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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grauflächenreinigung und Winterdienstleistungen für 14 Liegenschaften in Karlsruhe und eine Bundesliegenschaft in Pforzheim, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg (Vergabenummer VOEK 182-25)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 182-25veröffentlicht 19.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 225 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 3 Lose · in 47 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.10.2026 – 30.09.2030, bis zu 1 Verlängerung
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (418 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2030
    vor 37 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Los 1 "Winterdienst und Grauflächenreinigung für sechs Bundesliegenschaften in Karlsruhe" Los 2 "Winterdienst und Grauflächenreinigung für vier Bundesliegenschaften in Karlsruhe" Los 3 "Winterdienst und Grauflächenreinigung für vier Bundesliegenschaften in Karlsruhe und eine Bundesliegenschaft in Pforzheim"

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1; Winterdienst und Grauflächenreinigung für sechs Bundesliegenschaften in Karlsruhe

a) WE 138014; Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), Moltkestr. 152, 76187 Karlsruhe 1. Grauflächenreinigung 1.1 Öffentliche Flächen - Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 190 m² 1.2 Nichtöffentliche Flächen - Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 640 m² - Reinigung Nichtöffentliche Flächen - Traufstreifen, ca. 50 m² - Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 7 Stück - Entwässerungsrinnen (mit Rampenheizung) reinigen, 2 lfm - Lichtschächte reinigen, 3 Stück (0,8 m x 0,68 m) - Schmutzfangroste Haupteingänge reinigen, 2 Stück (1,6 m x 0,8 m) 2. Winterdienst 2.1 Öffentliche Flächen - Öffentlicher Gehweg, ca. 190 m² (befestigte Flächen mit Fugen) 2.2 Nichtöffentliche Flächen - Nichtöffentliche Flächen, ca. 260 m² b) WE 138015; Zollamt, Moltkestr. 72, 72a/ Freydorfstraße/ Grenadierstraße, 76133 Karlsruhe 1. Winterdienst 1.1 Öffentliche Flächen - Öffentlicher Gehweg, ca. 63 m² 1.2 Nichtöffentliche Flächen - Nichtöffentliche Flächen, ca. 1.977 m² - Bereitstellung von Streugut während der Wintersaison, ca. 150 l c) WE 138019; Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Tennesseeallee 2-4, 76149 Karlsruhe 1. Grauflächenreinigung 1.1 Öffentliche Flächen - Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 195 m² 1.2 Nichtöffentliche Flächen - Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 20 m² - Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 2 m² - Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 150 m² Parkplätze - Reinigung Nichtöffentliche Flächen - Wegeflächen (Platten), ca. 50 m² - Reinigung Nichtöffentliche Flächen - Verkehrsflächen (Asphalt), ca. 40 m² - - Reinigung Nichtöffentliche Flächen - Traufstreifen, ca. 120 lfm - Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 1 Stück - Lichtschächte reinigen, 1 Stück 2. Winterdienst 2.1 Öffentliche Flächen - Öffentlicher Gehweg, ca. 195 m² 2.2 Nichtöffentliche Flächen - Nichtöffentliche Flächen, ca. 262 m² d) WE 138023; Bundesanstalt für Wasserbau, Moltkestr. 150, 76187 Karlsruhe 1. Grauflächenreinigung 1.1 Öffentliche Flächen - Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 70 m² 1.2 Nichtöffentliche Flächen - Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 333 m² - Reinigung Nichtöffentliche Flächen - Traufstreifen, ca. 20 m² - Lichtschacht reinigen, 1 Stück (ca. 1,5 m²) 2. Winterdienst 2.1 Öffentliche Flächen - Öffentlicher Gehweg, ca. 70 m² (befestigte Flächen mit Fugen) 2.2 Nichtöffentliche Flächen - Nichtöffentliche Flächen, ca. 333 m² e) WE 140891; Bundesanstalt für Wasserbau, Moltkestr. 153, 76185 Karlsruhe 1. Grauflächenreinigung 1.1 Öffentliche Flächen - Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 250 m² 1.2 Nichtöffentliche Flächen - Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 715 m² - Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 97 m² - Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 6 Stück - Entwässerungsrinnen reinigen, ca. 12 lfm 2. Winterdienst 2.1 Öffentliche Flächen - Öffentlicher Gehweg, ca. 250 m² (befestigte Flächen mit Fugen) 2.2 Nichtöffentliche Flächen - Nichtöffentliche Flächen, ca. 487 m² f) WE 150007; Gewerbe, Moltkestr. 70, 76133 Karlsruhe 1. Winterdienst 1.1 Öffentliche Flächen - Öffentlicher Gehweg, ca. 192 m² 1.2 Nichtöffentliche Flächen - Nichtöffentliche Flächen, ca. 173 m²

