Offenes Verfahren: Lieferung von Forstpflanzen im Rahmen der Herbst-/Frühjahrspflanzung 2025/2026
Stadtverwaltung Brilon · Brilon, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 25-09-23-105 2025 00 14veröffentlicht 17.11.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Monate
- 18.11.2025 – 31.03.2026
- Lose
- 13
- Hauptleistung
- Landwirtschaftliche Erzeugnisse des Pflanzenbaus und der Tierhaltung sowie Fischerei-, Forst- und zugehörige Erzeugnisse
- CPV 03000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
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- Neuausstattung einer HausdruckereiMärkischer Kreis - Der Landrat · LüdenscheidFrist 30.11.2026
- Gesicherte TransporterLWL-Klinik Dortmund · DortmundFrist 26.11.2026
- Schilder für das IWS Wegeleitsystem in der InnenstadtStadt Ratingen, Der Bürgermeister, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle · 40878 RatingenFrist 25.11.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 13 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Monate18.11.2025 – 31.03.2026, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 13
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Brilon59929, Hochsauerlandkreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (41 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (76 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Vertragsbeginnvor 12 MonatenLaufzeit bis 31.03.2026
- Heute
Beschreibung
Lieferung von Forstpflanzen im Rahmen der Herbst-/Frühjahrspflanzung 2025/2026
Gegenstand nach CPV
Lose13 Lose
Alle 13 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Schellhorn-Borberg Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen. | 4 Monate | – |
| 2 | Dreis-Hammerkopf Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen. | 4 Monate | – |
| 3 | Niederwald-Wünnenbecke Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen. | 4 Monate | – |
| 4 | Scharfenberg-Altenbüren Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen. | 4 Monate | – |
| 5 | Madfeld Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen. | 4 Monate | – |
| 6 | Container Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen. | 4 Monate | – |
| 7 | Sonderlos Herbst 2025 Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen. | 4 Monate | – |
| 8 | Förderung Schellhorn-Borberg Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen. | 4 Monate | – |
| 9 | Sonderlos Frühjahr 2026 Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen. | 4 Monate | – |
| 10 | Förderung Niederwald-Wünnenbecke Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen. | 4 Monate | – |
| 11 | Förderung Niederwald-Wünnenbecke Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen. | 4 Monate | – |
| 12 | A&E Niederwald-Wünnenbecke Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen. | 4 Monate | – |
| 13 | Förderung Scharfenberg-Altenbüren Der Forstbetrieb der Stadt Brilon beabsichtigt in der Pflanzsaison 2025/2026 (01.11.2025 bis 31.03.2026) insgesamt die Aufforstung von rund 200 ha Waldfläche mit einem Gesamtpflanzenvolumen von ca. 680.000 Pflanzen. Aufgrund einer längeren Vegetationszeit im Herbst und einem zeitigeren Pflanzenaustrieb im Frühjahr wird seitens vieler Forstbetriebe eine klassische Trennung der Ausschreibung zwischen Herbst- und Frühjahrspflanzung als nicht mehr zielführend angesehen. | 4 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 18.11.2025
- Vertragsende
- 31.03.2026
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Damit eine Option auftragswerterhöhend zu berücksichtigen ist, muss sie die weiteren Anforderungen nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB erfüllen, weil sie nur dann eine Erweiterung des Leistungsumfangs ohne erneute Ausschreibung ermöglicht.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend mach … ganz lesenkürzer
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4JYTZN9AFJF# Der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bz … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4JYTZN9AFJF# Der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über den Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren. Es ist lediglich die elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform (Bietertool) zugelassen. Postalische Angebote können nicht gewertet werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | HSBaum GmbH, Ellerbek | 10 |
| 2 | Schrader Pflanzen Handelsges. mbH, Kölln-Reisiek | 11 |
| 3 | kein Zuschlag angegeben | 9 |
| 4 | HSBaum GmbH, Ellerbek | 11 |
| 5 | Thomas Rüttiger, Kleinwallstadt | 10 |
| 6 | Forstpflanzenbetrieb Corinne Gilsbach, Schmallenberg-Oberkirchen | 10 |
| 7 | HSBaum GmbH, Ellerbek | 8 |
| 8 | HSBaum GmbH, Ellerbek | 10 |
| 9 | Thomas Rüttiger, Kleinwallstadt | 7 |
| 10 | kein Zuschlag angegeben | 8 |
| 11 | Baumschule Kleffmann GmbH, Lippstadt | 9 |
| 12 | kein Zuschlag angegeben | 8 |
| 13 | HSBaum GmbH, Ellerbek | 9 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Markt 1, 59929 Brilon
- Website
- brilon.de
- Kontakt
- submission@
brilon.de
Bei uns erfasst
- Offenes Verfahren: Zimmerarbeiten inkl. Fenster - Anbau Grundschule St. Engelbert20.10.2026 · 9 Angebote
- Hochmechanisierte Holzernte und Rückung im Revier Schellhorn-Borberg15.10.2026
- Hochm. Holzernte und Rückung im Revier Scharfenberg-Altenbüren15.10.2026
- Holzbringung im Revier Schellhorn-Borberg07.10.2026
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- Offenes Verfahren: Raumlufttechnische Anlagen - Anbau Grundschule St. EngelbertStadtverwaltung Brilon · BrilonFrist 13.11.2026
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 23.09.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 23.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2329f0be-c5c4-46c0-bac2-56f20a567cdb.