Zum Inhalt
Menü
Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

Offener einphasiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Neugestaltung Altstadtplätze und Burgstraße Bad Mergentheim

Stadt Bad Mergentheim vertreten durch den Oberbürgermeister Udo Glatthaar · Bad Mergentheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen MGHveröffentlicht 08.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 44 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
elektronisch: Nicht zulässigplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichnein
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 5 %, Leistung und Qualität 95 %.

  • Qualität50 %
  • Qualität20 %
  • Qualität15 %
  • Qualität10 %
  • Preis5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 0,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−0,5 Punkte
25 % teurer−1 Punkte
50 % teurer−1,7 Punkte
100 % teurer−2,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Angebotsfrist 16:00 Uhr
    über plattform.aumass.de
    vor 44 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Das Verfahren wird als einstufiger, offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb durchgeführt. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der aktuellen Fassung zugrunde, eingeführt mit dem Einführungserlass des Landes Baden-Württemberg vom 27.03.2013. Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für Ausloberin und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Ausloberin, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung an. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Ausschuss Vergabe und Wettbewerbswesen der Architektenkammer Baden-Württemberg beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2026-1-04 registriert. Der Wettbewerb wurde durch Veröffentlichung am XX.XX.2026 bekannt gemacht.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Aufgabe ist die Neugestaltung der Altstadtplätze und der Burgstraße. Die Maßnahme ist ein Teilprojekt der baden-württembergischen Landesgartenschau 2034. Das Plangebiet umfasst mit Marktplatz, Burgstraße, Deutschordenplatz und Hans-Heinrich-Ehrler-Platz sowie Teilflächen von Kirch- und Kapuzinerstraße, also den zentralen Kern der Altstadt Bad Mergentheims.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität50 %
Qualität20 %
Qualität15 %
Qualität10 %
Preis5 %
Qualität
Wettbewerbsergebnis
Qualität
Weiterentwicklung Entwurf
Qualität
Projektmanagement
Qualität
Bewerberprofil und Personaleinsatz
Preis
Honorarangebot

Eignung3 von 3 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten. Eine Zusammenarbeit mit Stadtplanern und / oder Architekten ist möglich. Die Berechtigung zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnungen muss vom Teilnehmer bzw. der Arbeitsgemeinschaft nachgewiesen werden. Damit sind folgende Konstellationen zuläs … ganz lesenTeilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten. Eine Zusammenarbeit mit Stadtplanern und / oder Architekten ist möglich. Die Berechtigung zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnungen muss vom Teilnehmer bzw. der Arbeitsgemeinschaft nachgewiesen werden. Damit sind folgende Konstellationen zulässig: - Landschaftsarchitekten - Landschaftsarchitekten mit Stadtplanern - Landschaftsarchitekten mit Architekten - Landschaftsarchitekten mit Stadtplanern und Architekten Zugelassen wird, wer für die öffentliche Auftragsvergabe nach dem geltenden Lan-desrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Eignung VgV). Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt, Stadtplaner bzw. Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungs-nachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen An-forderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teil-nahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Arbeitsgemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvo-raussetzungen erfüllt. Jede Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bei teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW § 4.2 beschriebenen, u. a. dürfen Landschaftsarchitekten / Stadtplaner / Architekten nicht an mehreren Arbeitsgemeinschaften beteiligt sein. Die Teilnahmeberechtigung ist von den Bewerbern eigenverantwortlich zu prüfen. Teilnahmehindernisse gelten wie unter § 4 Abs. 2 der RPW 2013 beschrieben. Eine etwaige Zusammenarbeit mit Fachberatern liegt im Ermessen der Teilnehmer. Die beratende Mitwirkung von Verkehrsplanern wird angeraten. Berater, Fachplaner, Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Fachberater erbringen keine Leistungen nach HOAI § 39 - Freianlagen. Sie unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen, für sie besteht jedoch auch keine Auftragsverpflichtung der Ausloberin.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Nicht zulässig
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB. Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Sollte dem behaupteten Verstoß seitens der Ausloberin nicht abgeholfen werden, besteht die Möglichkeit der Nachprüfung über … ganz lesenEs gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB. Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Sollte dem behaupteten Verstoß seitens der Ausloberin nicht abgeholfen werden, besteht die Möglichkeit der Nachprüfung über die Vergabekammer. Anträge auf Nachprüfung sind zu richten an: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
HINWEIS: Die Anlagen zur Auslobung enthalten z.T. vertrauliche Informationen (siehe auch Teil A Ziff. 8 der Auslobung). Die Anlagen werden daher aus-schließlich nach Einreichung der auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehenden Vertraulichkeitserklärung an potentielle Teilnehmende übermittelt. Die Erklärung ist hierzu vollständig ausgefüllt über die Kommunikationsfunktion einzureichen.
Hinweis
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preis-träger mit weiteren Leistungen beauftragen. Folgende Leistungen sind Bestandtei-le der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2021 und werden stufenweise beauftragt: 1. Freianlagenplanung Realisierungsteil §39 HOAI, min … ganz lesenDie Ausloberin wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preis-träger mit weiteren Leistungen beauftragen. Folgende Leistungen sind Bestandtei-le der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2021 und werden stufenweise beauftragt: 1. Freianlagenplanung Realisierungsteil §39 HOAI, mindestens Lph. 1-3 und 5, optional 4, 6-8, 9. Die Ausloberin geht von Honorarzone IV aus. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits er-brachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Voraussetzung für die stufenweise Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojektes erreichbar erscheinen, das Kostenbudget eingehalten wird, das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht. Nach Abschluss des Wettbewerbs wird gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhand-lungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Zunächst mit dem 1. Preisträger des Wettbewerbs durchgeführt. Nur bei Scheitern dieser Verhandlungen wird im An-schluss ein Verhandlungsverfahren mit den übrigen Preisträgern durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf. Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird verwiesen: 1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung die Freianlagenplanung mit Deckungssumme über mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. 2. Namentliche Benennung von mindestens 2 technischen Mitarbeitern inkl. Führungskräfte. 3. Ggf. bei Bietergemeinschaften: Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haf-tung und Vertretungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters für An-gebot und Verhandlung. 4. Nachweis der Realisierung mindestens eines Referenzprojektes mit folgenden Anforderungen: Fertigstellung / Inbetriebnahme (Abschluss Lph. 8) innerhalb der letzten 10 Jahre (Stichtag ist die Veröffentlichung des vorliegenden Wettbewerbsverfahrens), Herstellungskosten mind. 1,0 Mio. EUR netto KG 500, Honorarzone mind. HZ III gem. HOAI 2021, Leistungen Freianlagenplanung gemäß §§37-39 HOAI mind. LP 2-3,5-8 durch den Bieter erbracht. Das Gremium der Verhandlungsgespräche wird gebildet aus Vertretern der Aus-loberin und des Preisgerichts. Es ist geplant einen Fachpreisrichter zur Beratung hinzuzuziehen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Stadt Bad Mergentheim vertreten durch den Oberbürgermeister Udo Glatthaar
Anschrift
Bahnhofplatz 1, 97980 Bad Mergentheim
Kontakt
info@bad-mergentheim.de

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b56d81e0-3248-434b-b3dc-9f7da2ee59ce.