Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen in Karlsruhe, Bundesgerichtshof (BGH) und Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), VOEK 326-25
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 326-25veröffentlicht 06.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 15.10.2026 – 14.10.2030
- Lose
- 2
- Hauptleistung
- Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
- CPV 50710000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
- Forschungsprojekt - DZSF - Automatische Zugerfassung – Erarbeitung und Betreuung eines Pilotmessnetzes (Phase 2bEisenbahn-Bundesamt · BonnFrist 11.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre15.10.2026 – 14.10.2030, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 8 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 8 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Bindefrist endetvor 6 Monaten51 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 24 TagenLaufzeit bis 14.10.2030
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs- und Prüfleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen. --- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: •Wartung, Inspektion und Dokumentation, •Funktionsprüfung der Feststellanlagen, •Sicherheitstechnische Prüfung, •Prüfung nach DGUV-Vorschrift 4. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: •Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher, •Es werden Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen vereinbart, •Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart. •Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Instandsetzungsleistungen, die nicht zusammen mit der turnusmäßigen Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden, vereinbart. •Zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Türen (ausschließlich Los 1), •Bereitstellung einer Hubarbeitsbühne oder vergleichbare Arbeitsmittel (ausschließlich Los 2), •Hydraulik - Öl - Untersuchung (ausschließlich Los 2), •Hydraulik - Öl - Wechsel (ausschließlich Los 2), •Stickstoff nachfüllen (ausschließlich Los 2). --- Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: •Los 1: 306 Anlagen, •Los 2: 130 Anlagen.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Wartungs- und Prüfleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen in Karlsruhe,Bundesgerichtshof (BGH). Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: •Wartung, Inspektion und Dokumentation, •Funktionsprüfung der Feststellanlagen, •Sicherheitstechnische Prüfung, •Prüfung nach DGUV-Vorschrift 4. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: •Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher, •Es werden Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen vereinbart, •Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart. •Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Instandsetzungsleistungen, die nicht zusammen mit der turnusmäßigen Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden, vereinbart. •Zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Türen, --- Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: •306 Anlagen. | 4 Jahre | – |
| 2 | Los 2: Wartungs- und Prüfleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen in Karlsruhe,Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA). Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: •Wartung, Inspektion und Dokumentation, •Funktionsprüfung der Feststellanlagen, •Sicherheitstechnische Prüfung, •Prüfung nach DGUV-Vorschrift 4. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: •Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher, •Es werden Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen vereinbart, •Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart. •Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Instandsetzungsleistungen, die nicht zusammen mit der turnusmäßigen Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden, vereinbart. •Bereitstellung einer Hubarbeitsbühne oder vergleichbare Arbeitsmittel, •Hydraulik - Öl - Untersuchung, •Hydraulik - Öl - Wechsel, •Stickstoff nachfüllen. --- Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: •130Anlagen. --- Hinweis: Der Zustand der Hydraulikschläuche ist schlecht. Diese hätten schon längst ausgetauscht werden müssen. | 4 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- WertungspreisAls Wertungspreis wird die Summe Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Leistungsverzeichnis gewertet.
Eignung4 von 4 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. €; Sachschäden mindestens 1,0 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 500.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jewe … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. €; Sachschäden mindestens 1,0 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 500.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.Der Nachweis für die bestehende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung unaufgefordert der Auftraggeberin zu übersenden.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Mater … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. -- dass das eingesetzte Personal ein „Zertifizierungsnachweis zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. -- dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. -- dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) besitzt“ und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. Diese Nachweise müssen die Befähigung bzw. Qualifikation anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit erkennen lassen. --- dass das Unternehmen für die zu erbringende Leistung „Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, gem. DGUV - Vorschrift 3 bzw. 4“ in der Handwerksrolle eingetragen ist. Zuständige Handwerkskammer: "Eintragung notwendig" - Erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind folgende Nachweise einzureichen: •Zertifizierungsnachweis: „Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“, •Nachweis: Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.7, •Nachweis: befähigte Person gemäß § 3 DGUV-Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100). - Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zu den nachfolgenden genannten Wartungs- und Prüfungsleistungen sowie Leistungsumfang von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Referenz Nr. 1 über Wartung und Prüfung von hand- und / oder kraftbetätigten Türen mit oder ohne Feststellanlagen, jährlicher Leistungsumfang: mindestens 85 Anlagen! Referenz Nr. 2 über Wartung von kraftbetätigten Türen oder Toranlagen mit oder ohne mit Feststellanlagen, jährlicher Leistungsumfang: mindestens 17 Anlagen! Referenz Nr. 3 über DGUV-Prüfung für kraftbetätigte Türen und / oder Tore mit oder ohne Feststellanlagen, gem. Vorschrift 3 und / oder 4, jährlicher Leistungsumfang: mindestens 20 Anlagen! Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag zu den jeweiligen Wartungs- und Prüfungsleistungen den jeweils geforderten Leistungsumfang erreicht (Mindestanforderung)!- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.10.2026
- Vertragsende
- 14.10.2030
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 4 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die AN beträgt 15 Monate vor Ablauf … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 4 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die AN beträgt 15 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 14.10.2034 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch der AN auf Verlängerung besteht nicht.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 51 Tage
- Angebotsöffnung
- Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB: Spezielle Sicherheitsanforderungen für den BGH: Im Rahmen dieses Vertrages ist ein Zutritt zu den Liegenschaften ohne Begleit … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB: Spezielle Sicherheitsanforderungen für den BGH: Im Rahmen dieses Vertrages ist ein Zutritt zu den Liegenschaften ohne Begleitung vorgesehen. Da die Liegenschaften, die Gegenstand dieses Vertrages sind, vom Bundesgerichtshof genutzt werden, ergeben sich erhöhte Sicherheitsanforderungen an die Personen, die Zutritt zu diesen Liegenschaften ohne Begleitung benötigen. Deshalb erfordern Zutrittsberechtigungen für den Auftragnehmer und die von ihm mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen auf diesen Liegenschaften betrauten Personen einschließlich deren Vertretungen (Ersatzkräfte) und ggf. einschließlich der Objektleitung sowie deren Vertretungen bei Ausfall eine im Vorfeld durchgeführte erfolgreiche Zuverlässigkeitsprüfung. Ohne die Zuverlässigkeitsprüfung bzw. bei Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals kann eine Zusammenarbeit mit dem Bundesgerichtshof nicht erfolgen; es wird keine Zutrittsberechtigung erteilt. Die AN hat daher unverzüglich nach Zuschlagserteilung von diesen Personen jeweils einen vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auf Zuverlässigkeitsprüfung (siehe Anlage: Anlage C-07-Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung BGH) an folgende Anschriften zu richten: (Die konkreten Kontaktdaten werden nach Zuschlagserteilung mitgeteilt). Der Bundesgerichtshof veranlasst die Zuverlässigkeitsprüfung durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (bei einem Wohnsitz in Baden-Württemberg; Dauer mind. 2 Wochen) oder durch das zuständige Landeskriminalamt (bei einem Wohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg; Dauer mind. 6 Wochen) und informiert den betreffenden Beschäftigten sowie (mit dessen Zustimmung) die AN über das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung. Kosten für die Zuverlässigkeitsprüfungen fallen für die AN nicht an. Es wird auf das entsprechende Formular und die weiteren darin enthaltenen Hinweise (Anlage C-07-Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung BGH) Bezug genommen. Die AG erhält keine personenbezogenen Daten; lediglich die Information, dass gegenüber dem vorgesehenen Personal der AN Bedenken bzw. keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestehen. Sollte die AN bereits entsprechend durch den Bundesgerichtshof überprüftes Personal einsetzen wollen, ist der Nachweis der Überprüfung und Freigabe des Personals im Einzelfall vor dem ersten Einsatz zu führen. Die Überprüfung anderer oberster Bundesbehörden, wie z. B. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erübrigt nicht die Durchführung der Zuverlässigkeitsprüfungen durch den Bundesgerichtshof. Ohne die Zuverlässigkeitsprüfung bzw. bei Bedenken gegen die Zuverlässigkeit, hat die AG das Recht, den Einsatz dieser betreffenden Personen auf den fraglichen Liegenschaften abzulehnen. Die AN hat dann einen Ersatz für diese Personen zu stellen, auf die das vorgenannte Verfahren ebenfalls anzuwenden ist. Auf die Erforderlichkeit der Wiederholung der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach jeweils zwei Jahren sowie bei Vorliegen neuer Erkenntnisse zu einer Person, wird ausdrücklich unter Bezugnahme in Anlage C-07-Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung BGH hingewiesen. Sollten weitere Zuverlässigkeitsprüfungen erforderlich werden, verpflichtet sich die AN für die kurzfristige Beibringung der dafür notwendigen Anträge seines Personals Sorge zu tragen.- Hinweis
1. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2. Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson •Los 1 (BGH): Frau Mayer, E-Mail: damaris.mayer@bundesimmobilien.de •Los 2 (GBA): Herr Lehmann, E-Mail: Armin.Lehmann@bundesimmobilien.de zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur in dem Zeitraum •Los 1 (BGH): 12.01.2026 bis 16.01.2026 •Los 2 (GBA): 19.01.2026 bis 22.01.2026 (Mo. bis Do.: 9:00-16:00 Uhr, Fr.: 9:00-13:00 Uhr) durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens •Los 1 (BGA): 08.01.2026 •Los 2 (GBA): 15.01.2026 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmenden müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3.1. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 26.02.2026 gestellt werden zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 3.2. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- WertungspreisAls Wertungspreis wird die Summe Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Leistungsverzeichnis gewertet.
