Elektro Sattelzugmaschine mit 40t
ZAK - Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern AöR · Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 2.086.729veröffentlicht 15.01.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Geschätzter Wert
- 285 Tsd. €
- Laufzeit
- 8 Jahre
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kaiserslautern.
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)
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in 85 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 285 Tsd. €
- Laufzeit
- 8 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kaiserslautern67657, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 10 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die ZAK plant die Beschaffung einer elektrogetriebenen Sattelzugmaschine mit einer Zuglast von mindestens 42t. Die Sattelzugmaschine hat dabei ohne Zwischenladen die Strecke von ca. 70 Kilometer 2 malig hin und zurück vollbeladen mit jeweils 42t zu fahren. Daraus ergibt sich eine Gesamtstrecke von ca. 280km ohne Zwischenladung. Weiter hat die Sattelzugmaschine über eine Schnelladefunktion zu verfügen und innerhalb von unter 30 Minuten wiedern auf 80% der Leistung aufgeladen zu werden. Zudem muss die Sattelzugmaschine mit einer Vorüstung für einen elektrischen Nebenantrieb Highpower zum Bedienen eines Schubbodenaufliegers ausgestattet sein. Bei der ZAK befinden sich derzeit 4 Schubbodenauflieger der Fa. Knapen im Einsatz. Die gelieferte Sattelzugmaschine muss mit diesen Schubbodenaufliegern kompatibel sein. Mit den Schubbodenaufliegern wird Restmüll sowie Biomüll transportiert und in den Anlagen der ZAK abgeladen, weshalb es sich um Spezialanfertigungen mit einem Unterboden Modell Semi Proof handelt. Der Unterboden hat dabei die Aufgabe ein Auslaufen von Flüssigkeiten insbesondere aus dem Bioabfall zu verhindern. Die Sattelzugmaschine hat mit allen Funktionen des Systems Fleetboard kompatibel zu sein. Die ZAK nutzt die Fleetboardfunktionen umfassend und schult unteranderem unter der zur Hilfe Name der durch Fleetboard ermittelten Daten, um damit die bestmögliche Nutzung der Flotte sicherzustellen. Eine Abkehr oder Einschränkung der Funktionen von Fleetboard würde damit zu einer Neuausrichtung der Betriebseinheit führen. Die Sattelzugmaschine wird 8 Jahre genutzt und hat die komplette Laufzeit über Montag bis Samstag tagtäglich 420km zu fahren.
Beschreibung des Loses
Der Auftraggeber hat eine vollelektrische Sattelzugmaschine, welche den obigen Kriterien entspricht innerhalb eines Jahres zu liefern. Die Sattelzugmaschine hat dabei erprobt und funktionsfähig zu sein, da die Aufrechterhaltung des Betriebes davon abhängt. Die Laufzeit von 8 Jahren versteht die Vergabestelle so, dass die Sattelzugmaschine 8 Jahre lang genutzt wird. Die vergebene Beschaffung ist selbstverständlich mit Lieferung einer mangelfreien Sattelzugmaschine erfüllt.
Gegenstand nach CPV
- 34144900ElektrofahrzeugeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Der Preis ist das einzige Kriterium.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 8 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetzt gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugswei … ganz lesenkürzer
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetzt gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP6YYJYEAV#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Daimler Truck AG, Leinfelden-Echterdingen | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kapiteltal 2, 67657 Kaiserslautern
- Website
- zak-kl.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Ersatz Terberg27.02.2026 · 1 Angebot
- Miete von Baumaschinen einschließlich Full-Service-Leistungen05.09.2025
- Gebäudereinigung 2025-202714.07.2025 · 4 Angebote
- Norderweiterung Deponie, Errichtung einer Abfallumschlaganlage11.04.2025 · 7 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Motoren Baader GmbH15 Zuschläge
- Rosenbauer Deutschland GmbH13 Zuschläge
- W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik12 Zuschläge
- Schmitz Feuerwehrtechnik GmbH10 Zuschläge
- Albert Ziegler GmbH6 Zuschläge
- Albert Ziegler GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a1b9c895-85b1-4d67-830c-3bd1ce67fa99.