Offenes Verfahren: Berufsförderungswerk München gemeinnützige Gesellschaft mbH Empfangsdienst Nachtschicht
Berufsförderungswerk München gemeinnützige Gesellschaft mbH · Kirchseeon, Bayern
Aktenzeichen BFW_Empfang Nachtveröffentlicht 02.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 560 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 02.01.2025 – 31.12.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 560 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahre02.01.2025 – 31.12.2026, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kirchseeon85614, Landkreis Ebersberg, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Auftragsbezogenes Personalorganisationskonzept35 %
- Auftragsbezogenes Schulungskonzept25 %
- Festpreis pro Nachtschicht brutto40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 28 Monatenan Berufsförderungswerk München gemeinnützige Gesellschaft mbH
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 27 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 09:05 Uhrvor 27 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Empfangsdienstleistungen für die Nachtschicht am Empfang des AG im Hauptgebäude in der Moosacher Straße 31, 85614 Kirchseeon
Beschreibung des Loses
Der Auftraggeber beabsichtigt, sich mit diesem Vergabeverfahren Empfangsdienstleistungen für die Nachtschicht am Empfang im Hauptgebäude in der Moosacher Straße 31, 85614 Kirchseeon zu beschaffen. Wegen der Einzelheiten der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen wird auf die als Anlage 1 den Vergabeunterlagen beigefügte Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Nachtschicht des Empfangs ist nicht zu besetzen, wenn das Haus des AG wegen Betriebsferien gänzlich geschlossen oder nur tagsüber geöffnet ist. Der im Anlagenkonvolut 2 den Vergabeunterlagen beigefügte, vorläufige Schließplan des AG für 2025 enthält zur Veranschaulichung die derzeit geplanten Schließzeiten des AG im Jahre 2025 (rote Markierungen). Das Anlagenkonvolut 2 der Vergabeunterlagen (Objektunterlagen) enthält zudem ein Luftbild mit gelben Markierungen der zu überwachenden, in Sicht- und Hörweite zum Empfang befindlichen Außenbereiche (Vorplätze sind durch große Fensterfronten einzusehen) sowie die Hausordnung des Objekts.
Gegenstand nach CPV
- 79992000EmpfangsdiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Auftragsbezogenes PersonalorganisationskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 35
- Qualität
- Auftragsbezogenes SchulungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 25
- Preis
- Festpreis pro Nachtschicht bruttoGewichtung (Punkte, genau) 40
Eignung8 von 8 angegeben
- Kriterium
- Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen: 1) Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB 2) Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 4 GWB 3) Eigenerklärung gemäß § 124 GWB 4) Eigenerklärung zu weiteren Ausschlussgründen 5) Eigenerklärung nach Art. 5 k) Abs. 1 EU-VO Nr. 833/2014 i. d. F. v. Art. 1 Ziff. 23 EU-VO 2022/576
- Kriterium
- Vorlage der Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) des Bieters. Bei Bietergemeinschaften ist die Erlaubnis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Kriterium
Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung 1. mit Deckungssummen von mindestens 1.000.000,00 EUR für Personenschäden, mindestens 1.000.000,00 EUR für Sachschäden, mindestens 250.000,00 EUR für Vermögensschäden und mindestens 250.000,00 EUR für den Verlust von Schlüsseln … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung 1. mit Deckungssummen von mindestens 1.000.000,00 EUR für Personenschäden, mindestens 1.000.000,00 EUR für Sachschäden, mindestens 250.000,00 EUR für Vermögensschäden und mindestens 250.000,00 EUR für den Verlust von Schlüsseln, 2. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält. Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter 1.-2. genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftrags-fall an die vorstehenden Anforderungen unter 1.-2. anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes. Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.- Kriterium
Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leis-tungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Empfangsdienst), jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2023), jeweils in EUR netto. Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz für Leistungen im T … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leis-tungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Empfangsdienst), jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2023), jeweils in EUR netto. Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Empfangsdienst) des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2023) von jeweils 500.000,00 EUR netto. Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Empfangsdienst). Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.- Kriterium
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2023) ersichtlich ist. Der Bieter hat dabei jeweils gesondert anzugeben, welchen Anteil an der durchschnittlichen Zahl das … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2023) ersichtlich ist. Der Bieter hat dabei jeweils gesondert anzugeben, welchen Anteil an der durchschnittlichen Zahl das Empfangspersonal mit den Leistungen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) hat. Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl von mindestens 5 beschäftigten Personen Empfangspersonal mit den Leistungen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2023). Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes. Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die durchschnittliche Zahl des Empfangspersonals mit den Leistungen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft jeweils zu addieren. Letztgenannte Summen sind maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.- Kriterium
