Örtliche Räumstellenüberwachung für die Räumung der Streumunitionsverdachtsfläche und ergänzende Kampfmittelräumung auf der Liegenschaft Wittstock VOEK 217-23
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin, Berlin
Aktenzeichen VOEK 217-23veröffentlicht 03.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 13 Monate
- 01.12.2023 – 31.12.2024
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 13 Monate01.12.2023 – 31.12.2024
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 75 %, Leistung und Qualität 25 %.
- 1. Preis 50 % 2. Qualifikation Berufserfahrung 25 % 3. Konzept 25 %25 %
- 2525 %
- Preis Leistungsverzeichnis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 12,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,8 Punkte |
| 25 % teurer | −15 Punkte |
| 50 % teurer | −25 Punkte |
| 100 % teurer | −37,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 35 MonatenLaufzeit bis 31.12.2024
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Heute
Beschreibung
In einem etwa 1.100 ha großen Teilbereich der Liegenschaft Wittstock wurde eine Kampfmittelbelastung durch sog. Streumunition festgestellt. Die Streumunition ist nach der sog. „Oslo-Konvention“ geächtet. Deutschland hat sich der Oslo-Konvention unterworfen. Damit ist die Beseitigung der Streumunition auf der Liegenschaft Wittstock notwendig. In den nächsten Jahren ist die Räumung der verbleibenden 530 ha Streumunitionsverdachtsfläche vorgesehen. Begleitend können Kampfmittelräumungen auf Betriebswegen und Brandschutzstreifen notwendig werden. Bedarfsweise können weitere Flächen in die Arbeiten integriert werden. Die Kampfmittelräumung erfolgt als vollflächige, punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung. In besonders belasteten Teilfläche erfolgt ergänzend eine Volumenräumung mittels Baggereinsatz.Seit 2023 sind zwei gewerbliche Kampfmittelräumfirmen mit den gewerblichen Arbeiten beschäftigt. Ergänzend ist eine Bewachungsfirma tätig, die die Räumstelle außerhalb der Arbeitszeiten der gewerblichen Räumfirmen bewacht. Grundsätzliches Ziel in den nächsten Jahren ist die abschließende Räumung der verbleibenden Streumunitionsverdachtsfläche von Streumunition. Ergänzend dazu kann bedarfsweise die Räumung von Wegen und Brandschutzstreifen sowie die Räumung weiterer Flächen kommen. Hiermit wird die örtliche Bauüberwachung der gewerblichen Kampfmittelräumung ausgeschrieben.
Beschreibung des Loses
Das Leistungsbild „Örtliche Bauüberwachung“ ist in den „Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR)“ A-7.2.8 dargestellt. Die Regelleistungen wurden in Anlehnung an Anlage 12 der HOAI erstellt. Zusätzlich wurden unter Eventualleistungen fachspezifische Aufgaben benannt, die nach Art und Umfang der Räumstelle der örtlichen Räumstellenüberwachung übertragen werden: - Einarbeiten in das Projekt, insbesondere in die konzeptionelle Vorgehensweise, in die personelle und technologische Umsetzung, in das Berichtswesen für die Dokumentation und die bauvertragliche Überwachung der gewerblichen Leistungen inkl. notwendiger Abstimmungen mit dem Bauherrn / Auftraggeber und Ortsbegehungen - Fortschreiben eines Räumstellenhandbuchs - Organisieren, Durchführen, Protokollieren aller Beratungen mit den gewerblichen Auftragnehmern (Räumstellenbesprechungen) und sonstigen an der Räumung beteiligten (z.B. mit den Arbeitsschutzbehörden, dem Kampfmittelbeseitigungsdienst); auf besondere Anforderungen analog auch für Beratungen mit der Projektleitung - Mitwirken bei behördlichen Räumstellenkontrollen (z.B. Arbeitsschutzbehörden) zur Unterstützung des Auftraggebers - Kontinuierliches Überwachen der kampfmitteltechnischen Arbeiten auf Übereinstimmung mit dem Bauvertrag im Hinblick auf fachtechnische, arbeitsschutztechnische, sicherheitstechnische, organisatorische, personelle, gerätetechnische, bauzeitliche und wirtschaftliche Aspekte, insbesondere - das Führen eines Räumtagebuches - das Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen - das regelmäßige Fortschreiben des Räumstandes in textlicher und kartographischer Form - Anpassung der Ausführung aufgrund von Änderungen in der Bauausführung - das Aufstellen und Überwachen eines Zeitplans und aller auf der Räumstelle vereinbarten Zwischentermine - Koordinieren aller auf der Räumstelle tätigen gewerblichen Kampfmittelräumfirmen