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Offenes Vergabeverfahren zur Vergabe von Dienstleistungsverträgen über die Gebäudeinnen- und Sonder-, sowie Glas- und Fensterreinigung für das Amtsgericht Schönebeck nebst Dienstgebäude in Barby

Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 537 E -ZBS- R 105/2024veröffentlicht 25.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 612 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 19 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
468 Tsd. €
Laufzeit
3 Jahre01.06.2025 – 31.05.2028
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39112, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 66,7 %, Leistung und Qualität 33,3 %.

  • Preis66,7 %
  • Qualität33,3 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,1 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,1 Punkte
25 % teurer−13,3 Punkte
50 % teurer−22,2 Punkte
100 % teurer−33,4 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2028
    vor 17 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gebäudereinigungsdienstleistungen (Gebäudeinnen- und Sonder-, sowie Glas- und Fensterreinigung) für das Amtsgericht Schönebeck nebst Dienstgebäude in Barby

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Gebäudeinnenreinigung inkl. Sonder- und Arbeitsplatzreinigung im Amtsgericht Schönebeck nebst Dienstgebäude in Barby

Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Durchführung von Gebäudeinnenreinigungen nebst Sonder- und Arbeitsplatzreinigungen im Amtsgericht Schönebeck nebst Dienstgebäude in Barby

3 Jahre432.803 €
2
Glas- und Fensterreinigung im Amtsgericht Schönebeck nebst Dienstgebäude in Barby

Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Durchführung von Glas- und Fensterreinigung im Amtsgericht Schönebeck nebst Dienstgebäude in Barby

