiven Interventionen. Damit soll das individuelle Verhalten der Mitarbeitenden (Verhaltensprävention) als auch die Arbeitsbedingungen und das betriebliche Umfeld (Verhältnisprävention) gezielt verbessert und langfristig die Gesundheit aller Beschäftigten gefördert werden. Die AOK PLUS kommt damit ihrem gesetzlichen Auftrag nach. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage der §§ 20a und 20b SGB V und richten sich an alle Beschäftigten eines Unternehmens, welches durch die AOK PLUS betreut wird. Die AOK PLUS kann die Interventionen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) durch in ihrem Auftrag tätige externe Kooperationspartner durchführen lassen. Der Kooperationspartner setzt dies bedarfsorientiert um und hält Workshops, Seminare, Schulungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Teilnahmeantrages). Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Verfahrens, d. h. mit jedem interessierten Unternehmen, welches die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere vom Bedarf der Firmenkunden sowie der Auswahl unter den im Rahmen dieses Verfahrens vertraglich gebundenen Kooperationspartnern, welche ausschließlich der Firmenkunde trifft, abhängig. Die Beauftragung erfolgt bedarfsorientiert durch die AOK PLUS durch Einzelauftrag. Eine mengenmäßige oder exklusive Zusicherung besteht durch diese Vereinbarung nicht. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über den unter Punkt 5.1.11 dieser Bekanntmachung genannten Link zum Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) abrufen. Hierfür bedarf es einer Registrierung auf der Vergabeplattform (DTVP) und Freischaltung des Zugangs zum Projektraum durch die Auftraggeberin. Die Registrierung und die Freischaltung zum Projektraum ist kostenfrei. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform einzureichen. Sofern keine Möglichkeit besteht, die Kooperationsvereinbarung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen, ist diese eigenhändig unterschrieben postalisch einzureichen. In diesem Fall ist die unterschriebene Kooperationsvereinbarung vorab als Scan zusammen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen über das Modul "Kommunikation" einzureichen. Die Teilnahmeunterlagen können erstmals bis zum 04.12.2026 (Teilnahmefrist) vollständig ausgefüllt über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform (DTVP) eingereicht werden. Die Kooperationsvereinbarung beginnt bei Einreichung der vollständigen Teilnahmeunterlagen bis zum 04.12.2026 am 01.04.2027 (1. Bewerbungswelle) und bei Einreichung bis zum 30.04.2027 am 01.07.2027 (2. Bewerbungswelle). Bei späterer Einreichung der vollständigen Teilnahmeunterlagen (ab der 3. Bewerbungswelle) beginnt die Kooperationsvereinbarung am Monatsersten des nächsten Kalenderquartals, der auf die Einreichung bzw. Vervollständigung der Teilnahmeunterlagen folgt, sofern die Unterlagen bis zum 15. der aktuellen Quartalsmitte (jeweils immer der 15.02.; 15.05.; 15.08.; 15.11.) vollständig eingereicht wurden. Näheres zum Vertragsbeginn ist § 6 der Kooperationsvereinbarung (Anlage 2 des Teilnahmeantrags) zu entnehmen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK PLUS an. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Teilnahmeunterlagen über die Vergabeplattform ausreichend. Fällt der 15. eines Monats auf einen Samstag, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach den Stichtagen 04.12.2026, 30.04.2027 bzw. danach nach dem 15. einer Quartalsmitte) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum nächstmöglichen Vertragsbeginn berücksichtigt. Die letztmalige Teilnahmefrist endet am 15.08.2026. Die Vereinbarung endet unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses am 31.03.2031. Bei Unklarheiten und Fragen zur Kooperationsvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich über das Modul "Kommunikation" der Vergabeplattform an die AOK PLUS. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Unternehmen zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind. Die AOK PLUS behält sich vor, das Open-House-Verfahren ganz oder teilweise insbesondere im Falle des Abschlusses von exklusiven Kooperationsvereinbarungen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB vorzeitig zu beenden. In diesem Fall enden die bereits geschlossenen Verträge nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen.
