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Offener Realisierungswettbewerb "Gartenschau 2033" mit Ideenteilen und anschließendem Verhandlungsverfahren Objektplanung Freianlagen

Marbach am Neckar · Marbach am Neckar, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 32511 - Gartenschau 2033veröffentlicht 23.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 3 Monaten

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
elektronisch: Nicht zulässigdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 10 %, Leistung und Qualität 90 %.

  • Leistungsfähigkeit des Projektteams10 %
  • Leistungsfähigkeit des Projektteams5 %
  • Leistungsfähigkeit des Projektteams10 %
  • Wettbewerbsergebnis45 %
  • Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses20 %
  • Honorarangebot10 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 1,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−0,9 Punkte
25 % teurer−2 Punkte
50 % teurer−3,3 Punkte
100 % teurer−5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 45 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Marbach am Neckar
    vor 23 Tagen
  3. Heute
  4. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über dtvp.de
    in 3 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Die Gemeinde Benningen am Neckar und die Stadt Marbach am Neckar haben sich für die gemeinsame Gartenschau beworben und den Zuschlag für die Ausrichtung der Gartenschau 2033 erhalten. Mit den Daueranlagen, die im Rahmen der Gartenschau entstehen sollen, soll eine ökologische Aufwertung erfolgen, soziale Angebote bzw. Treffpunkte geschaffen und die Verbindung beider Kommunen gestärkt werden. Im Mittelpunkt steht der Neckar als verbindendes Element. Die Neckarauen haben eine hohe ökologische und freiräumliche Bedeutung, die es zu sichern und weiterzuentwickeln gilt. Gleichzeitig sollen neue Aufenthalts- und Erholungsangebote entstehen und vernetzt werden. Dabei ist die bessere fuß- und radläufige Verbindung eine zentrale Aufgabe. Dazu gehört der Brückenschlag als neue Neckarquerung. Ebenso wichtig ist die Überwindung der Höhenunterschiede zwischen den Siedlungsbereichen und den Neckarauen. Die Daueranlagen sollen dauerhaft in die Siedlungsstruktur eingebunden werden. Kulturelle und historische Orte werden gezielt einbezogen und gestärkt. Die Teilräume der Daueranlagen weisen unterschiedliche Qualitäten auf, die herausgearbeitet und weiterentwickelt werden sollen. Naturnahe Bereiche stehen neben siedlungsnahen und kulturell geprägten Räumen. Neue Zugänge und behutsame Gestaltungen sollen bisher wenig erschlossene Orte erlebbar machen. Es werden eigenständige, innovative und identitätsstiftende Konzepte gesucht, die Entwurfsideen entwickeln, die die Bereiche der Daueranlagen neu interpretieren, überraschende Perspektiven eröffnen und eine starke, wiedererkennbare Haltung formulieren. Insgesamt wird ein zusammenhängendes Konzept erwartet, das eine gemeinsame Identität der Daueranlagen schafft und zugleich die Besonderheiten der einzelnen Orte betont. Die Daueranlagen im Realisierungsteil umfassen eine Flächen von rund 21,6 ha.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Realisierungswettbewerbs ist die Vorplanung für die funktionale und gestalterische Neuordnung und Qualifizierung der Teilbereiche innerhalb der Daueranlagen. Der Rahmenplan dient dabei als Leitlinie. Bereiche des insg. 21,6 ha umfassenden Realisierungsteils: - Auf der Bürg - Benninger Neckarwiesen - Brückenschlag - Marbacher Neckarwiesen - Historische Altstadt Marbach - Schillerhöhe Für die Ideenteile sollen Vorschläge zur Aufwertung der wichtigen Wegeverbindungen zwischen den Teilbereichen der Daueranlagen und zur Einbindung in das Siedlungsgeflecht gemacht werden. Die Vorschläge sind punktuell bzw. als schematische Ideen mit Übertragungswert zu sehen, weshalb die Ideenteile nicht flächenhaft abgegrenzt sind. Für das Ausstellungskonzept wird ein erstes Flächenlayout mit Zugangsmöglichkeiten, Wegeführung und einer ungefähren Zaunführung erwartet, sodass die Realisierbarkeit der Gartenschau innerhalb der Daueranlagen im Ausstellungsjahr geprüft werden kann. Ausstellungsbereiche sind schematisch darzustellen, eine detaillierte Darstellung spezifischer Ausstellungsthemen wird in diesem Verfahren nicht erwartet. Der Realisierungswettbewerb zielt auf eine Vielzahl von freiräumlichen und funktional ganzheitlich betrachteten Lösungsansätzen sowie auf die Vergabe eines Planungsauftrags für die Objektplanung Freianlagen der Daueranlagen ab. Der Wettbewerb ist gemäß § 78 Abs. 2 S. 2 VgV einem Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV für die Vergabe der Objektplanung Freianlagen für die Daueranlagen vorgeschaltet und ist als offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteilen ausgelobt. Der offene Realisierungswettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird die Ausloberin, sobald und soweit es die wirtschaftliche Situation zulässt, mit den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb entsprechend der VgV für die Vergabe der Objektplanung Freianlagen durchführen (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV). Die Wettbewerbsarbeiten werden dem Preisgericht anonym vorgelegt (§ 72 Abs. 2 S. 3 VgV). Ziel des dem Wettbewerb anschl. Verhandlungsverfahrens ist es, eine/n geeigneten Auftragnehmer/in zu finden, der/die in der Lage ist, die gesamten Planungsleistungen (Lph 1-9 der Objektplanung Freianlagen) für die Daueranlagen der Gartschau 2033 in Benningen und Marbach vorzunehmen. Die dabei anzuwendenden Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung sind in Ziffer 5.1.10 der Bekanntmachung festgelegt. Diese Angaben dienen der Information, die Zuschlagskriterien und die Bewertungsmethode werden für das Verhandlungsverfahren noch konkretisiert und den Teilnehmenden des Verhandlungsverfahrens mitgeteilt. Die Ausloberin wird eine Bieterin, einen Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mit der weiteren Planung mindestens der Leistungsphasen 1-5 im Zusammenhang mit der Objektplanung Freianlagen für die Daueranlagen der Gartenschau 2033, entsprechend § 39 HOAI 2021 beauftragen, sobald und soweit das Bauvorhaben realisiert werden soll. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gemeinderäte sowie der zuständigen Förderstelle. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen, und zwar in folgenden Stufen: Stufe 1 = Leistungsphasen 1-3, Stufe 2 = Leistungsphasen 4-5, Stufe 3 = Leistungsphasen 6-9. Anspruch auf eine Folgebeauftragung der Beauftragungsstufen besteht nicht. Die Folgebeauftragung hängt dabei u.a. davon ab, ob das Bauvorhaben ohne grundlegende Veränderungen und im Rahmen der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann und/oder die Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und ggf. Förderung gegeben sind. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb erbrachte Leistungen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Wettbewerbsteilnehmerinnen und Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberinnen, die weitere Bearbeitung (Realisierungsteil) zu übernehmen und durchzuführen.

