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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages über den Kauf und die Lieferung von Kopierpapier für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bonn (Vergabenummer VOEK 246-23)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 246-23veröffentlicht 22.12.2023LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1006 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (480 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.05.2024 – 30.04.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
    vor 33 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 33 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 00:00 Uhr
    vor 33 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2026
    vor 30 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Kauf und Lieferung von DIN A 3 und DIN A 4 Kopierpapier

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist der Kauf und die Lieferung von DIN A4 und DIN A3 Kopierpapier für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im gesamten Bundesgebiet.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnetto-preise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet (Anlage A-03_Wertung_Zuschlagskriterien_246-23)100 %
Preis
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnetto-preise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet (Anlage A-03_Wertung_Zuschlagskriterien_246-23)Preis - 100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 1 Mio.€ (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 500.00 … ganz lesen6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 1 Mio.€ (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall) 0 Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird. 0 Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. 7. Angaben zu Umsätzen Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre. Umsatzart: Gesamtumsatz (netto) und Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Verkauf und Lieferung von Kopierpapier
Kriterium
8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung 0 Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. 0 Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, We … ganz lesen8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung 0 Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. 0 Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. --- 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens: Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: --- 10. Angaben zu Referenzen Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Referenz Nr. 1 Art der erbrachten Leistung Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse) Gelieferte Kartons DIN A4 / DIN A3 Papier Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM Referenz Nr. 2 Art der erbrachten Leistung Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse) Gelieferte Kartons DIN A4 / DIN A3 Papier Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM Referenz Nr. 3 Art der erbrachten Leistung Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse) Gelieferte Kartons DIN A4 / DIN A3 Papier Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
Kriterium
11. Angaben bei Bietergemeinschaften Es wird beabsichtigt, als Bietergemeinschaft ein Angebot abzugeben: "ja"* oder "nein". Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds: Mitglied der Bietergemeinschaft Bezeichnung des (Teil-)Leistungsbereiches Umfang (z.B. gesamter Bereich, teilweise … ganz lesen11. Angaben bei Bietergemeinschaften Es wird beabsichtigt, als Bietergemeinschaft ein Angebot abzugeben: "ja"* oder "nein". Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds: Mitglied der Bietergemeinschaft Bezeichnung des (Teil-)Leistungsbereiches Umfang (z.B. gesamter Bereich, teilweise im Umfang von..) 12. Angaben zu Unterauftragnehmerleistungen Es wird beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen: "ja"* oder "nein". Teilleistungen, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist: Beschreibung des (Teil-)Leistungsbereiches Umfang (z.B. gesamter Bereich, teilweise im Umfang von..) 13. Eignungsleihe Ich/Wir erkläre/n, dass für die Erbringung meiner/unserer Leistungen eine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird: "ja"* oder "nein". * Wenn ja: Die Eignungsleihe bezieht sich auf folgende Aspekte: 14. Eigenerklärung zur zukünftigen Einbeziehung der Auftragsausführungsbedingungen: Ich habe die Auftragsausführungsbedingungen der Anlage A-04 zum Angebotsaufforderungsschreiben mit den Inhalten weitere Anforderungen für das Druckerzeugnis und der Versandverpackungen gelesen und erkläre mich bereit, diese Auftrags-ausführungsbestimmungen zum Bestandteil meines Angebotes zu machen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2024
Vertragsende
30.04.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin … ganz lesenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
07.02.2024, 00:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen … ganz lesenDie Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#", #Besonders geeignet für:selbst#, "#Besonders geeignet für:startup# --- Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Die nachfolgenden Anforderungen sind für das Kopierpa … ganz lesen#Besonders geeignet für:freelance#", #Besonders geeignet für:selbst#, "#Besonders geeignet für:startup# --- Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Die nachfolgenden Anforderungen sind für das Kopierpapier als Produktvorgabe zu berücksichtigen: Formate: DIN A4, ungelocht und DIN A3 ungelocht Papierart: 100% Recyclingfasern CIE-Weiße: Mindestens 135 ± 2,5 gemäß ISO 11475 oder gleichwertig Dicke: 100 µm ±6,0 nach DIN EN ISO 534 oder gleichwertig Grammatur: 80g/m³ ± 3 gemäß DIN EN ISO 536 oder gleichwertig Papier-Zertifizierung: DE-UZ 14a Blauer Engel oder ein gleichwertiges Zertifikat und EU Ecolabel oder ein gleichwertiges Zertifikat Eine Zertifizierung nach dem Blauen Engel DE-UZ 14a oder ein gleichwertiges Zertifikat und des EU-Ecolabels oder ein gleichwertiges Zertifikat ist bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Versand: Die Versandverpackung muss aus mindestens 85% recyceltem Material bestehen. --- Über die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren werden max. 19.140 Kartons DIN A4 Papier und 660 Kartons DIN A3 Papier anfallen. Nach Erreichen der Höchstmengen ist das Volumen dieses Vertrages ausgeschöpft. --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4 der Anlage B-03 "Bieterauskunft Eignungskriterien" Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland abzugeben und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen. --- Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i.V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Aufraggeberin holt i.R.v. Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei üb …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 300 (Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

47vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (45 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.02.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 91f3e615-e1da-4a45-855f-22cfadb90eac.