Offenes Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungsverträgen über die Gebäudeinnen- und Sonder-, sowie die Glas- und Fensterreinigung für das Justizzentrum Magdeburg
Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 537 E -ZBS- G 96/2024veröffentlicht 24.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.10.2025 – 30.09.2028
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.
- Gebäudereinigung - Landeshauptstadt MagdeburgLandeshauptstadt Magdeburg · MagdeburgFrist 18.12.2026
- Reinigungsdienstleistung PI MagdeburgPolizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt · MagdeburgFrist 26.11.2026
- Infrastrukturelles Gebäudemanagement für die Abschiebungssicherungseinrichtung (ASE) in VolkstedtIPS Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH · MagdeburgFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 23 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.10.2025 – 30.09.2028
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Magdeburg39112, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 66,6 %, Leistung und Qualität 33,4 %.
- Preis66,6 %
- Qualität33,4 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,1 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,1 Punkte |
| 25 % teurer | −13,3 Punkte |
| 50 % teurer | −22,2 Punkte |
| 100 % teurer | −33,3 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Vertragsbeginnvor 13 MonatenLaufzeit bis 30.09.2028
- Heute
Beschreibung
Gebäudereinigungsdienstleistungen (Gebäudeinnen- und Sonder-, sowie die Glas- und Fensterreinigung für das Justizzentrum Magdeburg
Gegenstand nach CPV
- 90911200GebäudereinigungHauptgegenstand
- 90911300Fensterreinigung
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Gebäudeinnenreinigung inkl. Sonderreinigungen in dem Justizzentrum Magdeburg Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Durchführung der Gebäudeinnenreinigung inkl. Sonderreinigungen in dem Justizzentrum Magdeburg | 3 Jahre | – |
| 2 | Glas- und Fensterreinigung in dem Justizzentrum Magdeburg Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Durchführung der Glas- und Fensterreinigung in dem Justizzentrum Magdeburg | 3 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 666Die Wertung der Angebote erfolgt nach einem Punktesystem. Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl. Es werden für Los 1 insgesamt maximal 1.000 Wertungspunkte vergeben. Dieses Kriterium wird mit maximal 666 Punkten bewertet. a) Angebotspreis Unterhaltsreinigung wird mit maximal 626 Punkten bewertet, b) Gesamtangebotspreis Sonderreinigungen wird mit maximal 40 Punkten bewertet. Als Angebotspreis werden die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche für die Reinigungsleistungen sowie der Einheitspreise für die Zusatz- und Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis soll jeweils die Höchstpunktzahl erhalten. Für höhere Preise gibt es Punktabzüge, die prozentual der Preisdifferenz entsprechen. Zur Erläuterung ein Beispiel anhand des Preises für die Unterhaltsreinigung: Das preislich niedrigste wertbare Angebot erhält die Höchstpunktzahl (626 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10 % über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 563,40 Punkte. Die Punkte für den Preis b) werden ebenfalls wie oben berechnet, wobei die separat anzubietenden Preise für die Sonderreinigungen in Summe in die Wertung einfließen.