Eignung4 von 4 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. €; Sachschäden mindestens 1,0 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 500.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jewe … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. €; Sachschäden mindestens 1,0 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 500.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.Der Nachweis für die bestehende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung unaufgefordert der Auftraggeberin zu übersenden.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Mater … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. -- dass das eingesetzte Personal ein „Zertifizierungsnachweis zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. -- dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. -- dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) besitzt“ und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. Diese Nachweise müssen die Befähigung bzw. Qualifikation anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit erkennen lassen. --- dass das Unternehmen für die zu erbringende Leistung „Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, gem. DGUV - Vorschrift 3 bzw. 4“ in der Handwerksrolle eingetragen ist. Zuständige Handwerkskammer: "Eintragung notwendig" --- dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „befähigte Person gemäß DGUV – Regel 113 - 020 oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt“ und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. Diese Nachweise müssen die Befähigung bzw. Qualifikation anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit erkennen lassen. - Erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind folgende Nachweise einzureichen: •Zertifizierungsnachweis: „Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“, •Nachweis: Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.7, •Nachweis: befähigte Person gemäß § 3 DGUV-Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100). •Nachweis: befähigte Person gemäß DGUV-Regel 113-020 oder eine gleichwertige Qualifikation. Dieser muss die Befähigung bzw. Qualifikation anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit erkennen lassen. - Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zu den nachfolgenden genannten Wartungs- und Prüfungsleistungen sowie Leistungsumfang von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Referenz Nr. 1 über Wartung und Prüfung von (kraftbetätigten) elektrisch / hydraulischen Türen mit oder ohne Feststellanlagen, jährlicher Leistungsumfang: mindestens 5 Anlagen! Referenz Nr. 2 über Wartung und Prüfung von (kraftbetätigten) elektrisch / hydraulischen Anlagen (Tore mit oder ohne Feststellanlagen oder Reifenkillern oder Durchfahrtssperren), jährlicher Leistungsumfang: keine Mindestanforderung! Referenz Nr. 3 über Wartung und Prüfung von (kraftbetätigten) elektrisch / hydraulischen Anlagen (Tore mit oder ohne Feststellanlagen oder Reifenkillern oder Durchfahrtssperren), jährlicher Leistungsumfang: keine Mindestanforderung! Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundelie …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.10.2026
- Vertragsende
- 14.10.2030
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 4 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die AN beträgt 15 Monate vor Ablauf … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 4 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die AN beträgt 15 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 14.10.2034 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch der AN auf Verlängerung besteht nicht.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 51 Tage
- Angebotsöffnung
- Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB: Spezielle Sicherheitsanforderungen für den GBA: vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auf Zuverlässigkeitsprüfu … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB: Spezielle Sicherheitsanforderungen für den GBA: vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auf Zuverlässigkeitsprüfung (siehe Anlage: Anlage C-07-Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung GBA) an folgende Anschriften zu richten: (Die konkreten Kontaktdaten werden nach Zuschlagserteilung mitgeteilt.) Der GBA veranlasst dann eine Zuverlässigkeitsprüfung. Die AG behält sich vor, Mitarbeiter der AN, aus Sicherheitsgründen abzulehnen. Eine Begründung ist jedoch nicht erforderlich. Die AN hat dann unverzüglich weiteres Personal zur Verfügung zu stellen und auch für diese einen Antrag auf Zuverlässigkeitsprüfung (siehe Anlage: Anlage C-07-Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung GBA) zu stellen.- Hinweis
1. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2. Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson •Los 1 (BGH): Frau Mayer, E-Mail: damaris.mayer@bundesimmobilien.de •Los 2 (GBA): Herr Lehmann, E-Mail: Armin.Lehmann@bundesimmobilien.de zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur in dem Zeitraum •Los 1 (BGH): 12.01.2026 bis 16.01.2026 •Los 2 (GBA): 19.01.2026 bis 22.01.2026 (Mo. bis Do.: 9:00-16:00 Uhr, Fr.: 9:00-13:00 Uhr) durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens •Los 1 (BGA): 08.01.2026 •Los 2 (GBA): 15.01.2026 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmenden müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3.1. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 26.02.2026 gestellt werden zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 3.2. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
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- 53119 Bonn
- Website
- bundesimmobilien.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ec5a41f2-f116-4745-9201-394b965961d0.