3 Jahre35.407 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 600Die Wertung der Angebote erfolgt nach einem Punktesystem. Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl. Bei Punktegleichstand mehrerer Angebote behält sich die Vergabestelle eine Vergabe per Losentscheid vor. Der Losentscheid erfolgt durch Ziehung von Loszetteln aus einem nicht einsehbaren Behälter. Die Ziehung wird von mindestens drei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin durchgeführt. Bewerber/Bieter sind nicht zugelassen. Zur Vorbereitung der Ziehung werden von einem Vertreter des öffentlichen Auftraggebers Loszettel derselben Größe und derselben Art jeweils mit Namen der Teilnehmer des Losentscheids versehen, zweimal quer in der Mitte gefaltet, in den Losbehälter gelegt und durchmischt. Die Ziehung des Siegerloses aus dem Losbehälter erfolgt anschließend durch einen anderen Vertreter des öffentlichen Auftraggebers, der während der Vorbereitung der Ziehung nicht zugegen war. Sowohl die Vorbereitung der Ziehung als auch deren Durchführung werden von mindestens einem weiteren Vertreter des öffentlichen Auftraggebers überwacht und dokumentiert. Für das Los 1 werden maximal 900 Wertungspunkte vergeben. Der Angebotspreis als Kriterium wird mit maximal 600 Wertungspunkte gewertet. a) Preis Unterhaltsreinigung (360 Punkte) b) Preis Grundreinigung und Beschichtung von PVC-/Kautschuk-Fußböden (95 Punkte) c) Preis Grundreinigung von textilen Bodenbelägen (27 Punkte) d) Preis Grundreinigung und Beschichtung/Ölen von geöltem Holzfußboden (1 Punkt) e) Einheitspreis Reinigung der Decken- und Wandleuchten (33 Punkte) f) Einheitspreis Reinigung der Leuchtbänder (70 Punkte) g) Einheitspreis Reinigung der Vertikal-Lamellen (15 Punkte) Als Angebotspreis werden die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche für die Reinigungsleistungen sowie der Einheitspreise für die Zusatz- und Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis soll jeweils die Höchstpunktzahl erhalten. Für höhere Preise gibt es Punktabzüge, die prozentual der Preisdifferenz entsprechen. Zur Erläuterung ein Beispiel anhand des Preises für die Unterhaltsreinigung: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (360 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 324 Punkte. Die Punkte für die Preise unter b) bis g) werden ebenfalls wie oben berechnet, wobei die separat anzubietenden Preise für die Grundreinigung und Beschichtung von PVC-/Kautschuk-Fußböden in Summe in die Wertung einfließen. Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen genau vergeben, wobei nach der sogenannten Kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird, d. h. ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3, oder 4, wird abgerundet, ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, wird aufgerundet.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 300Dieses Kriterium (Leistungswert) wird mit maximal 300 Punkten gewertet. Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der Jahresreinigungsstunden laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl (300 Punkte). Für weniger Reinigungsstunden gibt es Punktabzüge, die prozentual der Stundendifferenz entsprechen. Zur Erläuterung ein Beispiel: Liegt das Angebot mit den zweithöchsten Jahresreinigungsstunden 10% unter dem Angebot mit den meisten Jahresreinigungsstunden, erhält dieses Angebot 270 Punkte. Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen genau vergeben, wobei nach der sogenannten Kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird, d. h. ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3, oder 4, wird abgerundet, ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, wird aufgerundet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
