Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitLieferleistungen

Ersatz Terberg

ZAK - Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern AöR · Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 2.088.011veröffentlicht 27.02.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kaiserslautern.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 85 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
275 Tsd. €
Laufzeit
8 Jahre
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kaiserslautern67657, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die ZAK plant die Beschaffung einer 4X4 Schwerlastsattelzugmaschine zum Transport von Abfällen auf dem Betriebsgelände und insbesondere innerhalb offener und geschlossener Anlagen. Dabei ist es erforderlich, dass die Sattelzugmaschine über eine hohe Rangierfähigkeit verfügt, welche unteranderem durch einen 180° Drehsitz mit logischer Lenkumstellung und mitschwingender Pedalerie ermöglicht wird. Zudem muss die Sattelzugmaschine über einen einfachen Zugang zur Fahrerkabine verfügen und von allen Seiten zugänglich sein. Gleichzeitig muss die Schwerlastsattelzugmaschine bei erheblichen Steigungen und wenig Traktion stets sicher manövierfähig sein. Die mit der Schwerlastsattelzugmaschine transportierten Auflieger übersteigen die 40t regelmäßig. Zudem muss die Schwerlastsattelzugmaschine sowohl über zwei verschiedene Hydraulikdrücke verfügen. Außerdem benötigt sie zwei verschiedene elektrische Anschlussysteme, welche mit vorhandenen Aufliegern kompatibel sind. Es ist weiter essentiell, dass sich die Sattelzugmaschine ohne jedwede Kompatibilitätsprobleme in den bestehenden Fuhrpark einfügt. Die seit Jahren im Betrieb befindliche Hauptsattelzugmaschine ist eine Terberg RT 323. Die neu zu beschaffende Schwerlastsattelzugmaschine ersetzt bei der ZAK deren Ersatzmaschine. Entsprechend hat die neue Schwerlastsattelzugmaschine alle Anforderungen der Terberg RT 323 zu erfüllen.