Gegenstand nach CPV
- 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung8 von 8 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB ist die Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (Anlage 5 zum Teilnahmeantrag) ausgefüllt einzureichen. Im … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB ist die Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (Anlage 5 zum Teilnahmeantrag) ausgefüllt einzureichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft und/oder des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. vom Unterauftragnehmer auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung Russlandsanktionen: Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung Russlandsanktionen: Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung der Anlage 7 zum Teilnahmeantrag hat der Bewerber daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Angaben zu den Qualifikationen und Erfahrungen des vorgesehenen Personals: Die Qualifikationen der eingesetzten Fachkräfte müssen den Anforderungen an die Qualifikation von Anbietenden in Kapitel 6 des Leitfadens "Prävention - Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ … ganz lesenkürzer
Angaben zu den Qualifikationen und Erfahrungen des vorgesehenen Personals: Die Qualifikationen der eingesetzten Fachkräfte müssen den Anforderungen an die Qualifikation von Anbietenden in Kapitel 6 des Leitfadens "Prävention - Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V" des GKV-Spitzenverbandes in der jeweils aktuellen Fassung für das jeweilige Präventionsprinzip entsprechen. Jede eingesetzte Fachkraft muss die für das von ihr durchgeführte Themenfeld erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen nachweisen. Grundsätzlich werden fachlich einschlägige Berufs- oder Studienabschlüsse sowie themenspezifische Zusatzqualifikationen erwartet. Folgende Qualifikationen und Erfahrungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für Workshop, Seminar oder Schulung eingesetzt werden, abzudecken: I. Gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeitstätigkeit und -bedingungen: 1. Grundqualifikation: Staatlich anerkannter Studienabschluss in einem der folgenden Bereiche: Public Health, Gesundheitsförderung/-management, Gesundheitswissenschaften, Sportwissenschaften, Psychologie, Arbeit- und Organisationspsychologie / Wirtschaftspsychologie, (Sozial-)Pädagogik, Sozialwissenschaften, Medizin (Arzt/-in) Und 2. folgende Zusatzqualifikationen: (1) Zusätzliche Kenntnisse und Erfahrungen (alle müssen erfüllt sein): im Bereich Betriebliche Gesundheitsförderung, in allen Phasen eines Management-Regelkreislaufes, in Arbeits- und Gesundheitsschutz, in Präsentations- und Moderationstechniken für Klein- und Großgruppen, in Anwendung verschiedener Projektmanagement- und Workshop-Methode (2) Zusatzqualifikation bei New Work (außer bei Diplom/Master Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie oder Wirtschaftspsychologie): Die Weiterbildung (mind. 200 Unterrichtseinheiten oder mind. 2 Jahre) muss an einer Hochschule, einem universitären Institut oder einem Institut absolviert worden sein, dass nach den Qualitätsstandards renommierter Dachverbände (z. B. SG (Systemische Gesellschaft), DGSF (Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie), DBVC (Deutscher Bundesverband Coaching), DGSv (Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching) zertifiziert ist: - Systemische Beratung, Therapie und Beratung, Therapie - Systemisches Coaching - Systemische Organisationsentwicklung - Systemische Mediation - Systemische Supervision (3) Bei lizenzierten/geschützten Angeboten zur Teamentwicklung - entsprechende erforderliche Zusatzqualifikation (muss mind. 1 erfüllt sein). Je nach lizenzierten/geschützten Angebot muss dazu passend die Zusatzqualifikation vorliegen. Hier beispielhaft bei dem Angebot "Mensch, denk an Dich(R)": - Weiterbildung zum "Mensch, denk an Dich(R)"-Spiele-Coach (mind. 2 Tage Präsenzausbildung) II. Gesundheitsgerechte Führung 1. Grundqualifikation: staatlich anerkannter Studienabschluss in einem der folgenden Bereiche: Public