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Neubau von Räumlichkeiten für den DRK Ortsverein Herbolzheim sowie einer Zahnarztpraxis und Wohnungen Friedrichstr. 34 + 34a

Stadt Herbolzheim · Herbolzheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen Neubau DRK Herbolzheimveröffentlicht 07.03.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (15 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Projektteam und Projektorganisation20 %
  • Vorgehensweise zur Projektabwicklung und Optimierung35 %
  • Präsenz vor Ort15 %
  • Honorarangebot30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Herbolzheim beabsichtigt den Neubau von Räumlichkeiten für den DRK Ortsverein Herbolzheim sowie einer Zahnarztpraxis und Wohnungen in der Friedrichstr. 34 + 34a in 79336 Herbolzheim. Für das Vorhaben liegt bereits eine Objektplanung mit dem Stand der LPH 4 vor. Die Eckdaten betragen: - DRK Ortsverein, ca. 530 m² Nutzfläche; - Zahnarztpraxis, ca. 566 m² Nutzfläche; - 10 Wohnungen, ca. 936 m² Wohnfläche; - Parkdeck. Die vorliegenden Ergebnisse der LPH 3 liegen den Ausschreibungsunterlagen als Anlage 7 bei. Auf diesen soll aufgebaut und das Vorhaben weiterentwickelt werden. Das Projekt umfasst ein Gesamtvolumen von ca. 10.538.578,67 € brutto (Kostengruppen 200 - 700). Die Realisierung ist bis ca. 2026 geplant.

Beschreibung des Loses

Es werden die Objektplanungsleistungen für den Neubau des DRK Ortsverein, einer Zahnarztpraxis und Wohnungen (inkl. Parkdeck) gefordert. Für die Maßnahme wurden bereits Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 4 erbracht. Die vorliegenden Unterlagen der LPH 3 wurden den Teilnehmern in der Stufe 1 zur Verfügung gestellt und sind Basis der weiteren Planung. Die zu erbringende Leistung umfasst generell sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 sowie 7, 8 (optional 9) der HOAI für Objektplanung Gebäude gemäß §15 HOAI. Die Beauftragung ist dabei stufenweise nach Projektfortschritt und Leistungsphase vorgesehen. Es wird beabsichtigt, grundsätzlich die Leistungsphasen 5 – 8 der Objektplanung zu vergeben. Ein Auftragsversprechen für die Objektplanung erfolgt zunächst für die Leistungsphasen 5 und 6. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf die Realisierung/Projektumsetzung oder die Beauftragung aller weiteren Leistungsphasen besteht. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Schadensersatz bei Nichtbeauftragung einzelner Stufen besteht.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Projektteam und Projektorganisation20 %
Vorgehensweise zur Projektabwicklung und Optimierung35 %
Präsenz vor Ort15 %
Honorarangebot30 %
Qualität
Projektteam und ProjektorganisationProjektspezifisches Organigramm, Darstellung Projektteam, Verantwortlichkeiten und Vertretung. Projektkommunikation, Wissenstransfer über die Leistungsphasen hinaus (intern). Berufliche Qualifikation des Projektteams (z.B. Weiterbildungen, Zertifikate). Erfahrungen des Projektteams (anhand abgewickelter Bauvorhaben): Erfahrung mit öffentlichen Bauherren, Erfahrung mit vergleichbaren Projekten und Projektsituationen.
Qualität
Vorgehensweise zur Projektabwicklung und OptimierungDarstellung und Erläuterung der Schwerpunkte innerhalb der Projektabwicklung bezogen auf das konkret vorliegende Projekt, z.B. Organisation der Planung und Ausführung. Worauf kommt es bei dem Projekt an? Darstellung der Herangehensweise an das Kosten-, Qualitäts-, Termin- und Nachtragsmanagement im Allgemeinen und in Bezug auf das konkret vorliegende Projekt. Darstellung des Projektablaufs unter Berücksichtigung von Planung, Personaleinsatz und wesentlichen Meilensteinen
Qualität
Präsenz vor OrtSicherstellung der vor-Ort-Präsenz zur Teilnahme an Bauherren-, Planer-, Fachplaner-, und weiteren Projektterminen und insbesondere während der Ausführung des Bauvorhabens.
Preis
HonorarangebotHonorarangebot auf Grundlage des Vertragsentwurfs: Das niedrigste Honorarangebot erhält die Höchstpunktezahl. Die weiteren Angebote erhalten die Punktezahl, die dem Verhältnis ihres Honorarangebots zum niedrigsten Angebot entspricht. Die erreichte Punktezahl wird mit der vorher festgelegten Gewichtung (30 %) multipliziert: Punkte = niedrigstes Honorarangebot * 100 % / zu bewertendes Honorarangebot * Höchstpunktzahl (4 Punkte) Bewertungszahl = Punkte * Gewichtung (30 %)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160, GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160, GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (1) § 135 GWB Unwirksamkeit: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben sowie den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Hauptstraße 26, 79336 Herbolzheim
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
alea real GmbH

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 23143d6c-82c4-4189-8ec2-db877803bd2c.