31.05.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Leistungszeitraum beginnt nach erfolgtem Zuschlag ab dem 01.06.2025 und endet zum 31.05.2028. Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des AG für die Laufzeit je eines Jahres. Die Verträge verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, der AG erklärt a) b … ganz lesenDer Leistungszeitraum beginnt nach erfolgtem Zuschlag ab dem 01.06.2025 und endet zum 31.05.2028. Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des AG für die Laufzeit je eines Jahres. Die Verträge verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, der AG erklärt a) bis zum 29.02.2028 für das Optionsjahr 2028/2029 und b) bis zum 28.02.2029 für das Optionsjahr 2029/2030 die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Soweit nichts anderes geregelt ist, enden die Verträge hiernach, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 31.05.2030. Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses des Folgevertrages. Ist absehbar, dass ein Folgevertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, kann das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung des AG bis spätestens zum 28.02.2030 interimsweise, längstens jedoch um ein weiteres Jahr, verlängert werden. Die Probezeit beträgt sechs Monate. Während dieser Zeit kann der AG das Vertragsverhältnis ohne Benennung von Gründen mit einer Frist von einem Monat kündigen. Für den Fall, dass diese Vergabe nach Zuschlagserteilung angegriffen wird, steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 25.02.2025, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische V … ganz lesen(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 25.02.2025, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. (4) Der Bieter hat aufgrund des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022 verschiedene Verpflichtungserklärungen abzugeben. Diese betreffen im Einzelnen: - die Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsbedingungen zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA), - den Nachunternehmer- und Verleihereinsatz (§ 14 TVergG LSA) und - die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA. (5) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 8) auszufüllen. (6) Der Auftrag ist wie folgt in Lose aufgeteilt: Los 1 - Unterhaltsreinigung inkl. der Arbeitsplätze sowie Sonderreinigungen Los 2 - Glas- und Fensterreinigung. Eine Angebotslimitierung findet nicht statt. Der Bieter hat die Möglichkeit für - alle Lose oder - nur für einzelne Lose ein Angebot abzugeben. Die Wertung der Angebote erfolgt getrennt nach den Losen. Eine Zuschlagslimitierung findet ebenfalls nicht statt. Ein Bieter könnte daher den Zuschlag für alle Lose oder ein Los erhalten. Der Bieter hat daher bei einer Angebotsabgabe für mehrere Lose darauf zu achten, dass diese unabhängig eines möglichen Zuschlages für nur ein Los kalkuliert werden (z. B. der Zuschlag für Los 2 ist für den Bieter nur wirtschaftlich, wenn er auch den Zuschlag für Los 1 erhält). Los 1: Gebäudeinnen- und Unterhaltsreinigung inkl. Sonder- und Arbeitsplatzreinigungen im Amtsgericht Schönebeck nebst Dienstgebäude in Barby. Das Amtsgericht Schönebeck besteht aus einem Dienstgebäude in Schönebeck, Friedrichstr. 96, 39218 Schönebeck (Elbe) und einem Dienstgebäude in Barby (Zweigstelle), Schloßstr. 31, 39249 Barby. Das Amtsgericht Schönebeck (Grundfläche: 2.527,27 m²) befindet sich in einem fünfgeschossigen Gebäude inkl. Personenaufzug (Kellergeschoss, Erdgeschoss, 1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss, Dachgeschoss). Das Dienstgebäude in Barby besteht aus drei mehrgeschossigen Häusern jeweils inkl. Personenaufzug (Grundfläche: 5.586,77 m²). Die Grundreinigungsfläche im Dienstgebäude Schönebeck beträgt 2.527,26 m². Die Grundreinigungsfläche im Dienstgebäude Barby beträgt 5.333,11 m². Die Jahresreinigungsfläche beider Dienstgebäude beläuft sich insgesamt auf 336.211,25 m². Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 1) je Raumgruppe das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Dabei ist darauf zu achten, dass folgende festgelegte maximale Leistungswerte je Raumgruppe nicht überschritten werden: - Raumgruppe A: 380 m²/h - Raumgruppe B: 300 m²/h - Raumgruppe C: 230 m²/h - Raumgruppe D: 200 m²/h - Raumgruppe E: 170 m²/h - Raumgruppe F: 140 m²/h - Raumgruppe G: 90 m²/h - Raumgruppe H: 25 m²/h Die Überschreitung der Höchstwerte führt zum Ausschluss des Angebots. Los 2: Fenster- und Glasreinigung im Amtsgericht Schönebeck nebst Dienstgebäude in Barby. Die Glasgrundfläche im Dienstgebäude Schönebeck beträgt 342,70 …