im Hinblick auf die den Räumfirmen zugewiesenen Räumflächen insbesondere im Hinblick auf den Arbeitsschutz, auf die Nutzung gleicher Verkehrswege etc. - Berichtswesen - Laufende Information des Auftraggebers über den Projektstand - Erstellen von regelmäßigen, zweiwöchentlichen Projektsachstandsberichten - Überwachen besonderer Aspekte, wie z.B. - Abfallentsorgung - Emissionen - Boden- und Grundwasserverunreinigungen - Mitwirken bei der Beseitigung von Behinderungen bei der Ausführung des AN als Unterstützung für den Auftraggeber - Arbeiten des Vertragsmanagements, wie z.B. - Prüfen der Bautagesberichte, Aufmaßen und Rechnungen der gewerblichen Kampfmittelräumfirmen, Bewachungsdienstes etc. - Prüfung von Mengenveränderungen - Unterstützung des Auftraggebers bei der Prüfung von Nachträgen (auf besondere Anforderung) - Mitwirken bei der Feststellung von Mängeln und der Überwachen deren Beseitigung - Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen in Zusammenarbeit mit dem AG - Prüfen und Abnehmen der Abschlussdokumentation (Räumbericht) der gewerblichen Räumfirmen - Erstellen der abschließenden, umfassend und alle Einzelaspekte zusammenführenden Projektdokumentation - (Räumstellenabschlussbericht) für das Gesamtprojekt aus Sicht der örtlichen Räumstellenüberwachung
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- 1. Preis 50 % 2. Qualifikation Berufserfahrung 25 % 3. Konzept 25 %Berufserfahrung des vorgesehenen, verantwortlichen und qualifizierten Einsatzpersonals
- Kosten
- 25Konzept
- Preis
- Preis Leistungsverzeichnis50
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2023
- Vertragsende
- 31.12.2024
- Verlängerung
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer vom 01.12.2023 bis zum 31.12.2024 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich widerspricht, um jeweils ein w … ganz lesenkürzer
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer vom 01.12.2023 bis zum 31.12.2024 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich widerspricht, um jeweils ein weiteres Jahr. Das mit Wirkung zum 01.01.2025 verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf des 30.12.2027. Es besteht die Option, den Vertrag um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2028 zu verlängern. Die Option bedarf der schriftlichen Vereinbarung.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Der Vergabe der eindeutig und erschöpfend beschriebenen Ingenieurleistungen werden folgende Zuschlagskriterien zugrunde gelegt: 1. Preis mit 50 % Gewichtung, maximal erreichbare Punktzahl 100 (ungewichtet) Die Wertungssumme in Euro (brutto) errechnet sich aus der Gesamtsumme aller angebotenen Positi … ganz lesenkürzer
Der Vergabe der eindeutig und erschöpfend beschriebenen Ingenieurleistungen werden folgende Zuschlagskriterien zugrunde gelegt: 1. Preis mit 50 % Gewichtung, maximal erreichbare Punktzahl 100 (ungewichtet) Die Wertungssumme in Euro (brutto) errechnet sich aus der Gesamtsumme aller angebotenen Positionen im Leistungsverzeichnis. Mindestanforderung Für alle Positionen sind Angaben erforderlich. Bewertung Zuschlagskriterium Preis: Die angebotene Wertungssumme wird mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Wertungssumme = (2 x Angebot niedrigster Preis - Preis des Angebots) : Angebot niedrigster Preis x max. Punktzahl. Der niedrigste Preis (Wertungssumme) erhält die volle Punktzahl. Für das 2fache dieser Wertungssumme und darüber hinaus werden 0 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. 2. Qualifikation Berufserfahrung mit 25 % Gewichtung, maximal erreichbare Punktzahl 100 (ungewichtet) Die Berufserfahrung des vorgesehenen, fachlich qualifizierten und verantwortlichen Einsatzpersonals ist jeweils anhand detaillierter und aussagekräftiger Lebensläufe und Ausbildungsnachweise für jede namentlich zu benennende Person darzustellen. 2.1 Erfahrung der vorgesehenen Projektleitung, max. 25 Punkte 2.2 Erfahrung der vorgesehenen Überwachung 1 - Inhaber des Befähigungsscheins, max. 25 Punkte 2.3 Erfahrung der vorgesehenen Überwachung 2 - Inhaber des Befähigungsscheins, max. 25 Punkte 2.4 Erfahrung des vorgesehenen Dokumentators, max. 25 Punkte Die Angaben aus den Lebensläufen müssen mit den Angaben aus der Anlage „Bieterauskunft“ übereinstimmen. 