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Neubeschaffung itcs-Bordrechner rnv

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH · Mannheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 334-23-E14veröffentlicht 16.12.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 644 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (13 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
14 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mannheim68165, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 73 Tage (79 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (213 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Angebotspreis60 %
  • Technischer Wert20 %
  • Auftragsbezogenes Migrationskonzept20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
    vor 22 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 21 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Lieferung, Installation, Integration und Inbetriebnahme von itcs-Bordrechnern /Systemerweiterungen nebst Schulung und Systemservice für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH.

Beschreibung des Loses

Mit der Beschaffung "Bordrechner" plant die rnv für 2026 alle zum Einsatz vorgesehenen 430 noch nicht umgerüsteten Fahrzeuge (112 Bahnen und 318 Busse) mit neuster Technik auszustatten, um die täglich planbaren sowie kurzfristig eintretenden Fahrplanveränderungen jederzeit mit aktuellen Echtzeitinformationen an die Fahrgäste weitergeben zu können. In einem Jahr gibt es zwischenzeitlich fast genau 365 Tage, an denen der Fahrplan, wegen vorab angemeldeten Maßnahmen, wie z.B. Baustellen, Ersatzverkehren, Streckensperrungen oder Umleitungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, Schwertransporten, ..., individuell anzupassen ist. Mit aktuellem Stand der Technik und einer Aktualisierungsrate von 1-2x pro Woche kommen aber genau diese für den Fahrgast so wichtigen Informationen oftmals nicht mehr rechtzeitig auf die Strecke bzw. in die Fahrzeuge, sondern verbleiben wortwörtlich im Depot. Mit einer veralteten Datenversorgung steigt die Zahl an Fahrzeugen, welche nur mit Soll-Daten im Linienbetrieb unterwegs sind und somit für den Kunden eine Digitalisierungsqualität analog zu Aushangfahrplänen aus Papier widerspiegeln. Damit dieses Empfinden der Vergangenheit angehört, sollen 2026 alle bei rnv zum Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge mit neuem Hochleistungsbordrechnern, die sich über eine Kombination aus Motorola-Tetra mit gleichzeitiger Mobilfunkanbindung auch zur permanenten Übertragung von größeren Datenmengen eignen, ausgestattet werden. Nur durch diese technische Erweiterung kann sichergestellt werden, dass Veränderungen aus dem Fahrplansystem nicht bis zur nächsten turnusmäßigen Datenübertragung zurückgehalten werden müssen, sondern bereits für den kommenden Betriebstag auf allen Fahrzeugen vollumfassend als Basis zur Echtzeitdatenlieferung bereitgestellt werden können. Mit einem Einbau der neuesten Generation von Hochleistungsbordrechnern schafft der Betrieb für alle Fahrzeuge auch die größtmögliche Flexibilität bei vorab nicht planbareren Fahrplanveränderungen. Beispielsweise bei Unfällen oder Rettungsdiensteinsätzen kann die Betriebszentrale Ad hoc eine Fahrwegänderung mittels einer sprachlich barrierefreien Arbeitsanweisung in neuer grafischer Form direkt auf den Hochleistungsbordrechner senden. Ähnlich der Menüführung eines PKW-Navigationssystems, aber mit ÖPNV-generierter Navigation, werden dem Fahrpersonal die durch die Betriebszentrale ausgewählten Straßen oder Gleisbilder zu alternativen Ersatzhaltestellen als Navigationsbild übermittelt. Nach Bestätigung des Eingangs im Fahrzeug werden zeitgleich alle Informationsmedien, einschließlich den angeschlossenen Datendrehscheiben, mit der vom Kunden erwarteten Echtzeit zur spontanen Umleitung versorgt. Somit können erstmals auch vorab nicht absehbare Ereignisse nach kurzer Bearbeitungszeit als brandaktuelle Echtzeitinformation an die Kunden weitergegeben werden. Im Falle von geplanten oder spontanen Fahrwegdispositionen werden dem Fahrer sowohl der alte als auch der neue Fahrweg sowie der effektive Austrittspunkt dargestellt. Über eine Schaltfläche soll die akustische Ausgabe der Navigationsanweisungen aktiviert werden können. Damit sind die Kunden zu jeder Zeit, auch vor bzw. nach Umstieg auf erforderliche Umsteigelinien, vollumfänglich über die Pünktlichkeit der Fahrzeuge und somit auch über Auswirkung auf die eigene Reisekette im Bilde. Die Kundenzufriedenheit wird mit dieser Maßnahme deutlich erhöht. Eine durchgehende Aktualisierung der Fahrpläne in Echtzeit ist gerade für ÖPNV-Neukunden sehr wichtig, um sie bereits bei ihrer ersten Fahrt von der Fahrplanstabilität überzeugen zu können. Für das Fahrpersonal bietet die neue Technik zudem über ein modernes Touchdisplay ähnliche Bedienmöglichkeiten, die man z.B. von seinem Handy gewohnt ist. Der neue Bordrechner soll auch eine einfachere und schnellere Notfall-Kommunikation zur Leitstelle herstellen können. Des Weiteren ist es das Ziel, dass wichtige Anweisungen der Leitstelle mittels Bordrechner zwischengespeichert und bei Bedarf erneut vom Fahrpersonal abgerufen werden. Aber nicht nur die Fahrgäste bzw. das Fahrpersonal sind Nutznießer dieser neuen Technik, auch die Werkstätten können von live übertragenen Statusmeldungen aus profitieren. Der neue Bordrechner soll gleichzeitig mehrere Funkgeräte mit Sprach- und Datenfunktionen über Analogfunk, Digitalfunk (TETRA) sowie Anbindungsmöglichkeiten an den integralen Datenrouter zur Nutzung dessen LTE-Verbindungen unterstützen. Selbst bei einem Ausfall des Bordrechners soll dieser die Verfügbarkeit von Sprachkommunikation zwischen Fahrer und Leitstelle sowie zwischen Fahrer und Fahrgästen weiterhin sicher. Zudem soll der Anschluss weiterer Geräte z.B. Audio möglich sein.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Angebotspreis60 %
Technischer Wert20 %
Auftragsbezogenes Migrationskonzept20 %
Preis
AngebotspreisWegen der Einzelheiten wird auf das Dokument Zuschlagskriterien verwiesen, das den Ausschreibungsunterlagen beiliegt.
