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Norderweiterung Deponie, Errichtung einer Abfallumschlaganlage

ZAK - Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern AöR · Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen PN 009719150veröffentlicht 02.12.2024erstmals 02.12.2024BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 647 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Hochbau in Rheinland-Pfalz (17 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
13 Monate30.06.2025 – 05.08.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kaiserslautern67657, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichrlp.vergabekommunal.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 23 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über rlp.vergabekommunal.de
    vor 21 Monaten
  4. Bindefrist endet
    15 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 18 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 05.08.2026
    vor 16 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die ZAK plant die Verlegung der bisherigen Umschlaganlage einschließlich der Verkehrs- und Lagerflächen an einen neuen Standort auf dem Betriebsgelände. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Bau bzw. die Errichtung der neuen Umschlaganlage an der nördlichen Talflanke des Kapiteltals, unmittelbar nordöstlich der Abschlussböschung der Deponie des Auftraggebers.

Beschreibung des Loses

Es sind folgende bauliche Maßnahmen vorgesehen: - Erdarbeiten (Geländeprofilierung gemäß Planungshöhen) - Tiefbauarbeiten (Stromkabel, Wasserleitungen, Kabelschutzrohre, Platzbeleuchtung) - Kanalbauarbeiten (Trennsystem) - Straßenbauarbeiten (Platzbefestigung in Asphalt, teils auch Beton, Absturzsicherung) - Hochbauarbeiten (Rohbau der Halle in Stahl- und Stahlbetonbau) - Ausbauarbeiten (Elektroarbeiten, Brandmeldeanlage) Für die Errichtung der Umschlaganlage war auch die Herrichtung eines Plateaus notwendig. Die Arbeiten zur Errichtung des Plateaus / Geländeauftrags sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung, sondern wurden bereits gesondert vergeben und befinden sich derzeit in Ausführung. Die hier zu vergebenden Leistungen sind grundsätzlich im Zeitraum vom 30.06.2025 bis zum 05.08.2026 zu erbringen. Der Leistungszeitraum hängt jedoch maßgeblich von der Fertigstellung der derzeit laufenden Baumaßnahme "Errichtung Plateau" ab. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Ausführung der Baumaßnahme "Errichtung Plateau" zu Verzögerungen kommt. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer bis spätestens 31.05.2025 mitteilen, ob es zu einer Verzögerung kommt und wann mit der Ausführung der Leistung durch ihn begonnen werden kann. Im Falle der Verzögerung verschieben sich die Ausführungsfristen entsprechend. Der Ausführungsbeginn wird spätestens für den 30.08.2025 erwartet, so dass die Fertigstellungsfrist spätestens am 05.10.2026 enden würde.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
AngebotspreisZuschlagskriterium ist allein der günstigste Angebotspreis.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung vorzulegen: - Eigenerklärung des Unternehmers, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs.1, 4 u. 6 VOB/A vorliegen; - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnun … ganz lesenEs sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung vorzulegen: - Eigenerklärung des Unternehmers, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs.1, 4 u. 6 VOB/A vorliegen; - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023; - Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder Wohnsitzes Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben, Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer. - Nachweise statt Eigenerklärungen nach Maßgabe von § 6b EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A. Hinweis: Zum vorläufigen Nachweis aller genannten Teilnahmebedingungen betreffend die Befähigung zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit akzeptiert die Vergabestelle die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von §6b EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A. Teil III der EEE ist vollständig auszufüllen. Eine Beschränkung auf einen Globalvermerk unter Teil IV Abschnitt a EEE ist nicht ausreichend. Vor Zuschlagserteilung wird der Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll, aufgefordert, den entsprechenden Nachweis unverzüglich beizubringen (§ 6b EU Abs. 2 Nr. 2 VOB/A). Die Vorlage der vorgenannten Einzelnachweise kann entfallen, wenn die Vergabestelle die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie die wirtschaftliche, finanzielle, berufliche und technische Leistungsfähigkeit hinsichtlich der in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen direkt aus dem Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. abrufen kann.
Kriterium
Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung vorzulegen: - Eigenerklärung hinsichtlich des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die m … ganz lesenEs sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung vorzulegen: - Eigenerklärung hinsichtlich des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen. - Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Ablichtung einer Versicherungsbestätigung bzw. des Versicherungsscheins (Mindestdeckung 5 Mio. EUR bei Personen-/Sachschäden und 1 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall, 2-fach maximiert pro Jahr; - Ggf. Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird (Formblatt 235) und Verpflichtungserklärung der entsprechenden Unternehmen nach Maßgabe von § 6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A, dass die Mittel/Kapazitäten auch tatsächlich bei Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen (Formblatt 236). Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Einzelnachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auch für Unterauftragnehmer; - Nachweise statt Eigenerklärungen nach Maßgabe von § 6b EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A.