4 Jahre–
2
Los 2; Winterdienst und Grauflächenreinigung für vier Bundesliegenschaften in Karlsruhe

a) WE 137437; Bundesgerichtshof, Gartenstr. 25, 76133 Karlsruhe 1. Grauflächenreinigung 1.1 Öffentliche Flächen - Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 87 lfm 1.2 Nichtöffentliche Flächen - Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 474 m² (ohne Parkplatz) - Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 117 m² (Parkplatz) - Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 2 Stück - Zusätzlich Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 2 Stück - BEDARFSPOSITION - Entwässerungsrinnen reinigen, 2 lfm - Zusätzlich Entwässerungsrinnen reinigen, 2 lfm - BEDARFSPOSITION - Lichtschächte reinigen, 3 Stück - Zusätzlich Lichtschächte reinigen, 3 Stück - BEDARFSPOSITION 2. Winterdienst 2.1 Öffentliche Flächen - Öffentlicher Gehweg, ca. 87 lfm 2.2 Nichtöffentliche Flächen - Nichtöffentliche Flächen, ca. 591 m² - Nichtöffentliche Flächen, ca. 80 lfm b) WE 138026; Bundesgerichtshof, Hertzstr. 10, 76187 Karlsruhe 1. Grauflächenreinigung 1.1 Nichtöffentliche Flächen - Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 909 m² 2. Winterdienst 2.3 Nichtöffentliche Flächen - Nichtöffentliche Flächen, ca. 254 m² c) WE 142796; Bundesanstalt für Immobilienaufgaben/ Bundesgerichtshof/ Bundespolizei, Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe 1. Grauflächenreinigung 1.1 Nichtöffentliche Flächen - Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 3.373 m² - Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 7.498 m² - Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 43 Stück 2. Winterdienst 2.1 Nichtöffentliche Flächen - Nichtöffentliche Flächen, ca. 3.373 m² - Nichtöffentliche Flächen, ca. 7.498 m² d) WE 145542; Bundesgerichtshof, Herrenstr. 45/45a, 76133 Karlsruhe 1. Grauflächenreinigung 1.1 Öffentliche Flächen - Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 680 lfm 1.2 Nichtöffentliche Flächen - Reinigung öffentlich zugängliche Flächen, ca. 759 m² - Reinigung Nichtöffentliche Flächen, insgesamt ca. 8.619 m² - Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 56 Stück - Zusätzlich Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 56 Stück - BEDARFSPOSITION - Entwässerungsrinnen reinigen, 95 lfm (15 Stück) - Zusätzlich Entwässerungsrinnen reinigen, 95 lfm (15 Stück) - BEDARFSPOSITION - Entwässerungsrinnen (Gitterrost) reinigen, 62 lfm (1 Stück) - Zusätzlich Entwässerungsrinnen (Gitterrost) reinigen, 62 lfm (1 Stück) - BEDARFSPOSITION - Licht-/Kellerschächte reinigen, 15 Stück - Zusätzlich Licht-/Kellerschächte reinigen, 15 Stück - BEDARFSPOSITION - Licht-/Lüftungsschächte reinigen, 17 Stück - Zusätzlich Licht-/Lüftungsschächte reinigen, 17 Stück - BEDARFSPOSITION 2. Winterdienst 2.1 Öffentliche Flächen - Öffentlicher Gehweg, ca. 680 lfm (Zone B) 2.2 Nichtöffentliche Flächen - Öffentlich zugängliche Flächen, ca. 759 m² (Zone A) - Nichtöffentliche Flächen, ca. 7.141 m²

4 Jahre–
3
Los 3; Winterdienst und Grauflächenreinigung für vier Bundesliegenschaften in Karlsruhe und eine Bundesliegenschaft in Pforzheim

