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Neugestaltung der Freianlagen nach Zubauten für ein Gymnasium am Standort Neumann-Reichardt-Straße 20 in Hamburg – Freianlagen gem. § 38 ff. HOAI

SBH | Schulbau Hamburg · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen SBH VgV VV 013-25 AOveröffentlicht 14.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 600 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,33 Mio. €
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg20355, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (655 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (804 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • Preis / Honorar25 %
  • Qualität75 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an SBH | Schulbau Hamburg
    vor 20 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhr
    vor 20 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

SBH | Schulbau Hamburg hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. qm und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. qm.

In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg beauftragt, die Neugestaltung der Freianlagen nach Zubauten für ein Gymnasium am Standort Neumann-Reichardt-Straße 20 in Hamburg zu realisieren.

Im weiteren siehe Ziffer 5.1.6 "Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen"

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis / Honorar25 %
Qualität75 %
Preis
Preis / Honorar
Qualität
Qualitätskriterium – Name: Fachlicher Wert / Gewichtung: 35 Qualitätskriterium – Name: Qualität / Gewichtung: 30 Qualitätskriterium – Name: Kommunikation, Verfügbarkeit und Ausführungszeitraum/ Gewichtung: 10 Näheres siehe Zuschlagsmatrix

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Zu (A): Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung verantwortlichen: gem. § 75 (1) VgV = Landschaftsarchitekt/in (Nachweis durch Anlage, Scan der Kammerurkunde) Zu (B) Die anzugebende Projektleitung muss folgende Erfahrung nachweisen: Abgeschlossene … ganz lesenZu (A): Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung verantwortlichen: gem. § 75 (1) VgV = Landschaftsarchitekt/in (Nachweis durch Anlage, Scan der Kammerurkunde) Zu (B) Die anzugebende Projektleitung muss folgende Erfahrung nachweisen: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder Landschaftsplanung (mind. FH). Nachweis durch Anlage (Scan Zeugnis/Urkunde) UND mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbereich Freianlagen gem. §§ 38 HOAI (Nachweis durch Anlage, z. B. Vita)
Kriterium
Zu 2A1: Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung: Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 0,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,25 Mio. EUR für sonstige Schäden). Näheres siehe Verfahrenshinwei … ganz lesenZu 2A1: Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung: Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 0,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,25 Mio. EUR für sonstige Schäden). Näheres siehe Verfahrenshinweise. Sofern die bestehende Versicherung nicht die im Vertrag geforderten Deckungssummen abdeckt, ist mit dem Teilnahmeantrag die Bereitschaft von Seiten des Bewerbers (2A2) sowie des Versicherungsgebers (2A3) zur Erhöhung auf die vertraglich vereinbarten Deckungssummen (mind. 1,5 Mio. EUR Personenschäden, 2-fach maximiert und mind. 1,0 Mio. EUR sonstige Schäden, 2-fach maximiert) im Auftragsfall zu erklären (siehe Ziffer 2A2 im Bewerberbogen). Zu 2B: Erklärung über den Umsatz des Bewerbers gem. §§ 38 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 95.000 EUR (netto) erreichen. Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben. Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 45 Abs. 5 VgV aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).
Kriterium
Zu 3B: Aus den eingereichten Referenzen sind folgende Erfahrungen ersichtlich: mit öffentlichen Auftraggebern Zu 3C: Nachweis über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre. Für den … ganz lesenZu 3B: Aus den eingereichten Referenzen sind folgende Erfahrungen ersichtlich: mit öffentlichen Auftraggebern Zu 3C: Nachweis über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre. Für den Leistungsbereich Freianlagen gem. §§ 38 HOAI sind mind. 2 festangestellte Absolventen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder Landschaftsplanung (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. (festangestellte Personen, eine Vollzeitbeschäftigung wird nicht vorausgesetzt) im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen (die Anzahl an Personen ist maßgeblich, nicht das wöchentliche Stundenvolumen). Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Beschäftigtenanzahl aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Beschäftigtenanzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Zu vergebende Leistungen: • Leistungsphasen 1 bis 2 Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI • Leistungsphasen 3 bis 8 Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimm … ganz lesenDer Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Zu vergebende Leistungen: • Leistungsphasen 1 bis 2 Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI • Leistungsphasen 3 bis 8 Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen und Umfang) Besondere Leistungen • Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen) • Komplettieren einer Freianlagenbestandsdokumentation • Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen • Überwachen der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege • Erstellen des Nachweises der oberflächlichen Rückhaltung von Regenwasser aus Starkregenereignissen (Überflutungsnachweis)
