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Neubau KITA und Sporthalle Zollhafen - Geotechnik - Baugrunduntersuchung

Mainzer Aufbaugesellschaft mbH · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 2023_06 FP Geotechnik - Baugrunduntersuchungveröffentlicht 25.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mainz.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Rheinland-Pfalz (42 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mainz55161, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Qualität und Erfahrung des Projektteams20 %
  • Projektorganisation30 %
  • Qualitätssicherung30 %
  • Honorar20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Es werden Fachplanungs- und Gutachterleistungen der Geotechnik - Baugrunduntersuchung für den Teilbereich des Entwicklungsgebiets des ehemaligen Zollhafens (Baufeld Gaßnerallee) benötigt, der nordöstlich der Mainzer Neustadt unmittelbar am Rhein liegt. Nordwestlich des Zollhafens schließen das Industriegebiet Ingelheimer Aue mit einem Container-Terminal, den Kraftwerken Mainz-Wiesbaden und einer Reihe weiterer Industrieunternehmen an. Gegenwärtig entsteht im Bereich des ehemaligen Zollhafens in Mainz ein neues innerstädtisches Stadtquartier. Weite Teile des Gebiets sind bereits fertiggestellt, zudem sind Reihe von Baufeldern in Planung oder im Bau. Die wesentlichen Nutzungsbausteine der geplanten Bebauung im Baufeld Gaßnerallee sind eine Dreifeld-Sporthalle als Schulsporthalle mit Zuschauerbühne sowie eine sechs-gruppige Kindertagesstätte. Optional sollen diese um einen Padel-Court-Anlage auf dem Dach der Sporthalle erweitert werden. Hinzu kommen die Freiflächen der Kita sowie Parkebene für die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze der beschriebenen Nutzungen. Das Grundstück bildet den nordwestlichen Auftakt des Stadtquartiers Zollhafen und liegt damit zugleich im Geltungsbereich des Bebauungsplans N 84, der die Entwicklung des neuen Quartiers regelt. Es umfasst das Baufeld GE3 als nordwestlichen Auftakt des Stadtquartiers Zollhafen. Das Grundstück in Form etwa eines rechtwinkligen Dreiecks hat eine Größe von ca. 4.223 m². Im Nordosten und Südosten grenzt das Gebiet an die Inge-Reitz-Straße, von Nordwesten nach Südosten verläuft die Straße "An der Hafenbahn" entlang der Grundstücksgrenze. Das Grundstück wird von der Straßenbahntrasse der sogenannten "Mainzelbahn" als Wendeschleife umfahren. Die Masten müssen bei der Anlieferung etc. auf das Grundstück beachtet werden. Ebenso sind die Straßenbeleuchtungsmasten im Gehwegbereich um das Grundstück bereits hergestellt. Das Grundstück liegt im Überflutungsbereich des Rheins. Die Standsicherheit der zu errichtenden Gebäude ist bis zum maximal möglichen Wasserstand (Extremhoch Wasser) 87,70 m ü.NN zu gewährleisten. Geeignete Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen von Oberflächen-, Grund- und Kanalisationswasser müssen für Wasserstände bis zu Extremhochwasserstand (87,70 ü. NHN) vorgesehen werden. Gegenstand dieses Auftrags ist die Beauftragung der Fachplanungs- und Gutachterleistungen der Geotechnik - Baugrunduntersuchung für das beschriebene Bauvorhaben. Auf Grundlage der vorliegenden Archivunterlagen sind folgende Randbedingungen bei den Fachplanungs- und Gutachterleistungen der Geotechnik - Baugrunduntersuchung zu berücksichtigen: 1. Das Baufeld liegt in einem Bombenabwurfgebiet und somit im Bereich von Kampfmittelbelastungen. Aufgrund der tiefreichenden aufgefüllten Böden sowie eingelagerter Fremdstoffe (Metallreste, Bauschutt, Bewehrung etc.) ist eine Kampfmittelüberprüfung vor Ausführung von Erdeingriffen auszuführen. 2. Vorbehaltlich der Kenntnis von längerfristigen Pegelmessungen unter Berücksichtigung von jahreszeitlichen Schwankungen (ohne Hochwasserbeeinflussung) wird im Bereich des Planungsgebiets ein mittlerer Grundwasserstand auf ca. 82 m ü. NHN (+/- 1 m) abgeschätzt. 3. Im Zuge der Baugrunduntersuchungen am Nachbargrundstück (Norden) wurde in der Mitte des Baufelds ein denkmalgeschützter Mauerabschnitt gefunden. Daher können archäologische Funde auf dem Baufeld nicht ausgeschlossen werden. 4. Auf dem Baufeld befinden sich alte nach Trassenplan (Anlage) stillgelegte Ver- und Entsorgungsleitungen.

Beschreibung des Loses

Der AN hat als Entwurfsverfasser die von ihm gefertigten zeichnerischen und sonstigen Unterlagen zu unterzeichnen. Er hat sämtliche Leistungen persönlich oder mit seinem Büro zu erbringen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
Qualität und Erfahrung des ProjektteamsGewichtung (dezimal, genau) 0,2
Qualität
ProjektorganisationGewichtung (dezimal, genau) 0,3
Qualität
QualitätssicherungGewichtung (dezimal, genau) 0,3
Preis
HonorarGewichtung (dezimal, genau) 0,2

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 6 / 6 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y49H4AU

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben4

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Mainzer Aufbaugesellschaft mbH
Anschrift
Hechtsheimer Straße 37, 55161 Mainz
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
3Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

266vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (239 Lose mit Angabe)
207.221 €Zuschlagswert im Median
92.476 € – 482.144 €mittlere Hälfte, 120 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4656b205-46df-4772-a722-bb753669f856.