Offenes Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungsverträgen über die Gebäudeinnen- und Sonder-, sowie die Glas- und Fensterreinigung für die Gerichte und Justizbehörden in Naumburg (Saale).
Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 537 E -ZBS- G 07/2024veröffentlicht 29.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.04.2025 – 31.03.2028
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.
- Gebäudereinigung - Landeshauptstadt MagdeburgLandeshauptstadt Magdeburg · MagdeburgFrist 18.12.2026
- Reinigungsdienstleistung PI MagdeburgPolizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt · MagdeburgFrist 26.11.2026
- Infrastrukturelles Gebäudemanagement für die Abschiebungssicherungseinrichtung (ASE) in VolkstedtIPS Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH · MagdeburgFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.04.2025 – 31.03.2028
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Magdeburg39112, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 66,7 %, Leistung und Qualität 33,3 %.
- Preis66,7 %
- Qualität33,3 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,1 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,1 Punkte |
| 25 % teurer | −13,3 Punkte |
| 50 % teurer | −22,2 Punkte |
| 100 % teurer | −33,4 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 22 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Vertragsbeginnvor 19 MonatenLaufzeit bis 31.03.2028
- Heute
Beschreibung
Gebäudereinigungsdienstleistungen (Gebäudeinnen- und Sonder-, sowie die Glas- und Fensterreinigung für die Gerichte und Justizbehörden in Naumburg (Saale).
Gegenstand nach CPV
- 90911200GebäudereinigungHauptgegenstand
- 90911300Fensterreinigung
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Gebäudeinnenreinigung inkl. Sonderreinigungen in den Gerichten und Justizbehörden Naumburg Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Durchführung von Gebäudeinnenreinigungen inkl. Sonderreinigungen in den Gerichten und Justizbehörden Naumburg | 3 Jahre | – |
| 2 | Glas- und Fensterreinigung inkl. Sonderreinigungen in den Gerichten und Justizbehörden Naumburg Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Durchführung von Glas- und Fensterreinigung inkl. Sonderreinigungen in den Gerichten und Justizbehörden Naumburg | 3 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 667Die Wertung der Angebote erfolgt nach einem Punktesystem. Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl. Es werden für Los 1 insgesamt maximal 1000 Wertungspunkte vergeben. Dieses Kriterium wird mit maximal 667 Punkten bewertet. a) Preis UHR gesamt für alle Dienststellen wird mit maximal 600 Punkten bewertet, b) Preis Grundreinigung und Beschichtung von Linoleum/PVC-Böden wird mit maximal 52 Punkten bewertet, c) Preis Grundreinigung und Beschichtung von Parkett-Böden wird mit maximal 10 Punkten bewertet und d) Preis Grundreinigung Fliesen-Böden im Sanitärbereich wird mit maximal 5 Punkten bewertet. Als Angebotspreis werden die Summen der jährlichen Gesamtnettopreise aller Dienststellen der Reinigungsbereiche für die Reinigungsleistungen sowie der Gesamtangebotspreis für alle Sonderreinigungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis soll jeweils die Höchstpunktzahl erhalten. Für höhere Preise gibt es Punktabzüge, die prozentual der Preisdifferenz entsprechen. Zur Erläuterung ein Beispiel anhand des Preises für die Unterhaltsreinigung: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (600 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10 % über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 540 Punkte.
