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Sächsisches Staatsministerium der Justiz · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen 0veröffentlicht 30.06.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Geschätzter Wert
- 1,26 Mio. €
- Laufzeit
- 54 Monate
- 01.07.2026 – 31.12.2030
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,26 Mio. €
- Laufzeit
- 54 Monate01.07.2026 – 31.12.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Vertragsbeginnvor 4 MonatenLaufzeit bis 31.12.2030
- Heute
Beschreibung
Der Auftrag umfasst die Nutzungsrechte an der juris-Rechtsprechungsdatenbank inklusive online verfügbaren juristischen Kommentaren und Zeitschriften, denen in der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis hohe Bedeutung zukommt.
Gegenstand nach CPV
- 72321000Mehrwert-DatenbankdiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Bedarfsorientierte Entscheidung aufgrund des Leistungsportfolios unter Berücksichtigung von Ausschließlichkeitsrechten.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2026
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, PF 10 13 64, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergab … ganz lesenkürzer
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von zehn Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages beim Auftraggeber zu rügen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die juris GmbH ist aktuell der einzige Anbieter juristischer Informationssysteme, der im Bereich der Rechtsprechung über die von den Dokumentationsstellen der obersten Bundesgerichte speziell und einheitlich dokumentarisch aufbereiteten Entscheidungen verfügt. Für die gerichtliche und staatsanwaltsc … ganz lesenkürzer
Die juris GmbH ist aktuell der einzige Anbieter juristischer Informationssysteme, der im Bereich der Rechtsprechung über die von den Dokumentationsstellen der obersten Bundesgerichte speziell und einheitlich dokumentarisch aufbereiteten Entscheidungen verfügt. Für die gerichtliche und staatsanwaltschaftiche Praxis ist ein Zugriff auf die dergestalt aufbereiteten Entscheidungen essentiell. Technisch ist somit auf dem Markt kein Wettbewerb gegeben. Daneben bestehen hinsichtlich der Sekundärliteratur Ausschließlichkeitsrechte der juris GmbH; die angebotenen Werke sind anderweitig am Markt ebenfalls nicht verfügbar. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b) und c) VgV ist daher die gewählte Vergabeart zulässig.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| juris GmbH, Saarbrücken | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Sächsisches Staatsministerium der Justiz
- Anschrift
- Hospitalstraße 7, 01097 Dresden
- Website
- justiz.sachsen.de
- Kontakt
- poststelle@
smj.justiz.sachsen.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d9a03384-b84c-4070-9223-a30da585de67.