Neubau Rathaus Steinheim an der Murr - Gebäudeplanungsleistungen
Amt für Stadtentwicklung, Steinheim an der Murr - Gebäudeplanung · Steinheim an der Murr, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2323.4veröffentlicht 17.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 34 Monate
- 01.06.2025 – 31.03.2028
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 34 Monate01.06.2025 – 31.03.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Steinheim an der Murr71711, Landkreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 21 Monaten
- Vertragsbeginnvor 17 MonatenLaufzeit bis 31.03.2028
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Steinheim an der Murr plant den Ersatz-Neubau des Rathauses in seinem durch Fachwerkhäusern geprägten Ortskern. Hierfür wurde 2022/2023 ein RPW-Wettbewerb durchgeführt. Im Zuge der weiteren Planung wurden die Kosten gesenkt. Die Umplanung betrifft u. a. folgende Bereiche: - Verzicht der geplanten Tiefgarage und das Archiv im DG. - Die Verlegung der Technikräume - Die Veränderung (verschlankte) der Kubatur - Die Stahlbetonbauweise anstelle Holzhybrid-Bau - Änderungen von Ausstattung, Bauteile, Baustoffe - Verzicht auf die Sanierung des angrenzenden denkmalgeschützten Gebäudes Badtorstrasse 2. Aufgrund der wesentlichen Änderungen des Wettbewerbsentwurfs werden gemäß § 132 Abs. 1 GWB die Gebäudeplanungsleistungen in Abstimmung mit der GPA in diesem Verfahren neu ausgeschrieben. Der Auftraggeber ist sehr an einem regen Wettbewerb interessiert. Eine ausführliche Projektbeschreibung ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Projektgröße: BGF: 3.298 qm BRI: 11.171 cbm
Beschreibung des Loses
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2021, LPH 3 (teilweise) + 4 - 9 und Besondere Leistungen. Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Gegenstand nach CPV
- 71221000Dienstleistungen von Architekturbüros bei GebäudenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- Personelle Projektorganisation- Das vorgesehene Projektteam (Erfahrung und Qualifikation) und die Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams sind vorzustellen. - Wie ist dieses Team innerhalb des Unternehmens verankert? - Die Organisation der Vertretung (Urlaub, Krankheit, etc.) ist zu erläutern. - Die langfristige Verfügbarkeit der einzelnen Personen aus dem Team ist darzulegen (Personaleinsatzplan / Kapazitätsplan). - Darzustellen ist die Sicherstellung der angemessenen Reaktionszeiten (auf Mails / Telefonate oder notwendige Vor-Ort-Termine) während der Planungs- und Ausschreibungsphase und während der Bauphase.
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters / Stellvertreters- Der vorgesehene Projektleiter und dessen Stellvertreter haben anhand jeweils eines eigenen vergleichbaren Referenzprojektes (Gebäudetyp bzw. Bauaufgaben mit mindestens durchschnittlicher Komplexität / Leistungsphasen / Bauen für öff. AG) die für das anstehende Projekt notwendige Qualifikation und Erfahrung darzustellen. - Gab es innovative Ansätze bei diesem Projekt? Hinweis: Der AG setzt aktive Rollen des Projektleiters und dessen Stellvertreters im Projekt voraus. Der AG setzt voraus, dass der Projektleiters und dessen Stellvertreter beim Bietergespräch persönlich anwesend sind.
- Qualität
- Projekteinschätzung und Herangehensweise- Einschätzung der projektspezifischen Rahmenbedingungen und Risiken mit Darstellung der geplanten Herangehensweise an das konkrete Projekt sowie die Herangehensweise an die typischen Problemstellungen. - Benennung projektspezifischer Risiken / Störungen und Vorschläge zur Vermeidung dieser.
- Preis
- HonorarDie volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Die weiteren Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert: Z.Honorar = 5*P.Bestangebot/P.Angebot
- Qualität
- Mindestpunktzahl der qualitativen ZuschlagskriterienDer Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht. Allerdings müssen für die drei qualitativen Zuschlagskriterien mindestens 1,75 Punkte erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann.