3. Konzept mit 25 % Gewichtung, maximal erreichbare Punktzahl 100 (ungewichtet) Der Bieter ist aufgefordert, seine Vorstellungen zur Umsetzung der Aufgabenstellung für die ausgeschriebene Leistung darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung im Rahmen von folgenden vorgegebenen Schwerpunkten zu gewährleisten. 1. Beschreibung und Darstellung des Unternehmens (Organisation und Fachkunde): 1.1 Der Bieter stellt für sein Unternehmen dar: - Struktur - Fachkunde - Effizienz Erfahrung und Verlässlichkeit 1.2 Der Bieter verdeutlicht seine Büro- und Projektorganisation: Welche - Koordinierungen - Schnittstellen - Reaktionsabläufe - örtliche Präsenz - geplante Informationswege - Vertretungsregelungen - Vorkehrungen zur Einhaltung von Terminen, Qualität und Kosten sind während der Ausführungszeit vorgesehen? 2. Fachkunde und Qualifikation, Projektabwicklung, Abstimmung, Qualitätssicherung, Dokumentation: 2.1 Der Bieter legt dar, wie die eigenen Qualifikationen, Erfahrungen und Fachkenntnisse bezogen auf die gestellte Aufgabe „Räumstellenüberwachung“ bei thematisch und von der Größenordnung her vergleichbaren Projekten umgesetzt werden können, ggf. aufbauend auf den Kenntnissen und Erfahrungen vergleichbarer Projekte, die eine wirtschaftliche, funktionale, zweckmäßige und nachhaltige Leistung erkennen lassen. 2.2 Dargestellt werden soll die aufgabenbezogene, grundsätzliche Herangehensweise und die vorgesehenen Aktivitäten einschließlich der einzusetzenden Hilfsmittel und Kontrollinstrumente während der Ausführung über die gesamte Vertragslaufzeit. 2.3. Der Bieter legt dar, welche aus seiner Sicht bekannten Besonderheiten/Schwierigkeiten während der Bauausführung der Kampfmittelräumung zu erwarten sind und daraus ableitend die Herangehensweise um Probleme zu vermeiden bzw. zu lösen. 2.4 Aufgabenumsetzung in Abstimmung mit der Auftraggeberin: Es ist darzulegen, wie und inwieweit die Auftraggeberin bei der Aufgabenumsetzung in die erforderlichen Prozesse eingebunden wird. Es werden insbesondere Aussagen zum vorgesehenen Abstimmungsprozedere und zur Sicherstellung eines lückenlosen Informationstransfers erwartet. 3. Preiskalkulation Herleitung und Nachvollziehbarkeit der Kalkulation des Stundenverrech …- Hinweis
(1) Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. (2) Der Vordruck "Angebotsschrei … ganz lesenkürzer
(1) Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. (2) Der Vordruck "Angebotsschreiben“ ist in Textform mit dem Namen der Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert, einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Gemeinschaft oder dem Bevollmächtigten Vertreter zu zeichnen.Die Anlage "Bietergemeinschaftserklärung" ist in gleicher Form mit ggf. spezifischen Eignungsnachweisen einzureichen. Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft jeweils der Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien" ausgefüllt vorzulegen. (3) Das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe über die e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattformund die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de (4) Geforderte Erklärungen und Nachweise gemäß der Checkliste (Anlage in den Vergabeunterlagen) sind mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Werden nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. NICHT nachgefordert werden leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, hier: - das Leistungsverzeichnis (alle Positionen müssen ausgefüllt sein) - 1. Zuschlagskriterium Preis - die Angaben zum Zeitraum der Berufserfahrung des vorgesehenen, qualifizierten und namentlich zu benennenden Einsatzpersonals "Projektleiter", "Überwachung 1", Überwachung 2", "Dokumentator" (anzugeben im jeweiligen Lebenslauf und in der Anlage „Bieterauskunft Eignungskriterien“) - 2. Zuschlagskriterium Qualifikation Berufserfahrung - das mit Angebot einzureichende Konzept - 3. Zuschlagskriterium Konzept (5) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte: Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Anlage Datenschutzerklärung BImA) vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. (6) Ortsbesichtigungen sind m …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Fasanenstraße 87, 10623 Berlin
- Website
- bundesimmobilien.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4f5ad52c-bbdf-45b1-b802-5f8d7c12b4b9.