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Offenes Verfahren: Lieferung von Forstpflanzen im Rahmen der Herbst-/Frühjahrspflanzung 2025/2026

Stadtverwaltung Brilon · Brilon, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 25-09-23-105 2025 00 14veröffentlicht 21.08.2025erstmals 21.08.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 410 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Monate01.11.2025 – 31.03.2026, bis zu 1 Verlängerung
Lose
13Angebot auf bis zu 13, Zuschlag höchstens 13 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe-westfalen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (41 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (76 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 15 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadtverwaltung Brilon
    vor 14 Monaten
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe-westfalen.de
    vor 14 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2026
    vor 12 Monaten
  7. Bindefrist endet
    59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 12 Monaten
  8. Heute

Beschreibung

Lieferung von Forstpflanzen im Rahmen der Herbst-/Frühjahrspflanzung 2025/2026

Lose13 Lose · Angebot auf bis zu 13 · Zuschlag höchstens 13 je Bieter

Alle 13 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Schellhorn-Borberg

Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen.

5 Monate–
2
Dreis-Hammerkopf

Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen.

5 Monate–
3
Niederwald-Wünnenbecke

Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen.

5 Monate–
4
Scharfenberg-Altenbüren

Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen.

5 Monate–
5
Madfeld

Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen.

5 Monate–
6
Container

Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen.

5 Monate–
7
Sonderlos Herbst 2025

Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen.

5 Monate–
8
Förderung Schellhorn-Borberg

Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen.

5 Monate–
9
Sonderlos Frühjahr 2026

Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen.

5 Monate–
10
Förderung Niederwald-Wünnenbecke

Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen.

5 Monate–
11
Förderung Niederwald-Wünnenbecke

Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen.

5 Monate–
12
A&E Niederwald-Wünnenbecke

Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen.

5 Monate–
13
Förderung Scharfenberg-Altenbüren

Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen.

5 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Eignung7 von 7 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Vorlage von Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Nachweis oder Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einschließ-lich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung. - Die Versicherungssumme zur Betriebshaftpflich … ganz lesenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Nachweis oder Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einschließ-lich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung. - Die Versicherungssumme zur Betriebshaftpflichtversicherung beträgt je Versicherungsfall mindes-tens 2,5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eignung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Angabe der Handelsregisternummer und Sitz des Amtsgerichts, Bieter aus dem europäischen Aus-land haben vergleichbare Daten anzugeben
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Angabe ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ein Insolvenzverfahren o.ä. eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und das Unternehmen sich nicht in Li … ganz lesenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Angabe ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ein Insolvenzverfahren o.ä. eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet - Nachweise/ Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen)
Spezifischer Jahresumsatz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2025
Vertragsende
31.03.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal: Damit eine Option auftragswerterhöhend zu berücksichtigen ist, muss sie die weiteren Anforderungen nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB erfüllen, weil sie nur dann eine Erweiterung des Leistungsumfangs ohne erneute Ausschreibung ermöglicht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe-westfalen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
59 Tage
Angebotsöffnung
23.09.2025, 12:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Die Pflanzen müssen den Kriterien nach FoVG entsprechen. - Die Herkunftsnachweise der Pflanzen müssen auf Verlangen vorgelegt werden. - Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB; Es sind die Formblätter aus den Vergabeunterlagen zu ve … ganz lesenLeistung: - Die Pflanzen müssen den Kriterien nach FoVG entsprechen. - Die Herkunftsnachweise der Pflanzen müssen auf Verlangen vorgelegt werden. - Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB; Es sind die Formblätter aus den Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese sind im Falle einer Bieter-gemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Für Unterauftragnehmer sind die Erklärungen spätes-tens vor Auftragsvergabe einzureichen - Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, be-trieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. - Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend mach … ganz lesen(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4JYTFSWPXN1 Der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0Y4JYTFSWPXN1 Der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über den Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren. Es ist lediglich die elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform (Bietertool) zugelassen. Postalische Angebote können nicht gewertet werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 030 (Landwirtschaftliche Erzeugnisse des Pflanzenbaus und der Tierhaltung sowie Fischerei-, Forst- und zugehörige Erzeugnisse) in Nordrhein-Westfalen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 2 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 23.09.2025
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 23.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 87a75104-f0a0-4a84-842a-d9d1027e72eb.