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 334Die Wertung der Angebote erfolgt nach einem Punktesystem. Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl. Es werden für Los 1 insgesamt maximal 1.000 Wertungspunkte vergeben. Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der Jahresreinigungsstunden laut Preisblatt gewertet. Das wertbare Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl (334 Punkte). Für weniger Reinigungsstunden gibt es Punktabzüge, die prozentual der Stundendifferenz entsprechen. Zur Erläuterung ein Beispiel: Liegt das Angebot mit den zweithöchsten Jahresreinigungsstunden 10 % unter dem Angebot mit den meisten Jahresreinigungsstunden, erhält dieses Angebot 300,6 Punkte.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2025
- Vertragsende
- 30.09.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn der Auftraggeber erklärt a) bis zum 31.05.2028 für das Optionsjahr 2028/2029 und b) bis zum 31.05.2029 für das Optionsjahr 2029/2030 die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Soweit nichts anderes geregelt ist, e … ganz lesenkürzer
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn der Auftraggeber erklärt a) bis zum 31.05.2028 für das Optionsjahr 2028/2029 und b) bis zum 31.05.2029 für das Optionsjahr 2029/2030 die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Soweit nichts anderes geregelt ist, enden die Verträge hiernach, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 30.09.2030. Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses eines Folgevertrages. Ist absehbar, dass ein Folgevertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, kann das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung des AG bis spätestens zum 31.05.2030, interimsweise, längstens jedoch um ein weiteres Jahr, verlängert werden. Für den Fall, dass diese Vergabe nach Zuschlagserteilung angegriffen wird, steht dem AG ein Sonderkündigungsrecht zu, welches spätestens am 01. des Monats für den Schluss des Kalendermonats ausgeübt werden kann. Die Probezeit beträgt sechs Monate ab Leistungsbeginn. Während der Probezeit werden die auszuführenden Leistungen des AN, insbesondere mit Blick auf eine vertragsgerechte Leistungserbringung, analysiert. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass der AN seine Leistung nicht in zufriedenstellender Weise erbringt, wird der AG zunächst Abhilfe verlangen und dem AN die Gelegenheit einräumen, die festgestellten Mängel abzustellen. Der AG hat das Recht, den Vertrag spätestens am Monatsersten für den Schluss des Kalendermonats ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen. Der AG behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu vergeben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick auf diese Option gilt eine Bindefrist von vier Monaten. Darüber hinaus ist der AG berechtigt, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt und ein zeitlicher Zusammenhang zur ersten Zuschlagserteilung angenommen werden kann.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber … ganz lesenkürzer
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 08.07.2025, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronisch … ganz lesenkürzer
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 08.07.2025, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht rechtzeitig eingehende Fragen nicht zu beantworten. (4) Der Bieter hat aufgrund des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022 verschiedene Verpflichtungserklärungen abzugeben. Entsprechende Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese betreffen im Einzelnen: - die Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA), - den Nachunternehmereinsatz (§ 14 TVergG LSA) und - die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA. (5) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 8) auszufüllen. Los 1: Unterhaltsreinigungsleistungen inkl. Arbeitsplatz- und Sonderreinigungen (28.033,71 m² Grundfläche; 1.962.245,06 m² Jahresreinigungsfläche). Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 1) für jede Raumgruppe das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots. Raumgruppe A: 150 m²/h Raumgruppe B: 250 m²/h Raumgruppe C: 230 m²/h Raumgruppe D: 380 m²/h Raumgruppe E: 200 m²/h Raumgruppe F: 300 m²/h Raumgruppe G: 350 m²/h Raumgruppe H: 180 m²/h Raumgruppe I: 120 m²/h Raumgruppe J: 230 m²/h Raumgruppe K: 190 m²/h Raumgruppe L: 190 m²/h Raumgruppe M: 80 m²/h Raumgruppe N: 145 m²/h Raumgruppe O: 20 m²/h Raumgruppe P: 40 m²/h Los 2: Glas- und Fensterreinigungsleistungen (5.018,58 m² Grundfläche; 10.037,16 m² Jahresreinigungsfläche). Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 2) für jede Fensterart das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots. Fenster- und Glasart A: 10 m²/h Fenster- und Glasart B: 20 m²/h Fenster- und Glasart C: 20 m²/h Fenster- und Glasart D: 10 m²/h Fenster- und Glasart E: 10 m²/h Fenster- und Glasart F: 15 m²/h Fenster- und Glasart G: 10 m²/h Fenster- und Glasart H: 10 m²/h Fenster- und Glasart I: 10 m²/h Fenster- und Glasart J: 10 m²/h Fenster- und Glasart K: 20 m²/h Fenster- und Glasart L: 20 m²/h Fenster- und Glasart M: 20 m²/h Fenster- und Glasart N: 20 m²/h Fenster- und Glasart O: 20 m²/h Fenster- und Glasart P: 15 m²/h Fenster- und Glasart Q: 20 m²/h Fenster- und Glasart R: 20 m²/h Fenster- und Glasart S: 20 m²/h Fenster- und Glasart T: 10 m²/h Fenster- und Glasart U: 20 m²/h Fenster- und Glasart V: 15 m²/h Fenster- und Glasart VH: 15 m²/h Fenster- und Glasart W: 20 m²/h Fenster- und Glasart WH: 20 m²/h Fenster- und Glasart XH: 20 m²/h Fenster- und Glasart Y: 20 m²/h Fenster- und Glasart YH: 20 m²/h Fenster- und Glasart GÜ: 40 m²/h Fenster- und Glasart SK: 20 m²/h Fenster- und Glasart GW: 20 m²/h Fenster- und Glasart GT: 20 m²/h Ortsbesichtigungen sind obligatorisch und erfolgen nur nach Ab …
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 666Die Wertung der Angebote erfolgt nach einem Punktesystem. Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl. Es werden für Los 2 insgesamt maximal 1.000 Wertungspunkte vergeben. Einziges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis. Als Angebotspreis werden die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche/Fensterarten für die Reinigungsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis soll jeweils die Höchstpunktzahl erhalten. Für höhere Preise gibt es Punktabzüge, die prozentual der Preisdifferenz entsprechen. Zur Erläuterung ein Beispiel: Das preislich niedrigste wertbare Angebot erhält die Höchstpunktzahl (1.000 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10 % über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 900 Punkte.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2025
- Vertragsende
- 30.09.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn der Auftraggeber erklärt a) bis zum 31.05.2028 für das Optionsjahr 2028/2029 und b) bis zum 31.05.2029 für das Optionsjahr 2029/2030 die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Soweit nichts anderes geregelt ist, e … ganz lesenkürzer
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn der Auftraggeber erklärt a) bis zum 31.05.2028 für das Optionsjahr 2028/2029 und b) bis zum 31.05.2029 für das Optionsjahr 2029/2030 die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Soweit nichts anderes geregelt ist, enden die Verträge hiernach, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 30.09.2030. Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses eines Folgevertrages. Ist absehbar, dass ein Folgevertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, kann das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung des AG bis spätestens zum 31.05.2030, interimsweise, längstens jedoch um ein weiteres Jahr, verlängert werden. Für den Fall, dass diese Vergabe nach Zuschlagserteilung angegriffen wird, steht dem AG ein Sonderkündigungsrecht zu, welches spätestens am 01. des Monats für den Schluss des Kalendermonats ausgeübt werden kann. Die Probezeit beträgt sechs Monate ab Leistungsbeginn. Während der Probezeit werden die auszuführenden Leistungen des AN, insbesondere mit Blick auf eine vertragsgerechte Leistungserbringung, analysiert. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass der AN seine Leistung nicht in zufriedenstellender Weise erbringt, wird der AG zunächst Abhilfe verlangen und dem AN die Gelegenheit einräumen, die festgestellten Mängel abzustellen. Der AG hat das Recht, den Vertrag spätestens am Monatsersten für den Schluss des Kalendermonats ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen. Der AG behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu vergeben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick auf diese Option gilt eine Bindefrist von vier Monaten. Darüber hinaus ist der AG berechtigt, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt und ein zeitlicher Zusammenhang zur ersten Zuschlagserteilung angenommen werden kann.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber … ganz lesenkürzer
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 08.07.2025, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronisch … ganz lesenkürzer
