Neubeschaffung itcs-Bordrechner rnv
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH · Mannheim, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 334-23-E14veröffentlicht 11.08.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 14 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
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Alle Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (17 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 14 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Mannheim68165, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 73 Tage (79 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (213 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Heute
Beschreibung
Lieferung, Installation, Integration und Inbetriebnahme von itcs-Bordrechnern /Systemerweiterungen nebst Schulung und Systemservice für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH.
Beschreibung des Loses
Mit der Beschaffung "Bordrechner" plant die rnv für 2026 alle zum Einsatz vorgesehenen 430 noch nicht umgerüsteten Fahrzeuge (112 Bahnen und 318 Busse) mit neuster Technik auszustatten, um die täglich planbaren sowie kurzfristig eintretenden Fahrplanveränderungen jederzeit mit aktuellen Echtzeitinformationen an die Fahrgäste weitergeben zu können. In einem Jahr gibt es zwischenzeitlich fast genau 365 Tage, an denen der Fahrplan, wegen vorab angemeldeten Maßnahmen, wie z.B. Baustellen, Ersatzverkehren, Streckensperrungen oder Umleitungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, Schwertransporten, ..., individuell anzupassen ist. Mit aktuellem Stand der Technik und einer Aktualisierungsrate von 1-2x pro Woche kommen aber genau diese für den Fahrgast so wichtigen Informationen oftmals nicht mehr rechtzeitig auf die Strecke bzw. in die Fahrzeuge, sondern verbleiben wortwörtlich im Depot. Mit einer veralteten Datenversorgung steigt die Zahl an Fahrzeugen, welche nur mit Soll-Daten im Linienbetrieb unterwegs sind und somit für den Kunden eine Digitalisierungsqualität analog zu Aushangfahrplänen aus Papier widerspiegeln. Damit dieses Empfinden der Vergangenheit angehört, sollen 2026 alle bei rnv zum Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge mit neuem Hochleistungsbordrechnern, die sich über eine Kombination aus Motorola-Tetra mit gleichzeitiger Mobilfunkanbindung auch zur permanenten Übertragung von größeren Datenmengen eignen, ausgestattet werden. Nur durch diese technische Erweiterung kann sichergestellt werden, dass Veränderungen aus dem Fahrplansystem nicht bis zur nächsten turnusmäßigen Datenübertragung zurückgehalten werden müssen, sondern bereits für den kommenden Betriebstag auf allen Fahrzeugen vollumfassend als Basis zur Echtzeitdatenlieferung bereitgestellt werden können. Mit einem Einbau der neuesten Generation von Hochleistungsbordrechnern schafft der Betrieb für alle Fahrzeuge auch die größtmögliche Flexibilität bei vorab nicht planbareren Fahrplanveränderungen. Beispielsweise bei Unfällen oder Rettungsdiensteinsätzen kann die Betriebszentrale Ad hoc eine Fahrwegänderung mittels einer sprachlich barrierefreien Arbeitsanweisung in neuer grafischer Form direkt auf den Hochleistungsbordrechner senden. Ähnlich der Menüführung eines PKW-Navigationssystems, aber mit ÖPNV-generierter Navigation, werden dem Fahrpersonal die durch die Betriebszentrale ausgewählten Straßen oder Gleisbilder zu alternativen Ersatzhaltestellen als Navigationsbild übermittelt. Nach Bestätigung des Eingangs im Fahrzeug werden zeitgleich alle Informationsmedien, einschließlich den angeschlossenen Datendrehscheiben, mit der vom Kunden erwarteten Echtzeit zur spontanen Umleitung versorgt. Somit können erstmals auch vorab nicht absehbare Ereignisse nach kurzer Bearbeitungszeit als brandaktuelle Echtzeitinformation an die Kunden weitergegeben werden. Im Falle von geplanten oder spontanen Fahrwegdispositionen werden dem Fahrer sowohl der alte als auch der neue Fahrweg sowie der effektive Austrittspunkt dargestellt. Über eine Schaltfläche soll die akustische Ausgabe der Navigationsanweisungen aktiviert werden können. Damit sind die Kunden zu jeder Zeit, auch vor bzw. nach Umstieg auf erforderliche Umsteigelinien, vollumfänglich über die Pünktlichkeit der Fahrzeuge und somit auch über Auswirkung auf die eigene Reisekette im Bilde. Die Kundenzufriedenheit wird mit dieser Maßnahme deutlich erhöht. Eine durchgehende Aktualisierung der Fahrpläne in Echtzeit ist gerade für ÖPNV-Neukunden sehr wichtig, um sie bereits bei ihrer ersten Fahrt von der Fahrplanstabilität überzeugen zu können. Für das Fahrpersonal bietet die neue Technik zudem über ein modernes Touchdisplay ähnliche Bedienmöglichkeiten, die man z.B. von seinem Handy gewohnt ist. Der neue Bordrechner soll auch eine einfachere und schnellere Notfall-Kommunikation zur Leitstelle herstellen können. Des Weiteren ist es das Ziel, dass wichtige Anweisungen der Leitstelle mittels Bordrechner zwischengespeichert und bei Bedarf erneut vom Fahrpersonal abgerufen werden. Aber nicht nur die Fahrgäste bzw. das Fahrpersonal sind Nutznießer dieser neuen Technik, auch die Werkstätten können von live übertragenen Statusmeldungen aus profitieren. Der neue Bordrechner soll gleichzeitig mehrere Funkgeräte mit Sprach- und Datenfunktionen über Analogfunk, Digitalfunk (TETRA) sowie Anbindungsmöglichkeiten an den integralen Datenrouter zur Nutzung dessen LTE-Verbindungen unterstützen. Selbst bei einem Ausfall des Bordrechners soll dieser die Verfügbarkeit von Sprachkommunikation zwischen Fahrer und Leitstelle sowie zwischen Fahrer und Fahrgästen weiterhin sicher. Zudem soll der Anschluss weiterer Geräte z.B. Audio möglich sein.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 14 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Laufzeit richtet sich nach der Fretigstellung dre Vertragsleistungen einschließlich der optionalen Wartungs-/Pflegeleistungen für die Dauer von 10 Jahren.
- Optionen
- Die Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere dem Preisblatt, dem technischen Lastenheft und den Vertragsunterlagen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJ57FS Zusätzliche Informationen: Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergabrechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§134 GWB etc.) werden personenbezogene Ang … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJ57FS Zusätzliche Informationen: Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergabrechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind. Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform gemäß Abschnitt 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er als registrierter Bieter von der Vergabeplattform zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten bei nicht registrierten Bietern mit Einstellung auf der Vergabeplattform, bei registrierten Bietern spätestens mit Einstellung auf der Vergabeplattform und Erhalt der von der Vergabeplattform automatisch generierten Benachrichtigungsmail an die vom Bieter hinterlegte Mail-Adresse als zugegangen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Trapeze Switzerland GmbH, Neuhausen am Rheinfall | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Möhlstraße 27, 68165 Mannheim
- Kontakt
- vergabe-rnv@
schulze-hagen.com
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 322 (Sendegeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, Rundfunk oder Fernsehen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (17 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Telefónica Germany GmbH & Co. OHG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 31.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f9d37a4b-7884-4c4f-bc99-27953e7f6c91.