Health, Gesundheitsförderung/-management, Gesundheitswissenschaften, Sportwissenschaften, Psychologie, Arbeit- und Organisationspsychologie / Wirtschaftspsychologie, (Sozial-)Pädagogik, Sozialwissenschaften, Pflegemanagement, Sozialversicherung/-management, Medizin (Arzt/-in) Und 2. folgende Zusatzqualifikationen: (1) Zusätzliche Kenntnisse und Erfahrungen (alle müssen erfüllt sein): im Bereich Betriebliche Gesundheitsförderung, in allen Phasen eines Management-Regelkreislaufe, in Arbeits- und Gesundheitsschutz, in Präsentations- und Moderationstechniken für Klein- und Großgruppen, in Anwendung verschiedener Projektmanagement- und Workshop-Methode (2) Zusatzqualifikation (außer bei Diplom/Master Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie oder Wirtschaftspsychologie). - Die Weiterbildung (mind. 200 Unterrichtseinheiten oder mind. 2 Jahre) muss an einer Hochschule, einem universitären Institut oder einem Institut absolviert worden sein, dass nach den Qualitätsstandards renommierter Dachverbände (z.B. SG (Systemische Ges …- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Weitere Angaben zu den Qualifikationen und Erfahrungen des vorgesehenen Personals: Folgende Qualifikationen und Erfahrungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für Workshop, Seminar oder Schulung eingesetzt werden, abzudecken: III. Gesundheitsförderliche Gestaltung betrieblicher Rahm … ganz lesenkürzer
Weitere Angaben zu den Qualifikationen und Erfahrungen des vorgesehenen Personals: Folgende Qualifikationen und Erfahrungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für Workshop, Seminar oder Schulung eingesetzt werden, abzudecken: III. Gesundheitsförderliche Gestaltung betrieblicher Rahmenbedingungen 1. Grundqualifikation: Staatlich anerkannter Studienabschluss in einem der folgenden Bereiche: Public Health, Gesundheitsförderung/-management, Gesundheitswissenschaften, Sportwissenschaften, Psychologie, Arbeit- und Organisationspsychologie / Wirtschaftspsychologie, (Sozial-)Pädagogik, Sozialwissenschaften, Pflegemanagement, Sozialversicherung/-management, Medizin (Arzt/-in) Und 2. folgende Zusatzqualifikationen (1) Zusätzliche Kenntnisse und Erfahrungen (alle müssen erfüllt sein): im Bereich Betriebliche Gesundheitsförderung, in allen Phasen eines Management-Regelkreislaufe, in Arbeits- und Gesundheitsschutz, in Präsentations- und Moderationstechniken für Klein- und Großgruppen, in Anwendung verschiedener Projektmanagement- und Workshop-Methode (2) Zusatzqualifikation bei gesunder Betrieb und Organisationsentwicklung sowie Organisationale Resilienz (außer bei Diplom/Master Psychologie, Arbeits- und Organisationspsycho-logie oder Wirtschaftspsychologie). Die Weiterbildung (mind. 200 Unterrichtseinheiten oder mind. 2 Jahre) muss an einer Hochschule, einem universitären Institut oder einem Institut absolviert worden sein, dass nach den Qualitätsstandards renommierter Dachverbände (z. B. SG, DGSF, DBVC, DGSv oder vergleichbar) zertifiziert ist. - Systemische Beratung, Therapie und Beratung, Therapie - Systemisches Coaching - Systemische Organisationsentwicklung - Systemische Mediation - Systemische Supervision (3) Bei lizenzierten/geschützten Angeboten zu Organisationalen Resilienz - entsprechende erforderliche Zusatzqualifikation (muss mind. 1 erfüllt sein). Je nach lizenzierten/geschützten Angebot muss dazu passend die Zusatzqualifikation vorliegen. Hier beispielhaft bei dem Angebot "Zürcher Ressourcen Modell (ZRM(R))" - zertifizierte/r ZRM(R)-Trainer/in oder ZRM(R)-Coach des Instituts für Selbstmanagement und Motivation Zürich (ISMZ) oder eine gleichwertige Qualifikation Die vorgenannten Qualifikationen und Erfahrungen sind unter Verwendung der Eigenerklärung zur Anbieterqualifikation (Anlagen 6a bis 6g zum Teilnahmeantrag) nachzuweisen.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Weitere Angaben zu den Qualifikationen und Erfahrungen des vorgesehenen Personals: Folgende Qualifikationen und Erfahrungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für Workshop, Seminar oder Schulung eingesetzt werden, abzudecken: IV. Stressbewältigung und Ressourcenstärkung IV. a) Anfor … ganz lesenkürzer