a) WE 140814; Technisches Hilfswerk, Grünhutstr. 9, 76187 Karlsruhe 1. Grauflächenreinigung 1.1 Öffentliche Flächen - Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 60 m² 1.2 Nichtöffentliche Flächen - Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 3.180 m² - Zusätzliche Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 3.180 m² - BEDARFSPOSITION - Reinigung Nichtöffentliche Flächen - wassergebundene Flächen, ca. 135 m² - Zusätzliche Reinigung Nichtöffentliche Flächen - wassergebundene Flächen, ca. 135 m² - BEDARFSPOSITION - Reinigung Nichtöffentliche Flächen - Traufstreifen (ohne Türen und Tore), ca. 160 m² - Zusätzliche Reinigung Nichtöffentliche Flächen - Traufstreifen, ca. 160 m² - BEDARFSPOSITION - Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 9 Stück - Entwässerungsrinnen reinigen, 196 lfm - Lichtschächte reinigen, 18 Stück (je 1,1 m x 0,53 m) 2. Winterdienst 2.1 Öffentliche Flächen - Öffentlicher Gehweg, ca. 60 m² (befestigte Flächen mit und ohne Fugen) b) WE 140886; Technisches Hilfswerk, Platz des THW 1, 75179 Pforzheim 1. Winterdienst 1.1 Öffentliche Flächen - Öffentlicher Gehweg, ca. 89 lfm 1.2 Nichtöffentliche Flächen - Nichtöffentliche Flächen, ca. 28 m² c) WE 141621; Bundesanstalt für Wasserbau, Kußmaulstr. 17, 76187 Karlsruhe 1. Grauflächenreinigung 1.1 Öffentliche Flächen - Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 650 m² 1.2 Nichtöffentliche Flächen - Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 14.333 m² - Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 27 m² (Müllstandflächen) - Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 770 m² - Reinigung Nichtöffentliche Flächen - wassergebundene Flächen, ca. 577m² - Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 55 Stück - Entwässerungsrinnen reinigen, 93 lfm - Schmutzfangroste reinigen, 5 Stück - Lichtschächte reinigen, 26 Stück 2. Winterdienst 2.1 Öffentliche Flächen - Öffentlicher Gehweg, ca. 605 m² 2.2 Nichtöffentliche Flächen - Nichtöffentliche Flächen, ca. 6.120 m² d) WE 142699; Eisenbahnbundesamt, Südendstr. 44, 76135 Karlsruhe 1. Grauflächenreinigung 1.1 Öffentliche Flächen - Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 107 m² 1.2 Nichtöffentliche Flächen - Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 579 m² - Reinigung Nichtöffentliche Flächen - Traufstreifen, ca. 115 lfm - Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 4 Stück - Entwässerungsrinnen reinigen, 21 lfm - Lichtschächte reinigen, 10 Stück 2. Winterdienst 2.1 Öffentliche Flächen - Öffentlicher Gehweg, ca. 79 m² (befestigte Flächen ohne Fugen) 2.2 Nichtöffentliche Flächen - Nichtöffentliche Flächen, ca. 125 m² (befestigte Flächen ohne Fugen) e) WE 149520; Zollfahndungsamt, Carl-Metz-Str. 1, 76185 Karlsruhe 1. Winterdienst 1.1 Öffentliche Flächen - Öffentlicher Gehweg, ca. 266 m² - Nichtöffentliche Flächen, ca. 888 m² - Nichtöffentliche Flächen, ca. 888 m² - BEDARFSPOSITION - Bereitstellung von Streugut während der Wintersaison, ca. 150 l

4 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis 100 %. Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
30.09.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Der Vertagsbeginn für die WE 138019 Grauflächenreinigung ist der 01.01.2027. Der Vertragsbeginn für alle weiteren WE ist der 01.10.2026. Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.09.2030. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 1 weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzun … ganz lesenDer Vertagsbeginn für die WE 138019 Grauflächenreinigung ist der 01.01.2027. Der Vertragsbeginn für alle weiteren WE ist der 01.10.2026. Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.09.2030. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 1 weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2031 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowo … ganz lesenDas am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „F …