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Leistungsfähigkeit des Projektteams10 %
Leistungsfähigkeit des Projektteams5 %
Leistungsfähigkeit des Projektteams10 %
Wettbewerbsergebnis45 %
Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses20 %
Honorarangebot10 %
Qualität
Leistungsfähigkeit des ProjektteamsFachkompetenz des vorgesehenen Projektteams und der einzelnen Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter
Qualität
Leistungsfähigkeit des ProjektteamsAblauforganisation und Zusammenarbeit innerhalb des Projektteams einschließlich Kommunikation mit Externen
Qualität
Leistungsfähigkeit des ProjektteamsVerfügbarkeit vor Ort und örtliche Präsenz in der Planungs- und Bauphase
Qualität
Wettbewerbsergebnis
Qualität
Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses
Preis
Honorarangebot

Eignung3 von 3 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Teilnehmer/innen bzw. Teilnehmergemeinschaften, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Fachliche Voraussetzungen sind die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin/ Landschaftsarchitekt" gemäß Rechtsvorschrift des Herkunf … ganz lesenZur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Teilnehmer/innen bzw. Teilnehmergemeinschaften, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Fachliche Voraussetzungen sind die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin/ Landschaftsarchitekt" gemäß Rechtsvorschrift des Herkunftsstaates. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG "Berufsanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist, und der die entsprechende Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen der zu benennende bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die oben genannten fachlichen Anforderungen erfüllen (§ 4 Abs. 1 RPW 2013). Es genügt auch, wenn die juristische Person einen für die Durchführung verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 75 Abs. 1 VgV benennt (§ 75 Abs. 3 VgV). Teilnehmergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Teilnehmergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Teilnehmergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt (§ 4 Abs. 2 RPW 2013). Mehrfachbeteiligungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Teilnehmergemeinschaften führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Weitere Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben. Die Teilnahmeberechtigung ist von den Teilnehmer/innen bzw. Teilnehmergemeinschaften eigenverantwortlich zu prüfen und zu belegen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen mit den einzureichenden Verfassererklärungen die Nachweise der geforderten beruflichen Qualifikation als Landschaftsarchitektin bzw. Landschaftsarchitekt vorlegen. Wer eine Arbeit einreicht, bei welcher der Qualifikationsnachweis der Verfassererklärung nicht beigelegt wurde bzw. nicht den Teilnahmeberechtigungen entspricht und dies auch auf Anforderung nicht nachgereicht wird, wird vom Verfahren ausgeschlossen. Im Nachgang an dieses Vergabeverfahren für die Objektplanung Freianlagen wird für die Fachingenieursleistung Objekt- und Tragwerksplanung für die Brücken separate Vergabeverfahren nach VgV durchgeführt. Damit wird der Planungsauftrag für die neuen Brücken vergeben werden, der selbst nicht Teil des Wettbewerbs ist.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung4 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Nicht zulässig
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstrasse 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen er … ganz lesenAuf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Zuständige Vergabekammer: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17 76131 Karlsruhe Telefon: +49 721926-8730 E-Mail: Vergabekammer@rpk.bwl.de Fax: +49 721926-3985 Internet-Adresse: https://rpk.baden-wuerttemberg.de/abt1/referat-15-vergabekammer/