Weitere Angaben zu den Qualifikationen und Erfahrungen des vorgesehenen Personals: Folgende Qualifikationen und Erfahrungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für Workshop, Seminar oder Schulung eingesetzt werden, abzudecken: IV. Stressbewältigung und Ressourcenstärkung IV. a) Anforderungen in den Themenfeldern Gesunder Schlaf, Konfliktmanagement/Deeskalation, Multiplikator für entspannte Pause, Stressbewältigung/Entspannung/Achtsamkeit 1. Grundqualifikation: (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters im Handlungsfeld Stressbewältigung/Ressourcenstärkung oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche (mind. 1 muss erfüllt sein): - Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Wirtschaftspsychologie - Psychotherapie - Pädagogik, Sozial-/Pflegepädagogik - Medizin (Arzt/-in) - Und beifolgenden Bereichen nur mit eingereichtem Nachweis des Curriculums*: Gesundheitswissenschaft, Public-Health, Sozialwissenschaft, Pflegewissenschaft, Sportwissenschaften *Anerkannt bei Nachweis von psychologischen, pädagogischen oder gesundheitswissenschaftlichen Studieninhalten im Umfang von mindestens 180 Zeitstunden (6 ECTS) oder einer Zusatzqualifikation in Stressmanagement/Resilienz/systemischer Beratung (mind. 200 UE): oder (3) Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit Bezug zu mindestens einer der fachwissenschaftlichen Kompetenzen mit Nachweis der in Anlage 1 zum Teilnahmeantrag unter Abbildung 5 aufgeführten Mindeststandards Und 2. folgende Zusatzqualifikationen: (1) Zusatzqualifikation bei Gesunder Schlaf (mind. 1 muss erfüllt sein): - Nachweis über fundiertes Fachwissen in Schlafphysiologie, Zirkadianik, Schlafhygiene sowie kognitiven Strategien zur Erholungssteuerung (90 h oder 3 ECTS-Punkte) - Nachweis einschlägiger Weiterbildung in Schlafmedizin, Schlafcoaching oder Chronobiologie oder vergleichbar (90 h oder 3 ECTS-Punkte) - bei Grundqualifikation Medizin (Arzt/in) und Psychologie: hier reicht ein Nachweis der oben genannten Zusatzqualifikation von 30h oder 1 ECTS-Punkte (2) Für Konfliktmanagement/Deeskalation (mind. 1 muss erfüllt sein - außer bei Diplom/Master Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie oder Wirtschaftspsychologie): Folgende bzw. vergleichbare Qualifikation (mindestens 120 UE in der Weiterbildung als Multiplikatoren-/Trainerausbildung) ist gefordert: - Weiterbildung Konfliktmanagement/Mediation (anerkannt nach/von Mediationsgesetz, akademischer Bildungseinrichtung, Bundesverband Mediation (BM), Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familienmediation (BAFM), Deutsche Gesellschaft für Mediation (DGM) oder vergleichbar - Systemische Beratung/Coach/Therapie/Organisationsentwicklung/Mediation/Supervision (Die Weiterbildung (mind. 200 Unterrichtseinheiten oder mind. 2 Jahre) muss an einer Hoch-schule, einem universitären Institut oder einem Institut absolviert worden sein, dass nach den Qualitätsstandards renommierter Dachverbände (z. B. SG, DGSF, DBVC, DGSv oder vergleichbar) zertifiziert ist) - Deeskalationstrainer/Gewaltpräventionstrainer (anerkannt von akademischen Einrichtungen, Berufsgenossenschaften (BG), DGUV, oder vergleichbar) (3) Zusätzliche Kenntnisse und Erfahrungen (muss erfüllt sein): - in Workshop und Moderation von Konfliktsituationen im Arbeitskontext (4) Sofern sich Ihr Angebot auf Entspannungsverfahren und -techniken bezieht, sind entsprechende Zusatzqualifikation erforderlich (mind. 1 muss erfüllt sein): - Für Hatha-Yoga (andere Yogatechniken sind ausgeschlossen): Qualifikation Hatha-Yoga - mind. 500 Unterrichtseinheiten Yoga à 45 Min im Präsenzunterricht über mindestens 2 Jahre - Für Tai-Chi: Qualifikation Tai-Chi als Entspannungsverfahren: mind. 300 Unterrichtseinheiten á 45 min im Präsenzunterricht über mind. 2 Jahre - Für Qigong: Qualifikation Qigong als Entspannungsverfahren: mind. 300 Unterrichtseinheiten á 45 min im Präsenzunterricht über mind. 2 Jahre - Für Autogenes Training: Qualifikation in Ents …- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Weitere Angaben zu den Qualifikationen und Erfahrungen des vorgesehenen Personals: Folgende Qualifikationen und Erfahrungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für Workshop, Seminar oder Schulung eingesetzt werden, abzudecken: IV. Stressbewältigung und Ressourcenstärkung IV. b) Anfor … ganz lesenkürzer