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 08.07.2025, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht rechtzeitig eingehende Fragen nicht zu beantworten. (4) Der Bieter hat aufgrund des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022 verschiedene Verpflichtungserklärungen abzugeben. Entsprechende Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese betreffen im Einzelnen: - die Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA), - den Nachunternehmereinsatz (§ 14 TVergG LSA) und - die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA. (5) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 8) auszufüllen. Los 1: Unterhaltsreinigungsleistungen inkl. Arbeitsplatz- und Sonderreinigungen (28.033,71 m² Grundfläche; 1.962.245,06 m² Jahresreinigungsfläche). Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 1) für jede Raumgruppe das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots. Raumgruppe A: 150 m²/h Raumgruppe B: 250 m²/h Raumgruppe C: 230 m²/h Raumgruppe D: 380 m²/h Raumgruppe E: 200 m²/h Raumgruppe F: 300 m²/h Raumgruppe G: 350 m²/h Raumgruppe H: 180 m²/h Raumgruppe I: 120 m²/h Raumgruppe J: 230 m²/h Raumgruppe K: 190 m²/h Raumgruppe L: 190 m²/h Raumgruppe M: 80 m²/h Raumgruppe N: 145 m²/h Raumgruppe O: 20 m²/h Raumgruppe P: 40 m²/h Los 2: Glas- und Fensterreinigungsleistungen (5.018,58 m² Grundfläche; 10.037,16 m² Jahresreinigungsfläche). Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 2) für jede Fensterart das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots. Fenster- und Glasart A: 10 m²/h Fenster- und Glasart B: 20 m²/h Fenster- und Glasart C: 20 m²/h Fenster- und Glasart D: 10 m²/h Fenster- und Glasart E: 10 m²/h Fenster- und Glasart F: 15 m²/h Fenster- und Glasart G: 10 m²/h Fenster- und Glasart H: 10 m²/h Fenster- und Glasart I: 10 m²/h Fenster- und Glasart J: 10 m²/h Fenster- und Glasart K: 20 m²/h Fenster- und Glasart L: 20 m²/h Fenster- und Glasart M: 20 m²/h Fenster- und Glasart N: 20 m²/h Fenster- und Glasart O: 20 m²/h Fenster- und Glasart P: 15 m²/h Fenster- und Glasart Q: 20 m²/h Fenster- und Glasart R: 20 m²/h Fenster- und Glasart S: 20 m²/h Fenster- und Glasart T: 10 m²/h Fenster- und Glasart U: 20 m²/h Fenster- und Glasart V: 15 m²/h Fenster- und Glasart VH: 15 m²/h Fenster- und Glasart W: 20 m²/h Fenster- und Glasart WH: 20 m²/h Fenster- und Glasart XH: 20 m²/h Fenster- und Glasart Y: 20 m²/h Fenster- und Glasart YH: 20 m²/h Fenster- und Glasart GÜ: 40 m²/h Fenster- und Glasart SK: 20 m²/h Fenster- und Glasart GW: 20 m²/h Fenster- und Glasart GT: 20 m²/h Ortsbesichtigungen sind obligatorisch und erfolgen nur nach Ab …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | OPTI Dienstleistungs GmbH, Magdeburg | – |
| 2 | RSN Gebäudereinigung und Dienste GmbH, Magdeburg | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 39112 Magdeburg
- Website
- lg-md.sachsen-anhalt.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Offenes Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungsverträgen über die Gebäudeinnen- und Sonderreinigung sowie die Glas- und Fensterreinigung für das Amtsgericht Halberstadt, Staatsanwaltschaft Magdeburg (Zweigstelle Halberstadt) und den Sozialen Dienst der Justiz Halberstadt.06.10.2026
- Vergabe einer Rahmenvereinbarung betreffend die Ausführung von förmlichen Zustellungen (PZA) gem. §§ 166 ff. ZPO für die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt02.10.2026
- Vergabe eines Dienstleistungsvertrages über die Lieferung von Aktendeckeln, Aktenumschlägen und Hilfsmitteln für die Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalts für das Jahr 2026/202726.08.2026
- Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, sowie Glas- und Fensterreinigung) in der Liegenschaft des Amtsgerichts Gardelegen26.08.2026
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Offenes Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungsverträgen über die Gebäudeinnen- und Sonder-, sowie die Glas- und Fensterreinigung für die Gerichte und Justizbehörden in Naumburg (Saale).
- Zuschlag an TOP Gebäudereinigung Sachsen GmbH & Co. KG
- Zuschlag an Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 28.03.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Apleona Infra Services GmbH13 Zuschläge
- CLEAN UP GmbH13 Zuschläge
- RSN Gebäudereinigung und Dienste GmbH12 Zuschläge
- HT Service GmbH11 Zuschläge
- Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG8 Zuschläge
- Zehm Vertrieb und Service GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 17.07.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e72cd45f-63f7-4749-85fd-58b80f9cfb37.