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschr … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Schulstandort Charlotte-Paulsen-Gymnasium im Hamburger Stadtteil Wandsbek Süd wird von einer 4-Zügigkeit auf eine 6-Zügigkeit erweitert. Von den aktuell vorhandenen 5 Einzelgebäuden (mit Sporthalle), nebst Freiflächen und altem Baumbestand soll das Gebäude 03 abgebrochen werden. An der Stelle de … ganz lesenDer Schulstandort Charlotte-Paulsen-Gymnasium im Hamburger Stadtteil Wandsbek Süd wird von einer 4-Zügigkeit auf eine 6-Zügigkeit erweitert. Von den aktuell vorhandenen 5 Einzelgebäuden (mit Sporthalle), nebst Freiflächen und altem Baumbestand soll das Gebäude 03 abgebrochen werden. An der Stelle des 2-stöckigen Klassen- und Mensagebäudes soll ein neues 4-stöckiges Klassenhaus entstehen. Außerdem wird die Sporthalle (Gebäude 05) saniert und zu der neuen Mensa umgebaut und erweitert. Der gesamte Schulstandort soll im Zuge der Baumaßnahme mit Fernwärme vom Norden aus über die Neumann-Reichardt-Straße angeschlossen werden. Der Anschluss des Standortes erfolgt am Gebäude 01 entlang. Durch die Medienanbindungen sowie die Fernwärmeanschlüsse müssen die Schulhofflächen in größerem Umfang bearbeitet werden. Ein neuwertiger Seilgarten sowie der angrenzende alte Baumbestand sollen geschützt werden. Die Gesamtprojektfläche beträgt 10.000 m², wovon 2.847 m² neu zu erschließende Fläche des Flurstücks 1753 sind, die restliche Fläche Bestandsfläche des Schulstandortes. Durch die Vergrößerung zur 6-Zügigkeit und das höhere Schüleraufkommen ergeben sich erhöhte Anforderungen an die Planung mit dem Ziel der Steigerung der Aufenthaltsqualitäten. Dabei sollen Situationen und Qualitäten geschaffen werden, die zum Verweilen der Schüler in Kleingruppen einladen. Die maximale Wiederherstellung / Erhalt der bisherigen Angebote von Seilgarten, Beachvolleyballplatz, Bolzplatz - trotz reduzierter Freiflächen - wird angestrebt. Die Fahrradabstellanlagen werden neu verortet und ergänzt. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Bauabschnitten im laufenden Schulbetrieb jeweils parallel bzw. nachlaufend zu den Gebäudemaßnahmen. Zu der Herstellung und Planung der Außenanlagen gehört die Beleuchtung des Schulhofs gemäß geltender Richtlinien (Mastleuchten) insofern die Bereiche nicht ausreichend mit Außenleuchten der Gebäude beleuchtet sind. Im 1. Bauabschnitt (1. BA) werden die Gebäude im südlichen Bereich des Grundstücks errichtet und erweitert: Sporthalle und Mensa, wobei der Sportunterricht der aktuellen Turnhalle (zukünftige Mensa) solange wie möglich erhalten bleiben soll und möglichst unterbrechungsfrei in die neue Sporthalle umziehen kann. Aus diesem Grund wird der Bereich um die Sporthalle herum als 1.BA betrachtet und ineinanderfließend wird im Anschluss der Bereich der neuen Mensa bearbeitet. Die Ausführung wird sich über den Zeitraum 2025 bis 2027 erstrecken. Hierzu parallel und nachlaufend wird der 1. BA der Außenanlagen umgesetzt. Die genaue Schnittstelle zwischen dem Bereich der Sporthalle und der Mensa in den Außenanlagen ist in Abstimmung mit den Fachplanern festzulegen. Im nördlichen Bereich des Grundstücks wird das neue Klassenhaus Ende 2027 fertiggestellt. Überschneidend zur Fertigstellung des Klassenhauses startet der 3. BA des Außenanlagenprojekts, bei dem der Schulhof von Gebäude 01 aus angeschlossen wird. Hierfür wird der mittig liegende Schulhof zwischen Gebäude 01, 03 und 04 nach erfolgten Anschlüssen wieder instandgesetzt und insgesamt überarbeitet, sowie die umliegenden Flächen rund um das neue Klassenhaus erstellt. Die Fertigstellung des Projekts ist für 2029 vorgesehen. Für die Freianlagengestaltung steht ein Projektbudget i.H. von rd. 540.000 € netto. Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus: • Leistungsphasen 1 bis 2 Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI • Als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in vom AG festzulegenden Stufen): Leistungsphasen 3-8 Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI Besondere Leistungen • Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen) • Komplettieren einer Freianlagenbestandsdokumentation • Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen • Überwachen der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege • Erstellen des Nachweises der oberfl …
Hinweis
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Ve … ganz lesenBedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet. Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bewerber mit Teilnahmeantrag in Form einer Eigenerklärung zu erklären.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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26vergebene Aufträge
2,5Angebote je Los im Median (30 Lose mit Angabe)
191.241 €Zuschlagswert im Median
160.295 € – 290.420 €mittlere Hälfte, 12 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.03.2025

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