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DABMUGJ# Der Durchführung des offenen Realisierungswettbewerbs mit Ideenteilen und anschließendem Verhandlungsverfahren nach der VgV (§§ 78ff., 69ff. VgV) für den Realisierungsteil liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 in der Fassung vom 31.01.2013 mit de … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4DABMUGJ# Der Durchführung des offenen Realisierungswettbewerbs mit Ideenteilen und anschließendem Verhandlungsverfahren nach der VgV (§§ 78ff., 69ff. VgV) für den Realisierungsteil liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 in der Fassung vom 31.01.2013 mit dem Einführungserlass des Landes Baden-Württemberg vom 27.03.2013 zugrunde. Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für den Auslober und Teilnehmer sowie für alle anderen am Wettbewerb Beteiligten verbindlich, soweit in der Auslobung nicht ausdrücklich Anderes festgelegt ist. Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat an der Vorbereitung und Auslobung dieses Wettbewerbs beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2026-1-06 registriert. Die Wettbewerbsauslobung ist Teil eines Vergabeverfahrens nach VgV und wurde gemäß Richtlinie 2014/24/EU im Supplement zum EU-Amtsblatt am 22.09.2026 an das EU-Amtsblatt versendet. /// Durch die Teilnahme an der genannten planerischen Untersuchung erkennen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Bedingungen der gesamten Auslobung an. Hinweis zum Datenschutz: Mit Teilnahme an diesem Verfahren akzeptieren die Wettbewerbsteilnehmenden, dass ihre Pläne und Einzeldateien für die Dokumentation und für eine Veröffentlichung, mit Benennung der Verfasser- und Büroangaben sowie Mitarbeitenden und sonstigen Beteiligten, verwendet werden. /// Rückfragen: Rückfragen zur Wettbewerbsauslobung können bis einschließlich 15.10.2026, 16:00 Uhr über die Kommunikation der Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DABMUGJ an die Ausloberin gerichtet werden. Fristgerecht eingegangene Rückfragen werden von der Ausloberin ggf. in Abstimmung mit dem Preisgericht beantwortet. Die Beantwortung aller Rückfragen wird allen Beteiligten des Wettbewerbs bis 05.11.2026 über das Deutsche Vergabeportal öffentlich einsehbar zum Download zur Verfügung gestellt und ist verbindlicher Bestandteil der Wettbewerbsauslobung. Die Beantwortung der Rückfragen ist von den Teilnehmenden eigenständig abzurufen. Bieterfragen zum anschließenden VgV-Verhandlungsverfahren können dann von den Preisträgern bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DABMUGJ gestellt werden. Im Sinne der Gleichbehandlung hat jeder weitere Meinungsaustausch der Verfasser mit Mitgliedern des Preisgerichts, den Vertretern der Ausloberinnen zu unterbleiben. Verstöße können zum Ausschluss der Teilnehmerin/ des Teilnehmers führen. Ein Rückfragenkolloquium wird nicht durchgeführt. Eine geführte Begehung durch das gesamte Wettbewerbsgebiet wird es nicht geben, da die Flächen überwiegend öffentlich begehbar sind, mit Ausnahme des Bereichs westlich der Marbacher Stadtmauer. Die Flächen westlich der Stadtmauer werden deshalb am 09.10.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr sowie am 12.10.2026 von 13:00 bis 15:00 Uhr für Teilnehmerinnen und Teilnehmer geöffnet sein. Rückfragen werden dabei nicht beantwortet werden. /// Preisgericht: Fachpreisrichter/innen mit Stimmrecht: Prof. Cornelia Bott, Landschaftsarchitektin Korntal-Münchingen, Stefan Fromm, Landschaftsarchitekt, Dettenhausen, Stefan Helleckes, Landschaftarchitekt, Karlsruhe, Michael Hink, Landschaftsarchitekt, Sindelfingen, Axel Lohrer, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, München, Oliver Martini, Stadtplaner, Baubürgermeister Stadt Offenburg, Anette Sinz-Beerstecher, Landschaftsarchitektin, Rottenburg, Carolin von Lintig, Landschaftsarchitektin, Reutlingen, Elke Ukas, Landschaftsarchitektin, Schrozberg, Stellvertretende Fachpreisrichter/innen (ohne Stimmrecht): Hannes Bäuerle, Landschaftsarchitekt, Stuttgart, Cornelia Biegert, Landschaftsarchitektin, Bad Friedrichshall, Holger Winz, Landschaftsarchitekt, Balingen, Stuttgart, Sachpreisrichter/innen mit Stimmrecht: Jan Trost, Bürgermeister Schillerstadt Marbach, Klaus Warthon, Bürgermeister Benningen am Neckar, …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Anschrift
Marktstraße 23, 71672 Marbach am Neckar
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
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679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 81f13cb7-e271-4ac2-92ba-0389928561e4.