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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Offenes Verfahren (EU-weit) zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Unterstützung bei der Durchführung von standardisierten Vergabeverfahren in Bonn und Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale (VOEK 434-25)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 434-25veröffentlicht 16.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 227 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 20 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.07.2026 – 30.06.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Qualität36 %
  • Qualität24 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2028
    vor 4 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung zur Unterstützung bei der Durchführung von standardisierten Vergabeverfahren

Beschreibung des Loses

Der Auftragnehmer unterstützt die Auftraggeberin bei der Durchführung von nationalen sowie europaweiten Ausschreibungen für verschiedene Leistungsgegenstände, insbesondere Unterhalts- und Glasreinigung, aber auch Grün- und Graupflege, Winterdienst und Hausmeisterdienstleistungen. Eine Ausweitung der Leistungen auf die Ausschreibung von Sicherheitsdienstleistungen, forstliche Leistungen, sonstige Dienstleistungen und Ver- und Entsorgungsleistungen kommt ebenfalls in Betracht. Bei den vertragsgegenständlichen Beschaffungsverfahren handelt es sich um Standardverfahren auf der Grundlage von musterhaften Vertrags-, Ausschreibungs- und Auswertungsvorlagen, die die Unterhaltung, Pflege und den Schutz der Immobilien der Auftraggeberin betreffen. Die Unterstützung bei der Durchführung der Vergabeverfahren umfasst keinen rechtlichen Prüfungs- und Beratungsbedarf. Das Ziel des Rahmenvertrags ist die schematische Anwendung der vergaberechtlichen Vorschriften zur Gewährleistung einer entsprechenden Verfahrensführung.