Qualität
Technischer WertWegen der Einzelheiten wird auf das Dokument Zuschlagskriterien verwiesen, das den Ausschreibungsunterlagen beiliegt.
Qualität
Auftragsbezogenes MigrationskonzeptWegen der Einzelheiten wird auf das Dokument Zuschlagskriterien verwiesen, das den Ausschreibungsunterlagen beiliegt.

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen: Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist, durch Vorlage ein … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen: Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist, durch Vorlage einer aktuellen Kopie (nicht älter als 3 Monate) des Registerauszuges. Andernfalls ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied ein aktueller Registerauszug vorzulegen bzw. zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht.
Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen: Kopie einer aktuellen Bestätigung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung. Der Versicherungsnachweis muss folgende Mindestanforderung erfüllen: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Mindest-Deckungssumme … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen: Kopie einer aktuellen Bestätigung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung. Der Versicherungsnachweis muss folgende Mindestanforderung erfüllen: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Mindest-Deckungssumme für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden über Euro 3 Mio. je Versicherungsfall ausweisen. Die Mindest-Deckungssumme muss mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Ver-fügung stehen. Bei Bewerbergemein-schaften ist der Nachweis von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied geson-dert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nach-gewiesenen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderte Mindest-Deckungssumme je Versicherungsfall und pro Versicherungsjahr erreichen.
Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen: 1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklä-rung gemäß Formblatt "Eigenerklärung Referenzen" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vom Bewerber ist f … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen: 1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklä-rung gemäß Formblatt "Eigenerklärung Referenzen" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vom Bewerber ist für jede Referenz das Formblatt "Eigenerklärung Referen-zen" gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Zusätzlich zu den Formblättern "Ei-generklärung Referenzen" ist auch die Excel-Datei "Auswahlkriterien_Referenzen" mit dem Teilnah-meantrag ausgefüllt einzureichen. Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: 1. Die Referenz muss die Lieferung und Inbetriebnahme von itcs-Bordrechnern bei einem Auftraggeber zum Gegenstand gehabt haben, der einen Stadtbahn- und Busbetrieb mit mindestens 500 Fahrzeugen unterhält. Der Auftragswert der Referenzleis-tung muss mindestens netto Euro 2,0 Mio. betragen haben. 2. Die Referenz muss die Lieferung und Inbetriebnahme von itcs-Bordrechnern in Fahrzeugen zum Gegenstand gehabt haben, die gem. Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) eingesetzt werden. Der Auf-tragswert der Referenzleistung muss mindestens netto Euro 2,0 Mio. betragen haben. 3. Die Referenz darf nicht vor dem 01.01.2018 abgeschlossen worden sein. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Gesamtsystem-Abnahme. 4. Es müssen mindestens zwei Referen-zen eingereicht werden, welche die Anforderungen gemäß Ziffer 1 bis 3 erfüllen. Dabei genügt, wenn eine Re-ferenz die Anforderung gemäß Ziffer 1 und die zweite Referenz die Anforderung gemäß Ziffer 2 erfüllt. Ziffer 3 ist von allen eingereichten Referenzen zu erfüllen.
Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen: 1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung Referenzen" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vom Bewerber ist fü … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen: 1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung Referenzen" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vom Bewerber ist für jede Referenz das Formblatt "Eigenerklärung Referenzen" gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Zusätzlich zu den Formblättern "Eigenerklärung Referenzen" ist auch die Excel-Datei "Auswahlkriterien_Referenzen" mit dem Teilnahmeantrag ausgefüllt einzureichen. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen: Eigenerklärung und Nachweis gemäß Formblatt "Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit". Der Bewerber muss mit dem Teilnahmeantrag mindestens nachweisen: Zertifizierung nach ISO 27001 oder gleichwertiger Nachweis
Kriterium
Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die Höchstzahl von fünf Bewerbern, er-folgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand der vom Bewerber eingereichten wertungsfähigen Referenzen mittels folgender objek-tiver Kriterien: (a) Die wertungsfähigen Referenz … ganz lesenÜberschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die Höchstzahl von fünf Bewerbern, er-folgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand der vom Bewerber eingereichten wertungsfähigen Referenzen mittels folgender objek-tiver Kriterien: (a) Die wertungsfähigen Referenzen werden zunächst unter Berücksichtigung der An-zahl gewertet. Ein Bewerber mit drei oder vier wertungsfähigen Referenzen erhält 2 Punkte, ein Bewerber mit fünf oder sechs wertungsfähigen Referenzen erhält 4 Punkte, ein Bewerber mit sieben oder mehr wertungsfähigen Referenzen erhält 6 Punkte. (b) Die wertungsfähigen Referenzen werden außerdem anhand nachfolgender qualita-tiver Projektmerkmale bewertet: Dabei wird jede Referenz gesondert bewertet und sodann anschließend der Durchschnittswert der vom Bewerber eingereichten, wer-tungsfähigen Referenzen anhand der erzielten Gesamtsumme dividiert durch die Anzahl der wertungsfähigen Referenzen ermittelt. Der ermittelte Durchschnittswert wird anschließend mit dem Faktor 2 multipliziert. - Datenübernahme erfolgt aus Fahrplansystem DIVA der Firma Mentz = 1 Punkt - Eine Kommunikation zwischen Leitstelle und Fahrzeug kann über TETRA und öffentlichen Mobilfunkt erfolgen = 2 Punkte - Störungen, die dem itcs-Bordrechner gemeldet werden, werden der Leitstelle live übertragen = 1 Punkt - Im Rückfallbetrieb können Sprechwünsche und Überfallrufe an die Leitstelle abgesetzt und angezeigt werden = 2 Punkte - Fahrzeug-Standortdaten werden live an die Leitstelle übermittelt = 1 Punkt - Fahrzeugpositionen können visuell wiedergegeben werden = 1 Punkt - Es können Sprachdurchsagen an die Fahrgäste in Fahrzeugen übermittelt werden = 1 Punkt - Es ist ein Geografisches Informationssystem (GIS) in das itcs integriert = 1 Punkt - Es können Routen über das GIS verändert und Ad hoc an die Fahrzeuge über-mittelt werden = 3 Punkte - Am Bordrechner steht eine akustische und visuelle Navigationshilfe zur Verfü-gung = 1 Punkt - Das itcs kann im Nachgang Einzelfahrten zur Analyse detailgetreu visualisieren = 1 Punkt - Das itcs muss Personaleinsatzinfos aus Drittsystemen verarbeiten = 1 Punkt - Das itcs überträgt eine neue Datenversion per WLAN und öffentlichen Mobilfunk auf die Fahrzeuge = 2 Punkte - Es ist ein Monitoring-System in das itcs implementiert = 1 Punkt Bei der Bewertung der Referenzen werden nur ganze Punkte vergeben. Bei der rech-nerischen Ermittlung des Durchschnittswertes zur Ermittlung der Wertungspunktzahl beim Auswahlkriterium "Qualitative Projektmerkmale der Referenzen" gemäß lit b er-folgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen, die auch bei der anschließen-den Ermittlung der Gesamtwertungssumme aus den beiden Auswahlkriterien "Anzahl der wertungsfähigen Referenzen" und Qualitative Projektmerkmale der Referenzen" gemäß lit a) und b) fortgeschrieben wird. Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufge-fordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien wegen Punkt-gleichheit die Höchstzahl überschritten, erfolgt die Auswahl zwischen den punktgleichen Bewerbern anhand einer Addition der (Kalender-)Tage seit Projektabschluss (Spalte C der Excel-Datei Auswahlkriterien) für die vom Bewerber benannten wertungsfähigen Referenzprojekte. Der Bewerber mit dem niedrigeren Wert wird berücksichtigt. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von drei Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 57 SektVO aufheben / einstellen und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
14 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Laufzeit richtet sich nach der Fretigstellung dre Vertragsleistungen einschließlich der optionalen Wartungs-/Pflegeleistungen für die Dauer von 10 Jahren.
Optionen
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere dem Preisblatt, dem technischen Lastenheft und den Vertragsunterlagen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es gilt §128 Abs. 1 GWB sowie die in den Ausschreibungsutnerlagen genannten Bedingungen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJ5HAJ Zusätzliche Informationen: Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergabrechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§134 GWB etc.) werden personenbezogene Ang … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YUJ5HAJ Zusätzliche Informationen: Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergabrechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind. Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform gemäß Abschnitt 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er als registrierter Bieter von der Vergabeplattform zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten bei nicht registrierten Bietern mit Einstellung auf der Vergabeplattform, bei registrierten Bietern spätestens mit Einstellung auf der Vergabeplattform und Erhalt der von der Vergabeplattform automatisch generierten Benachrichtigungsmail an die vom Bieter hinterlegte Mail-Adresse als zugegangen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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14vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (15 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (13 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 31.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b64fd208-538c-4220-911a-22596bd173ff.