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 333Die Wertung der Angebote erfolgt nach einem Punktesystem. Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl. Es werden für Los 1 insgesamt maximal 1000 Wertungspunkte vergeben. Als angebotene Reinigungsstunden wird die Gesamtsumme der Jahresreinigungsstunden von allen Dienststellen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl (333 Punkte). Für weniger Reinigungsstunden gibt es Punktabzüge, die prozentual der Stundendifferenz entsprechen. Zur Erläuterung ein Beispiel: Liegt das Angebot mit den zweithöchsten Jahresreinigungsstunden 10% unter dem Angebot mit den meisten Jahresreinigungsstunden, erhält dieses Angebot 299,7 Punkte.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Beschreibung: - Angaben zum (Einzel-)Unternehmen (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlic … ganz lesenkürzer
Beschreibung: - Angaben zum (Einzel-)Unternehmen (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 und 2 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Gewerbeanmeldung und ggf. die Gewerbeummeldung in Kopie oder Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als 12 Monate (bezogen auf die Angebotsfrist) oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist- Kriterium
Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Formular "B2 - Bieterauskunft") Geforderte Deckungssummen: Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Formular "B2 - Bieterauskunft") Geforderte Deckungssummen: Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall) Schlüsselschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall) Bearbeitungsschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall) - Angaben zu Umsätzen bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Formular "B2 - Bieterauskunft") - gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist.- Kriterium
- Eigenerklärung über die Beschäftigung ausreichend qualifizierten Personals (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über die Verfügung von notwendigen Materialien /Maschinen u. ä. (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten dr … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung über die Beschäftigung ausreichend qualifizierten Personals (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über die Verfügung von notwendigen Materialien /Maschinen u. ä. (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement (Formular "B2 -Bieterauskunft") - Eigenerklärung zu mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe der Art des Referenzprojektes, des Ausführungsortes, der Jahresreinigungsfläche, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Im Hinblick auf den Leistungsumfang genügen die Referenzen nur dann den vorstehenden Anforderungen, wenn die umfangreichste der drei genannten Referenzen mindestens 75 % und mindestens eine der beiden weiteren Referenzen 50 % der ausgeschriebenen Jahresreinigungsfläche erreichen. (Formular "B2 - Bieterauskunft")- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2025
- Vertragsende
- 31.03.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn der Auftraggeber erklärt a) bis zum 30.11.2027 für das Optionsjahr 2028/2029 und b) bis zum 30.11.2028 für das Optionsjahr 2029/2030 die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Soweit nichts anderes geregelt ist, e … ganz lesenkürzer
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn der Auftraggeber erklärt a) bis zum 30.11.2027 für das Optionsjahr 2028/2029 und b) bis zum 30.11.2028 für das Optionsjahr 2029/2030 die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Soweit nichts anderes geregelt ist, enden die Verträge hiernach, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 31.03.2030. Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses eines Folgevertrages. Ist absehbar, dass ein Folgevertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, kann das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung des AG bis spätestens zum 30.11.2029, interimsweise, längstens jedoch um ein weiteres Jahr, verlängert werden. Für den Fall, dass diese Vergabe nach Zuschlagserteilung angegriffen wird, steht dem AG ein Sonderkündigungsrecht zu, welches spätestens am 01. des Monats für den Schluss des Kalendermonats ausgeübt werden kann. Die Probezeit beträgt sechs Monate ab Leistungsbeginn. Während der Probezeit werden die auszuführenden Leistungen des AN, insbesondere mit Blick auf eine vertragsgerechte Leistungserbringung, analysiert. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass der AN seine Leistung nicht in zufriedenstellender Weise erbringt, wird der AG zunächst Abhilfe verlangen und dem AN die Gelegenheit einräumen, die festgestellten Mängel abzustellen. Der AG hat das Recht, den Vertrag spätestens am Monatsersten für den Schluss des Kalendermonats ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen. Der AG behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu vergeben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick auf diese Option gilt eine Bindefrist von vier Monaten. Darüber hinaus ist der AG berechtigt, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt und ein zeitlicher Zusammenhang zur ersten Zuschlagserteilung angenommen werden kann.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber … ganz lesenkürzer
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 27.12.2024, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronisch … ganz lesenkürzer