Eigenerklärung über zwei (2) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe: - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat, - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzpr … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über zwei (2) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe: - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat, - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt, - der Projektbezeichnung, - der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft, - des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: 1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Leistungen des Empfangsdienstes; 2. Die referenzgegenständlichen Leistungen wurden nach Ansicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht; 3. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Der Bieter hat die Leistungen im Zeitraum 01.01.2021 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote ausgeführt bzw. bei laufenden Projekten für mindestens sechs (6) Monate am Stück erbracht (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2021 begonnen worden sein). Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Der AG hat das Recht (Option), durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN die Vertragslaufzeit zweimalig um jeweils zwei weitere Jahre, d.h. längstens bis zum 31.12.2030 zu verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht. Die Ausübung der Option muss jeweils mind … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Der AG hat das Recht (Option), durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN die Vertragslaufzeit zweimalig um jeweils zwei weitere Jahre, d.h. längstens bis zum 31.12.2030 zu verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht. Die Ausübung der Option muss jeweils mindestens drei Monate vor Ende der Grundlaufzeit des Vertrages bzw. dem 1. Verlängerungszeitraum vom AG gegenüber dem AN in Textform erklärt werden.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 67 DAYS
- Angebotsöffnung
- 02.08.2024, 09:05 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) und Vertrag (Anlage 3 der Vergabeunterlagen)
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen An-gebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PH3BE 1) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen. 2) Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die in dieser Auftragsbekanntmachung genannte Vergabeplattform abgewickelt. Zur Teilnahme am Verfahren müssen sich alle interessierten Wirtschaft … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PH3BE 1) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen. 2) Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die in dieser Auftragsbekanntmachung genannte Vergabeplattform abgewickelt. Zur Teilnahme am Verfahren müssen sich alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de registrieren. Es ist zu beachten, dass an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse die gesamte Kommunikation des Vergabeverfahrens gerichtet sein wird. Sollten interessierte Wirtschaftsteilnehmer über die folgenden Angaben hinaus weitere technische Hilfe benötigen, ist der Support der Plattform zu kontaktieren. web: https://support.cosinex.de/unternehmen/ E-Mail: support@cosinex.de Systemvoraussetzungen E-Vergabe: Hinsichtlich der Systemvoraussetzungen für die elektronische Abgabe von Angeboten sind die Informationen ebenfalls beim Support von Cosinex/DTVP erhältlich: https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Systemvoraussetzungen+VMP 3) Die Vergabeunterlagen ändernde, ergänzende, berichtigende oder klarstellende Angaben behält sich der Auftraggeber in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor. Solche werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer sind daher verpflichtet, sich stetig unter der in der Auftragsbekanntmachung genannten Internet-Adresse zu informieren, ob Aktualisierungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen verfügbar sind, und diese herunterzuladen. Registrierte Unternehmen werden automatisch über nach der Registrierung versandte Nachrichten der Vergabestelle per E-Mail informiert. Es wird daher empfohlen, sich für das Verfahren unverzüglich zu registrieren, s. oben 2). 4) Fragen/Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer haben die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen bei dem Auftraggeber anzufordern. Enthalten die Vergabeunterlagen erkennbare Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Fehler, so hat ein Wirtschaftsteilnehmer, der als Bieter auftreten will, den Auftraggeber unverzüglich, noch vor der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform, Bereich "Kommunikation", darauf hinzuweisen. Hierfür ist die kostenlose Registrierung des Unternehmens erforderlich, s. oben Ziffer 2). Alle Fragen, die mit dem vorliegenden Verfahren im Zusammenhang stehen, sind unverzüglich, spätestens jedoch während der Angebotsfrist bis zu dem in der Auftragsbekanntmachung genannten Datum über das Kommunikationsmodul der Vergabeplattform (oben Ziffer 2) zu senden. Der AG behält sich vor, Fragen auch nach dem in der Auftragsbekanntmachung genannten Datum zu beantworten. Antworten auf Fragen werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer sind daher verpflichtet, sich stetig unter der oben in Ziffer 2) genannten Internet-Adresse zu informieren, ob Fragenbeantwortungen verfügbar sind, und diese herunterzuladen (Holschuld).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Berufsförderungswerk München gemeinnützige Gesellschaft mbH
- Anschrift
- Moosacher Straße 31, 85614 Kirchseeon
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ACCUMULATA Operations GmbH3 Zuschläge
- ARTIS Veranstaltungsgesellschaft mbH2 Zuschläge
- Quanta Events G.P.2 Zuschläge
- brandarena GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- mac. brand spaces GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Verlagsleistungen Mitgliedermagazin " Kultur & Technik"Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR)Frist 24.11.2026
- Rahmenvereinbarung Projektleitung für Messen - PR1271235-2800-IFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12Frist 16.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b9478bc3-e28b-47b2-9c83-66eef40ae630.