Offenes Verfahren zur Vergabe von Leistungen des fachlichen Softwarearchitekten im Zusammenhang mit der Einführung der Fachsoftware ÖGD
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen 341/24veröffentlicht 15.07.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 19 Monate
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.
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- HS MW, Neubau-BibliothekStaatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement · DresdenFrist 19.11.2026
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 19 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 27 Monatenan abante Rechtsanwälte Kins Lohmann PartG mbB
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 27 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 13:00 Uhrvor 27 Monaten
- Bindefrist endetvor 24 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist, einen erfahren Software-Architekten zu beauftragen, welcher im Projekt Fachsoftware ÖGD-SN die Auftraggeberseite vertritt.
Beschreibung des Loses
Der Bieter wird im Falle des Zuschlags die Interessen des Auftraggebers im gesamten Projekt Fachsoftware ÖGD-SN als Software-Architekt vertreten und ihn während der gesamten Projektlaufzeit begleiten und technisch beraten. Grundlage ist das Beschaffungsvorhaben, die Projektstruktur und -kommunikation sowie die Prozesse wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben. Im Einzelnen ergeben sich für den Software-Architekten die folgenden Aufgaben (nicht abschließend): - Ggf. schon technische Unterstützung im Vergabeverfahren über den Hauptauftrag - Enge Zusammenarbeit mit dem Softwarearchitekten des Auftragnehmers des Hauptauftrags zur Schaffung einer Transparenz über die Softwarearchitektur und die eingesetzten Techniken - Technische Analyse der Software-Architektur des Auftragnehmers des Hauptauftrags hinsichtlich Stabilität, Flexibilität, Sicherheit und Performance - Beratung der Projektleitung des Auftraggebers hinsichtlich notwendiger Maßnahmen und Anforderungen an den Auftragnehmer des Hauptauftrags zur Absicherung der technischen Qualität, Sicherheit und Verfügbarkeit - Coaching und Kontrolle der Sprintplanungssitzungen und den Meetings zur Befüllung des Backlogs zwischen dem Scrum-Master (Auftragnehmer des Hauptauftrags) und dem Product-Owner (Auftraggeber) mit dem Ziel einer hohen Effizienz und Genauigkeit der Umsetzung der Anforderungen - Stichprobenweise Prüfung der vom Auftragnehmer des Hauptauftrags veranschlagten bzw. abgerechneten Entwicklungsaufwände - Stichprobenweise technische Prüfung der umgesetzten Leistungen des Auftragnehmers, ggf. Ableitung notwendiger Korrekturen und technischer Änderungen - Erarbeitung von präzisen Anforderungen der Software des Auftragnehmers des Hauptauftrags an das Hosting gemeinsam mit dem Software-Architekten des Auftragnehmers des Hauptauftrags, sowie Unterstützung des Auftraggebers bei der Erarbeitung des Leistungsverzeichnisses für das Hosting der Software - Gemeinsame Abstimmung und Tests von Schnittstellen zu Drittsystemen der Gesundheits-ämter (z. B. DMS) mit dem Softwarearchitekten des Auftragnehmers des Hauptauftrags - Vermittlung von technischen Anliegen aus den Gesundheitsämtern zum Auftragnehmer des Hauptauftrags - Unterstützung des Auftraggebers bei Freigaben und Abnahmen von (Teil-)Leistungen des Auftragnehmers des Hauptauftrags - Regelmäßiges Reporting an die Projektleitung des Auftraggebers - Lösung von Konflikten im Verantwortungsbereich des Softwarearchitekten bzw. Eskalation dieser an die Projektleitung des Auftraggebers
Gegenstand nach CPV
- 48000000Softwarepaket und InformationssystemeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- WertungspreisGewichtung (Punkte, genau) 50Der Wertungspreis wird mit den Leistungspunkten im Wege der einfachen Richtwertmethode (Z=(Leistungspunkte/Wertungspreis)x1000) in Beziehung gesetzt. Es gewinnt der Bieter mit dem höchsten Z.