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Die Wertung der Angebote erfolgt nach einem Punktesystem. Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl. Bei Punktegleichstand mehrerer Angebote behält sich die Vergabestelle eine Vergabe per Losentscheid vor. Der Losentscheid erfolgt durch Ziehung von Loszetteln aus einem nicht einsehbaren Behälter. Die Ziehung wird von mindestens drei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin durchgeführt. Bewerber/Bieter sind nicht zugelassen. Zur Vorbereitung der Ziehung werden von einem Vertreter des öffentlichen Auftraggebers Loszettel derselben Größe und derselben Art jeweils mit Namen der Teilnehmer des Losentscheids versehen, zweimal quer in der Mitte gefaltet, in den Losbehälter gelegt und durchmischt. Die Ziehung des Siegerloses aus dem Losbehälter erfolgt anschließend durch einen anderen Vertreter des öffentlichen Auftraggebers, der während der Vorbereitung der Ziehung nicht zugegen war. Sowohl die Vorbereitung der Ziehung als auch deren Durchführung werden von mindestens einem weiteren Vertreter des öffentlichen Auftraggebers überwacht und dokumentiert. Für das Los 2 werden maximal 100 Wertungspunkte (Angebotspreis) vergeben. In die Wertung fließt die jährliche Angebotsendsumme laut Preisblatt ein. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis soll jeweils die Höchstpunktzahl erhalten. Für höhere Preise gibt es Punktabzüge, die prozentual der Preisdifferenz entsprechen. Zur Erläuterung ein Beispiel anhand des Preises für die Glasreinigung: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (100 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 90 Punkte. Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen genau vergeben, wobei nach der sogenannten Kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird, d. h. ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3, oder 4, wird abgerundet, ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, wird aufgerundet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
31.05.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Leistungszeitraum beginnt nach erfolgtem Zuschlag ab dem 01.06.2025 und endet zum 31.05.2028. Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des AG für die Laufzeit je eines Jahres. Die Verträge verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, der AG erklärt a) b … ganz lesenDer Leistungszeitraum beginnt nach erfolgtem Zuschlag ab dem 01.06.2025 und endet zum 31.05.2028. Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des AG für die Laufzeit je eines Jahres. Die Verträge verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, der AG erklärt a) bis zum 29.02.2028 für das Optionsjahr 2028/2029 und b) bis zum 28.02.2029 für das Optionsjahr 2029/2030 die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Soweit nichts anderes geregelt ist, enden die Verträge hiernach, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 31.05.2030. Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses des Folgevertrages. Ist absehbar, dass ein Folgevertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, kann das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung des AG bis spätestens zum 28.02.2030 interimsweise, längstens jedoch um ein weiteres Jahr, verlängert werden. Die Probezeit beträgt sechs Monate. Während dieser Zeit kann der AG das Vertragsverhältnis ohne Benennung von Gründen mit einer Frist von einem Monat kündigen. Für den Fall, dass diese Vergabe nach Zuschlagserteilung angegriffen wird, steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 25.02.2025, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische V … ganz lesen(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 25.02.2025, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. (4) Der Bieter hat aufgrund des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022 verschiedene Verpflichtungserklärungen abzugeben. Diese betreffen im Einzelnen: - die Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsbedingungen zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA), - den Nachunternehmer- und Verleihereinsatz (§ 14 TVergG LSA) und - die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA. (5) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 8) auszufüllen. (6) Der Auftrag ist wie folgt in Lose aufgeteilt: Los 1 - Unterhaltsreinigung inkl. der Arbeitsplätze sowie Sonderreinigungen Los 2 - Glas- und Fensterreinigung. Eine Angebotslimitierung findet nicht statt. Der Bieter hat die Möglichkeit für - alle Lose oder - nur für einzelne Lose ein Angebot abzugeben. Die Wertung der Angebote erfolgt getrennt nach den Losen. Eine Zuschlagslimitierung findet ebenfalls nicht statt. Ein Bieter könnte daher den Zuschlag für alle Lose oder ein Los erhalten. Der Bieter hat daher bei einer Angebotsabgabe für mehrere Lose darauf zu achten, dass diese unabhängig eines möglichen Zuschlages für nur ein Los kalkuliert werden (z. B. der Zuschlag für Los 2 ist für den Bieter nur wirtschaftlich, wenn er auch den Zuschlag für Los 1 erhält). Los 1: Gebäudeinnen- und Unterhaltsreinigung inkl. Sonder- und Arbeitsplatzreinigungen im Amtsgericht Schönebeck nebst Dienstgebäude in Barby. Das Amtsgericht Schönebeck besteht aus einem Dienstgebäude in Schönebeck, Friedrichstr. 96, 39218 Schönebeck (Elbe) und einem Dienstgebäude in Barby (Zweigstelle), Schloßstr. 31, 39249 Barby. Das Amtsgericht Schönebeck (Grundfläche: 2.527,27 m²) befindet sich in einem fünfgeschossigen Gebäude inkl. Personenaufzug (Kellergeschoss, Erdgeschoss, 1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss, Dachgeschoss). Das Dienstgebäude in Barby besteht aus drei mehrgeschossigen Häusern jeweils inkl. Personenaufzug (Grundfläche: 5.586,77 m²). Die Grundreinigungsfläche im Dienstgebäude Schönebeck beträgt 2.527,26 m². Die Grundreinigungsfläche im Dienstgebäude Barby beträgt 5.333,11 m². Die Jahresreinigungsfläche beider Dienstgebäude beläuft sich insgesamt auf 336.211,25 m². Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 1) je Raumgruppe das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Dabei ist darauf zu achten, dass folgende festgelegte maximale Leistungswerte je Raumgruppe nicht überschritten werden: - Raumgruppe A: 380 m²/h - Raumgruppe B: 300 m²/h - Raumgruppe C: 230 m²/h - Raumgruppe D: 200 m²/h - Raumgruppe E: 170 m²/h - Raumgruppe F: 140 m²/h - Raumgruppe G: 90 m²/h - Raumgruppe H: 25 m²/h Die Überschreitung der Höchstwerte führt zum Ausschluss des Angebots. Los 2: Fenster- und Glasreinigung im Amtsgericht Schönebeck nebst Dienstgebäude in Barby. Die Glasgrundfläche im Dienstgebäude Schönebeck beträgt 342,70 …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Glanzexpress Gebäudedienstleistungs GmbH, Zerbst/Anhalt–
2RUWE GmbH, Berlin–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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144vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
287.835 €Zuschlagswert im Median
147.565 € – 701.054 €mittlere Hälfte, 69 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 05.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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