Offenes Verfahren: Lieferung von Forstpflanzen im Rahmen der Herbst-/Frühjahrspflanzung 2025/2026
Stadtverwaltung Brilon · Brilon, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 25-09-23-105 2025 00 14veröffentlicht 21.08.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Monate
- 01.11.2025 – 31.03.2026
- Lose
- 13
- Hauptleistung
- Landwirtschaftliche Erzeugnisse des Pflanzenbaus und der Tierhaltung sowie Fischerei-, Forst- und zugehörige Erzeugnisse
- CPV 03000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Monate01.11.2025 – 31.03.2026, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 13Angebot auf bis zu 13, Zuschlag höchstens 13 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Brilon59929, Hochsauerlandkreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe-westfalen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (41 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (76 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 14 Monatenan Stadtverwaltung Brilon
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 14 Monatennur elektronisch über vergabe-westfalen.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 14 Monaten
- Vertragsbeginnvor 12 MonatenLaufzeit bis 31.03.2026
- Bindefrist endetvor 12 Monaten59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Lieferung von Forstpflanzen im Rahmen der Herbst-/Frühjahrspflanzung 2025/2026
Gegenstand nach CPV
Lose13 Lose · Angebot auf bis zu 13 · Zuschlag höchstens 13 je Bieter
Alle 13 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Schellhorn-Borberg Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen. | 5 Monate | – |
| 2 | Dreis-Hammerkopf Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen. | 5 Monate | – |
| 3 | Niederwald-Wünnenbecke Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen. | 5 Monate | – |
| 4 | Scharfenberg-Altenbüren Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen. | 5 Monate | – |
| 5 | Madfeld Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen. | 5 Monate | – |
| 6 | Container Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen. | 5 Monate | – |
| 7 | Sonderlos Herbst 2025 Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen. | 5 Monate | – |
| 8 | Förderung Schellhorn-Borberg Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen. | 5 Monate | – |
| 9 | Sonderlos Frühjahr 2026 Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen. | 5 Monate | – |
| 10 | Förderung Niederwald-Wünnenbecke Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen. | 5 Monate | – |
| 11 | Förderung Niederwald-Wünnenbecke Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen. | 5 Monate | – |
| 12 | A&E Niederwald-Wünnenbecke Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen. | 5 Monate | – |
| 13 | Förderung Scharfenberg-Altenbüren Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen. | 5 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Eignung7 von 7 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Vorlage von Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Nachweis oder Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einschließ-lich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung. - Die Versicherungssumme zur Betriebshaftpflich … ganz lesenkürzer
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Nachweis oder Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einschließ-lich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung. - Die Versicherungssumme zur Betriebshaftpflichtversicherung beträgt je Versicherungsfall mindes-tens 2,5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Eignung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Angabe der Handelsregisternummer und Sitz des Amtsgerichts, Bieter aus dem europäischen Aus-land haben vergleichbare Daten anzugeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Angabe ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ein Insolvenzverfahren o.ä. eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und das Unternehmen sich nicht in Li … ganz lesenkürzer
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Angabe ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ein Insolvenzverfahren o.ä. eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet - Nachweise/ Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen)- Spezifischer Jahresumsatz
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2025
- Vertragsende
- 31.03.2026
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Damit eine Option auftragswerterhöhend zu berücksichtigen ist, muss sie die weiteren Anforderungen nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB erfüllen, weil sie nur dann eine Erweiterung des Leistungsumfangs ohne erneute Ausschreibung ermöglicht.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe-westfalen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 59 Tage
- Angebotsöffnung
- 23.09.2025, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: - Die Pflanzen müssen den Kriterien nach FoVG entsprechen. - Die Herkunftsnachweise der Pflanzen müssen auf Verlangen vorgelegt werden. - Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB; Es sind die Formblätter aus den Vergabeunterlagen zu ve … ganz lesenkürzer
Leistung: - Die Pflanzen müssen den Kriterien nach FoVG entsprechen. - Die Herkunftsnachweise der Pflanzen müssen auf Verlangen vorgelegt werden. - Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB; Es sind die Formblätter aus den Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese sind im Falle einer Bieter-gemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Für Unterauftragnehmer sind die Erklärungen spätes-tens vor Auftragsvergabe einzureichen - Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, be-trieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. - Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend mach … ganz lesenkürzer
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4JYTFSWPXN1 Der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4JYTFSWPXN1 Der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über den Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren. Es ist lediglich die elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform (Bietertool) zugelassen. Postalische Angebote können nicht gewertet werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Markt 1, 59929 Brilon
- Website
- brilon.de
- Kontakt
- submission@
brilon.de
Bei uns erfasst
- Offenes Verfahren: Zimmerarbeiten inkl. Fenster - Anbau Grundschule St. Engelbert20.10.2026 · 9 Angebote
- Hochmechanisierte Holzernte und Rückung im Revier Schellhorn-Borberg15.10.2026
- Hochm. Holzernte und Rückung im Revier Scharfenberg-Altenbüren15.10.2026
- Holzbringung im Revier Schellhorn-Borberg07.10.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.09.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 23.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e6387269-2c79-47aa-b318-6018a785f445.