- Qualität
- Qualifikation des für die Ausführung vorgesehenen PersonalsDie Eigenerklärung "Qualifikation des/r für die Auftragsausführung vorgesehenen verantwortlichen Mitarbeiter/s" (Anlage B.9) ist dem Angebot beizufügen. Die Qualifikation wird gemäß nachfolgendem Katalog gewertet: 5 Punkte: Der für die Leistungsausführung vorgesehene Mitarbeiter verfügt über einen Studienabschluss in Informatik oder in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang. 3 Punkte: Der für die Leistungsausführung vorgesehene Mitarbeiter verfügt über einen Studienabschluss in einem wirtschaftswissenschaftlichen oder sonstigen mathematisch-naturwissenschaftlichen Studiengang. 1 Punkte: Der für die Leistungsausführung vorgesehene Mitarbeiter hat einen Abschluss in einem Studiengang, der nicht unter oben genannte Fachrichtungen (ersten beiden Zeilen dieser Tabelle) fällt. 0 Punkte: Der für die Leistungsausführung vorgesehene Mitarbeiter hat keinen Studienabschluss. Es wird jeweils der für diese Wertung höchste Studienabschluss gezählt. Eine Differenzierung der Studienabschlüsse - beispielsweise nach Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie - erfolgt nicht. Sieht der Auftragnehmer mehr als einen Mitarbeiter für die Auftragsausführung vor, sind für jeden dieser Mitarbeiter Angaben zur jeweiligen Qualifikation zu machen und somit auch Eigenerklärungen einzureichen. Beispiel: Bei zwei vorgesehenen Mitarbeitern sind zwei Eigenerklärungen, bei drei vorgesehenen Mitarbeitern sind drei Eigenerklärungen einzureichen usw. Gewertet wird nur der Mitarbeiter, auf den - nach den Angaben des Bieters - die Hauptarbeitslast entfällt. Der Bieter muss in freier Form erläutern, welcher der angebotenen Mitarbeiter die Hauptarbeitslast tragen wird (siehe dazu sogleich "Mitarbeitereinsatzkonzept"). Verteilt sich die Arbeitslast gleichmäßig auf mehrere Mitarbeiter, muss der Bieter dies plausibilisieren. Der Auftraggeber ermittelt dann die Punkte für jeden der die Arbeitslast gleichmäßig tragenden Mitarbeiter, addiert die jeweils erreichten Einzelpunktwerte und dividiert das Ergebnis durch die Anzahl der Mitarbeiter. Wenn der Auftragnehmer mehr als einen Mitarbeiter für die Auftragsausführung einsetzen möchte, muss er in einem gesondert einzureichenden Mitarbeitereinsatz-konzept darlegen, in welchem Umfang und für welche Aufgaben der jeweilige Mitarbeiter eingesetzt werden soll (Achtung: Mindestanforderung!).
- Qualität
- Jahre der Berufserfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten PersonalsDie Erfahrung des/r für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter/s wird anhand der Darstellung des beruflichen Werdegangs in Zusammenhang mit den dort genannten Projekten bewertet. Jahre Berufserfahrung insgesamt Berufserfahrung bzw als SW-Architekt Zielerreichungsgrade: mehr als 10 Jahre = 5 Punkte Zwischen 6 und 10 Jahren = 3 Punkte Zwischen 2 und 6 Jahren = 1 Punkt Zwischen 0 und 2 Jahren = 0 Punkte Sieht der Auftragnehmer mehr als einen Mitarbeiter für die Auftragsausführung vor, sind für jeden dieser Mitarbeiter Angaben zur jeweiligen Berufserfahrung in Jahren zu machen und somit auch Eigenerklärungen einzureichen. Beispiel: Bei zwei vorgesehenen Mitarbeitern sind zwei Eigenerklärungen, bei drei vorgesehenen Mitarbeitern sind drei Eigenerklärungen einzureichen usw. Gewertet wird nur der Mitarbeiter, auf den - nach den Angaben des Bieters - die Hauptarbeitslast entfällt. Der Bieter muss in freier Form erläutern, welcher der angebotenen Mitarbeiter die Hauptarbeitslast tragen wird (siehe dazu sogleich "Mitarbeitereinsatzkonzept"). Verteilt sich die Arbeitslast gleichmäßig auf mehrere Mitarbeiter, muss der Bieter dies plausibilisieren. Der Auftraggeber ermittelt dann die Punkte für jeden der die Arbeitslast gleichmäßig tragenden Mitarbeiter, addiert die jeweils erreichten Einzelpunktwerte und dividiert das Ergebnis durch die Anzahl der Mitarbeiter. Wenn der Auftragnehmer mehr als einen Mitarbeiter für die Auftragsausführung einsetzen möchte, muss er in einem gesondert einzureichenden Mitarbeitereinsatz-konzept darlegen, in welchem Umfang und für welche Aufgaben der jeweilige Mitarbeiter eingesetzt werden soll (Achtung: Mindestanforderung!). Hinweis zur Bewertungszahl Punktevergabe x Wichtungszahl = Bewertungszahl
- Qualität