Weitere Angaben zu den Qualifikationen und Erfahrungen des vorgesehenen Personals: Folgende Qualifikationen und Erfahrungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für Workshop, Seminar oder Schulung eingesetzt werden, abzudecken: IV. Stressbewältigung und Ressourcenstärkung IV. b) Anforderungen in den Themenfeldern positive Psychologie, Reslilienz/Ressourcenstärkung + AOK Online-Programme: Penelope (nur Pflegebranche), moodgym und Stress im Griff: 1. Grundqualifikation: staatlich anerkannter Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: - Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie - Psychotherapie - Und bei folgenden Bereichen nur mit eingereichtem Nachweis des Curriculums*: o Gesundheitswissenschaft o Sozialwissenschaft o Pädagogik, Sozialpädagogik, Pflegepädagogik o Sportwissenschaften o Medizin (Arzt/-in) *Anerkannt bei Nachweis von psychologischen, pädagogischen oder gesundheits-wissenschaftlichen Studieninhalten im Umfang von mindestens 180 Zeitstunden (6 ECTS) oder einer Zusatzqualifikation in Stressmanagement/Resilienz/systemischer Beratung (mind. 200 UE). Und 2. folgende Zusatzqualifikation: (1) Für positive Psychologie (mind. 1 muss erfüllt sein): - Vorlage eines Zertifikats als Practitioner/Master in Positiver Psychologie oder vergleichbar - Weiterbildung (mind. 180 Unterrichtseinheiten oder Level 2 als Berater positive Psychologie) an einer Hochschule, eines universitären Instituts oder eines zertifizierten Weiterbildungsinstituts nach den Standards des Dachverbands DACH-PP e.V. oder vergleichbar. (2) Bei lizenzierten/geschützten Angeboten zu Resilienz/Ressourcenmanagement - entsprechende erforderliche Zusatzqualifikation (muss mind. 1 erfüllt sein). Je nach lizenzierten/geschützten Angebot muss dazu passend die Zusatzqualifikation vorliegen. Hier beispielhaft bei dem Angebot "Zürcher Ressourcen Modell (ZRM(R))" - zertifizierte/r ZRM(R)-Trainer/in oder ZRM(R)-Coach des Instituts für Selbstmanagement und Motivation Zürich (ISMZ) oder eine gleichwertige Qualifikation (3) Sofern sich Ihr Angebot auf Entspannungsverfahren und -techniken bezieht, sind entsrechende Zusatzqualifikation erforderlich (mind. 1 muss erfüllt sein): - Für Hatha-Yoga (andere Yogatechniken sind ausgeschlossen): Qualifikation Hatha-Yoga - mind. 500 Unterrichtseinheiten Yoga à 45 Min im Präsenzunterricht über mindestens 2 Jahre - Für Tai-Chi: Qualifikation Tai-Chi als Entspannungsverfahren: mind. 300 Unterrichtseinheiten á 45 min im Präsenzunterricht über mind. 2 Jahre - Für Qigong: Qualifikation Qigong als Entspannungsverfahren: mind. 300 Unterrichtseinheiten á 45 min im Präsenzunterricht über mind. 2 Jahre - Für Autogenes Training: Qualifikation in Entspannungstechniken für Autogenes Training - mind. über 16 Unterrichtseinheiten verteilt über mind. 2 Tage - Für Progressive Relaxation: Qualifikation in Entspannungstechniken für Progressive Relaxation - mind. über 16 Unterrichtseinheiten verteilt über mind. 2 Tage - Für Mindfulness-Based Stress Reduction (MBSR): Qualifikation als MBSR-Lehrer/in - mind. 200 Unterrichtseinheiten (UE) in MBSR, davon mind. 100 UE in Präsenz mind. über 2 Jahre IV. Stressbewältigung und Ressourcenstärkung IV c) Anforderungen in den Themenfeldern Stressbewältigung und Ressourenstärkung durch humororientierte Ansätze im Pflegealltag 1. Grundqualifikation: Staatlich anerkannter Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche Gesundheitswissenschaft, Public-Health, Sozialwissenschaft, Pflegewissenschaft, Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Wirtschaftspsychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik, Pflegepädagogik, Medizin (Arzt/-in), Gesundheitsmanagement, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Organisationsentwicklung mit Gesundheitsbezug Und 2. folgende Zusatzqualifikationen: (1) Zusatzqualifikation mit humoristischem Ansatz (mind. 1 muss erfüllt sein): - staatlich anerkannte Schauspielausbildung - Theaterpädagogik - Qualifikationen im Bereich Humortraining …- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Weitere Angaben zu den Qualifikationen und Erfahrungen des vorgesehenen Personals: Folgende Qualifikationen und Erfahrungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für Workshop, Seminar oder Schulung eingesetzt werden, abzudecken: V. Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive B … ganz lesenkürzer