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 27.12.2024, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht rechtzeitig eingehende Fragen nicht zu beantworten. (4) Der Bieter hat aufgrund des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022 verschiedene Verpflichtungserklärungen abzugeben. Entsprechende Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese betreffen im Einzelnen: - die Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA), - den Nachunternehmereinsatz (§ 14 TVergG LSA) und - die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA. (5) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 8) auszufüllen. Los 1: Gebäudeinnenreinigung inkl. Arbeitsplatz- und Sonderreinigungen für die folgenden Gerichte und Justizbehörden in Naumburg: - Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, Curt-Becker-Platz 6, 06618 Naumburg (Saale) (1.595,22 m² Grundfläche; 79.772,40 m² Jahresreinigungsfläche) - Oberlandesgericht Naumburg, Domplatz 10, 06618 Naumburg (Saale) (5.197,90 m² Grundfläche; 387.671,29 m² Jahresreinigungsfläche) - Staatsanwaltschaft Halle, Zweigstelle Naumburg, Hinter dem Dom 1-2, 06618 Naumburg (Saale) und Staatsanwaltschaft Halle, Zweigstelle Naumburg Archiv, Nordstraße 17, 06618 Naumburg (Saale) (1.485,09 m² Grundfläche; 97.231,34 m² Jahresreinigungsfläche) - Amtsgericht Naumburg, Markt 7, 06618 Naumburg (Saale) (3.237,45 m² Grundfläche; 226.696,30 m² Jahresreinigungsfläche) - Sozialer Dienst der Justiz Naumburg, Jahnstraße 3, 06618 Naumburg (Saale) (462,31 m² Grundfläche; 28.571,48 m² Jahresreinigungsfläche) Die Bieter haben in den Preisblättern für jede Raumgruppe das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots. Raumgruppe A: 150 m²/h Raumgruppe B: 250 m²/h Raumgruppe C: 230 m²/h Raumgruppe D: 320 m²/h Raumgruppe E: 200 m²/h Raumgruppe F: 210 m²/h Raumgruppe G: 350 m²/h Raumgruppe H: 250 m²/h Raumgruppe I: 190 m²/h Raumgruppe J: 120 m²/h Raumgruppe K: 190 m²/h Raumgruppe L: 200 m²/h Raumgruppe M: 75 m²/h Raumgruppe N: 20 m²/h Raumgruppe O: 40 m²/h Ortsbesichtigungen sind obligatorisch und erfolgen nur nach Absprache im Zeitraum vom 02.12.2024 bis 19.12.2024. Ein fehlender Nachweis zur Vor-Ort-Besichtigung bzw. eine verspätet durchgeführte Vor-Ort-Besichtigung führt zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren. Einzelheiten sind Ziff. 4.2 der Vorbemerkungen zu entnehmen. Los 2: Glas- und Fensterreinigung, sowie Sonderreinigungen für die folgenden Gerichte und Justizbehörden in Naumburg: - Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, Curt-Becker-Platz 6, 06618 Naumburg (Saale) (220,99 m² Grundfläche; 441,98 m² Jahresreinigungsfläche) - Oberlandesgericht Naumburg, Domplatz 10, 06618 Naumburg (Saale) (1.904,82 m² Grundfläche; 5.273,44 m² Jahresreinigun …
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 1.000Die Wertung der Angebote erfolgt nach einem Punktesystem. Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl. Es werden für Los 2 insgesamt maximal 1000 Wertungspunkte vergeben. Dieses Kriterium wird mit maximal 1000 Punkten bewertet. a) Angebotspreis Glas- und Fensterreinigung wird mit maximal 900 Punkten, b) Einheitspreis Deckenleuchten wird mit maximal 50 Punkten bewertet und c) Einheitspreis Wandleuchten wird mit maximal 50 Punkten bewertet. In die Wertung fließt die jährliche Angebotsendsumme (Gesamtsumme für alle Dienststellen) ein. Bei den Decken- und Wandleuchten wird jeweils der Einheitspreis zugrunde gelegt. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis soll jeweils die Höchstpunktzahl erhalten. Für höhere Preise gibt es Punktabzüge, die prozentual der Preisdifferenz entsprechen.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Beschreibung: - Angaben zum (Einzel-)Unternehmen (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlic … ganz lesenkürzer
Beschreibung: - Angaben zum (Einzel-)Unternehmen (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 und 2 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Gewerbeanmeldung und ggf. die Gewerbeummeldung in Kopie oder Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als 12 Monate (bezogen auf die Angebotsfrist) oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist- Kriterium
Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Formular "B2 - Bieterauskunft") Geforderte Deckungssummen: Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Formular "B2 - Bieterauskunft") Geforderte Deckungssummen: Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall) Schlüsselschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall) Bearbeitungsschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall) - Angaben zu Umsätzen bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Formular "B2 - Bieterauskunft") - gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist.- Kriterium
- Eigenerklärung über die Beschäftigung ausreichend qualifizierten Personals (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über die Verfügung von notwendigen Materialien /Maschinen u. ä. (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten dr … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung über die Beschäftigung ausreichend qualifizierten Personals (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über die Verfügung von notwendigen Materialien /Maschinen u. ä. (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement (Formular "B2 -Bieterauskunft") - Eigenerklärung zu mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe der Art des Referenzprojektes, des Ausführungsortes, der Jahresreinigungsfläche, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Im Hinblick auf den Leistungsumfang genügen die Referenzen nur dann den vorstehenden Anforderungen, wenn die umfangreichste der drei genannten Referenzen mindestens 75 % und mindestens eine der beiden weiteren Referenzen 50 % der ausgeschriebenen Jahresreinigungsfläche erreichen. (Formular "B2 - Bieterauskunft")- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2025