- Bewertung der Mitarbeiter-ReferenzenDie Erfahrung des/r für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter/s wird anhand von zwei Referenzen des/der vorgesehenen Mitarbeiter/s bewertet. Für jede Referenz ist eine Eigenerklärung unter Verwendung des Formblatts "Mitarbeiterreferenzblatt" (Anlage B.10) einzureichen. Berücksichtigt werden nur seit Beginn des Jahres 2019 bearbeitete Referenzaufträge - die auch früher begonnen haben können, solange für die ausgeschriebenen Leistungsbilder prägende Leistungen auch ab dem Jahr 2019 erbracht wurden - mit einem Mindestaufwand für die Rolle des Mitarbeiters von 100 Stunden; Sowohl beim Leistungszeitraum als auch beim Stundenaufwand handelt es sich um eine Mindestanforderung. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, oder gibt es in der Rolle des Mitarbeiters in dieser Referenz erhebliche Abweichungen zu den Anforderungen eines SW-Architekten, wird die Mitarbeiterreferenz mit 0 Punkten bewertet. Die für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter müssen an der Erbringung der Mitarbeiterreferenz wesentlich mitgewirkt haben. Ihre jeweilige Rolle und der dazu gehörige Umfang der Beteiligung sind in einem separat einzureichenden Konzept darzulegen ("Mitarbeitereinsatzkonzept"). Zielerreichungsgrade: Der Bieter kann bis zu zwei Mitarbeiter-Referenzen einreichen. Sie müssen die Erfahrungen des/der Mitarbeiter/s belegen, der die Hauptarbeitslast trägt. Die Referenzen werden jeweils einzeln nach den folgenden Gesichtspunkten auf Erfüllung bzw. Nichterfüllung geprüft: - Bei dem Projekt handelt es sich um ein Projekt zur Implementierung von Prozessen/Workflows. - Die Software dieses Projekts ist webbasiert. - Die SW-Entwicklung erfolgte agil (Scrum-Methode). - Das Projekt ist dem öffentlichen Bereich/ einer Verwaltung zuzuordnen. - Die Tätigkeiten des Mitarbeiters in diesem Projekt sind klar und nachvollziehbar beschrieben und decken sich mit den Anforderungen an einen SW-Architekten weitestgehend. Mit der Erfüllung/Nichterfüllung dieser genannten Kriterien kann die Referenz von 0 bis zu 5 Punkten bewertet werden. Für jeden Anstrich wird ein Punkt vergeben. Zum letzten Anstrich: Liegt eine weitgehend andere Rolle als die des Software-Architekten nach hiesigem Verständnis vor, wird die Referenz insgesamt nicht gewertet. Liegt eine Überschneidung mit wesentlichen Anforderungen an den SW-Architekten vor, ohne dass eine weitgehende Deckung festgestellt werden kann, wird im letzten Anstrich kein Punkt vergeben, auch wenn die Referenz insgesamt gewertet wird. Liegt eine weitgehende Deckung vor, wird die Referenz insgesamt gewertet und im letzten Anstrich ein Punkt vergeben. Beispiel: Für den verantwortlichen Mitarbeiter werden 2 Referenzen eingereicht. Eine Referenz wird mit 3 Punkten bewertet. Die andere Referenz wird mit 5 Punkten bewertet. Der Bieter erhält in diesem Wertungskriterium im Ergebnis 8 Bewertungspunkte x 20 Wichtungspunkte = 160 Punkte. Sieht der Bieter mehr als einen Mitarbeiter für die Auftragsausführung vor, kann der Bieter für jeden dieser Mitarbeiter bis zu zwei Mitarbeiter-Referenzen einreichen. Beispiel: Bei zwei vorgesehenen Mitarbeitern sind jeweils bis zu zwei, also maximal vier Referenzen, bei drei vorgesehenen Mitarbeitern sind jeweils bis zu zwei, also maximal sechs Referenzen einzureichen usw. Gewertet wird nur der Mitarbeiter, auf den - nach den Angaben des Bieters - die Hauptarbeitslast entfällt. Der Bieter muss in freier Form erläutern, welcher der angebotenen Mitarbeiter die Hauptarbeitslast tragen wird (siehe dazu sogleich "Mitarbeitereinsatzkonzept"). Verteilt sich die Arbeitslast gleichmäßig auf mehrere Mitarbeiter, muss der Bieter dies plausibilisieren. Der Auftraggeber ermittelt dann die Punkte für die Referenzen der die Arbeitslast gleichmäßig tragenden Mitarbeiter, addiert die jeweils erreichten Punktwerte und dividiert das Ergebnis durch die Anzahl der Mitarbeiter. Beispiel: Für Mitarbeiter 1 wird eine Referenz eingereicht, welche mit fünf Punkten bewertet wird. Für Mitarbeiter 2 w …
- Qualität
- Beschreibung des methodischen Vorgehens und der ArbeitsweiseDer Bieter soll in einem Konzept auf maximal vier DIN-A4-Seiten darlegen, wie er die von ihm zu erbringenden Leistungen im Kontext der Beschreibung des Gesamtprojektes (Anlagen C.1 und C.2) einbringen wird. Dabei ist auf alle in der Leistungsbeschreibung (Anlage C.1) in Abschnitt 6 aufgeführten Aufgaben des SW-Architekten in diesem Projekt einzugehen. Das Konzept wird gemäß nachfolgendem Katalog gewertet: 5 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Herangehensweise sehr gut verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Herangehensweise sind in hohem Maße schlüssig und nachvollziehbar. 4 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Herangehensweise verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Herangehensweise sind schlüssig und nachvollziehbar. 3 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Herangehensweise im Wesentlichen verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Herangehensweise sind im Wesentlichen schlüssig und nachvollziehbar. 2 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Herangehensweise eingeschränkt verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Herangehensweise sind kaum schlüssig und nur schwer nachvollziehbar. 1 Punkt: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Herangehensweise nur in Ansätzen verständlich dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Herangehensweise sind nicht schlüssig und nicht nachvollziehbar. 0 Punkte: Keine Aussagen dazu im Konzept enthalten. Hinweis zur Bewertungszahl Punktevergabe x Wichtungszahl = Bewertungszahl