Weitere Angaben zu den Qualifikationen und Erfahrungen des vorgesehenen Personals: Folgende Qualifikationen und Erfahrungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für Workshop, Seminar oder Schulung eingesetzt werden, abzudecken: V. Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte 1. Grundqualifikation: (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters Bewegungsgewohnheiten Präventionsprinzip 1 und 2 Oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: - Sportwissenschaften/Sportpädagogik/Sporttherapie - Krankengymnastik/Physiotherapie - Sport- und Gymnastiklehrer/-in - Medizin (Arzt/-in) Oder (3) Staatlich anerkannter bewegungsbezogener Berufs- oder Studienabschluss mit Nachweis der in Anlage 1 zum Teilnahmeantrag in Abbildung 1 aufgeführten Mindeststandards Und folgende Zusatzqualifikation: (1) Für arbeitsplatzbezogene Rückengesundheit (muss erfüllt sein): Qualifikation zum Rückenschullehrer/in (mind. 60 Unterrichtseinheiten (UE) á 45 min bzw. 6 Tage in Präsenz) (2) Für Kognitive koordinative Techniken (muss erfüllt sein): Qualifikation wie "Koordinationstrainer", "Neuroathletik-Trainer", "Gehirntraining" oder gleichwertig VI. Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag 1. Grundqualifikation: (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters Ernährung, inkl. einer der gültigen Zusatzqualifikation (nicht älter als 3 Jahre): Ernährungsberater/DGE, Ernährungsmedizinischer Berater/DGE, VDD-Fortbildungszertifikat, Zertifikat Ernährungsberater VDOE, VFED-Zertifizierung, QUETHEB-Registrierung, Ernährungsberater UGB, Ärztin/Arzt Fortbildungsnachweis Ernährungsmedizin (BÄK) oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: Diätassistent/-in, Ökotrophologe/-in (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung), Ernährungswissenschaftler/-in, Ernährungs- und Hygienetechnik (Schwerpunkt: Ernährungstechnik), Ernährung und Versorgungsmanagement (Schwerpunkt: Ernährung), Arzt/-in mit Fortbildungsnachweise gemäß dem Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin oder Staatlich anerkannter ernährungsbezogener Berufs- oder Studienabschluss mit Nachweis der in Abbildung 2 der Anlage 1 des Teilnahmeantrags aufgeführten Mindeststandards Und 2. folgende Zusatzqualifikation: (1) mind. 1 muss erfüllt und darf nicht älter als 3 Jahre sein: Ernährungsberater/DGE, Ernährungsmedizinischer Berater/DGE, VDD-Fortbildungszertifikat, Zertifikat Ernährungsberater VDOE, VFED-Zertifizierung, QUETHEB-Registrierung, Ernährungsberater UGB, Ärztin/Arzt Fortbildungsnachweis Ernährungsmedizin (BÄK) (2) Muss erfüllt sein: Gültiges Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz und wird in Kopie bei jedem Auftrag mit Lebensmitteleinsatz mitgeführt VII. Verhaltensbezogene Suchtprävention im Betrieb 1. Grundqualifikation: (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters im Handlungsfeld Sucht Oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik, Sozialwissenschaft, Gesundheitswissenschaft, Medizin (Arzt/-in) Oder (3) Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit Bezug zur psychosozialen Gesundheit und mit Nachweis der in Abbildung 7 der Anlage 1 des Teilnahmeantrags aufgeführten Mindeststandards Oder (4) Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit Bezug zur psychosozialen Gesundheit und mit Nachweis der in Abbildung 7 der Anlage 1 des Teilnahmeantrags aufgeführten Mindeststandards Die vorgenannten Qualifikationen und Erfahrungen sind unter Verwendung der Eigenerklärung zur Anbieterqualifikation (Anlagen 6a bis 6g zum Teilnahmeantrag) nachzuweisen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2027
