Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitLieferleistungen

Offenes Verfahren: Lieferung von Forstpflanzen im Rahmen der Herbst-/Frühjahrspflanzung 2025/2026

Stadtverwaltung Brilon · Brilon, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 25-09-23-105 2025 00 14veröffentlicht 17.11.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 410 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 13 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Monate18.11.2025 – 31.03.2026, bis zu 1 Verlängerung
Lose
13
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (41 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (76 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2026
    vor 12 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Lieferung von Forstpflanzen im Rahmen der Herbst-/Frühjahrspflanzung 2025/2026

Lose13 Lose

Alle 13 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Schellhorn-Borberg

Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen.

4 Monate–
2
Dreis-Hammerkopf

Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen.

4 Monate–
3
Niederwald-Wünnenbecke

Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen.

4 Monate–
4
Scharfenberg-Altenbüren

Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen.

4 Monate–
5
Madfeld

Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen.

4 Monate–
6
Container

Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen.

4 Monate–
7
Sonderlos Herbst 2025

Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen.

4 Monate–
8
Förderung Schellhorn-Borberg

Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen.

4 Monate–
9
Sonderlos Frühjahr 2026

Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen.

4 Monate–
10
Förderung Niederwald-Wünnenbecke

Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen.

4 Monate–
11
Förderung Niederwald-Wünnenbecke

Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen.

4 Monate–
12
A&E Niederwald-Wünnenbecke

Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen.

4 Monate–
13
Förderung Scharfenberg-Altenbüren

Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen.

4 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
18.11.2025
Vertragsende
31.03.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal: Damit eine Option auftragswerterhöhend zu berücksichtigen ist, muss sie die weiteren Anforderungen nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB erfüllen, weil sie nur dann eine Erweiterung des Leistungsumfangs ohne erneute Ausschreibung ermöglicht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend mach … ganz lesen(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4JYTZN9AFJF# Der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bz … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4JYTZN9AFJF# Der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über den Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren. Es ist lediglich die elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform (Bietertool) zugelassen. Postalische Angebote können nicht gewertet werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1HSBaum GmbH, Ellerbek10
2Schrader Pflanzen Handelsges. mbH, Kölln-Reisiek11
3kein Zuschlag angegeben9
4HSBaum GmbH, Ellerbek11
5Thomas Rüttiger, Kleinwallstadt10
6Forstpflanzenbetrieb Corinne Gilsbach, Schmallenberg-Oberkirchen10
7HSBaum GmbH, Ellerbek8
8HSBaum GmbH, Ellerbek10
9Thomas Rüttiger, Kleinwallstadt7
10kein Zuschlag angegeben8
11Baumschule Kleffmann GmbH, Lippstadt9
12kein Zuschlag angegeben8
13HSBaum GmbH, Ellerbek9

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Stadtverwaltung Brilon

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 030 (Landwirtschaftliche Erzeugnisse des Pflanzenbaus und der Tierhaltung sowie Fischerei-, Forst- und zugehörige Erzeugnisse) in Nordrhein-Westfalen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 2 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.09.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 23.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2329f0be-c5c4-46c0-bac2-56f20a567cdb.