Eignung12 von 12 angegeben
- Kriterium
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen Gefordert sind die folgenden Angaben (Angaben bezüglich einer Gewerbeanmeldung und Register-/Kammereintragungen nur, falls v … ganz lesenkürzer
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen Gefordert sind die folgenden Angaben (Angaben bezüglich einer Gewerbeanmeldung und Register-/Kammereintragungen nur, falls vorhanden): Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Zweigstellen/Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.- Kriterium
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, vgl. §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuwei … ganz lesenkürzer
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, vgl. §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.- Kriterium
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfol … ganz lesenkürzer
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.- Kriterium
- Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.
- Kriterium
Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. der Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er ver … ganz lesenkürzer
Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. der Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.- Kriterium
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz im Tätigkeitsbereich Softwareprojekte (spezifischer … ganz lesenkürzer
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz im Tätigkeitsbereich Softwareprojekte (spezifischer Umsatzerlös) in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der Bekanntmachung an. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.- Kriterium
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit angemessener Deckung na … ganz lesenkürzer
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit angemessener Deckung nachweisen. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.- Kriterium
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens zwei Referenzaufträge aus den l … ganz lesenkürzer
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens zwei Referenzaufträge aus den letzten bis zu fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der Bekanntmachung, nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn sich die erbrachte Leistung im Wesentlichen auf Leistungen eines Softwarearchitekten bezieht. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.- Kriterium
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspfl … ganz lesenkürzer
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält, Nachweise zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.- Kriterium
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärun … ganz lesenkürzer
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung"). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 19 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 15.08.2024, 13:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: keine
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion, PF 10 13 64, 04013 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendun … ganz lesenkürzer
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Achtung! Damit ein Angebot berücksichtigt werden kann, muss es in qualitativer Hinsicht mindestens 250 von 500 möglichen Punkten erzielen (Mindestpunktzahl).
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0MHUUW
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Albertstraße 10, 01097 Dresden
- Kontakt
- vergabeverfahren@
abante.de - Auskünfte
- abante Rechtsanwälte Kins Lohmann PartG mbBvergabeverfahren@
abante.de
Bei uns erfasst
- Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzberatung03.02.2026
- Weitere Leistungen für die zusätzlichen Aufgaben zur Umsetzung des Auftrages Digitales Gesundheitsamt 2025 - Fachsoftware ÖGD-SN21.10.2025 · 1 Angebot
- Rahmenvertrag zur Beratung übergreifendes Informationssicherheits-managementsystem für die vier Sächsischen Krankenhäuser und das Haus am Karswald Arnsdorf05.02.2025 · 6 Angebote
- Etablierung der Generationenagentur für Sachsen12.12.2024 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Sachsen (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SoftwareONE Deutschland GmbH6 Zuschläge
- Bechtle GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH3 Zuschläge
- SoftwareOne Deutschland GmbH3 Zuschläge
- Wiresoft AG3 Zuschläge
- CANCOM GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 95a458f9-977e-480d-bf8a-290151846d3d.