- Vertragsende
- 31.03.2031
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 999 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Nicht zulässig
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 999 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammern des Bundes, Bundeskanzlerplatz 2-10, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, de … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYMPV2# Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährle … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYMPV2# Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden Vorgaben ("Pflichtfelder"), wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und "Zuschlagskriterien" sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Bei den Angaben zur geplanten Höchstzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung sowie zur Bindefrist handelt es sich ebenfalls um Pflichtfelder. Die dazu gemachten Angaben sind allein der Nutzung dieses Formulars geschuldet und haben für das vorliegende Verfahren keine Bedeutung.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Augustinerstraße 38, 99084 Erfurt
- Kontakt
- vergabestelle@
plus.aok.de
Bei uns erfasst
- Abrechnungsprüfung von Leistungen nach dem SGB V und SGB XI01.11.2026 · 1 Angebot
- ex post: Vertrag zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V "Proaktives Screening zur Früherkennung und Diagnostik von Vorhofflimmern"02.09.2026 · 1 Angebot
- Vereinbarung nach § 130c Abs. 1 SGB V für das Arzneimittel Jyseleca mit dem Wirkstoff Filgotinib13.08.2026 · 1 Angebot
- Rabattvereinbarung für das Arzneimittel Exdensur mit dem Wirkstoff Depemokimab01.08.2026 · 1 Angebot
Mehr von AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
- Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Infliximab zur subkutanen Injektion (ATC-Code nach WHO: L04AB02)AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen · ErfurtFrist 30.06.2028
- Hausmeisterdienstleistungen, Kehr- und Winterdienste und AußenanlagenpflegeAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen · ErfurtFrist 27.11.2026
- Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Tocilizumab (ATC-Code nach WHO: L04AC07)AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen · ErfurtFrist 31.07.2028
- Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Perindopril/Amlodipin/Indapamid (ATC-Code nach WHO: C09BX01)AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen · ErfurtFrist 31.07.2028
Alle 147 offenen Ausschreibungen von AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
Preise und WettbewerbPremium
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Rahmenvereinbarung - Arbeitssicherheitstechnische BetreuungStadt CelleFrist 07.12.2026
- RV Betriebsärztliche Betreuung von Dienststellen der Landesverwaltung BrandenburgLandesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und GesundheitFrist 07.12.2026
- Textile VollversorgungBG Klinikum Bergmannstrost Halle gGmbHFrist 27.11.2026
- Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Betriebsarzt (Los 1)Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-WestfalenFrist 09.11.2026
- Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und EAPgematik GmbHFrist 01.12.2026
- RV Arbeitsmedizinische BetreuungZukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbHFrist 20.11.2026
In der Nähe
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.
- 6003132041-BwDLZ Dresden - Vergabe von Kraftfahrzeug-Instandsetzungs-Rahmenverträgen (Kfz-IRV) für die Bundeswehr am Standortbereich Frankenberg und MarienbergBundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden · DresdenFrist 04.12.2026
- Drohnengestütze Fallwildsuche und SchwarzwildtaxierungSächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · DresdenFrist 01.12.2026
- Unterhaltungspflege - Semperoper und TheaterwerkstättenStaatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement · DresdenFrist 04.12.2026
- EntsorgungsleistungenUniversitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR · DresdenFrist 27.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0397b85c-a206-40c8-919c-8812de3db182.