Kriterium
Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung vorzulegen: - Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzangaben). Insgesamt müssen mi … ganz lesenEs sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung vorzulegen: - Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzangaben). Insgesamt müssen mindestens zwei Referenzen zum Hoch- und Asphaltbau in einer vergleichbaren Größenordnung nachgewiesen werden. Die Referenzen sind durch die Auflistung der Auftraggeber, der durchgeführten Leistungen, des Leistungsumfanges und des Zeitraums darzustellen. Zu jeder Referenz ist eine Auftraggeberbestätigung vorzulegen; - Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal; - RAL-GZ 961 Gütezeichen Kanalbau AK2 oder höher bzw. gleichwertige Nachweise zur Bietereignung Kanalbau - Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formblatt 233). Grundsätzlich genügt dabei die Angabe der Leistungsbereiche, in denen der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist; - Ggf. Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird (Formblatt 235) und Verpflichtungserklärung der entsprechenden Unternehmen nach Maßgabe von § 6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A, dass die Mittel/Kapazitäten auch tatsächlich bei Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen (Formblatt 236). Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Benennung der noch nicht im Angebot konkret benannten Unterauftragnehmer - Einzelnachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch für Unterauftragnehmer; - Nachweise statt Eigenerklärungen nach Maßgabe von § 6b EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.06.2025
Vertragsende
05.08.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
rlp.vergabekommunal.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
15 Wochen
Angebotsöffnung
Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern Kapiteltal 67657 Kaiserslautern. Bieter dürfen nicht anwesend sein. Alle Bieter erhalten unverzüglich nach Öffnung die in § 14 EU Abs. 3 Nr. 1 lit. a bis d VOB/A genannten Informationen elektronisch zur Verfügung gestellt. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird auf Antrag Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge gewährt.
Sicherheiten
verlangt: Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5,0 v. H. der gesamten Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 5,0 v.H. der jeweiligen Auftragssumme einschließlich er … ganz lesenverlangt: Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5,0 v. H. der gesamten Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 5,0 v.H. der jeweiligen Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 Satz 1 VOB/B) ist 5 Jahre nach der Abnahme. Stellt der AN die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der AG berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Nach Abnahme der Leistung und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadensersatz für diese Baumaßnahme kann der AN verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird. Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der AN kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Folgende sonstige Nachweise/Erklärungen/Unterlagen sind mit Angebotsabgabe vorzulegen: - Fremdfirmenerklärung der ZAK; - Erklärung nach § 4 Abs. 2 des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfa … ganz lesenLeistung: Folgende sonstige Nachweise/Erklärungen/Unterlagen sind mit Angebotsabgabe vorzulegen: - Fremdfirmenerklärung der ZAK; - Erklärung nach § 4 Abs. 2 des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG); - Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG); - Leistungsverzeichnis - Angaben zur Preisermittlung bezüglich der Kalkulation entsprechend dem Formblatt 221 oder 222; - Ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft entsprechend Formblatt 234. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: - Angaben zur Preisermittlung bezüglich der Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend dem Formblatt 223 - Vorlage der Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag nach Maßgabe von Ziffer 4 Teilnahmebedingungen (Formblatt 212 EU).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetzt gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugswei … ganz lesenAuf das Vergabeverfahren findet das Gesetzt gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYJYB01

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Kapiteltal, 67657 Kaiserslautern
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

14Bekanntmachungen
8Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

764vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (380 Lose mit Angabe)
350.983 €Zuschlagswert im Median
129.738 € – 881.381 €mittlere Hälfte, 336 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 15.01.2025 auf 28.01.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 15.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a3c71288-d062-4dfc-9d6d-00d58fdf1926.