Schwerpunkt des Verfahrens ist die rein technische Abwicklung des Vergabeverfahrens. Eine Rechtsberatung ist von der Ausschreibung nicht umfasst.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis40 %
Qualität36 %
Qualität24 %
Preis
Der Wertungspreis wird anhand der gewichteten Stundensätze laut Preisblatt wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximale Punktzahl (40 Punkte). Die Angebote mit höheren Wertungspreisen erhalten weniger Punkte nach der Formel: maximale Punktzahl (40 Punkte) multipliziert mit dem niedrigsten Wertungspreis dividiert durch den Wertungspreis des zu bewertenden Angebotes (auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet).
Qualität
Konzept (Gewichtung: 36%) Das Konzept (36 %) wird wie folgt bewertet: In dem Konzept hat der Bieter zu beschreiben, wie er bei der Ausführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Aufgaben konkret vorgeht (z.B. Arbeitstechniken zur Erkennung von projektbezogenen Problemstellungen und zur Erarbeitung von Lösungsansätzen). Hierbei hat der Bieter zu jeder der in der Anlage A-03 formulierten 12 Fragen in einem gesonderten Gliederungspunkt Stellung zu nehmen. Das Konzept des Bieters wird zu jeder Frage (Gliederungspunkt) mit 0 bis 3 Punkte bewertet. Die pro Frage (Gliederungspunkt) ermittelten Punktzahlen eines Bieters werden addiert. Diese Summe ergibt die „Punktzahl Konzept“ (maximal 36 Punkte). Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt somit 36 Punkte. Mindestanforderung: Ein Angebot bleibt in der Wertung, wenn die Punktzahl Konzept (in der Summe aller 12 Gliederungspunkte) mindestens 18 Punkte erreicht. Angebote mit weniger als 18 Punkte im Konzept werden von der weiteren Auswertung ausgeschlossen.
Qualität
Persönliche Referenzen des Projektleiters einschließlich der Zufriedenheit der Referenzgeber (Gewichtung: 24%): Personenbezogene Referenzen des Projektleiters (als Zuschlagskriterium): Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen des Projektleiters als verantwortlichen Bearbeiter aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern, davon mindestens 2 EU-weite Ausschreibungen. Bei einer Referenzausschreibung muss es sich um den Gegenstand Unterhaltsreinigungsleistung und bei einer weiteren Referenzausschreibung um den Gegenstand Infrastrukturelles Gebäudemanagement gehandelt haben. Die Verfahren müssen im Wesentlichen selbständig bearbeitet worden sein. Des Weiteren ist der Vor- und Nachname des verantwortlichen Bearbeiters anzugeben. Im Detail: a) Persönliche Referenzen des Projektleiters (12 %): Die persönlichen Referenzen des Projektleiters, der im Zuschlagsfall auch Projektleiter in diesem Projekt der ausschreibenden Auftraggeberin wird, werden anhand ihrer Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Projekt wie folgt bewertet: Es werden maximal drei Referenzen bewertet. Pro Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die Vergabe von bis zu 4 Punkten pro Referenz richtet sich nach den in der Anlage A-03 genannten Maßstäben. Mindestanforderung: Ein Angebot bleibt in der Wertung, wenn in der Summe aller (bis zu 3) Referenzen mindestens 6 Punkte für die persönlichen Referenzen des Projektleiters erreicht werden. Angebote mit weniger als 6 Punkte werden von der weiteren Auswertung ausgeschlossen. b) Die Zufriedenheit der Referenzgeber (12 %) wird wie folgt bewertet: Die Zufriedenheit der Referenzgeber wird mittels eines einheitlichen Bewertungsbogens (Anlage B-03a) ermittelt. Dazu sendet die Auftraggeberin den unausgefüllten Bewertungsbogen nach dem Ende der Angebotsfrist an die drei in Anlage B_03_Bieterauskunft_Eignungskriterien benannten Referenzgeber der persönlichen Referenzen des Projektleiters, verbunden mit der Aufforderung zum Ausfüllen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen. Alternativ möglich ist es, dass der Bieter die Antworten der Referenzgeber innerhalb der Angebotsfrist einholt und die vom Referenzgeber ausgefüllten Bewertungsbögen als Anlage zu seinem Angebot vorlegt. Im letzteren Fall lässt sich die Auftraggeberin den ausgefüllten Bewertungsbogen vom Referenzgeber innerhalb von 10 Kalendertagen bestätigen. Die Auftraggeberin verwendet die vom Bieter angegebene E-Mail-Adresse des Referenzgebers. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Referenzgeber vergebenen Punkte. Darüberhinausgehende Ausführungen des Referenzgebers werden bei der Ermittlung der Punkte nicht berücksichtigt. Erfolgt innerhalb der Frist von 10 Kalendertagen keine Rückmeldung des Referenzgebers, erhält der Bieter für die Referenz einen Punkt. Die Bewertung der Referenzgeber stellt keine Mindestanforderung dar. Negative Bewertungen durch die Referenzgeber führen nicht zu einem Ausschluss des Unternehmens. Es werden maximal drei Referenzen gewertet. Pro Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die Vergabe von bis zu 4 Punkten pro Referenz richtet sich nach den in Anlage A-03 genannten Maßstäben. Dabei hat der Referenzgeber zumindest stichpunktartig die Gründe für seine Bewertung anzugeben, so dass es der ausschreibenden Auftraggeberin möglich ist, die Bewertung des Referenzgebers im Ansatz nachzuvollziehen. Fehlt es an einer (zumindest stichpunktartigen) Begründung durch den Referenzgeber, wird die vom Referenzgeber angegebene Bewertung um eine Note reduziert, also die vergebene Punktzahl um einen Punkt reduziert (eine Bewertung mit 0 Punkten wird nicht weiter reduziert).

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
30.06.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Für die in der gültigen Vertragslaufzeit beauftragten Einzelaufträge gelten die vertraglichen Bestimmungen dieses Vertrages bis zur Erfüllung sämtlicher Leistungen aus dem beauftragten Einzelauftrag fort. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können ohne vorherige schriftliche Zusti … ganz lesenbis zu 2-mal: Für die in der gültigen Vertragslaufzeit beauftragten Einzelaufträge gelten die vertraglichen Bestimmungen dieses Vertrages bis zur Erfüllung sämtlicher Leistungen aus dem beauftragten Einzelauftrag fort. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei weder ganz noch teilweise übertragen oder abgetreten werden Die Rahmenvereinbarung endet automatisch auch vor dem Erreichen ihrer maximalen Laufzeit, wenn die Höchstabrufmenge von 300 Vergabeverfahren erreicht wurde. Dabei gilt es als ein Vergabeverfahren im vorgenannten Sinne, auch wenn zum selben Vergabeverfahren Leistungen sowohl aus dem Themenkomplex I als auch aus dem Themenkomplex II in Ziff. 3 der Leistungsbeschreibung abgerufen werden.
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin be … ganz lesenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.06.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
0 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 16.03.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Facility Care AG, Münster; PTG Consulting AG, Würzburg; EY Real Estate GmbH, Düsseldorf–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

109vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (219 Lose mit Angabe)
500.283 €Zuschlagswert im Median
326.577 € – 2,88 Mio. €mittlere Hälfte, 29 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 26.03.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e21ac4ce-fb2b-4711-80fb-f3e6778898c8.