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis 100 %. Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
30.09.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Der Vertragsbeginn für WE 142796 ist der 01.10.2029. Der Vertragsbeginn für alle weiteren WE ist der 01.10.2026. Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.09.2030. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnis … ganz lesenDer Vertragsbeginn für WE 142796 ist der 01.10.2029. Der Vertragsbeginn für alle weiteren WE ist der 01.10.2026. Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.09.2030. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB: a) Besondere Sicherheitsanforderungen (WE 137437, WE 138026, WE 142796 und WE 145542 Bundesgerichtshof (Los 2) betreffend): Im Rahmen dieses Vertrages ist ein Zutritt zu der Liegenschaft ohne Begleitung … ganz lesenBesondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB: a) Besondere Sicherheitsanforderungen (WE 137437, WE 138026, WE 142796 und WE 145542 Bundesgerichtshof (Los 2) betreffend): Im Rahmen dieses Vertrages ist ein Zutritt zu der Liegenschaft ohne Begleitung vorgesehen. Da die Liegenschaft vom Bundesgerichtshof genutzt wird, ergeben sich erhöhte Sicherheitsanforderungen an die Personen, die Zutritt zu dieser Liegenschaft ohne Begleitung benötigen. Deshalb erfordern Zutrittsberechtigungen für die Auftragnehmerin und die von ihr mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen auf dieser Liegenschaft betrauten Personen einschließlich der Objektleitung und eventueller Unterauftragnehmen eine im Vorfeld durchgeführte erfolgreiche Zuverlässigkeitsprüfung. Ohne die Zuverlässigkeitsprüfung bzw. bei Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals kann eine Zusammenarbeit mit dem Bundesgerichtshof nicht erfolgen; es wird keine Zutrittsberechtigung erteilt. Die Auftragnehmerin hat dafür Sorge zu tragen, dass sie für die Auftragsdurchführung nur Beschäftigte einsetzt, die eine erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung vorweisen können. Dazu wird sie unverzüglich nach Zuschlagserteilung die von den entsprechenden Beschäftigten vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Anträge auf Zuverlässigkeitsprüfung (siehe Anlage C-03.6) jeweils in verschlossenen Umschlägen an folgende Anschrift richten: Bundesgerichtshof, Verwaltung – Sachgebiet Sicherheit, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe Der Bundesgerichtshof veranlasst die Zuverlässigkeitsprüfung durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (bei einem Wohnsitz in Baden-Württemberg; Dauer mind. ca. 2 Wochen) oder durch das zuständige Landeskriminalamt (bei einem Wohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg; Dauer mind. 6 Wochen) und informiert die/ den betreffende/n Beschäftigte/n über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsprüfung. Kosten für die Zuverlässigkeitsprüfungen fallen für die Auftragnehmerin nicht an. Es wird auf die entsprechenden Formulare und die weiteren darin enthaltenen Hinweise (Anlage C-03.6) Bezug genommen. Die Auftraggeberin erhält keine personenbezogenen Daten; lediglich die Information, dass gegenüber dem vorgesehene Personal der Auftragnehmerin Bedenken bzw. keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestehen. Sollte die Auftragnehmerin bereits entsprechend überprüftes Personal einsetzen wollen, ist der Nachweis der Überprüfung und Freigabe des Personals im Einzelfall vor dem ersten Einsatz zu führen. Eine Überprüfung durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erübrigt nicht die Durchführung der Zuverlässigkeitsprüfung durch den Bundesgerichtshof und umgekehrt. Personal, das auf beiden Liegenschaften eingesetzt werden soll, muss über eine Freigabe von beiden Nutzern verfügen. Ohne die Zuverlässigkeitsprüfung bzw. bei Bedenken gegen die Zuverlässigkeit, hat die Auftraggeberin das Recht, den Einsatz dieser betreffenden Personen auf der fraglichen Liegenschaft abzulehnen. Die Auftragnehmerin hat dann einen Ersatz für diese Personen zu stellen, auf die das vorgenannte Verfahren ebenfalls anzuwenden ist. Auf die Erforderlichkeit der Wiederholung der jeweiligen Zuverlässigkeitsprüfung nach jeweils zwei Jahren sowie bei Vorliegen neuer Erkenntnisse zu einer Person, wird ausdrücklich unter Bezugnahme auf die Anlage C-03.6 hingewiesen. Sollten weitere Zuverlässigkeitsprüfungen erforderlich werden, hat die Auftragnehmerin für die kurzfristige Beibringung der dafür notwendigen Anträge seines Personals Sorge zu tragen. b) Zutrittsregelung Bundespolizei (WE 142796 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesgerichtshof, Bundespolizei (Los 2) betreffend): Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der jeweiligen Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fre …
Hinweis
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowo … ganz lesenDas am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „F …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1EDL Dienstleistungen GmbH, Karlsbad–
2Thomas Disch Gebäudereinigungsservice GmbH, Ettlingen–
3EDL Dienstleistungen GmbH, Karlsbad–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2026): Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für neun Liegenschaften in Bayern, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München (VOEK 208-25)

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 23.04.2026. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

197vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (275 Lose mit Angabe)
313.506 €Zuschlagswert im Median
193.022 € – 609.436 €mittlere Hälfte, 116 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.03.2026
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 23.03.2026 auf 27.03.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 799451f9-7230-4543-b6aa-1b8982206bd2.