Beschreibung des Loses

Die ZAK transportiert Biomüll sowie Kompost mittels einer Schwerlastsattelzugmaschine auf dem Betriebsgelände. Das Betriebsgelände ist dabei besonders herausfordernd, da es sich um abschüssiges Gelände handelt, welches sich gleichzeitig durch eine dichte Bebauung im Anlagenbereich auszeichnet. Die Schwerlastsattelzugmaschine muss dabei innerhalb der Anlagen die Auflieger in sehr enge und unübersichtliche Boxen einfahren. In einer Anlage muss die Schwerlastsattelzugmaschine Auflieger unterhalb von Förderbändern punktgenau rangieren. Da die Förderbänder über Stützpfeiler verlaufen, ist ein rangieren zwischen den Stützpfeilern ohne Tuschschieren dieser erforderlich. Aufgrund dieser Anforderung kommt rückwärtiges rangieren nicht in Betracht. Somit ist eine hohe Rangierfähigkeit erforderlich. Zudem muss die Schwerlastsattelzugmaschine von allen Seiten zugänglich sein, da es innerhalb der Anlagen vorkommt das eine oder auch beide Seiten nicht zugänglich sind. In letzterem Fall ist ein Einsteigen von hinten erforderlich. Gleichzeitig befördert die Terberg die beladenen Auflieger innerhalb des Firmengeländes. Dort befindet sie sich im Verkehr mit einer betriebenen DK I Deponie und damit am Tag hunderten 40 Tonner sowie Radladern bis zur Größe L150 sowie PKWs von Privatpersonen und Mitarbeitern. Um hier Unfälle zu vermeiden, muss die Terberg die zuvor rückwärtig rangierten Auflieger vorwärts wieder herausziehen. Darüber hinaus ist ein schneller Wechsel zwischen dem rückwärtigen rangierenden zum vorwärts ziehenden Betrieb erforderlich. Diese hohe Rangierfähigkeit wird unteranderem durch den 180° Drehsitz mit logischer Lenkumstellung und mitschwingender Pedalerie ermöglicht, da diese sowohl beim Vorwärts als auch beim Rückwärtsfahrten immer in Fahrtrichtung zu schauen und eine optimale Übersicht zu behalten. Das Gelände der ZAK verfügt über erhebliche Steigungen und Gefälle beispielsweise ein Gefälle auf 300m Länge von über 50m Höhe. Zudem handelt es sich in den Außenanlagen um teilweise sehr verschmutze und rutschige Straßen. Abhängig von der Wetterlage verschärft sich die Situation, welche zudem aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens die stehts, maximale Kontrolle über das Fahrzeug erfordert. Auch in den Innenanlagen ist die Belastung der Böden zwischen den Stützpfeilern aufgrund des Bioabfalls und der daraus folgenden verringerten Griffigkeit des Bodens stark herausfordernd. Ein Permanenter Allradantrieb und ein leistungsstarker Motor sind zur Gewährleistung eines sicheren Arbeitens zwingend erforderlich. Die zu befördernde Auflieger überschreiten das Gewicht von 40t regelmäßig deutlich. Es ist daher erforderlich das sehr schwere Lasten problemlos, sicher und Millimetergenau bewegt werden können. Ebenso ist es zwingend erforderlich das die Sattelplatte mit voll beladenem Auflieger ca 40t um ca. 20cm angehoben werden kann, damit ein sicheres und schnelles Abstellen der Auflieger gewährleistet ist. Die ZAK verfügt über 7 Fliegl 3 Achs Abschiebe-Sattelauflieger und einen Hakenlift-Sattelauflieger mit Meiller Aufbau die mit der Terberg bewegt werden müssen. Diese Sattelauflieger sind auf die Anschlüsse wie z.B Hydraulik, Pneumatik und Elektrik auf die Terberg Zugmaschinen ausgelegt. Diese Anforderungen werden, wie jahrelange Erfahrungen der ZAK bestätigen durch die Terberg RT 323 Zugmaschine erfüllt. Zudem ist die ZAK eigene Werkstatt für Notreparaturen an den Terberg RT ausgerüstet und kennt sich an der verbauten Technik aus. Dafür betreibt die Werkstatt auch eine Lagerhaltung für Verschleißteile, Reifen und Verbrauchsmaterialien für die Terberg RT, um den Betrieb der kompletten Anlagen aufrecht zu erhalten und Ausfälle auf Grund von Lieferengpässe bei entsprechenden Produkten zu vermeiden. Die Werkstatt betreibt dafür ein Marktmonitoring und legt frühzeitig neue Lager an, wenn sich Lieferprobleme in der Zukunft abzeichnen. Insbesondere in den Jahren 2020, 2021,2022 und 2023 haben sich die immer wieder unterbrochenen Lieferketten zu einem stetig wachsenden Problem entwickelt, welches die Werkstatt durch das obige Vorgehen abfedern konnte. Weiter ist die Werkstatt fachlich wie auch technisch auf Arbeiten an den Terberg RT ausgerichtet. Vor diesem Hintergrund wäre die Werkstatt auf andere Zugmaschinen nicht ausgerichtet, um dies zu ändern würde ein erheblicher Personeller wie auch technischer und Lagerkapazitätsmäßiger Aufwand erforderlich.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Der Preis ist das einzige Kriterium.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
8 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetzt gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 40) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugswe … ganz lesenAuf das Vergabeverfahren findet das Gesetzt gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 40) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP6YYJYES5#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
TERBERG Spezialfahrzeuge GmbH, Hamburg1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Kapiteltal 2, 67657 Kaiserslautern
Website
zak-kl.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

203vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (236 Lose mit Angabe)
422.310 €Zuschlagswert im Median
284.417 € – 562.379 €mittlere Hälfte, 95 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 941ba639-2995-4954-83df-28992df7f123.