Eignung8 von 8 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Architektenkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. (Mindestbedingung: Dipl.-Ing./Master Architektur, Fachrichtung Hochbau oder vergleichbares). Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen verankert sein.
- Kriterium
Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung: Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 5.000.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 5.000.000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Ver … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung: Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 5.000.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 5.000.000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden. Das Kriterium ist ein Ausschlusskriterium.- Kriterium
- Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten): >= 6 Beschäftigte = 60 Punkte / < 6 und >= 4 Beschäftigte = 30 Punkte / < 4 = Ausschluss.
- Kriterium
Eigenerklärung zu zwei Referenzprojekten im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen Sie die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wu … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zu zwei Referenzprojekten im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen Sie die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben im Teilnahmeantrag sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Hinweis: *Die Projektmerkmale, die für Referenzen 1 ODER 2 angegeben werden können, gehen jeweils nur einmal in die Wertung ein. Mindestbedingungen je Referenzprojekt: - Bei einem der Referenzprojekte muss es sich um einen Neubau oder Erweiterungsbau handeln. - Abschluss der letzten beauftragten und vollständig erbrachten Leistungsphase der Projekte (ohne LPH 9) ab 01.01.2018 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags. - Die Projekte müssen jeweils mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 10.2 HOAI 2021 eingeordnet sein. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale: - Referenz 1: Gebäudetyp (gemäß Anlage 10.2 HOAI 2021) a) Rathaus = 100 Punkte / b) sonstiges Büro-, Verwaltungsgebäude = 50 Punkte / c) sonstige Gebäudetypen = 0 Punkte. Referenz 2: Gebäudetyp (gemäß Anlage 10.2 HOAI 2021) a) Büro/Verwaltung/Staat/Kommune ODER Ausbildung/Wissenschaft/Forschung = 100 Punkte / b) sonstige Gebäudetypen = 50 Punkte. - Referenzen 1 UND 2 jeweils: Beauftragte und vollständig erbrachte Leistungsphasen 4 - 8 gemäß § 34 HOAI 2021 = 100 Punkte. - Je Referenzprojekt: beauftragte und vollständig erbrachte Leistungsphasen 4 - 8 gemäß § 34 HOAI = 100 Punkte [Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die folgenden entsprechenden Leistungspunkte reduziert: LPH 4: 4 Punkte / LPH 5: 34 Punkte / LPH 6: 13 Punkte / LPH 7: 5 Punkte / LPH 8: 44 Punkte]. - *Referenz 1 ODER 2: Neubaufläche [qm BGF] >= 3.000 = 100 Punkte / < 3.000 und >= 2.000 = 75 Punkte / < 2.000 und >= 1.000 = 50 Punkte / < = 0 Punkte. - *Referenz 1 ODER 2: Das Referenzprojekt war das eines öffentlichen Auftraggebers (öAG gemäß § 99 GWB) bzw. die Realisierung des Projekts erfolgte unter Beachtung des öffentlichen Bau- und Vergaberechts = 100 Punkte.- Kriterium
- Damit die Bewerbung in die Wertung eingeht, muss diese eine Mindestpunktzahl von 400 Punkten aller erreichbaren Punkte erreichen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 7 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2025
- Vertragsende
- 31.03.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefug … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Amt für Stadtentwicklung, Steinheim an der Murr - Gebäudeplanung
- Anschrift
- Marktstr. 29, 71711 Steinheim an der Murr
- Website
- stadt-steinheim.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Arcass Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- BHM Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- Schaudt Architekten GmbH7 Zuschläge
- a+r Architekten GmbH7 Zuschläge
- faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB7 Zuschläge
- HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens7 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 17.02.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 17.02.2025
- BekanntmachungFrist 17.02.2025
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 25fbb7dc-28fa-4a1a-9992-7031235fe453.