Neubau von Räumlichkeiten für den DRK Ortsverein Herbolzheim sowie einer Zahnarztpraxis und Wohnungen Friedrichstr. 34 + 34a
Stadt Herbolzheim · Herbolzheim, Baden-Württemberg
Aktenzeichen Neubau DRK Herbolzheimveröffentlicht 07.03.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Herbolzheim79336, Landkreis Emmendingen, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (15 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Projektteam und Projektorganisation20 %
- Vorgehensweise zur Projektabwicklung und Optimierung35 %
- Präsenz vor Ort15 %
- Honorarangebot30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Herbolzheim beabsichtigt den Neubau von Räumlichkeiten für den DRK Ortsverein Herbolzheim sowie einer Zahnarztpraxis und Wohnungen in der Friedrichstr. 34 + 34a in 79336 Herbolzheim. Für das Vorhaben liegt bereits eine Objektplanung mit dem Stand der LPH 4 vor. Die Eckdaten betragen: - DRK Ortsverein, ca. 530 m² Nutzfläche; - Zahnarztpraxis, ca. 566 m² Nutzfläche; - 10 Wohnungen, ca. 936 m² Wohnfläche; - Parkdeck. Die vorliegenden Ergebnisse der LPH 3 liegen den Ausschreibungsunterlagen als Anlage 7 bei. Auf diesen soll aufgebaut und das Vorhaben weiterentwickelt werden. Das Projekt umfasst ein Gesamtvolumen von ca. 10.538.578,67 € brutto (Kostengruppen 200 - 700). Die Realisierung ist bis ca. 2026 geplant.
Beschreibung des Loses
Es werden die Objektplanungsleistungen für den Neubau des DRK Ortsverein, einer Zahnarztpraxis und Wohnungen (inkl. Parkdeck) gefordert. Für die Maßnahme wurden bereits Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 4 erbracht. Die vorliegenden Unterlagen der LPH 3 wurden den Teilnehmern in der Stufe 1 zur Verfügung gestellt und sind Basis der weiteren Planung. Die zu erbringende Leistung umfasst generell sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 sowie 7, 8 (optional 9) der HOAI für Objektplanung Gebäude gemäß §15 HOAI. Die Beauftragung ist dabei stufenweise nach Projektfortschritt und Leistungsphase vorgesehen. Es wird beabsichtigt, grundsätzlich die Leistungsphasen 5 – 8 der Objektplanung zu vergeben. Ein Auftragsversprechen für die Objektplanung erfolgt zunächst für die Leistungsphasen 5 und 6. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf die Realisierung/Projektumsetzung oder die Beauftragung aller weiteren Leistungsphasen besteht. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Schadensersatz bei Nichtbeauftragung einzelner Stufen besteht.
Gegenstand nach CPV
- 71200000Dienstleistungen von ArchitekturbürosHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Projektteam und ProjektorganisationProjektspezifisches Organigramm, Darstellung Projektteam, Verantwortlichkeiten und Vertretung. Projektkommunikation, Wissenstransfer über die Leistungsphasen hinaus (intern). Berufliche Qualifikation des Projektteams (z.B. Weiterbildungen, Zertifikate). Erfahrungen des Projektteams (anhand abgewickelter Bauvorhaben): Erfahrung mit öffentlichen Bauherren, Erfahrung mit vergleichbaren Projekten und Projektsituationen.
- Qualität
- Vorgehensweise zur Projektabwicklung und OptimierungDarstellung und Erläuterung der Schwerpunkte innerhalb der Projektabwicklung bezogen auf das konkret vorliegende Projekt, z.B. Organisation der Planung und Ausführung. Worauf kommt es bei dem Projekt an? Darstellung der Herangehensweise an das Kosten-, Qualitäts-, Termin- und Nachtragsmanagement im Allgemeinen und in Bezug auf das konkret vorliegende Projekt. Darstellung des Projektablaufs unter Berücksichtigung von Planung, Personaleinsatz und wesentlichen Meilensteinen
- Qualität
- Präsenz vor OrtSicherstellung der vor-Ort-Präsenz zur Teilnahme an Bauherren-, Planer-, Fachplaner-, und weiteren Projektterminen und insbesondere während der Ausführung des Bauvorhabens.
- Preis
- HonorarangebotHonorarangebot auf Grundlage des Vertragsentwurfs: Das niedrigste Honorarangebot erhält die Höchstpunktezahl. Die weiteren Angebote erhalten die Punktezahl, die dem Verhältnis ihres Honorarangebots zum niedrigsten Angebot entspricht. Die erreichte Punktezahl wird mit der vorher festgelegten Gewichtung (30 %) multipliziert: Punkte = niedrigstes Honorarangebot * 100 % / zu bewertendes Honorarangebot * Höchstpunktzahl (4 Punkte) Bewertungszahl = Punkte * Gewichtung (30 %)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160, GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von … ganz lesenkürzer
§ 160, GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (1) § 135 GWB Unwirksamkeit: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben sowie den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hauptstraße 26, 79336 Herbolzheim
- Website
- stadt-herbolzheim.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- alea real GmbH
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Arcass Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- BHM Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- Schaudt Architekten GmbH7 Zuschläge
- a+r Architekten GmbH7 Zuschläge
- faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB7 Zuschläge
- HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 23143d6c-82c4-4189-8ec2-db877803bd2c.