- Vertragsende
- 31.03.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn der Auftraggeber erklärt a) bis zum 30.11.2027 für das Optionsjahr 2028/2029 und b) bis zum 30.11.2028 für das Optionsjahr 2029/2030 die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Soweit nichts anderes geregelt ist, e … ganz lesenkürzer
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn der Auftraggeber erklärt a) bis zum 30.11.2027 für das Optionsjahr 2028/2029 und b) bis zum 30.11.2028 für das Optionsjahr 2029/2030 die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Soweit nichts anderes geregelt ist, enden die Verträge hiernach, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 31.03.2030. Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses eines Folgevertrages. Ist absehbar, dass ein Folgevertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, kann das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung des AG bis spätestens zum 30.11.2029, interimsweise, längstens jedoch um ein weiteres Jahr, verlängert werden. Für den Fall, dass diese Vergabe nach Zuschlagserteilung angegriffen wird, steht dem AG ein Sonderkündigungsrecht zu, welches spätestens am 01. des Monats für den Schluss des Kalendermonats ausgeübt werden kann. Die Probezeit beträgt sechs Monate ab Leistungsbeginn. Während der Probezeit werden die auszuführenden Leistungen des AN, insbesondere mit Blick auf eine vertragsgerechte Leistungserbringung, analysiert. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass der AN seine Leistung nicht in zufriedenstellender Weise erbringt, wird der AG zunächst Abhilfe verlangen und dem AN die Gelegenheit einräumen, die festgestellten Mängel abzustellen. Der AG hat das Recht, den Vertrag spätestens am Monatsersten für den Schluss des Kalendermonats ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen. Der AG behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu vergeben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick auf diese Option gilt eine Bindefrist von vier Monaten. Darüber hinaus ist der AG berechtigt, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt und ein zeitlicher Zusammenhang zur ersten Zuschlagserteilung angenommen werden kann.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber … ganz lesenkürzer
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 27.12.2024, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronisch … ganz lesenkürzer
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 27.12.2024, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht rechtzeitig eingehende Fragen nicht zu beantworten. (4) Der Bieter hat aufgrund des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022 verschiedene Verpflichtungserklärungen abzugeben. Entsprechende Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese betreffen im Einzelnen: - die Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA), - den Nachunternehmereinsatz (§ 14 TVergG LSA) und - die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA. (5) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 8) auszufüllen. Los 1: Gebäudeinnenreinigung inkl. Arbeitsplatz- und Sonderreinigungen für die folgenden Gerichte und Justizbehörden in Naumburg: - Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, Curt-Becker-Platz 6, 06618 Naumburg (Saale) (1.595,22 m² Grundfläche; 79.772,40 m² Jahresreinigungsfläche) - Oberlandesgericht Naumburg, Domplatz 10, 06618 Naumburg (Saale) (5.197,90 m² Grundfläche; 387.671,29 m² Jahresreinigungsfläche) - Staatsanwaltschaft Halle, Zweigstelle Naumburg, Hinter dem Dom 1-2, 06618 Naumburg (Saale) und Staatsanwaltschaft Halle, Zweigstelle Naumburg Archiv, Nordstraße 17, 06618 Naumburg (Saale) (1.485,09 m² Grundfläche; 97.231,34 m² Jahresreinigungsfläche) - Amtsgericht Naumburg, Markt 7, 06618 Naumburg (Saale) (3.237,45 m² Grundfläche; 226.696,30 m² Jahresreinigungsfläche) - Sozialer Dienst der Justiz Naumburg, Jahnstraße 3, 06618 Naumburg (Saale) (462,31 m² Grundfläche; 28.571,48 m² Jahresreinigungsfläche) Die Bieter haben in den Preisblättern für jede Raumgruppe das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots. Raumgruppe A: 150 m²/h Raumgruppe B: 250 m²/h Raumgruppe C: 230 m²/h Raumgruppe D: 320 m²/h Raumgruppe E: 200 m²/h Raumgruppe F: 210 m²/h Raumgruppe G: 350 m²/h Raumgruppe H: 250 m²/h Raumgruppe I: 190 m²/h Raumgruppe J: 120 m²/h Raumgruppe K: 190 m²/h Raumgruppe L: 200 m²/h Raumgruppe M: 75 m²/h Raumgruppe N: 20 m²/h Raumgruppe O: 40 m²/h Ortsbesichtigungen sind obligatorisch und erfolgen nur nach Absprache im Zeitraum vom 02.12.2024 bis 19.12.2024. Ein fehlender Nachweis zur Vor-Ort-Besichtigung bzw. eine verspätet durchgeführte Vor-Ort-Besichtigung führt zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren. Einzelheiten sind Ziff. 4.2 der Vorbemerkungen zu entnehmen. Los 2: Glas- und Fensterreinigung, sowie Sonderreinigungen für die folgenden Gerichte und Justizbehörden in Naumburg: - Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, Curt-Becker-Platz 6, 06618 Naumburg (Saale) (220,99 m² Grundfläche; 441,98 m² Jahresreinigungsfläche) - Oberlandesgericht Naumburg, Domplatz 10, 06618 Naumburg (Saale) (1.904,82 m² Grundfläche; 5.273,44 m² Jahresreinigun …
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
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- 39112 Magdeburg
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dafba81f-e8f0-42d5-8e4b-783eee762eda.